Protocol of the Session on December 12, 2002

Aber selbstverständlich.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Herr Kollege Müller, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass wir uns offenbar vollkommen missverstanden haben? Oder würden Sie mir darin zustimmen, dass es richtig wäre, dass die Landesregierung Gesetzesentwürfe aufgrund der Beschlussfassung des Landtages vorlegt, indem im Einzelnen für das jeweilige Gesetz ein Änderungsgesetz als Entwurf vorgegeben wird und wir endlich eine konkrete Diskussionsgrundlage für unsere Arbeit im Landtag hätten?

Ich gehe davon aus, Herr Dr. Jäger, dass die Landesregierung bei Gesetzentwürfen, die sie vorlegen wird, jeweils die Empfehlungen der Enquetekommission berücksichtigt. Ich meine aber nicht, dass dies jetzt alles bis zum 31.01. oder wann auch immer, jedenfalls in absolut kurzer Zeit erfolgen muss. Ich will Ihnen an einem Beispiel erläutern, warum ich das meine.

Wir haben in der Enquetekommission Empfehlungen zum Kommunalwahlgesetz beschlossen, Sie erinnern sich. Nun gibt es meines Erachtens, vielleicht teilen Sie meine Auffassung, eine Reihe von Punkten, die am Kommunalwahlgesetz geändert werden sollten, die mit der Beschlussfassung der Enquetekommission gar nichts zu tun haben. Sie erinnern sich, im Jahre 1999 hat der Städte- und Gemeindetag ein sehr umfangreiches Papier dazu gemacht. Es gibt aus den Direktwahlen der letzten Jahre weitere Erkenntnisse, weitere Probleme, und dieses hat alles mit den Empfehlungen der Enquetekommission nichts zu tun.

Ich gehe davon aus, dass in Kürze, weil die Wahl 2004 steht ja an, die Landesregierung einen Entwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vorlegen wird und dass dann dabei das, was die Enquetekommission empfohlen hat, mit eingearbeitet wird. Das ist überhaupt kein Problem.

Gestatten Sie eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Dr. Jäger?

Ich verspreche, es ist die letzte.

Bitte sehr.

Teilen Sie denn wenigstens meine Auffassung, dass es sehr angemessen wäre, wenn die Landesregierung jetzt endlich beginnen würde, mit Gesetzesentwürfen in diesen Landtag hineinzugehen, damit die Beschlüsse der Enquetekommission – Sie wünschen es offenbar auch wie ich – zeitnah umgesetzt werden?

Ich bin sehr für eine zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse der Enquetekommission, aber ich

bin bei Gesetzgebung aus guten Gründen gegen jede Form von Hektik.

(Beifall bei SPD und PDS – Gabriele Schulz, PDS: Richtig.)

Es gibt eine Frage des Abgeordneten Herrn Caffier.

Bitte sehr.

Herr Kollege, gestatten Sie mir eine Frage zum Verständnis für mich und meine Fraktion, was den Sonderausschuss betrifft?

Wenn Sie sagen, wir brauchen den Sonderausschuss, da der Innenausschuss so übermäßig überlastet ist und nicht blockiert werden soll, in Gesetzestätigkeiten es eben nur über einen Ausschuss getätigt werden könne, gehe ich davon aus, dass in den Ausschüssen die gleichen Mitglieder sitzen wie im Innenausschuss, denn der kommunale Sachverstand der Fraktionen ist ja in den Innenausschuss entsandt worden. Gehe ich dann richtig in der Annahme, dass der Innenausschuss mitberatend bei einem Gesetzentwurf ist und federführend der Sonderausschuss, es sitzen aber in beiden Ausschüssen die gleichen Damen und Herren, nur mit unterschiedlichen Vorsitzenden? Und bauen wir da nicht wieder Bürokratie auf, die wir an und für sich abbauen wollen?

