Zwar hat sich inzwischen eine private Stiftung gegründet, die sich um Herrenhäuser und Schlösser im Land bemüht, diese steht allerdings auf sehr schwachen finanziellen Füßen. Es wäre also durchaus legitim und denkbar, auch über diese vielen kulturhistorisch wertvollen Immobilien zu sprechen beziehungsweise darüber, welche Aufnahme sie in eine Landesstiftung finden sollten. Die PDS-Fraktion sagt, wenn eine Landesstiftung für Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten in Mecklenburg-Vorpommern, dann eine ganze und keine halbe.
Zum anderen sehen wir in den Festlegungen zu den Beschäftigten, siehe Paragraph 14, erhebliche Mängel. Dass die Kolleginnen und Kollegen in die Stiftung übernommen werden sollten, so, wie Herr Lohse es hier auch positiv hervorhob, ist in Ordnung. Aber, was heißt Abschluss von Tarifverträgen, ich zitiere, „die denen des Landes entsprechen“? Gelten alle abgeschlossenen Tarifverträge weiter, einschließlich Altersteilzeit, Teilzeit, Vorruhestand, Gratifikationen et cetera? Der Stiftung könnte doch zugestanden werden, Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder zu werden. Oder ist sogar an Haustarife gedacht? Oder was steht hinter der Formulierung in Absatz 3: „Die Stiftung wirkt darauf hin“? Wird damit eine kontinuierliche Weiterführung der Zusatzrentenversicherung sichergestellt oder nicht?
Rechtlich wäre abzusichern, dass, wenn aus welchen Gründen auch immer, eine Rechtsformänderung ins Haus steht, auf die Beschäftigten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anzuwenden sind. Ich nehme an, dass auch in der CDU-Fraktion das Landesgesetz über die Errichtung der Stiftung „Landesforschung für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern“ Paragraph 14 bekannt ist. Dort heißt es zur Überleitung des Personals, ich zitiere: „Für den Fall der Auflösung der Stiftung stellt das Land sicher, dass das im maßgeblichen Zeitpunkt geltende Tarifrecht für die im Zuge der Stiftungseinrichtung übergeleiteten Arbeitnehmer weiterhin Anwendung findet. Den übergeleiteten Beamten, Angestellten und Arbeitern wird ein Rückkehrrecht für den Fall eingeräumt, dass die Stiftung in eine Rechtsform mit privater Mehrheitsbeteiligung umgewandelt wird. Dabei wird die erreichte Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppe einschließlich einer etwaigen Vergütungsgruppenzulage sowie die Dienstalters-, Lebensalters- oder die Lohnstufe gesichert, nicht jedoch die betriebsspezifischen Einkommensbestandteile.“ Diesen Paragraphen wollen wir übernommen wissen.
erstens umfangreiche Stiftungsvermögen festschreibt, so wie im Paragraphen 3 des vorliegenden Entwurfes,
zweitens die Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten und möglichst weitere Immobilien mit Grund und Boden landesweit einbezieht, was nicht der Fall ist,
drittens höchstmögliche Sicherheit beziehungsweise Garantien für die Beschäftigten festschreibt, was auch nicht enthalten ist,
Da dieses nicht der Fall ist, werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht unsere Zustimmung geben.
Frau Schmidt, war das jetzt eine Ablehnung des Gesetzentwurfes oder könnten Sie sich durchaus eine Befassung im Bildungsausschuss dazu vorstellen? Die Frage wäre für mich offen.
Gut, dann resümiere ich aus den jetzt gehörten Wortmeldungen – und das ist mein Eindruck –, die SPD will den Landesregierungsentwurf, die PDS ist grundsätzlich voller Skepsis gegenüber Stiftungen, müsste dann aber auch den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen, weil das Stiftungsvermögen an allen Ecken und Enden nicht reicht. So habe ich jedenfalls die Einlassung von Frau Schmidt verstanden.
