sondern es geht um eine Gesamtreform der öffentlichen Verwaltung, der Landesverwaltung und der kommunalen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses ist eine Einheit und dazu trägt dieser Gesetzentwurf maßgeblich bei, aber er ist nicht damit identisch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, einzelnen Abgeordneten der PDS und Dr. Gerhard Bartels, fraktionslos)
Mir persönlich – ich weiß mich da aber einig mit Abgeordneten des Sonderausschusses aller Fraktionen – ist der Teil, der „Deregulierung“ im Schlagwort genannt wird, besonders wichtig. Ich glaube, wir dürfen uns nicht immer nur die Frage stellen, in welchen organisatorischen Einheiten wir Aufgaben am besten erfüllen, sondern wir müs
sen uns auch die Frage stellen, ob wir die Aufgaben überhaupt noch erfüllen müssen. Und wir sind dabei, so glaube ich, auf einem sehr vernünftigen Weg. Wir sind dabei, diese Frage im Sonderausschuss sehr vernünftig und sehr solidarisch miteinander zu diskutieren.
Liebe Kollegen, das Geburtstagskind Schubert, mit dem ich gerade auf einer Veranstaltung der Wasser- und Bodenverbände war, kann nach dieser Veranstaltung sicherlich auch wieder eine neue Strophe an dieses Lied anfügen – ich singe mit. Wir alle wissen, dass der Fortschritt hier eine Schnecke und Deregulierung ungeheuer schwer ist, weil wir immer auf Widerstände treffen. Aber wir müssen diesen Weg weitergehen.
Wir, meine Damen und Herren, sind überzeugt, wir werden und müssen ihn weitergehen, auch wenn es schwer ist.
Aber wenn wir Aufgaben erfüllen, dann erfüllen wir sie auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene. Der Innenminister hat hier bereits etwas zur Reduzierung des Landespersonals gesagt. Er hat etwas gesagt zur Reduzierung der Landesbehörden. Ich will das nicht alles wiederholen. Ich sage aber sehr deutlich, dieses ist existentieller Bestandteil dieser Gesamtreform und wir müssen alle Elemente in einem Zusammenhang sehen.
Der Gesetzentwurf, den die Landesregierung im November beschlossen und zur Anhörung der Öffentlichkeit übergeben hat, hat in der Tat sehr viel Kritik erfahren. Aber, meine Damen und Herren, sich hier hinzustellen und zu sagen, da hat es 571 Stellungnahmen gegeben, die haben alle gesagt, das wollen wir nicht, dieses ist schlicht und ergreifend unwahr.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Ich habe, ich räume dies ein, nicht alle Stellungnahmen zur Kenntnis bekommen. Ich habe nicht alle Stellungnahmen gelesen,
Und jemand, der Stellung nimmt, Herr Dr. Jäger, kann mich auch einbinden. Der Städte- und Gemeindetag hat das zum Beispiel getan und uns seine Stellungnahme zugänglich gemacht. Er hat sie öffentlich gemacht.
dass die Stellungnehmenden mit dem Gesetzentwurf vom November, so, wie er vorlag, nicht zufrieden waren,
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
In sehr vielen Stellungnahmen, nehmen wir die vom Städte- und Gemeindetag, steht zum Beispiel, dass wir hier die kommunale Selbstverwaltung nicht hinreichend stärken.
Es war das erklärte Ziel der Landesregierung und des vorliegenden Entwurfes, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken.
und da haben die, die angehört worden sind, gesagt: Nee, Freunde, das reicht aber nicht. Haben sie damit gesagt, dass der Ansatz, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, falsch sei? Natürlich nicht. Sie haben gesagt, der Ansatz ist vollkommen richtig, aber ihr müsst mehr tun, ihr müsst weitergehen, und sie haben dafür ganz konkrete Vorschläge gemacht.
Das finde ich sehr gut und das führt den Prozess weiter. Deshalb von dieser Stelle aus mein Dank an alle, die Stellung genommen haben. Sie haben, davon bin ich ganz überzeugt, die Diskussion massiv bereichert.
Und jetzt, meine Damen und Herren, haben wir einen neuen Entwurf vorliegen. Ich bin der Auffassung, dass dieser neue Entwurf sich in der Tat an zentralen Stellen von dem alten Entwurf unterscheidet und dieser erheblich besser ist als der Entwurf vom November.
Ich habe beim Novemberentwurf auch Dinge gesehen, bei denen ich gesagt habe, da können wir nachlegen, und wir haben nachgelegt, die Regierung hat nachgelegt.
Ich glaube, dieser Entwurf ist sehr gut. Das heißt nicht, dass wir ihn nicht an der einen oder anderen Ecke feilen können, dass wir an der einen oder anderen Ecke noch Diskussionsbedarf haben, aber als Grundlage für eine umfassende Modernisierung unserer Verwaltungen, meine Damen und Herren, ist dieser Entwurf ausgezeichnet.
Im Schnelldurchgang einige wenige Worte zu einzelnen Teilen. Die Funktionalreform I ist etwas, was wir in der Enquetekommission schon andiskutiert haben, wo wir gesagt haben, das brauchen wir, das wollen wir. Und ich glaube, von der grundsätzlichen Ausrichtung her, Aufgaben von heutigen Landesbehörden auf die kommunale Ebene zu verlagern, sind wir uns einig. Streitpunkte gibt es möglicherweise im Detail bei einzelnen Aufgaben, wo und wie die denn zukünftig am besten erfüllt werden. Aber das ist ein Streit, der sich auf einer absolut fachlichen Ebene abspielt, der uns auch gar nicht parteipolitisch spaltet, sondern eher quer durch die Reihen geht, habe ich den Eindruck. Deswegen bin ich davon überzeugt, wir werden über diese Fragen der Funktionalreform I im Sonderausschuss vernünftig und sachlich diskutieren.