Protocol of the Session on December 11, 2002

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

und dass vor allen Dingen aus unserer Sicht auch die ambulante Pflege

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut.)

nicht sofort zum Opfer gebracht wird, dass also die Landkreise nicht nur eine freiwillige Leistung erbringen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Denn wir müssen auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren alle Betroffenen ordentlich anhören. Das können wir heute nicht in einer Stunde tun, wenn die Regierung sechs Jahre lang

(Dr. Ulrich Born, CDU: Gepennt hat.)

geschlafen hat.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)

Meine Damen und Herren, letzten Endes, wir als CDU sind bereit, diesen Fehler zu heilen. Und ich hoffe, Frau Ministerin, auch an Sie gewandt, dass Sie nicht noch mal erklären, dass Sie kein Gesetz brauchen, dass Sie ja Geld im Haushalt haben, denn es kann ja nicht sein, dass Sie Ihre Beamten und Ihre Angestellten sozusagen zum Rechtsbruch aufrufen,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig. – Torsten Koplin, PDS: Das hat sie doch gar nicht gesagt.)

indem Fördermittelbescheide ausgestellt werden, die keine gesetzliche Deckung haben.

(Angelika Gramkow, PDS: Das ist nicht die Aussage von Frau Linke.)

Das können Sie ja nachlesen in Ihren Presseerklärungen von Ende November. Da sind mehrere Presseerklärungen gleichlautend von SPD, PDS und aus Ihrem Hause gekommen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Zum Anfang darf sie Fehler machen.)

Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Glawe.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Wiederspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Heydorn von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bei fünf Minuten Redezeit will ich sehen, dass ich schnell durchkomme.

Ich denke, es gibt zwischen uns Konsens, dass wir hier heute eine Notoperation am Landepflegegesetz durchführen müssen, um wesentliche Regelungen am Leben zu erhalten.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Ich will kurz noch ein bisschen ausholen, um zum besseren Verständnis beizutragen.

Vor In-Kraft-Treten des Pflegeversicherungsgesetzes auf Bundesebene waren über 90 Prozent aller Heimbewohner von Sozialhilfe abhängig.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Das lag daran, dass Vollkostenkalkulationen durchgeführt worden sind, die letztendlich so von keinem zu bezahlen waren und dazu führten, dass entweder die Betroffenen selber oder die Angehörigen diese Kosten aufzubringen hatten. Durch In-Kraft-Treten des Pflegeversicherungsgesetzes fand insofern ein Paradigmenwechsel statt, als dass man aufgeteilt hat. Man hat gesagt, im Grunde genommen gibt es die Kosten für die Pflege, die zahlt die Pflegekasse, und es gibt die Kosten für die Unterbringung, für Essen, Trinken und dergleichen, die muss im Grunde genommen der Betroffene selber zahlen. Das ist der Punkt, der vorwegzustellen ist.

Eine weitergehende Regelung ist über die Landespflegegesetze getroffen worden. Das heißt, das Pflegeversicherungsgesetz sieht vor, dass die Länder eigene Regelungen zu treffen haben. Das hat das Land MecklenburgVorpommern getan und es hat etwas ergänzt. Das Pflegeversicherungsgesetz hat gesagt, wir fördern in den neuen Bundesländern Einrichtungen der teilstationären und stationären Pflege in besonderem Umfang, weil es hier Nachholbedarf gibt. Da sind Zuwendungen des Bun

des in Größenordnungen von 75 Prozent für jede Einzelmaßnahme bei den Investitionen gezahlt worden, aber eben halt nur für die Einrichtungen, die nach In-Kraft-Treten des Bundespflegeversicherungsgesetzes modernisiert beziehungsweise gebaut worden waren.

Jetzt gab es aber eine ganze Reihe von Einrichtungen, die zu einem früheren Zeitpunkt errichtet worden sind, das heißt, wo die Investitionskosten am Kapitalmarkt aufgenommen worden sind und früher über die Pflegesätze umgelegt wurden. Hier war Hilfe notwendig, das heißt, man verständigte sich im Rahmen des Landespflegegesetzes auf eine Schuldendienstunterstützung. Die Einrichtungsträger wurden bei ihrem Schuldendienst unterstützt beziehungsweise erhielten Zuwendungen für Mietleistungen, die sie zu tragen hatten. Das ist die nach meinem Dafürhalten wesentliche Regelung im Landespflegegesetz. Da kamen noch ein paar andere Sachen zu, wie diese Investitionspauschalen beispielsweise für den ambulanten Bereich.

Wenn man sich jetzt die Gesetzentwürfe der CDU auf der einen Seite und der PDS/SPD auf der anderen Seite anguckt, dann muss man Folgendes sagen: Im Grunde genommen wollen alle in die gleiche Richtung, aber es gibt Unterschiede. Und wir kaprizieren uns mit unserem Gesetzentwurf auf zwei wesentliche Punkte, dass wir sagen, wir müssen auf der einen Seite das Thema Schuldendienst regeln, damit nicht das passiert, was hier mehrfach beschrieben wurde, dass nämlich Betroffene in Höhe von mehreren Hundert Euro mehr belastet werden. Das ist der eine Punkt dabei. Und der zweite Punkt ist, man muss die Investitionspauschale für geringfügigere Anschaffungsgüter oder Anschaffungsgüter mit einer geringeren Nutzungsdauer auch verlängern. Wir sagen, wir schreiben die Schuldendiensthilfe bis zum 31.12.2003 fort und wir verlängern die Investitionspauschale für laufende Einrichtungen bis zum 30.06.2003.

Das hat zwei Gründe: Auf der einen Seite möchten wir das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen, denn wir brauchen dringend eine Novellierung des Landespflegegesetzes, weil es so wesentliche Dinge zu regeln gibt, die hier im Rahmen dieser Notoperation nicht geklärt werden können.