Herr Lohse, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie die Antwort gegeben haben, die wir eigentlich auf unser Schreiben an das Ministerium oder zumindest an die Staatskanzlei erwartet hätten. Dann habe ich jetzt die Antwort und kann meinen vorbereiteten Teil beiseite legen. Ich meine, wir haben sehr viele Argumente hinsichtlich des Gesetzentwurfes gehört, und ich denke, man kann trefflich darüber streiten, denn es gibt ja auch Diskrepanzen zwischen den einzelnen Fraktionen der Koalition. Insofern ist für mich ein bisschen unverständlich, warum Sie sagen, der ganze Entwurf muss weg, es darf nicht mal eine Überweisung an den Ausschuss geben. Warum reden wir nicht über diese Dinge? Sie wissen, dass ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Pipeline ist. Warten wir den jetzt ab und streiten uns dann über diesen Gesetzentwurf, nur weil SPD und PDS darüber steht, oder können Sie einfach mit unserem Namen darüber nicht wirklich leben?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Wolfgang Riemann, CDU: So ist es.)
Ich will noch einmal ganz kurz zwei Dinge aufgreifen, warum wir uns in zentralen Regelungsfragen anders als die Landesregierung entschieden haben. Herr Lohse, Sie gingen darauf ein. Die Landesregierung ist der Meinung, dass Betriebs- und Geschäftsausstattungen ein ausreichendes Stiftungsvermögen sind, nach unserer Kenntnis also abgeschriebene Computer und 150.000 Blatt Kopierpapier, um Zustifter und Zuwender auch wirklich anziehen zu können. Dieser Meinung sind wir nicht. Und ich denke, da hat uns auch die Fraktion der PDS in dieser Meinung
unterstützt. Die Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten gehören zwangsläufig in das Stiftungsvermögen. Wir sprechen ja von Schwerin, von Ludwigslust, von Güstrow und so weiter. Erst dieses Vermögen macht eine Stiftung materiell handlungsfähig, zumal die Stiftung ja auch eine Landesstiftung bleibt und bei Auflösung das vom Land eingebrachte Stiftungsvermögen zu 100 Prozent wieder an das Land zurückfallen soll. Unter dieser Prämisse ist überhaupt nicht zu verstehen, warum die Autoren des Gesetzentwurfes der Landesregierung annehmen, dass es Zustifter hinnehmen würden, dass ihr eingebrachtes Vermögen in die Stiftung bei einer eventuellen Auflösung dann auch wieder an das Land übertragen werden würde. Ich denke, die Attraktivität der Stiftung für Zustifter wird in diesem Fall in keinster Weise erhöht, sie tendiert sogar gegen null.
Vergleichbare Gesetze sehen dabei immer einen Rückfluss eines Stiftungsvermögens an die Zustifter vor.
Meine Damen und Herren, ich habe jetzt Ablehnung gespürt. Trotzdem, denke ich, enthält unser Gesetzentwurf jede Menge Diskussionspotential. Diese Diskussion sollten wir im Ausschuss führen. Nimmt man mal die Haushaltsdiskussion in den vergangenen Jahren, die mageren Ergebnisse der Budgetierung im Staatlichen Museum hinsichtlich zusätzlich verfügbarer Mittel für Ausstellungen und Ankäufe, dann zeugt das doch vom Handlungsdruck in dem Kulturbereich. Und ich will nicht falsch verstanden werden. Das Staatliche Museum hat als Beispiel schon ausreichend Mittel aus dem eigenen Haushalt ausgeschwitzt, ohne am Ende über die frei gewordenen Mittel auch entscheiden zu können.
Ich denke, dass ich an dieser Stelle noch einmal an Sie appelliere und den Stiftungszweck ins Gedächtnis rufe. Ich kann Ihnen da nicht beipflichten, Herr Lohse, warum Sie den als zu allgemein erachten. Ich denke, er lässt relativ viele Freiheiten offen. Ich darf das an der Stelle noch mal sinngemäß zitieren: Der Zweck der Stiftung ist, dass das Stiftungsvermögen in seiner Einheit zu erhalten, zu bewahren und zu ergänzen ist, in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Die Erschließung, Erforschung sowie die Präsentation, Vermittlung und Verbreitung des kulturellen Erbes ist zu fördern. Da finden sich, denke ich, Ausstellungen und ihre Beispiele, die Sie hier noch anführten, doch wieder. Ich sehe da keinen Widerspruch. Insofern kann ich nicht verstehen, warum Sie an der Stelle ein großes Problem haben.
