Protocol of the Session on December 16, 2004

Wir sind uns alle einig, dass diese Problematik auch in den einzelnen Fraktionen eine Diskussion ergeben wird. Es gibt hier sehr viel Für, es gibt hier sehr viel Wider. Ich glaube, wir müssen in den Fraktionen dann auch bekennen, wie wir es gestalten wollen. Wichtig ist, dass Mecklenburg-Vorpommern gerade mit den vielen Seen, Flüssen und Küsten ein Tourismusland sein wird, mit dem Thema der Angelei und Fischerei. Aber wichtig ist eben auch, dass Besatz, Hege und Pflege bezahlbar sein müssen, mit eingebracht werden müssen. Diese Dinge sind gerade bei diesem so genannten Touristenangelschein mit zu bedenken, wie es zu regeln ist. Ich glaube, hier gibt es viel Beratungsbedarf innerhalb der Fraktionen, aber auch im Landtag.

Klar herausgestellt werden muss, dass die Fischerei auch in Naturschutzgebieten und Nationalparks künftig möglich ist. Das ist immer ein großes Thema. Fischer und Angler waren seit jeher im Interesse der kommenden Generationen in der Natur und der Umwelt tätig und ihnen auch sehr verbunden. Das müssen wir auch noch einmal deutlich machen.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf weist noch einige Ecken und Kanten auf, die es im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu glätten gilt. Glücklicherweise ist nun endlich der Landtag Herr des Verfah

rens und kann im Interesse der Betroffenen und des Landes aktiv werden. Ich warne auch vor unnötiger Eile aus meiner Sicht. Es gibt keine Fristen der EU oder des Bundes, die eingehalten werden müssen. Ich denke, wir müssen wirklich sorgsam in den Ausschüssen zu diesem Gesetz beraten, und zwar gerade deshalb, weil dieses Gesetz größten Einfluss auf die Fischereiwirtschaft und die Angelei in unserem Land haben wird.

Aus diesem Grunde beantragt meine Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs in den federführenden Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung in den Umweltausschuss, den Finanzausschuss und natürlich den Tourismusausschuss. Ich glaube, das werden spannende Beratungen werden, und ich würde mich wirklich freuen, wenn sich der Landtag hier ganz aktiv daran beteiligt, denn die Umsetzung des Gesetzes zu diesem Thema ist für das Land Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Holznagel.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Wien von der PDS-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist einfach sehr schön, wir sind uns eigentlich einig. Wir haben hier ein gutes Beispiel der Deregulierung, der Verschlankung. Wir fügen etwas zusammen, was inhaltlich doch schon recht lange zusammengehört, und diese Problematik wurde endlich angefasst. Darüber sind wir, das sehe ich mit Freude, fraktionsübergreifend sehr zufrieden.

Genau all diese Sachen, Frau Holznagel, die Sie jetzt

angesprochen haben – das ist Sinn und Zweck der Ersten und Zweiten Lesung eines Gesetzes –, werden in der Zwischenzeit in öffentlichen Anhörungen und zusätzlichen Gesprächen sicherlich auch geregelt werden. Was ich natürlich als agrarpolitische Sprecherin meiner Fraktion sehr begrüße, ist wirklich der Touristenangelschein. Aus meiner Praxis weiß ich, dass darüber natürlich schon sehr lange gesprochen wird im Tourismusbereich und man sich das schon sehr lange wünscht. Dass diese Sache jetzt mit auf dem Weg ist, begrüßen wir ganz genauso wie den Angelschein schon ab zehn Jahren. Genau das, was der Minister vorhin ausgeführt hat, erfreut uns natürlich auch.

Insofern ist hier offensichtlich sehr viel Einigkeit. Was wir allerdings auch möchten als Fraktion, ist, dass dieses Gesetz sehr schnell auf den Weg kommt, weil nämlich das Anglerjahr in der Regel am 1. April beginnt. Und es wäre natürlich sehr wünschenswert, wenn bis dahin diese entsprechenden Gesetzlichkeiten auf dem Weg sind. So sagen mir das auf jeden Fall die Fischer und die Angler, dass wir doch versuchen sollen, bis Ende März den Entwurf Gesetz werden zu lassen, und sie praktisch schon im neuen Jahr danach handeln können.

Wir werden der Überweisung des Gesetzes in den Landwirtschafts-, den Umwelt- und den Tourismusausschuss zustimmen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Wien.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1444 zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Umweltausschuss sowie den Tourismusausschuss zu überweisen und, wie eben in der Debatte beantragt, in den Finanzausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Erste

Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/1445.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 4/1445 –

Das Wort zur Einbringung hat der Umweltminister Herr Professor Dr. Methling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir widmen uns jetzt dem Lebensraum der Fische, also dem Gegenstand, mit dem wir uns vorher befasst hatten. Wir widmen uns dem Wasser.

