Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion sowie drei Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Gerhard Bartels vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf ein praktizierendes Beispiel von Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland, denn die Bundesregierung, der Bundestag hat die Besoldung von Hochschulprofessoren bundesrechtlich neu geregelt. Und diese neue Regelung wird am 1. Januar 2005 in Kraft treten, und zwar unabhängig davon, ob wir dieses jetzt vorliegende Gesetz erlassen oder nicht. Wenn wir es aber nicht erlassen würden, würde es dazu führen, dass wir ab Januar 2005 keine Professoren in MecklenburgVorpommern einstellen könnten, denn diese werden zukünftig nicht mehr eine C-Besoldung, sondern eine so
genannte W-Besoldung erhalten. Das heißt, um die Handlungsfähigkeit auch im Personalbereich der Hochschulen zu sichern, brauchen wir dieses Gesetz.
Worum geht es? Es geht um nicht mehr und nicht weniger als eine Umsetzung von Leistungsprinzipgedanken im Bereich der Besoldung an den Hoch- und Fachhochschulen des Landes und Universitäten. Das heißt, es werden leistungsorientierte Besoldungssysteme eingeführt. Wir begrüßen dieses ausdrücklich, denn statt einer altersabhängigen Besoldungsstufe in Besoldungsgruppen soll es nun ein niedrigeres Grundgehalt, ein Festgehalt geben, plus zusätzlich variabler Leistungsbezüge. Wir denken, dieses ermöglicht eine zusätzliche Anerkennung für Professorinnen und Professoren beim Einwerben von Drittmitteln sowie zusätzliche Motivation für die Leistungsträger an den Universitäten und dass sich diese Anreize auch positiv auf Forschung und Lehre auswirken könnten.
Wir kennen auch die kritischen Punkte in dieser Umsetzung, die lauten, die qualitative Bewertung wissenschaftlicher Leistungen kann doch eigentlich nur durch Außenstehende erfolgreich sein, das würde einen riesigen Aufwand erfordern oder auch, dass die Besoldungsdurchschnitte zu gering angesehen sind. Um diesen zu begegnen, hat sich der Bildungsausschuss bei diesem Gesetzentwurf entschlossen, das Bildungsministerium zu bitten, vor Erlass der Rechtsverordnung nach Paragraph 17 den Ausschuss und damit das Parlament über die Festlegung der Leistungskriterien zu informieren. Demzufolge bitte ich Sie sehr herzlich, diesem vorgelegten Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich mich richtig erinnere, habe nicht nur ich in der Ersten Lesung dieses vorliegenden Gesetzentwurfes bei aller grundsätzlichen Zustimmung darauf hingewiesen, dass intensive Beratungen notwenig wären. Bei allem Respekt, die Empfehlung zur nahezu unveränderten Annahme sowie auch der Bericht des Vorsitzenden des Finanzausschusses sprechen eigentlich nicht davon, dass diese Notwendigkeit umgesetzt wurde.
Aber mein eigentliches Thema ist etwas anderes. Ich will darauf hinweisen, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Ermessensspielraum, den das Bundesbesoldungsgesetz dem Land gewährt, nicht umsetzen.
In Paragraph 34 Absatz 1 Satz 3 wird folgende Festlegung getroffen: „Der Besoldungsdurchschnitt kann nach Maßgabe des Landesrechts sowie beim Bund jährlich um durchschnittlich 2 vom Hundert, insgesamt höchstens um bis zu 10 vom Hundert überschritten werden, soweit zu diesem Zweck Haushaltsmittel bereitgestellt sind.“ Der Besoldungsdurchschnitt wird nach Bundesbesoldungsgesetz fiktiv berechnet nach den Zahlen von 2001. Ich verweise auf den Paragraphen 11 des Landesbesoldungsgesetzes des hier vorliegenden Entwurfes.
Nun wissen wir alle, dass seitdem die Besoldung durch Tarife, Dienstaltersstufen et cetera gestiegen ist. Außerdem sind wir uns alle einig, dass das Ziel der Änderung darin besteht, eine flexible Gestaltung durch Leistungsanreize zu erreichen, damit in Zukunft – wir haben über Wettbewerb gesprochen – zunehmende Anforderungen an Berufungsverhandlungen zu stellen sind. Wir müssen nach meiner Überzeugung Gestaltungsspielräume schaffen, wenn die Veränderungen überhaupt greifen sollen, zumal zu bedenken ist, dass die Freiwilligkeit des Übertritts der jetzt schon eingestellten Professorinnen und Professoren kaum dazu führen wird, dass sehr viele freiwillig zu den W-Besoldungen übergehen werden und damit natürlich der vorhandene finanzielle Spielraum an den Hochschulen weitgehend ausgeschöpft ist.