Herr Caffier, ich maße mir nicht an zu beurteilen, wie die CDU-Fraktion ihre Mitglieder in die verschiedenen Ausschüsse entsendet. Dieses ist ausschließlich Angelegenheit der CDU-Fraktion. Ich weiß auch nicht, wie das in der PDS gehandhabt werden wird. Es wird aber in der SPD-Fraktion so sein, dass die Mitglieder des Innenausschusses und die Mitglieder des Sonderausschusses keineswegs identisch sind. Ich darf daran erinnern, dass der Innenausschuss nicht nur ein Kommunalausschuss ist, sondern sich mit einer Reihe anderer Fragen, insbesondere Fragen, die im Bereich der Sicherheit, Polizei, Feuerwehr, was alles damit in Zusammenhang steht, befasst. Auch bei Ihnen ist Herr Thomas als besonderer Sicherheitsexperte dort.

(Torsten Koplin, PDS: Ja, das ist er.)

Und auch bei uns ist es so, dass wir im Innenausschuss nicht ausschließlich Kommunalpolitiker haben, die sich primär mit Kommunalpolitik befassen, sondern wir versuchen durch die Zusammensetzung unserer Abgeordneten im Innenausschuss auch die verschiedenen Bereiche des Innenausschusses abzudecken. Bloß nicht den Ausschussvorsitzenden Kollegen Friese vergessen, der sich ja schwerpunktmäßig mit Medien- und Kulturfragen befasst und dann als Experte im Innenausschuss sehr wertvolle Arbeit leistet. Ich hoffe, das werden die CDU-Kollegen auch tun.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter Müller.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann schließe ich jetzt die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/48 zur

federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der CDU und bei Ablehnung der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/103 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/103 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU zugestimmt.

Wer jetzt dem Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/48 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? –

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Angelika Gramkow, PDS: So ist die Gemeinsamkeit. – Rudolf Borchert, SPD: Soweit geht die Gemeinsamkeit dann doch nicht.)

Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/48 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und PDS und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/51 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Ablehnung der Fraktionen der SPD und PDS nicht entsprochen.

Ich lasse damit über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/51 abstimmen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/51 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Ablehnung der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Zukunftssicherheit für das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern schaffen, auf Drucksache 4/49.

Antrag der Fraktion der CDU: Zukunftssicherheit für das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern schaffen – Drucksache 4/49 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Schubert. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die derzeitige Situation in unserem Gesundheitswesen und der gesetzlichen Krankenversicherung ist mehr als besorgniserregend. Statt schwarzer Zahlen und stabiler Beiträge wird die gesetzliche Krankenversicherung zum Jahresende ein Defizit von 2,5 bis 3 Milliarden Euro haben.

Die Ursachen dieser finanziellen Misere sind nicht etwa Folge einer irgendwie gearteten globalen wirtschaftlichen Entwicklung, wie vielfach behauptet, sondern allein Konsequenz einer völlig verfehlten Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik. Ferner wurde in den letzten Jahren die Einnahmebasis der GKV durch Verschiebebahnhöfe zugunsten des Bundeshaushaltes und anderer Sozialversicherungen massiv belastet. Allein 2001 und 2002 musste deshalb der durchschnittliche Kassenbeitragssatz um 0,4 Prozent erhöht werden.

Auch mit dem Vorschaltgesetz werden SPD und Grüne auf Bundesebene der GKV mit der rechten Hand Milliardensummen durch die Umsetzung der Hartz-Vorschläge entnehmen und mit der linken Hand die Fehlbeträge bei den Leistungserbringern wieder einsammeln. Rot-Grün kassiert ab, die Versorgung der Patienten leidet, viele Arbeitsplätze in unserem Gesundheitsland MecklenburgVorpommern sind in Gefahr und die Beiträge steigen dennoch. So soll mit dem so genannten Vorschaltgesetz der unvermeidbare Beitragsanstieg vermieden werden.