Das heute vorgelegte Gesetz dient vor allem der landesrechtlichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Diese wiederum ist ein weiterer bedeutender Schritt zur Angleichung des Umweltrechts in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie folgt der Erkenntnis, dass sich ökologische Probleme aufgrund ihres überregionalen, internationalen oder gar globalen Charakters nur unabhängig von politischen Grenzen lösen lassen. Darüber hinaus liegen einheitliche Standards in unserem Interesse, vor allem auch deshalb, weil sie dazu beitragen, Umweltdumping und damit einhergehende Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Das übergeordnete Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der so genannte gute Zustand der Gewässer in der gesamten Gemeinschaft. Das bedeutet, dass Gewässer nur soweit durch menschliche Nutzung beeinträchtigt oder verändert werden dürfen, dass ihre ökologischen Funktionen nicht wesentlich gestört sind.

Es sollen folgende Bereiche erfasst werden:

Erstens. Alle gewässerrelevanten Faktoren, das heißt chemische, biologische und hydromorphologische Faktoren, sollen bei der Bewertung eines Gewässers einbezogen werden. Auf dieser Grundlage werden die Erkenntnisse über eventuelle Defizite gewonnen, denen dann mit einem entsprechenden Maßnahmeprogramm begegnet werden soll.

Zweitens. Es soll die Verzahnung von Wassermengenund Wassergütefragen und deren Wechselwirkung beachtet werden.

Drittens. Es soll eine Abwägung der konkurrierenden Nutzung und Schutzgüter erfolgen.

Viertens. Die Erstellung der Bewirtschaftungspläne soll von einer umfassenden Information sowie Anhörung der Öffentlichkeit und der Betroffenen begleitet werden.

Die Wasserrahmenrichtlinie musste innerhalb von drei Jahren nach ihrem In-Kraft-Treten, also bis Ende 2003, formell in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Maßnahmen, Programme und Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete sind bis Ende 2009 aufzustellen. Das Ziel des guten Zustandes der Gewässer soll von Ausnahmen abgesehen bis Ende 2015 erreicht sein.

Die Verpflichtung zur integrierten Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowohl innerhalb unseres Landes als auch grenzüberschreitend in den Flusseinzugsgebieten stellt das zentrale Element, den Leitgedanken der Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung des eben beschriebenen Ziels dar. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte zunächst auf der Grundlage der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes durch Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 2002. Darin sind folgende Anforderungen formuliert:

Erstens. Die Gewässer sollen flussgebietsbezogen ganzheitlich bewirtschaftet werden, das heißt von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen. Dazu gehören in Mecklenburg-Vorpommern die Flussgebietseinheiten Schlei/Trave, Elbe, Oder und Warnow/Peene, wobei Letztere allein durch unser Land bewirtschaftet wird.

Zweitens. Die Qualität der Gewässer ist zu ermitteln und zu bewerten, national und international koordinierte Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässerqualität sind zu erstellen.

Drittens. Der gute ökologische, chemische und mengenmäßige Zustand der Gewässer wird als Umweltziel verankert.

Die Landeswassergesetze sind an die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes anzupassen. Hinzu kommen Sachverhalte, die nur landesrechtlich geregelt werden können. Dazu gehören insbesondere die Zuordnung zu den Einzugsgebieten innerhalb der Landesgrenzen, Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen sowie Bestimmungen über die Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit. Diese sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. Dabei wurden die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Verhältnis 1:1 umgesetzt. Die Anforderungen an die Beschreibung, Festlegung und Einstufung, die Darstellung in Karten und die Überwachung des Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers wurden bereits durch die Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der Wasserrahmenrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Dezember 2003 geregelt.

Damit waren wir handlungsfähig, so dass aus der verspäteten Novellierung des Landeswassergesetzes kein praktisches Problem erwachsen ist. Ich will an dieser Stelle eine Bemerkung machen zur Verspätung dieser Novellierung. Das hat verschiedene Gründe. Ich gehe einmal davon aus, Herr Kokert wird dieses ansprechen. Es lag vor allem daran, dass lange darüber diskutiert wurde, ob wir eine umfangreiche, große Novelle des Landeswassergesetzes vornehmen, in der die vielen Fragen, die gegenwärtig im Wasserbereich diskutiert werden, Aufnahme finden, oder ob wir eine kleine Variante wählen. Letztendlich mussten wir uns dazu entschließen, diesen kleinen Weg zu gehen, damit wir schnell zum Ziel kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der in Artikel 1 Nummer 9 formulierte Vorschlag, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass umweltauditierten Unterneh