Meine Damen und Herren, ich appelliere noch einmal an Sie: Lassen Sie uns im Ausschuss über diesen Gesetzentwurf streiten und lehnen Sie ihn nicht nur ab, weil CDU darüber steht! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist irgendwie ein seltsamer Vorgang in zweierlei Hinsicht. Entweder die CDU-Fraktion
hat jetzt die Aufgabe übernommen, den Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS in die Tat umzusetzen –
ich verweise auf Ziffer 207, Herr Lohse hat darauf schon hingewiesen –, oder aber, das finde ich auch ganz spannend, die CDU verstößt gegen ihren eigenen Gesetzentwurf, der zugegebenermaßen noch nicht beschlossen ist, der im nächsten Tagesordnungspunkt zur Debatte steht. Gucken Sie sich mal Paragraph 1 Absatz 2 an! Nach Ihrem Gesetzentwurf hätten Sie diesen Antrag heute nicht stellen dürfen. Aber es ist ja noch nicht Gesetz, insofern haben Sie gegen kein Gesetz verstoßen. Immerhin ist das offensichtlich kreative Oppositionsarbeit. Und da ich seit mindestens 1999 die Diskussion um eine solche Stiftung kenne, glaube ich, dass es langsam Zeit wird, hier Nägel mit Köpfen zu machen. Insofern begrüße ich diesen vorliegenden Antrag und die damit verbundene Initiative, weil ich auch befürchte, dass uns sonst die Zeit in dieser Legislaturperiode davonlaufen könnte.
Ich will kurz stichpunktartig auf einige Fragen eingehen, die schon genannt worden sind, die aus meiner Sicht mit diesem Gesetzentwurf verbunden sind. Einmal der Name Mecklenburg-Vorpommern. In der Realität kommt Vorpommern nicht vor. Ich habe in den letzten Wochen vielerlei Gespräche mit Museumsleuten in Vorpommern geführt aus ganz anderen Gründen und bin in jedem Fall auf diesen Gesetzentwurf und die Probleme angesprochen worden. Die Sorge in Vorpommern ist groß, dass Vorpommern hinten herunterfällt, wenn wir eine Landesstiftung haben, in der nur Einrichtungen in Mecklenburg enthalten sind.
Zweite Anmerkung – Zuwendungen nach Maßgabe des Haushaltes. Alle Finanzer wissen, dass eine solche Stiftung mit einem solchen schwachen Stiftungskapital – ich komme gleich noch mal darauf zurück – selbst nach Ihrem Paragraphen 3 natürlich in ihrer ständigen Existenz bedroht sein wird, wenn sie nach Maßgabe des Haushaltes Zuwendungen erhält. Bei allen Problemen, denke ich, müsste darüber geredet werden.
Einen dritten Punkt will ich noch nennen, Frau Schmidt hat ihn auch angesprochen: Wie ist das mit zukünftigem Personal, mit neuem Personal? Wie soll das entlohnt werden in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung?
Eine Bemerkung möchte ich machen zu Herrn Lohse. Herr Lohse, es geht nicht um ein paar Arbeitskräfte vom BBL, es geht darum, dass eine Stiftung wirtschaftlich agieren muss. Und wenn sie überhaupt kein Fundament hat, kein Vermögensfundament, kann sie nicht wirtschaftlich handeln und agieren, und dann sollte man eine Stiftung lassen. Das ist meine feste Überzeugung bei allen Erfahrungen.
Selbst mit der Übertragung der Liegenschaften wäre diese Stiftung nicht stark ausgerüstet. Und insofern sage ich, wenn nicht mal das passiert, sollte man die Finger von einer solchen Stiftung lassen. Man schadet dann dem Staatlichen Museum Schwerin nachhaltig.
Zur Frage der Dienstherreneigenschaften. Ich weiß, dass Verwaltungen nicht gern loslassen. Wenn man eine Stiftung einführen will, dann soll man es richtig tun. Dann gehören bestimmte Dinge dazu, da gehört Kreditfähigkeit dazu, da gehört Dienstherreneigenschaft und im gewis
sen Umfang auch Bauherreneigenschaft dazu. Diese Diskussionen sind in verschiedenen Zusammenhängen sehr oft geführt worden, aber ich denke, man muss dann konsequent sein.
Ich bedauere, dass die Koalitionsfraktionen angekündigt haben, diesen Antrag nicht zu überweisen, und drücke die Hoffnung aus, dass das nicht Ausdruck der Gefahr ist, dass es zu diesem Stiftungsanliegen überhaupt nicht mehr kommt in dieser Legislatur, was ich sehr bedauern würde. – Danke.