Protocol of the Session on December 11, 2002

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Rehberg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Gräueltat von Erfurt ist uns allen noch vor Augen – der Schütze, der seine Opfer wie in einem Computerspiel abballerte. Das Entsetzen und die Ratlosigkeit waren in ganz Deutschland groß. Wir haben uns alle die Frage gestellt, woher diese Gewaltbereitschaft kam. Woher kam dieser Antrieb zum Morden, für den es keinen politischen oder gesellschaftlichen Hintergrund gab? Woher diese unendliche Gewaltbereitschaft? Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass der Täter in seiner Freizeit gern ein besonders gewalttätiges Ballerspiel spielte, welches das Abknallen von Menschen auf dem Bildschirm zum Inhalt hatte. Das Internet hatte dem Jugendlichen ein Forum gegeben, seine Mordabsichten bekannt zu machen und sich auch noch dort nach seinem Tod zu „rechtfertigen“.

Dieses besonders drastische Beispiel des Amokläufers macht deutlich, welche Auswirkungen der unkontrollierte Umgang mit Medien haben kann. Wir brauchen deshalb einen wirksamen und umfassenden Schutz der Jugendlichen vor Gewalt. Bereits ein Jahr vor dem Amoklauf von Erfurt hatten die Länder die Notwendigkeit einer Neuregelung des Jugendmedienschutzes erkannt. Die Gesetzeslücken, die durch das neue Medium Internet aufgetaucht waren, sollten geschlossen werden. Hauptziel war es, die Zuständigkeitsbereiche zwischen Bund und Ländern neu zu definieren. Dies ist gelungen. Der Bund hat künftig die Zuständigkeiten der so genannten Trägermedien, also für CDs, DVDs, Bücher, den so genannten Offlinemedien. Den Ländern kommt künftig die Zuständigkeit für die Telemedien zu, das heißt auch für alle neuen Medien.

Mit dem Staatsvertrag ist es auch gelungen, gleiche materiell-rechtliche Bestimmungen im Jugendschutz bei den Privaten und den Öffentlich-Rechtlichen zu setzen. Die ARD-Anstalten und das ZDF werden weiterhin vom Rundfunkrat kontrolliert. Die privaten Sender unterstehen nunmehr der 12-köpfigen KJM – Kommission für Jugendmedienschutz –, die aus Vertretern des Jugendschutzes der Landesmedienanstalten, der obersten Landesbehörden und der obersten Bundesbehörden besteht.

Die CDU von Mecklenburg-Vorpommern sieht die gemeinsame Kontrolle von Bund und Ländern in der Kommission als positiv an. Private Anbieter von Fernsehen und Internet können ihre Seiten künftig einer freiwilligen Selbstkontrolle unterwerfen. Das ist im Bereich des Fernsehens bereits erprobt. Fraglich ist hier, ob sich dieses System auch so ohne weiteres auf das Internet übertragen lässt.

Es ist sicherlich die größte Herausforderung, einen geeigneten Jugendschutz fürs Internet zu entwickeln. Die

neuen Vorschriften sehen vor, dass Jugendliche nicht mehr auf alle Seiten im World Wide Web Zugriff haben. Ihnen soll vor allem auf besonders gewaltverherrlichende oder pornographische Seiten der Zugriff verweigert werden. Hier, meine Damen und Herren, ist nun die Technik gefragt, Filter zu entwickeln, die die unerwünschten Seiten providerartig unterdrücken. Das ist im erforderlichen Maße umzusetzen. Es ist schwierig, aber dringend erforderlich, um Jugendliche zu schützen. Hier sind einfache Konzepte gefragt, die leicht zu installieren sind und besonders an öffentlichen Internetzugängen funktionieren, wie zum Beispiel mit Chipkarten, auf denen die notwendigen Daten des Nutzers gespeichert sind.