Wo ist jetzt der Unterschied zum Gesetzentwurf der CDU? Die CDU möchte, wenn man das jetzt so durchdekliniert, das Landespflegegesetz in toto bis zum 31.12.2003 verlängern. Das halte ich für bedenklich, weil wir noch ein paar andere Dinge darin haben. In dem jetzigen Landespflegegesetz sind Regelungen getroffen, wie Investitionen in Einzelfällen gefördert werden. Das heißt, es würde bedeuten, wir schreiben das Thema Förderung auch für neue Einrichtungen im Jahre 2003 fort. Das können wir nicht tun!

(Dr. Armin Jäger, CDU: Warum nicht?)

Ich erinnere in dem Zusammenhang an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Das Bundessozialgericht hat im Jahr 2001 gesagt: Leute, mit dem Pflegeversicherungsgesetz ist das Thema Wettbewerb angesprochen worden. Wir wollten im Bereich der Pflege Wettbewerbselemente haben. Und wenn jetzt irgendjemand hergeht und subventioniert Einrichtungen, völlig egal ob stationärer oder teilstationärer oder ambulanter Art, dann muss er im Grunde genommen alle subventionieren oder er subventioniert keinen, denn alles andere sind Wettbewerbsverzerrungen und die sind gesetzlich

nicht zulässig. So sagen wir, diese Dinge, wie perspektivisch hier in Mecklenburg-Vorpommern der Neubau und die Modernisierung von Einrichtungen finanziert werden sollen, das muss der Novellierung des Landespflegegesetzes vorbehalten bleiben, denn da gibt es Dinge, wo man einfach einen Paradigmenwechsel ins Auge fassen muss, dass man weggeht von der Objektförderung hin zur Subjektförderung, denn eine weitere Objektförderung für alle Einrichtungen, die hier neu kommen, das können wir finanziell nicht durchstehen. Das ist also der wesentliche Punkt dabei.

Herr Glawe, einen Satz noch zum ambulanten Bereich: Das Landespflegegesetz in seiner jetzigen gültigen Form regelt, dass für die Förderung von ambulanten Diensten die Kreise und kreisfreien Städte zuständig sind. Das können die gerne weiter tun, aber auch da greift natürlich diese Entscheidung des Bundessozialgerichtes, das sagt, wenn ihr subventioniert, müsst ihre alle subventionieren. Deswegen sage ich, auch das muss der Novellierung des Landespflegegesetzes vorbehalten bleiben. Ich schließe mich dem Antrag an, diese Gesetzentwürfe in den Sozialausschuss und in den Finanzausschuss zu überweisen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Heydorn.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Glawe von der CDU-Fraktion.

(Harry Glawe, CDU: Ich dachte, die Regierung redet jetzt.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, weitestgehend sind die Argumente ausgetauscht. Entscheidend ist, dass wir den Betroffenen in den Alten- und Pflegeheimen, die jetzt vor erheblichen Mehraufwendungen stehen, helfen, dass wir diesen Fehler jetzt im Schnellverfahren heilen. Ich denke, darüber sind wir uns alle einig.

Das, was Sie von der SPD angesprochen haben, ist teilweise richtig und teilweise will ich auch sagen, der Artikel 52 wirkt noch fort. Der Bund hat noch nicht alle Mittel im Jahre 2002 bereitgestellt, so dass 2003 und 2004 diese Investitionen, die verabredet sind, mit VEs belegt sind, auch kommen werden. Und da spielt diese Frage, wie wird später refinanziert, noch keine Rolle, weil der Artikel 52 dort noch greift und auch Landesmittel bereitstehen. Das ist die eine Seite.

Aber für die Zukunft gesprochen gebe ich Ihnen natürlich Recht. Alle erwarten im Land eine Regelung, zumindest alle Träger, wie es mit den nicht sanierten oder nicht neu gebauten Pflegeplätzen weitergeht im Land, denn wir haben noch einen Nachholbedarf von etwa 4.500 nicht sanierten oder nicht neu gebauten Plätzen, die nicht den Standard haben wie die 10.000. Und das ist die entscheidende Frage, die in besonderer Weise auch das Finanzministerium mit beantworten muss.

Deswegen brauchen wir ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren, das wir heute nicht im Schnellschuss durchführen, sondern das im nächsten Jahr vernünftig beraten wird und das dann in einem geordneten Verfahren – übe r Referentenentwurf bis zum Kabinett, Überweisung in den Landtag, Beratung im Landtag, Anhörung und so weiter – auch jeder rechtlichen Prüfung standhält.

(Angelika Gramkow, PDS: Das ist sehr richtig. Das hat Herr Koplin vorhin genau so gesagt.)

Daher vermisse ich die Arbeit der Regierung, die sie im Jahre 2001 wenigstens hätte leisten können, denn ich sage es noch mal: Dort ist der Landespflegeplan aufgerufen gewesen. Dort sind alle, die im Sozialbereich tätig sind, aufgefordert gewesen, sich zu äußern. Dort haben die Landkreise ihre Kreispflegepläne auf den Weg gebracht, dort hat der Runde Tisch getagt, dort hat der Landespflegeausschuss sein Votum abgegeben. Und der Landespflegeausschuss wartet auch auf die Antwort der Landesregierung.

Deswegen, meine Damen und Herren, wollen wir uns nicht entziehen. Wir stimmen der Überweisung in den Finanzausschuss und zur Federführung in den Sozialausschuss zu und hoffen, dass wir ein Gesetz auf den Weg bringen, das Schaden von den Heimbewohnern abwendet. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Bodo Krumbholz, SPD)

Vielen Dank, Herr Glawe.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete der PDS-Fraktion Herr Koplin.