(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zurufe von Angelika Peters, SPD, und Dr. Armin Jäger, CDU)
Was Sie aus diesem Brief entnehmen können, ist eine eindeutige Kreisidentität. Und da heute hier schon über Herrn Seitz gesprochen wurde und seinen, ich sage es mal ganz vorsichtig, wenig überzeugenden Auftritt vor dem Sonderausschuss,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Torsten Koplin, PDS – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist aber wohl wahr.)
so will ich seine Antwort auf die Frage, was er von Kreisidentität halte – gerade im Zusammenhang mit dem Brief von Rügen scheint mir das ganz wesentlich –,
Aber der Mann urteilt über diese Kreisgebietsreform. Und dieser Mann hat auch gesagt, ich vertrete hier das Wohl des Landes und nicht das Wohl ehrenamtlicher Mandatsträger, die nur Angst haben, ihr Mandat zu verlieren.
Ich kann leider den Optimismus von Frau Meˇsˇt’an nicht teilen. Ich glaube nicht, dass dieser Gesetzentwurf durch die parlamentarische Befassung grundsätzlich veränderbar ist,
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1710 zur federführenden Beratung an den Sonderauschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Rechts- und Europaausschuss, an den Finanzausschuss,
an den Wirtschaftsausschuss, an den Landwirtschaftsausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Bauausschuss, an den Sozialausschuss, an den Umweltausschuss sowie an den Tourismusausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, einer Gegenstimme
und einer Gegenstimme sowie gegen die Stimmen der CDU angenommen. Der fraktionslose Abgeordnete hat sich enthalten. Also damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes, Drucksache 4/1689, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 4/1736.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1689 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses, der Abgeordnete Herr Friese.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Innenausschuss hat heute eines der wichtigsten Gesetze in diesem Land verabschiedet. Das ist für Sie alle insofern wichtig, weil die Qualität dieses Gesetzes über die Durchführung der nächsten Wahlen entscheiden kann und damit auch darüber, wer von Ihnen, meine Damen und Herren, sich hier wiederfindet oder nicht. Insofern war sich der Innenausschuss durchaus der Bedeutung dieses Gesetzentwurfes bewusst. Er hat diskutiert, es gab keine Gegenanträge und im Ergebnis hat der Innenausschuss sich einstimmig darauf verständigt, diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. Wir führen dieses auch darauf zurück, dass das Innenministerium im Vorfeld der Herausgabe dieses Gesetzes mit den möglichen Betroffenen intensive Gespräche geführt hat.
Interfraktionell ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes auf Drucksache 4/1689. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1736 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1689 einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1689 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1689 einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Mittwoch, den 22. Juni 2005, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.