men im Bereich des Wasserrechtes Erleichterungen bei Antragsstellungen in Genehmigungsverfahren und bei der Überwachung von Anlagen zuteil werden, steht mit der Wasserrahmenrichtlinie natürlich nicht unmittelbar im Zusammenhang. Aber dieser Artikel wirkt deregulierend und verdient somit ebenso unsere Unterstützung. Kollege Backhaus hat zum Beifall aufgerufen. Ich würde einmal sagen, das ist auch einen kleinen Beifall wert, wenn wir deregulieren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Gestatten Sie mir auch ein paar Anmerkungen zu den Kosten. Dem Land entstehen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zunächst zusätzliche Kosten aufgrund bereits getroffener beziehungsweise noch zu ergreifender rechtlicher, organisatorischer und planerischer Maßnahmen in der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung. Ob und in welchem Maße zusätzliche Kosten auf die Haushalte der Kommunen hinzukommen, lässt sich derzeit nicht absehen. Erst im Zuge der Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen, die bis 2009 zu erfolgen haben, und wenn alle noch notwendigen so genannten Tochterrichtlinien der EU zur Wasserrahmenrichtlinie – zum Beispiel wird eine Richtlinie zum Grundwasser vorbereitet – vorliegen, sind die voraussichtlichen Kostenfolgen insgesamt abschätzbar. Übrigens verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedsstaaten grundsätzlich zur Anwendung des Kostendeckungsprinzips. Hierzu ist im Rahmen der Bestandsaufnahme eine wirtschaftliche Analyse in den Flussgebietseinheiten durchzuführen. Die Preise für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind dabei ein wesentlicher Punkt.

Umfangreiche Datensätze liegen bereits vor, die aber noch nicht alle Bereiche umfassen. Im Haushalt des Umweltministeriums für die Jahre 2004 und 2005 sind für die Bestandsaufnahme Ausgaben in Höhe von 850.000 Euro veranschlagt. Die Erarbeitung von Entwürfen von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen bis Ende 2006, die sich daran anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren Auswertung und Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne bis Ende 2009 werden durch die Einnahmen aus der Abwasserabgabe zu decken sein. Es bleibt abzuwarten, ob die Abwasserabgabe nach 2009 für einzuleitende Maßnahmen zur Gewässerbewirtschaftung ausreichen wird. Eine Beteiligung des Bundes an den mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entstehenden Kosten ist nicht vorgesehen. Wir wollen uns bemühen, dass wir dafür EUMittel zugänglich machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,

die Bemühungen um eine Verbesserung des Gewässerzustandes beginnen in Mecklenburg-Vorpommern natürlich nicht erst mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Kommunen und die einzelnen Bürger haben zusammen bereits in den vergangenen 14 Jahren schätzungsweise 4 Milliarden Euro in den Gewässerschutz investiert. Den größten Anteil mit rund 2,5 Milliarden Euro machte hierbei die Sanierung der Abwasserbeseitigung aus. Doch die Instrumentarien, durch die unsere Gewässer in den vergangenen 14 Jahren eine so deutliche Verbesserung erfahren haben, sind sehr vielfältiger Art und haben natürlich auch Geld gekostet. Ich nenne dabei das Renaturierungsprojekt.

Heute können wir feststellen, dass die kostenträchtigsten Maßnahmen zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der

Wasserrahmenrichtlinie bereits hinter uns liegen. Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf Landesebene schaffen wir die gesetzlich notwendige und unverzichtbare Grundlage zum Gelingen dieser wichtigen Aufgabe. Deswegen bitte ich Sie herzlich, den vorgelegten Gesetzentwurf positiv zu behandeln. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von jeweils fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann eröffne ich die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Herr Jarchow von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fakten sind bekannt. Die Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments muss in nationales und Landesrecht umgesetzt werden. Und der Gesetzentwurf enthält die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Änderungen des Wassergesetzes von Mecklenburg-Vorpommern. Damit werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, das Erreichen eines guten Zustandes der Gewässer bis zum Jahr 2015, in unserem Bundesland zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, das klingt einfach, dahinter verbirgt sich jedoch eines der anspruchsvollsten Projekte des Umweltschutzes in der Europäischen Union. Mit dieser Intention der Wasserrahmenrichtlinie erfährt der vielstrapazierte Begriff der Nachhaltigkeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft eine überragende praktische Bedeutung. Ziel ist die Bewirtschaftung der Wasserressourcen, welche die Ansprüche von Mensch und Natur berücksichtigt. Grundgedanke dabei ist, dass Gewässer durch mens c hliche Nutzung beeinträchtigt beziehungsweise verändert werden können, dabei aber die ökologischen Funktionen des Gewässers keine wesentliche Beeinträchtigung erfahren dürfen.

Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist von jeher auch von der Qualität und Quantität des nutzbaren Trinkwassers abhängig. Um auch nachfolgenden Generationen Entwicklungen zu ermöglichen, stellt die Richtlinie auf den Schutz und die Verbesserung des qualitativen und quantitativen Zustands der Gewässer ab. Sie gilt für alle Gewässer, das heißt oberirdische Gewässer, Küstengewässer und für das Grundwasser. Neu ist der grenzüberschreitende und integrative Ansatz bei der Bewirtschaftung der Gewässer. Kernstück der Richtlinie ist die flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer. Maßgebend sind daher nicht mehr die Staats-, Länder- und Verwaltungsgrenzen, sondern die hydrologischen Einzugsgebiete.