Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/58, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Stimmenthaltung und der Fraktion der CDU angenommen.
Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/58 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/59, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Stimmenthaltung und der Fraktion der CDU angenommen.
Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/59 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses einstimmig angenommen.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Zusatztagesordnungspunkt 1 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes, Drucksache 4/77, in Verbindung mit der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes, Drucksache 4/85(neu).
Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes (1. Landespflege- änderungsgesetz – 1. LPflegeÄndG) (Erste Lesung) – Drucksache 4/77 –
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes (1. Landespflege- änderungsgesetz – 1. LPflegeÄndG) (Erste Lesung) – Drucksache 4/85(neu) –
Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion der PDS.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Abgeordnete des Landtages Mecklenburg-Vorpommern sind gewählt worden, um politische Entscheidungen zu treffen, die den Menschen in unserem Land Berechenbarkeit und Geborgenheit im Leben ermöglichen.
Wir sind gewählt worden, um Entscheidungen zu treffen, die seelische Verunsicherungen ausschließen beziehungsweise ausräumen. Ein solcher Anspruch verbindet sich mit dem Entwurf eines Landespflegeänderungsgesetzes, den ich für die Fraktionen der SPD und PDS hier einbringen darf.
Als PDS-Politiker bedauere ich, dass es zu einer Phase der Verunsicherung gekommen ist, in der Heimbewohner, Angehörige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimen Sorgen über die weitere bezahlbare Gewährleistung der Pflege hatten. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch eine Meldung richtig stellen: Ein Versäumnis einzuräumen ist keine Kritik an der Sozialministerin Linke, die erst seit wenigen Tagen im Amt ist. Das Versäumnis einzuräumen ist vor allen Dingen eine Selbstkritik, und da fasse ich mich an die eigene Nase, denn nach Artikel 20 der Landesverfassung ist der Landtag die Stätte der politischen Willensbildung und die Landesregierung ist nach Artikel 41 der Landesverfassung an der Spitze der vollziehenden Gewalt. Es ist also so, wir sind die Gesetzgeber und wir sind angefragt und haben das Heft des Handelns in der Hand zu halten.
1. Wir schaffen Rechtssicherheit bei der Finanzierung der Pflegeeinrichtungen über den 31. Dezember diesen Jahres hinaus.
2. Wir geben Gewissheit, dass es nicht wie befürchtet zu ansteigenden Heimunterbringungskosten wegen fehlender Rechtsgrundlage kommt.
4. Wir berücksichtigen die Notwendigkeit einer konsequenten Umstellung der Förderung von Pflegeeinrichtungen.
5. Wir nehmen höchstrichterliche Urteile – so das Bundessozialgerichtsurteil vom 28. Juni vergangenen Jahres – konstruktiv auf.
Der Gesetzentwurf ist eine entschlossene Ansage. Heute und innerhalb der nächsten sechs Monate werden wir die Weichen für die Zukunft der Pflege in unserem Land stellen. Wir werden abgehen von der Praxis, in Objekte, also in leblose Gegenstände zu investieren. Wir wollen die Heimbewohner als Subjekt des Geschehens zukünftig direkt fördern.
Warum ist dies notwendig? Mecklenburg-Vorpommern verfügt seit Februar 1996 über ein Landespflegegesetz, in dem die einzelnen Formen der Förderung von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten geregelt sind. Die Laufzeit dieses Gesetzes wurde an die Geltungsdauer des Artikels 52 des Sozialgesetzbuches XI angepasst. Bislang haben sich auf dieser Grundlage Bund, Land und Kommunen die Investitionsförderung geteilt. So konnte der Großteil der 183 Heime in unserem Land neu gebaut, umgebaut oder erweitert werden. Über 486 Millionen Euro wurden investiert und nunmehr leben fast 15.000 Menschen in unserem Land in modernen und behaglichen Heimen.
Die Bundesebene zieht sich in absehbarer Zeit aus der Mitfinanzierung der Pflegeeinrichtungen zurück. Regelungen zur landesseitigen Förderung sind bis zum 31.12. diesen Jahres befristet. Unser Gesetzentwurf nimmt darauf Rücksicht und erfüllt sozusagen eine Brückenfunktion. Die Brücke reicht von der jetzigen Regelung und sichert die bestehenden Verbindlichkeiten der Heimträger. Es wird der Bogen zu einer neuartigen Förderung geschlagen und dieser erfüllt einen Gerechtigkeitsbedarf. Zum einen besteht dieser darin, zukünftig ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege gleichberechtigt zu behandeln – das entspricht auch dem Bundessozialgerichtsurteil, von dem ich bereits gesprochen habe –, und zum anderen warten in unserem Land zurzeit circa 2.500 Menschen auf einen Heimplatz, denen gegenüber wir eine Fürsorgepflicht haben. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Förderung der Nutzung von Gebäuden bis zum 31.12.2003 und die Förderung kurzzeitig nutzbarer Anlagen, zum Beispiel Pkw und Ähnliches, bis zum 30.06.2003. Wir unterscheiden zwischen Einzel- und Pauschalförderung, weil wir den Herausforderungen seriös begegnen müssen.