Der letzte Teilsatz der von mir zitierten Festlegung aus dem Bundesbesoldungsgesetz lautet: „soweit zu diesem Zweck Haushaltsmittel bereitgestellt sind.“ Aus meiner Sicht bedeutet dieses unter den Bedingungen unseres Landeshochschulgesetzes, dass eine solche Erhöhung der Mittel um bis zu zehn Prozent möglich ist, wenn in den budgetierten Globalhaushalten der Hochschulen die notwendigen Mittel dafür vorhanden sind. Ich glaube, das ergibt sich aus der Logik unseres Ansatzes. Und, deshalb habe ich das hier vorgetragen, da wir mit den entsprechenden Festlegungen des Landeshochschulgesetzes mit dem Haushalt 2006 auch an den beiden Universitäten und der Hochschule für Musik und Theater die Globalhaushalte einführen, möchte ich Sie alle bitten, dass wir bei der Diskussion um den Haushalt 2006 nach einer Möglichkeit suchen, diesen Ermessensspielraum in Landesrecht umzusetzen. – Danke schön.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes auf Drucksache 4/1346. In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1441 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1441. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1441 mit den Stimmen von SPD und PDS bei Enthaltung der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1441 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzaus
schusses auf Drucksache 4/1441 mit den Stimmen von SPD und PDS bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
In Ziffer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1441 empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1441 mit den Stimmen von SPD und PDS bei Gegenstimme des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes, auf Drucksache 4/1345, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1442.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1345 –
Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes auf Drucksache 4/1345. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1442, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1345. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1345 mit den Stimmen von SPD und PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1345 zuzustimmen wünscht, den bitte ich ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1345 mit den Stimmen von SPD und PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004/2005 und anderer Rechtsvorschriften sowie Antwort auf das Ersuchen des Landtages zur Auflösung der in Einzelplan 11, Kapitel 1111, Titel 972.05 veranschlagten Minderausgabe (Drucksache 4/1031), auf Drucksache 4/1357, in Verbindung mit der Beratung der Unterrichtung durch die Finanzministerin – Bericht über die Umsetzung zur Auflösung der in den Titeln 972.06 veranschlagten einzelplanspezifischen Minderausgaben sowie über die Konkretisierung der in § 20 Abs. 1 ausgewiesenen zusätzlichen kw-Vermerke, auf Drucksache 4/1190, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1460. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 4/1468, 4/1469, 4/1470 und 4/1471 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004/2005 und anderer Rechtsvorschriften (Haushaltsrechtsan- passungsgesetz 2005 – HRAG 2005) sowie Antwort auf das Ersuchen des Landtages zur Auflösung der in Einzelplan 11, Kapitel 1111, Titel 972.05 veranschlagten Minderausgabe (Drucksache 4/1031) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1357 –
Unterrichtung durch die Finanzministerin: Bericht über die Umsetzung zur Auflösung der in den Titeln 972.06 veranschlagten einzelplanspezifischen Minderausgaben sowie über die Konkretisierung der in § 20 Abs. 1 ausgewiesenen zusätzlichen kw-Vermerke – Drucksache 4/1190 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten für die Fraktionen sowie drei Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Danke schön, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Erstes möchte ich mich recht herzlich bedanken bei allen Kolleginnen und Kollegen und vor allen Dingen auch bei den Ausschussvorsitzenden, dass wir es durch Ihre zügigen Beratungen geschafft haben, heute das Haushaltsrechtsanpassungsgesetz – schw i e r iges Wort, Nachtragshaushalt ist einfacher – für 2005 wie geplant verabschieden zu können.
Erstens ging es darum, im Nachtragshaushalt 2005 den Vollzug der Hartz-IV-Gesetze für unser Land und die Ausstattung der Kommunen mit den dafür erforderlichen Mitteln sicherzustellen.
Zweitens. Umfangreiche Debatten gab es zum Thema Werftenhilfe, die wir dann auch beschlossen haben, und zwar letztmalig mit einem Kofinanzierungsverhältnis von 50:50. Ich werde im Einzelnen noch darauf eingehen.