Protocol of the Session on March 9, 2005

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Schulz.

Es hat jetzt ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Timm. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Dank ist ganz meinerseits, ausdrücklich an alle Abgeordneten und alle Fraktionen, die sich bemüht haben, in einer manchmal auch emotionsgeladenen Diskussions- und auch Demonstrationsatmosphäre ruhig und konstruktiv die Weiterarbeit an diesem Gesetzentwurf zu betreiben. Ich freue mich sehr, dass wir wahrscheinlich, Herr Dr. Jäger, letztlich eine fraktionsübergreifende Entscheidung zu diesem Gesetz bekommen. Das ist gut so für dieses Land, weil die Spannung, in der Ihre und unsere Arbeit gemacht wurde, eine ist, die, wie gesagt, auch vor Ort spürbar ist. Einmal geht es darum, den kommunalen Aufgabenträgern stetige Einnahmen zu ermöglichen, die es ihnen erlauben, eine stetige Aufgabenerledigung durchzuführen. Das ist die eine Seite des Spannungsbogens. Die andere Seite ist, für den Bürger und für die Wirtschaft die Gebührenbelastung in Grenzen zu halten. Diese Spannung in jedem einzelnen Paragraphen zu diskutieren und letztlich zu einer Entscheidung zu führen war nicht ganz einfach. Insofern freue ich mich, dass wir an dieser Stelle mit dem heutigen Tag einen erheblichen Schritt weiterkommen.

Außerdem, meine Damen und Herren, sollte dieses Gesetz, das nun geändert wird, auch den Ansprüchen an eine Deregulierung genügen. Insofern haben wir Vorschriften geglättet und teilweise die Spielräume, die auf kommunaler Ebene vorhanden sein sollten, erweitert, damit das, was vor Ort entschieden werden kann, tatsächlich auch vor Ort entschieden wird.

Meine Damen und Herren, die Höhe der Beiträge oder auch der Gebühren ist aber nicht allein von den Regelungen abhängig, die das Kommunalabgabenrecht oder die örtliche Satzung haben. Die Höhe selbst ist sehr entscheidend davon abhängig, wie hoch die Investition war, die jetzt refinanziert werden soll. Ich sage das deshalb, weil eine ganze Reihe von Diskussionen, die wir im Lande hatten und gegenwärtig noch haben, allein davon abhängig ist, wie hoch damals – schon mehrere Jahre zurück – vor Ort investiert wurde.

Wir reden heute häufig – auch der Rechnungshof in seinem Bericht – über so genannte Fehlinvestitionen. Ich will darauf hinweisen, dass die Regierung in der 3. Legislaturperiode ein Sanierungsprogramm auf den Weg gebracht hat in Höhe von 10 Millionen DM ab 1999, über 50 Millionen DM bis heute, das wir angewandt haben, um eine ganze Reihe notleidender Abwasserzweckverbände zu sanieren. Das ist erfolgreich gelaufen. Ich sage es auch deswegen, weil in den zukünftigen Investitionsbedarfen immer sehr genau vor Ort geprüft werden muss, ob die Investition überhaupt nötig ist oder, wenn sie nötig ist, in welchem Umfang sie getätigt werden soll. In Zukunft werden wir weniger Geld seitens des Landes zur Verfügung haben, um örtliche Fehlinvestitionen aufzufangen oder aber auch, um Zuschüsse für Investitionsbedarfe zu geben. Deswegen mein Appell, vor Ort kommunale Selbstverantwortung auch in dieser Hinsicht wahrzunehmen, sehr genau zu prüfen, was überhaupt investiert werden

soll, um dann diese Entscheidung gegenüber den Bürgern zu tragen. Kommunale Selbstverwaltung heißt immer auch – und gerade hier zeigt sich das – kommunale Selbstverantwortung und die wollen wir gerade mit diesem Gesetzentwurf vor Ort stärken. In diesem Sinne noch einmal herzlichen Dank und in der Anwendung des Gesetzes vor Ort viel Erfolg!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Es hat jetzt ums Wort gebeten der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Dr. Ulrich Born, CDU: Was soll denn jetzt noch kommen?)

Es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von mir.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Insofern freue ich mich, dass ich noch einmal ganz kurz auf dieses so wichtige Gesetz eingehen darf. Es erfüllt mich wirklich mit großer Freude, dass der Landtag sich einig ist, dass heute – aus meiner Sicht jedenfalls – auch die Stunde des Ehrenamtes schlägt. Ich finde das, was wir heute machen werden, sehr bedeutsam, nicht nur im Zusammenhang mit dem Kommunalabgabengesetz, sondern auch im Rahmen des Fischereigesetzes. Ich habe das einmal so überrechnet, wir haben für die Kleingärtner etwas Gutes getan, das sind 85.000. Wenn wir das politisch betrachten, rechnen wir das alle gemeinsam mal drei. Da kann sich jeder leicht ausrechnen, was das bedeutet.