Das Einsparziel von 3 Millionen Euro steht allerdings auf tönernen Füßen. Alleine durch das Hartz-Konzept drohen der GKV zusätzliche Belastungen von über 1 Million Euro. Die Umsatzsteueranhebung für zahntechnische Leistungen wird mit weiteren 200 Millionen Euro zu Buche schlagen. Die erstmalige Entgeltumwandlung im Zusammenhang mit der Einführung der Riester-Rente wird nach Einschätzung der Krankenkassen Einnahmeverluste von rund 1 Million Euro im Jahr 2003 zur Folge haben. Deshalb gehen schon jetzt die Kassen davon aus, dass vom ursprünglich anvisierten Sparvolumen bestenfalls 1 Milliarde Euro übrig bleiben werden.

Sollten darüber hinaus Krankenhäuser in großem Umfang mit dem neuen Fallpauschalensystem zum 1. Januar 2003 beginnen wollen, wird dies das angepeilte Einsparvolumen weiter reduzieren. Dann könnten statt Einsparungen Mehrkosten von bis zu 450 Millionen Euro entstehen. Damit müssen sich die Versicherten im kommenden Jahr trotz des Vorschaltgesetzes auf Krankenkassenbeiträge von durchschnittlich 14,5 Prozent einstellen.

Es ist daher gegenüber den Patienten und den Leistungserbringern im Gesundheitswesen eine unverschämte Zumutung, von diesen einerseits erhebliche Einschränkungen zu verlangen und die abgepressten Finanzmittel andererseits zur Sanierung anderer Haushalte zu verwenden. Nullrunden für Ärzte, Krankenhäuser und Zahntechniker, Zwangsrabatte für Apotheker, pharmazeutische Hersteller und den Großhandel sowie willkürliche Preisabsenkungen bei Zahntechnikern stellen nicht nur einen dreisten Eingriff in das System der Selbstverwaltung dar.

(Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

Mutwillig gefährdet Rot-Grün die wirtschaftliche Existenz vieler Leistungsanbieter, vernichtet Arbeitsplätze in unserem Gesundheitsland und verschlechtert weiter die Qualität der medizinischen Versorgung. Statt für mehr

Beschäftigung zu sorgen, verschärft die Bundesregierung mit diesen Schritten die Einnahmesituation der Sozialkassen, was gravierende Auswirkungen auf unser Land hat.

Demzufolge fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch im Bundesrat aktiv für eine Sicherung der finanziellen Voraussetzungen zum Erhalt und zur Sicherung der bestehenden sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in abhängiger und freier Tätigkeit im Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen. Ferner fordern wir die Landesregierung auf, den im Bundesrat stehenden Gesetzesvorhaben im Gesundheitsbereich nur dann zuzustimmen, wenn sie keine negativen Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten und die Arbeitsplätze im Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern erwarten lassen.

Uns ist dabei durchaus der Verfahrensstand des Vorschaltgesetzes bekannt, das aus einem zustimmungsfreien Teil, dem Beitragssicherungsgesetz als Einspruchsgesetz, und einem zustimmungspflichtigen Teil, dem 12. SGB-V-Änderungsgesetz, besteht. Machen Sie allen Einfluss im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sowie im direkten Kontakt mit der Bundesregierung geltend, dass es nicht zu diesem Gesetz mit seinen fatalen Folgen für unser Land kommt! Denn sonst droht als Ergebnis der rot-grünen Chaospolitik eine weitere Verschlechterung der allgemeinen Situation für die Leistungsanbieter und die Versorgung der Patienten. Es drohen nicht nur massive Mehrbelastungen der Beitragszahler und Arbeitgeber sowie damit verbunden ein weiterer Abbau von Arbeitsplätzen, sondern auch eine erhebliche Verschlechterung der Versorgung der Patienten.

Beide Gesetze zeigen eindeutig, dass die Bekenntnisse zu mehr Flexibilität und Wettbewerb im Gesundheitswesen reine Lippenbekenntnisse sind. Staatlicher Dirigismus und planwirtschaftliche Bevormundung sind die unguten Vorboten der großen Gesundheitsreform. Was wir hingegen brauchen, sind Freiheit und Wettbewerb.