Im Schnelldurchgang einige wenige Worte zu einzelnen Teilen. Die Funktionalreform I ist etwas, was wir in der Enquetekommission schon andiskutiert haben, wo wir gesagt haben, das brauchen wir, das wollen wir. Und ich glaube, von der grundsätzlichen Ausrichtung her, Aufgaben von heutigen Landesbehörden auf die kommunale Ebene zu verlagern, sind wir uns einig. Streitpunkte gibt es möglicherweise im Detail bei einzelnen Aufgaben, wo und wie die denn zukünftig am besten erfüllt werden. Aber das ist ein Streit, der sich auf einer absolut fachlichen Ebene abspielt, der uns auch gar nicht parteipolitisch spaltet, sondern eher quer durch die Reihen geht, habe ich den Eindruck. Deswegen bin ich davon überzeugt, wir werden über diese Fragen der Funktionalreform I im Sonderausschuss vernünftig und sachlich diskutieren.
Sie würden den großen Geist Albert Einsteins besser würdigen, wenn Sie sich Ihre Zwischenrufe überlegen würden und dann etwas sagen. Das ist ohnehin besser.
Zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes, zur Funktionalreform II: Auch hier gab es immer wieder den Ansatz: Macht mehr!
(Torsten Renz, CDU: Hier müssen sich einige Leute erst mal überlegen, was sie sagen wollen. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
ergänzt an einer entscheidenden Stelle den alten Entwurf. Wir haben nämlich die Fragen des Baurechts, die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde in diesem Entwurf auf die gemeindliche Ebene übertragen.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, nein! Sie wollen das doch gar nicht! Sie faseln da irgendwas von Verwaltungsge- meinschaften. – Heike Polzin, SPD: Das ist aber unparlamentarisch!)
Die Kreise wollen diese Aufgaben nicht abgeben, aber die Städte und Gemeinden wollen diese Aufgaben sehr
gern haben. Wenn wir darüber fachlich diskutieren, wo das sinnvoll angesiedelt ist, dann bin ich gern dabei, aber ich glaube, hier ist erkennbar, dass die Zielstellung tatsächlich das ist, was wir Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung nennen. Man darf darüber nämlich nicht nur reden, Herr Dr. Jäger, man muss es auch konkret in Gesetzen umsetzen
Ich glaube aber auch, dass wir bei der Funktionalreform II vielleicht in einzelnen Fachpunkten unterschiedlicher Meinung sind, dass wir aber in der Grundlinie, dass es sinnvoll ist, Aufgaben von den Landkreisen auf die Ämter und amtsfreien Gemeinden zu übertragen,
Ganz anders ist das bei der Frage der Kreisgebietsreform, bei der Frage der Einkreisung kreisfreier Städte. Beides liegt, denke ich, auf der gleichen Ebene, weil die kreisfreien Städte auch Aufgaben von Landkreisen erfüllen.
Hier, meine Damen und Herren, sind wir allerdings der Meinung, dass eine solche Reform der Kreisstrukturen notwendiger Bestandteil einer Verwaltungsreform ist. Wenn wir dieses nicht hätten, würde eine Reform der kommunalen Verwaltung nicht nur in der Halbherzigkeit stehen bleiben, das ist noch nicht einmal ein halbes Herz, das ist nur ein Viertel. Und deswegen steht es mit drin.
weil der nebulöse Begriff des notwendigen Personals jetzt wesentlich schärfer erkennbar ist. Der Entwurf ist wesentlich nachgebessert bei der Frage der Konnexitätsregelungen, denn ob wir in wenigen Jahren 20 Prozent so genannter Effizienzrendite aufbringen müssen
von den Fakten her deutliche Verbesserungen. Hier kommt die Landesregierung mit ihrem Entwurf der kommunalen Ebene, wie ich finde, sehr weit entgegen.
Wir haben immer gesagt, wir bekommen einen großen Effizienzgewinn, aber die Frage ist, wie wir den Effizienzgewinn zwischen Land und kommunaler Ebene verteilen.
Ich glaube, mit dieser Regelung kommen wir der kommunalen Ebene weit entgegen und geben ihr einen Anteil, der – und da rede ich natürlich als kommunalpolitischer Sprecher –
ihr auch zusteht. Vielleicht sehen das meine Kollegen Finanzer etwas anders, aber darüber können wir streiten.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch auf einige Punkte hinweisen, die mir wichtig erscheinen. In der öffentlichen Diskussion – und ich muss hinzufügen, leider auch in der Diskussion dieses Hauses – wird der Zusammenhang zu dem Thema E-Government, zum Thema technische Möglichkeiten, die wir haben, viel zu wenig hergestellt. Alle reden über Bürgerfreundlichkeit, aber niemand definiert so recht, was Bürgerfreundlichkeit eigentlich ist.
Ich habe oft den Eindruck, Bürgerfreundlichkeit wird aus der Sicht des Landrats oder des Kreistagsmitglieds definiert. Ich möchte Bürgerfreundlichkeit aus der Sicht des Bürgers definieren, der die Dienstleistung Kommunalverwaltung in Anspruch nimmt.
Und aus dessen Sicht, meine Damen und Herren, ist es von entscheidender Bedeutung, ob er zu seiner Kreisverwaltung hingehen muss oder nicht. Ich glaube, nein, ich bin überzeugt, dass das bewusste Einbauen der Möglichkeiten, die moderne Technik uns bietet, damit der Bürger vor Ort seine Verwaltungsdinge erledigen kann, ein ganz wesentlicher Punkt für Bürgerfreundlichkeit ist,
denn wenn ich zu meiner Kreisverwaltung nicht mehr hingehen muss, dann ist es relativ egal, zumindest für den Bürger, ob sie in Pasewalk oder in Greifswald sitzt. Und da wollen wir hin, meine Damen und Herren.
Aber noch etwas zum Thema Technik. Herr Rehberg, der sich für den Rest der Debatte offenbar nicht mehr interessiert, weil er schon gegangen ist, hat …