Meine Damen und Herren, zufrieden stellende technische Lösungen für dieses Problem sind noch nicht gefunden worden. Eine Verbesserung im Jugendmedienschutz sehen wir in der nun verpflichtenden Alterskennzeichnung von Computer- und Bildschirmspielen, ähnlich Kino- und Fernsehfilmen. Nachgewiesen ist, dass besonders die so genannten Ballerspiele die Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen fördern. Wir glauben nicht, dass man durch die Freigabe solcher Spiele erst in einer bestimmten Altersgruppe den Missbrauch stoppen kann, aber man kann verantwortungsbewussten Eltern eine Handhabe geben, das richtige altersangemessene Spiel für die Kinder und Jugendlichen zu finden.

Neben dem Schutz der Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen soll der Vertrag auch die Versuchung von Tabak und Alkohol regeln und damit die neue EU-Fernsehrichtlinie umsetzen. Mit der fröhlichen BaccardiStrandparty oder dem unabhängigen, naturverbundenen Marlboro-Mann darf demnächst nicht mehr vor Filmen mit der Freigabe für unter 16-Jährige geworben werden. Der Nutzen eines solchen Werbungsverbots ist zumindest fraglich. In unseren Augen ist es der falsche Weg, um Suchtabhängigkeiten zu verhindern. Vielmehr sind hier gezielte Programme zur frühen Aufklärung und zur frühen Suchtbekämpfung gefragt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz dieser Kritik am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sprechen wir uns für eine Annahme aus. Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hat Bundesministerin Bergmann gesagt. Dem stimmen wir zu. Mit dem neuen Staatsvertrag hat die Politik gute und sinnvolle Richtlinien geschaffen, die dazu geeignet sind, Jugendliche zu schützen, ohne sie zu bevormunden. – Herzlichen D a n k.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Rehberg.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Friese von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat darum gebeten, dass in den Ausschüssen dieser Gesetzentwurf zügig beraten wird. Nach der Rede, die ich soeben vom Fraktionsvorsitzenden der CDU gehört habe, gehe ich davon aus, dass uns dieses gelingen wird und der Vertrag rechtzeitig in Kraft treten kann.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch folgende kurze Anmerkungen dazu machen. In den Industriestaaten ist es heute für jedermann möglich, von den Medien Gebrauch zu machen, und im Unterschied zu der

Zeit vor 20 Jahren kann heute auch jedermann Medien und Botschaften aussenden, meist über das Internet.

Ich erinnere mich noch an die 70er Jahre, als zuerst die technische Möglichkeit auftrat, dass man grenzüberschreitend Medien verbreiten kann, vor allen Dingen in Rundfunk, Radio und Fernsehen, und wie diese Möglichkeit von den einen befürchtet wurde, weil damit die Informationshoheit gefährdet war, wie sie es nannten, auf der anderen Seite aber von vielen begrüßt wurde, weil damit ein Zugewinn an Informationen über die vom Staat verordneten Informationskanäle hinaus möglich war.

Ich begrüße diese technischen Neuerungen, die wir heute haben, ausdrücklich, sage aber auch, mit diesen Neuerungen ist ein Gewinn an Freiheit verbunden, an Freiheit sowohl für die Nutzer, aber auch an Freiheit für Anbieter. Und dieses ist dann nicht immer ganz unproblematisch, denn wir wissen alle, die Medien können von Anbieterseite heute auch zum Verbreiten von Nachrichten genutzt werden, die mitunter in den Köpfen von Menschen mehr Schaden anrichten können, als dass sie ihnen helfen, sich in der Welt zurechtzufinden.

Es wurde schon gesagt, wir erinnern uns des Anstoßes zu diesem Gesetz. Es waren die schrecklichen Ereignisse in Erfurt, als in einer Schule von einer Waffe fürchterlicher Gebrauch gemacht worden ist. Im Ergebnis dieses Ereignisses hat dann der Bundeskanzler die Vorsitzenden der Rundfunkanstalten eingeladen und mit ihnen gemeinsam beraten, was man denn tun kann, damit man – soweit man das mit Aufsichtspflichten tun kann – dem Verbreiten von jugendgefährdenden Sendungen entgegentreten kann.

