Sie sind also ausdrücklich keine überörtlichen Kommunalverbände im Sinne der Kreisdefinition im Grundgesetz. Und daraus ergibt sich nun die Frage: Wurde Vorpommern etwa geteilt, weil sonst überdeutlich würde, dass die Regionalkreise keine Kreise im Sinne des Grundgesetzes mehr sind?
Ein zweites Problem will ich ansprechen. Es wurde heute schon mehrfach die letzte Sonderausschusssitzung angeführt.
Minister Holter hat dort, auch das wurde heute schon gesagt, die Feststellung getroffen, dass aus seiner Sicht die Bildung der Regionalkreise zwanghaft die Vergrößerung der Ämter und Gemeinden nach sich zieht. Da wurde noch mal nachgefragt von der CDU. Und er hat es noch mal betont, er hat das so betont.
Und ich weiß auch aus allen Diskussionen mit Fachleuten, die ich im Laufe der letzten Jahre geführt habe, dass er an diesem Punkt durchaus Recht hat.
Als Reaktion auf diese richtige Feststellung des Ministers verwies der Vorsitzende des Ausschusses Kollege Müller auf die Beschlusslage im Ausschuss,
Und wie ist dieser Widerspruch aufzulösen? Aus meiner Sicht ganz einfach, wenn der Landtag bei seiner Auffassung bezüglich der Ämter- und Gemeindegrößen bleibt, muss er die Bildung von Regionalkreisen verhindern.
Übrigens wäre das vielleicht eine sinnvolle Frage, die man den Bürgern stellen könnte, statt sie zu fragen, ob man Vorpommern teilen wolle oder nicht. Aber auch das wird sicher schwierig, denn der Minister hat in dieser Ausschusssitzung noch auf eins hingewiesen, und zwar, dass es kein abschließendes Dokument gibt über eine umfassende Alternativprüfung zu dem Regionalkreismodell. Er hat seine Modelle aus raumordnerischer Sicht durchaus überzeugend vorgestellt, aber er hat auch auf Nachfrage ausdrücklich gesagt, es gibt kein zusammenhängendes Papier über eine umfassende Alternativprüfung,
Ein drittes Problem, das ich ansprechen möchte: Ich habe schon bei anderer Gelegenheit auf das Gutachten von Professor Merz verwiesen, wonach die so genannte Effizienzrendite verfassungswidrig ist. Die Verringerung der Effizienzrendite im jetzigen Paragraphen 99 hebt die Verfassungswidrigkeit natürlich nicht auf. Und, Herr Dr. Jäger, ich muss Ihre Rechnung korrigieren, Sie haben nur die 0,7 Prozent wegen Bevölkerungsschwundes gerechnet.
Und ich will dann in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Finanzministerin bei den Verhandlungen zum Solidarpakt II in sehr verdienstvoller Weise um den Dünnbesiedlungsfaktor gekämpft hat.
Warum? Weil ihn der Gesetzentwurf unterstellt. Dass der Bevölkerungsschwund automatisch zu geringeren Kosten führt, ist unter diesem Gesichtspunkt überhaupt nicht nachvollziehbar,
zumal auch die Schlüsselzuweisungen weiterhin pro Kopf verteilt werden, die Kreise also sowieso weniger Geld erhalten, wenn sie weniger Leute haben.
Und ein viertes Problem: Ich hoffe, dass Sie heute alle in Ihren Briefkästen den Brief von Rügen gefunden haben oder schon gestern. Ich habe ihn heute früh gefunden. Entschuldigung, das ist aber auch egal. Hier will ich am Rande sagen, da hat übrigens eine ordentliche Bürgerbefragung stattgefunden
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zurufe von Angelika Peters, SPD, und Dr. Armin Jäger, CDU)