(Angelika Peters, SPD: Mal vier! – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Wir haben 10.200 Jägerinnen und Jäger, die eine hoch engagierte Arbeit leisten. Die Jagdsteuer entfällt, auch das mal drei rechnen. Es erfüllt mich mit ein bisschen Freude und vielleicht auch ein bisschen mit Stolz, dass nun nach langjährigen Diskussionen innerhalb dieses Landes diese Bagatellsteuern in gewissen Teilen wegfallen. Ich glaube, das ist ein gutes Signal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, jawohl, wir entbürokratisieren nicht nur, sondern wir schaffen tatsächlich Steuern ab. Das ist doch auch einmal etwas Schönes, oder?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Ich freue mich, dass Sie unserem Antrag heute endlich folgen.)

Und dann kommt aus meiner Sicht noch ein ganz wichtiges Gesetz, das werden wir nachher beraten, nämlich das Landesfischereigesetz, wo immerhin 65.000 Anglerinnen und Angler aktiv sind.

(Angelika Gramkow, PDS: Ja, bloß die ärgern wir ja.)

Zusammengerechnet sind das immerhin 480.000 Menschen, die wir heute erreichen. Ich glaube, das ist ein guter Ansatz zu sagen, jawohl, hier ist eine sehr gute Arbeit geleistet worden.

Ich darf mich ausdrücklich dafür bedanken, dass wir die Zweitwohnsitzsteuer in Mecklenburg-Vorpommern für das Kleingartenwesen abschaffen. Da danke ich ausdrücklich noch einmal dafür, dass der Vorschlag umgesetzt worden ist. Ich halte es auch für wichtig, dass wir die Kurtaxe unter dem Dach des Bundeskleingartengesetzes abschaffen, im Übrigen auch eine Bagatellsteuer.

(Angelika Peters, SPD: Das hat ja auch lange genug gedauert!)

Drittens ist die Jagdsteuer, die ja zum Glück zurzeit in keinem Landkreis erhoben wird, ausgesetzt worden.

Ich glaube, ausdrücklich auch noch einmal sagen zu dürfen, wenn wir gerade am Wochenende die Landesjagdtagung gehabt haben, dann müssen wir einfach feststellen, dass heute die Jägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine gute, ja, hervorragende Arbeit leistet im Rahmen von tierseuchenprophylaktischen Maßnahmen, aber natürlich auch für die Landschaftspflege. Wir haben eines der modernsten Gesetze, das unter anderem auch beinhaltet, das verunfallte Wild, ob am Tage oder in der Nacht, von der Straße zu holen. Ich glaube, damit wird auch signalisiert, dass diese ehrenamtliche Arbeit honoriert wird. Das gilt für das Kleingartenwesen genauso wie für die Jägerschaft. Insofern bedanke ich mich ausdrücklich. Ich glaube, das ist auch ein Signal an den Steuerzahlerbund, zur Kenntnis zu nehmen, im Lande Mecklenburg-Vorpommern werden nicht nur neue Steuern oder das Beharrungsvermögen in diesem Bereich manifestiert, nein, es gibt tatsächlich auch Chancen, im Rahmen der Entbürokratisierung und des Bürokratieabbaus für dieses Land und seine Bürgerinnen und Bürger etwas Gutes zu tun.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Insofern ist es ein guter Tag für das Ehrenamt. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf der Drucksache 4/1307. In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1576 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf der Drucksache 4/1576. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf der Drucksache 4/1576.

Hierzu hat der Abgeordnete Heinz Müller den mündlichen Änderungsantrag gestellt, in Paragraph 7 Absatz 2

des Gesetzentwurfes in den Sätzen 1 und 2 jeweils die Ziffer 6 durch die Ziffer 7 zu ersetzen.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Ich lasse zunächst über diesen mündlich gestellten Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der mündlich gestellte Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Ich lasse nun über Artikel 1 Nummer 8 mit den soeben beschlossenen Änderungen abstimmen. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf der Drucksache 4/1576. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1576.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1593 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1593 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, drei Abgeordneten der Fraktion der PDS, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS sowie bei zwei Stimmenthaltungen durch einen Abgeordneten der Fraktion der SPD und den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels abgelehnt.

Wer in Artikel 1 der Nummer 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU und zwei Enthaltungen angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 11 bis 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1576. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 11 bis 21 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1576. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des

Innenausschusses auf Drucksache 4/1576 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1576 mit den hier heute beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf der Drucksache 4/1576. Der Innenausschuss empfiehlt in Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf D r u c k s ache 4/1230 abzulehnen. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1576 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und PDS und des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels sowie Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.