Wenn die Förderkulisse die gleiche bliebe und die Ressourcen in unserem Land wie früher vorhanden wären, könnten wir das bestehende Gesetz zeitlich linear fortschreiben. Das schlägt uns nachher der Herr Glawe von der CDU vor. Die Bedingungen haben sich jedoch geändert. Nehmen wir – so sagen wir seitens SPD und PDS –
lieber das Geld in die Hand, das wir 2003 bereits eingestellt haben, und gewährleisten damit und mit dem bis zum Sommer zu erstellenden endgültigen Gesetzeswerk ein langfristig tragfähiges Fördermodell. Hierfür möchten wir werben und bitten um die Überweisung in den Sozialausschuss und in den Finanzausschuss. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU hat jetzt der Abgeordnete Herr Glawe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das Landespflegegesetz steht zur Novellierung an. Ich will darauf verweisen, dass dieses Landespflegegesetz sechseinhalb Jahre lang existierte und als Gesetz vorhanden war, das heißt natürlich mit Fristablauf jetzt zum 31.12. diesen Jahres.
und dem Landtag zuzuleiten. Das ist, aus welchen Gründen auch immer, versäumt worden, und zwar gilt das für den ambulanten, teilstationären und stationären Bereich im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Wie war die Geschichte? Bis zum Jahr 1994 wurden von Privatinvestoren Pflegeheime gebaut. Danach gab es durch die CDU das initiierte Bundespflegegesetz oder das Blühm’sche Gesetz, das letzten Endes auch dazu geführt hat, dass ein Artikel 52 in besonderer Weise für die neuen Bundesländer eingerichtet worden ist, um den Nachholbedarf in den neuen Ländern schnellstmöglich zu erreichen. Herr Koplin hat vorhin die Zahlen vorgetragen. Wir haben also 183 Heime und über 10.000 sanierte oder neu gebaute Pflegeeinrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Das ist die eine Seite.
Was ist aber 1996 passiert? Auf der einen Seite gab es, sage ich mal, ein Gebäude A, das über eine alte Investition privat finanziert worden ist, und es gab ein Gebäude B, das über Artikel 52 finanziert wurde. Im Gebäude B wurden die Heimbewohner mit den Investitionskosten nicht belastet. Im Gebäude A hätten, wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern diese Investitionskosten nicht übernommen hätte, die Heimbewohner diese Mittel zahlen müssen. Das sind Beträge zwischen 45 und 15 DM pro Tag gewesen. Anders ausgedrückt: Heute, nachdem die Regierung und auch die Koalitionäre weitestgehend wohl erst nicht verstanden hatten, worum es ging, nachdem die Wohlfahrtsverbände und die Träger Krach geschlagen haben, wissen sie, dass es darum ging, dass die Heimkosten für den Bewohner teurer wurden, und zwar ging es um Beträge bis zu 500 Euro pro Monat.
Das hätte immerhin 5.600 Bürgerinnen und Bürger, die in den Pflegeheimen im Land untergebracht sind und dort
ihren verdienten Lebensabend verbringen, getroffen. Wenn jetzt also die Dinge widerspruchslos gelaufen wären, hätte das SGB XI gegriffen und es wäre Folgendes passiert: Die Familien hätten sozusagen einen Offenbarungseid gegenüber dem Sozialamt leisten müssen, ob sie finanzieren können oder nicht finanzieren können. Wenn sie nicht hätten finanzieren können, hätte es zur Belastung der Landkreise geführt und damit wären erneut die Sozialkassen in ihren Bilanzen belastet worden. Das wäre die Konsequenz.
Und um dieses zu verhindern, hat sich die CDU-Landtagsfraktion entschlossen, einen Dringlichkeitsantrag einzubringen, der ambulante, teilstationäre und stationäre Investitionsförderungen fortschreibt, und zwar deswegen, weil der Gesetzgeber es versäumt hat, dem Landtag ordnungsgemäß ein Gesetz zuzuleiten.
Und ich sage mal, Frau Bunge war vier Jahre Ministerin. Man hätte, als man das Landespflegegesetz behandelt hat, auch mit dem Landespflegeplan eigentlich darauf kommen müssen, dass das Landespflegegesetz ausläuft.
Der Landespflegeplan ist ja auch seit zwei Jahren überfällig, wird im Finanzministerium blockiert. Die Frage ist, warum.
Also, meine Damen und Herren, vor uns stehen spannende Stunden. Wir als CDU stehen dafür, dass wir ein Landespflegegesetz bekommen, das die Heimbewohner schont,