Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1594 vor, soweit er den Paragraphen 2 betrifft. Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag, soweit er den Paragraphen 2 betrifft, abstimmen. Wer diesem Änderungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag, soweit er den Paragraphen 2 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und PDS sowie jeweils einer Stimmenthaltung aus den Fraktionen der PDS und CDU abgelehnt.
Wer dem Paragraphen 2 in der unveränderten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraph 2 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und PDS und Gegenstimmen durch die Fraktion der CDU sowie einer Abgeordneten der Fraktion der PDS angenommen.
Ich rufe auf die Paragraphen 3 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf der Drucksache 4/1578. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragraphen 3 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1594 vor, soweit er den Paragraphen 7 betrifft. Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag, soweit der den Paragraphen 7 betrifft, abstimmen. Wer den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag, soweit der den Paragraphen 7 betrifft, mit den Stimmen der Fraktion der CDU bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS sowie drei Stimmenthaltungen der Fraktion der CDU und einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS abgelehnt.
Wer dem Paragraphen 7 in der unveränderten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraph 7 entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und PDS und Gegenstimmen der CDU angenommen.
Ich rufe auf die Paragraphen 8 und 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf der Drucksache 4/1578. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Paragraphen 8 und 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Paragraphen 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf der Drucksache 4/1578.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1594 vor, soweit er den Paragraphen 10 betrifft. Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag, soweit er den Paragraphen 10 betrifft, abstimmen. Wer diesen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag, soweit er den Paragraphen 10 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und PDS sowie zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der CDU und einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS abgelehnt.
Wer dem Paragraphen 10 in der unveränderten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraph 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU und einer Stimmenthaltung der Fraktion der PDS angenommen.
(Rainer Prachtl, CDU: Herr Präsident, vielleicht sehen Sie mich nicht, ich hatte mehrfach dafür gestimmt.)
Herr Prachtl, das tut mir außerordentlich Leid. Offensichtlich haben auch meine beiden Schriftführer das nicht gesehen.
(Heinz Müller, SPD: Das müssen wir jetzt zu Protokoll nehmen! – Rainer Prachtl, CDU: Dann lachen ja die Fische nachher.)
Ich rufe auf die Paragraphen 11 bis 27 entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1578. Wer diesen Paragraphen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist in diesem Fall nicht so. Damit sind die Paragraphen 11 bis 27 einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Danke schön.
Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1578 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und PDS sowie fünf Abgeordneten der CDU, acht Neinstimmen der Fraktion der CDU, einer Stimmenthaltung bei der PDS-Fraktion und einer Stimmenthaltung bei der CDU-Fraktion sowie
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Organisationsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1306, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sonderausschusses für Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform auf der Drucksache 4/1570.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Organisationsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesorganisationsgesetz – LOG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1306 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Sonderausschusses für Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform – Drucksache 4/1570 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion sowie drei Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Herr Dr. Timm. Bitte schön, Herr Minister.
Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl der Gesetzentwurf jetzt nicht extra noch einmal einbracht wird durch den Ausschuss, danke ich den Abgeordneten des Sonderausschusses und allen anderen, die mitberaten haben, sehr herzlich für die Beratung zu diesem Entwurf.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes hieß es noch, wir brauchen das Gesetz nicht, aber es schadet uns auch nicht.
Danach hat es teilweise sehr erhebliche Debatten zu Einzelvorschriften des Landesorganisationsgesetzes gegeben, ein Gesetz, das wir nach meiner Einschätzung nicht nur dringend brauchen, sondern ein Gesetz, das dieses Land bereits 1990 beim Aufbau der Verwaltung dringend gebraucht hätte. Dann hätte es nämlich manchen Wildwuchs in der Bürokratie und insbesondere in der Behördenstruktur des Landes nicht gegeben.
Meine Damen und Herren, im ersten und zweiten Teil des Gesetzes sind die Paragraphen 3 und 4 hervorzuheben. Mit den Regelungen in Paragraph 3 wird der Rahmen für die jetzige und für mögliche weitere Funktionalreformen festgelegt. Damit wird nun ausdrücklich klargestellt, dass Verwaltungsaufgaben des Landes vorrangig durch kommunale Träger vollzogen werden sollen und Landesbehörden nur dann mit der Aufgabenwahrnehmung betraut werden sollen, wenn dies aus rechtlichen Gründen oder aus Gründen der Effektivität oder der Effizienz zwingend geboten ist.