Das Ergebnis dieser Beratung und der Bereitschaft der Ministerpräsidenten, sich dieses Themas aktiv anzunehmen, ist der uns vorliegende Gesetzentwurf. Die SPDFraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf ebenso wie die CDU-Fraktion. Ich kann Ihnen zusichern, dass wir diesen künftig zügig im Innenausschuss beraten werden.

Lassen Sie mich aber diese kurze Anmerkung noch machen: Ich glaube, jede Gesellschaft ist schlecht beraten, wenn sie sich darauf verlässt, den Schutz von Jugendlichen und den Schutz der Menschenwürde auf dem Verordnungswege in den Griff zu bekommen. Dieses wird immer nur in Teilfragen möglich sein. Solange wir nicht in der Lage sind, die Familien in den Stand zu versetzen, dass die Kinder es in den Familien lernen, mit Medien verantwortungsbewusst umzugehen und darüber hinaus über die Medien auch Wertmaßstäbe zu entwickeln, die für ihr eigenes Verhalten wichtig sind, werden wir das grundsätzliche Problem, dass Jugendliche mitunter Dinge tun, die wir alle nicht wollen, nicht lösen können.

Dieser vorgelegte Medienstaatsvertrag ist ein Teil, der uns hilft, dieses Problem zu lösen. Wir dürfen aber die Frage, welche Informationen wir einer Gesellschaft zur Verfügung stellen und wie diese von wem benutzt werden können, nicht allein Verordnungen überlassen. Hier müssen wir sehr stark an die Familien appellieren. Ich bitte Sie, dieses mit nach draußen zu tragen.

Diesen Antrag unterstützen wir, aber wir dürfen es in den von mir angesprochenen Fragen nicht bei diesem Antrag belassen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)

Danke schön, Herr Friese.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Bluhm von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Insgesamt fünf Gründe sprechen für diesen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Da ist zum Ersten festzuhalten, dass der vorliegende Staatsvertrag dem Ziel dient, das Jugendschutzrecht transparenter zu machen, und mit diesem vorliegenden Staatsvertrag das auch gelungen ist, denn das Internet verdeutlicht, was Jugendarbeiter und Lehrer im Fall von Drogen und Alkohol in den zurückliegenden Jahren immer wieder feststellten: Verbote allein lassen sich kaum noch durchsetzen. Dieser Staatsvertrag soll im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz, das ja auch kürzlich im Bundestag verabschiedet wurde, bessere Voraussetzung für die Umsetzung des Jugendschutzes sein.

Zweitens. Die vorliegende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beinhaltet eine Ausweitung auch der Zuständigkeiten der Länder im Bereich des Jugendmedienschutzes. Die Länder sind demnach künftig auch im Internet für den Bereich des Jugendmedienschutzes mit zuständig. Und diese Regelung führt zu einer stringenteren Aufsichtsstruktur in diesem Bereich. Erstmals konnten sich mit diesem vorliegenden JugendmedienschutzStaatsvertrag nämlich der Bund und die Länder auf eine Abgrenzung ihrer Kompetenzen in Medienbereichen einigen. Damit wird man näher an das Ziel herankommen, den Jugendschutz im Rundfunk, in den Telemedien und den Mediendiensten sicherzustellen, also in Medienbereichen, die hinsichtlich ihrer Organisation, ihrer Anbieterstruktur, ihrer Arbeitsweise und in ihrer Finanzierung nicht unterschiedlicher sein können.

Und auch die im Staatsvertrag enthaltene Auffassung, dass Rundfunk und Telemedien als konvergent zu betrachten und einheitlich zu kontrollieren sind, ist meines Erachtens zukunftsorientiert und wird in der Umsetzung dieses Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zu positiven Ergebnissen führen.

Drittens. Soweit es um Programminhalte geht, werden Kinder und Jugendliche insbesondere besser vor Gewaltdarstellungen und Pornographie geschützt. Mit dem vorliegenden Vertrag wird zwischen unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten unterschieden. Ihre Klassifizierung wird vorgenommen, obwohl auch Kritiker sagen, dass mit den vorgesehenen Formulierungen nach wie vor nicht alle möglichen Fälle gedeckt sind.