Ebenfalls wird im Paragraphen 3 festgelegt, dass bei einer Übertragung von Landesaufgaben auf kommunale Träger in geeigneten Fällen in den eigenen Wirkungskreis
übertragen werden soll. Hier hat die Ausschussberatung im Sonderausschuss zu einer Richtungsverstärkung hinsichtlich des eigenen Wirkungskreises geführt.
Ein weiterer Punkt des Paragraphen 3 ist ebenfalls hervorzuheben. Erstmals wird mit diesem Gesetz verbindlich vorgegeben, dass elementare Prinzipien der Verwaltungsorganisation wie die Einheit und die Einräumigkeit der Verwaltung einzuhalten sind. Es sind eigentlich Selbstverständlichkeiten, aber sie wurden leider in der Praxis nicht eingehalten. Schließlich enthält diese Vorschrift auch Vorgaben für die Deregulierung, denn sie stellt ausdrücklich klar, das die Übertragung von Aufgaben zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung durch die neuen Aufgabenträger führen soll, und zwar unter weitestgehendem Verzicht auf Genehmigungsvorbehalte und Einvernehmensregelungen.
Mit der Regelung des Paragraphen 4 stellt das Gesetz bislang fehlende Maßgaben für die Privatisierung und die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf natürliche und juristische Personen auf und schließt damit eine Lücke. Es geht nicht um eine forcierte Privatisierung, wie es manchmal befürchtet wurde, sondern um eine Regelung, die der Privatisierung auch klare Grenzen setzt. So jedenfalls lesen Sie es in Paragraph 4 nach.
Im dritten und vierten Teil werden die verschiedenen Träger der unmittelbaren und der mittelbaren Landesverwaltung definiert und Regelungen zum Behördenaufbau (oberste, obere, untere Landesbehörde) und zur Zuständigkeit getroffen. Somit werden erstmals eindeutige und verbindliche Festlegungen für Tatbestände geschaffen, die auch hier vielen als selbstverständlich erscheinen mögen, aber in der Praxis leider nicht immer angewandt worden sind und insofern eben nicht für den Vollzug der Verwaltung selbstverständlich sind.
Meine Damen und Herren, im fünften Teil werden schließlich die Bestimmungen zur Aufsicht über Behörden in das Landesorganisationsgesetz aufgenommen. Diese Vorschriften befanden sich bislang im Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes und werden nunmehr an die systematisch richtige Stelle platziert. Damit wird das LOG zu einem in sich geschlossenen Regelwerk, das den Verwaltungsaufbau des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Zusammenwirken in seinem Inneren umfassend und in sich schlüssig regelt.
Meine Damen und Herren, umstritten war die Verankerung einer Rechtsverordnung für die Landesregierung, im Zuge der Verwaltungsreform Behörden aufzulösen. Sie haben – und damit meine ich die Abgeordneten des Sonderausschusses – eine Lösung gefunden, die die Umsetzung des Kabinettsbeschlusses vom 28. Januar dieses Jahres, Verringerung der oberen Landesbehörden von heute 32 auf zukünftig 15, in dieser Legislaturperiode erlaubt. Ich halte diese Regelung für richtig. Sie entspricht der von der Landesverfassung geregelten Gewaltenteilung. Die Organisation der Landesverwaltung ist eine rein exekutive Zuständigkeit. Diejenigen Behörden, die durch Gesetz errichtet wurden, sollen auch nur durch Gesetz aufgelöst werden können, alle anderen werden durch Verordnungen aufgelöst. Für die Errichtung neuer Behörden gilt ein Gesetzesvorbehalt.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz kommen wir in der Umsetzung der Verwaltungsreform einen erheb
lichen Schritt weiter. – Ich danke Ihnen für die Mitarbeit und wünsche bei der Umsetzung viel Erfolg.