Viertens. Besondere Bedeutung kommt der innovativen Regelung der Aufsicht zu. Erstmals werden in Deutschland die Unternehmen der Medienwirtschaft selbst in die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben mit einbezogen. Es werden mit diesem Vertrag Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle entstehen, die von den Medienunternehmen gebildet werden. Sie sollen künftig vorrangig für die Prüfung der Angebote zuständig sein. Dass diese Einrichtungen einem Zertifizierungsverfahren unterliegen, für das dann die zu schaffende Kommission für Jugendmedienschutz zuständig ist, ist meines Erachtens und auch aus Sicht der PDS-Fraktion eine tragfähige, zukunftsfähige Lösung.

Fünftens. Die Landesmedienanstalten und damit auch unsere Landesrundfunkzentrale können durch zusätzliche Satzungen und Richtlinien die gesetzlichen Vorgaben des Staatsvertrages ausfüllen. Sie sind für den Vollzug von

Einzelentscheidungen der Kommission für Jugendmedienschutz zuständig und wirken durch ihre Direktoren in dieser Kommission mit.

Ja, meine Damen und Herren, Jugendschutz kann nur staatlich vollzogen werden, doch der Staat kann keinen vollständigen Schutz bieten. Der wohl wirklich beste Schutz ist eine hohe Medienkompetenz der Kinder und der Erwachsenen. Eine Zigarette oder ein Glas Wein kann man genießen, man kann sie aber eben auch anders gebrauchen, als Droge.

Entscheidend ist also die Frage des Umgangs, die Frage der Kompetenz. Dies trifft eben auch für die Medien zu. Es geht also auch immer bei der Medienkompetenz darum, mit Angeboten von Medien kompetent umzugehen. Das gelingt am ehesten, wenn man selbst eine WebPage, einen Radiobeitrag erstellt oder einen Videofilm gedreht hat. Es geht also auch um handlungsorientierte Medienarbeit, die vor allem an den Schulen angeboten werden soll.

Das aber, meine Damen und Herren, wird nicht über ein Gesetz geregelt. Und dabei müssen sich Bund und Länder nicht einigen. Hier können die Länder, also auch wir, viel machen in den Schulen und Kindertagesstätten, an unseren Hochschulen, in den Jugendeinrichtungen. Hier sind Schulverwaltung und Landesrundfunkzentrale stärker als bisher gefordert, auch im Zugehen auf die Lehrerinnen und Lehrer. Denn oftmals beherrschen ja wohl die Schülerinnen und Schüler das Internet besser als die, die sie unterrichten.

Die Hardware wird mit der weiteren Umsetzung des Zukunftsfonds und der Ausstattung der Schulen mit Computertechnik weiter ausgebaut. Es geht also auch um die Frage, was dann an unseren Schulen mit der vorhandenen Hardware passiert. Von daher gibt es also aus meiner Sicht in Umsetzung auch dieses Staatsvertrages, dem die Fraktion der PDS zustimmen wird, Handlungsbedarfe, die sich ableiten in dem Bereich unseres Landes, in den Schulen und Kindertagesstätten sowie Hochschulen.

Noch eine Bemerkung möchte ich machen an die Adresse unserer Landesrundfunkzentrale, die ja sozusagen die Medienaufsicht hier im Lande darstellt. Auch jetzt sind Fragen des Jugendschutzes in den Medien unseres Landes zu berücksichtigen. Das, was man manchmal über den Äther empfängt, hat mit wirklichem Jugendschutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung nichts zu tun. Ich möchte an dieser Stelle unsere Landesrundfunkzentrale auffordern, hier mehr die Kontrolle, die sie gesetzlich erledigen soll, wahrzunehmen

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

und die Auseinandersetzung mit den Veranstaltern bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz auch tatsächlich zu führen. – Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Zuruf von Siegfried Friese, SPD)

Danke schön, Herr Bluhm.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/45 zur Beratung an

den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 4/58, und b) Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/59.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/58 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/59 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.