Wenn man in den vergangenen Jahren das Soll mit dem am Jahresende erreichten Ist von Ausgabegruppen vergleicht und die jeweils übertragenen Reste mit dazuzählt, so zeigt sich beispielsweise bei den Investitionen, dass das Ist nicht 3 Prozent unter dem Soll liegt, sondern 15 und mehr Prozent.
Jetzt noch ein plastisches Beispiel in absoluten Zahlen: Der Jahresabschluss 2002 zeigt bei den Investitionen eine über dem Soll liegende Verausgabung von Investitionsmitteln in Höhe von knapp 40 Millionen Euro. Das klingt erst einmal toll. Aber rechnet man die zuvor übertragenen Investitionsausgabenreste hinzu, dann blieb das Ist mit 315 Millionen Euro unter den im Haushaltjahr 2002 bereitgestellten Investitionsausgaben. Und auch bei der Betrachtung der Investitionseinnahmereste des Landes, also vornehmlich Einnahmen von Dritten wie Bund und EU, ergibt sich ein ähnliches Bild. So sind in 2003 nicht, wie in der Gesamtübersicht des Haushaltes ausgewiesen, 98 Prozent der veranschlagten Investitionseinnahmen am Jahresende realisiert worden, sondern unter Einbeziehung der aus den Vorjahren übertragenen Einnahmereste lediglich nur 78 Prozent.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines steht fest: Dadurch, dass im letzten Jahr 202 Millionen Euro investive Mittel nicht ausgereicht werden konnten, sind natürlich auch keine Effekte auf dem Arbeitsmarkt im Land zu erzielen gewesen. Und, meine Damen und Herren, bei 202 Millionen Euro Finanzvolumen steckt eine ganze Menge an Arbeitsmarkteffekten dahinter. Hier erwarten wir von Ihnen, Frau Ministerin, die entsprechenden Erklärungen. Wie auch die anderen neuen Bundesländer sind wir auf umfangreiche Drittmittel zur Sicherung unserer Investitionskraft angewiesen. Da diese oft zweckgebunden sind
oder erst nach Vorfinanzierung der Maßnahmen ausgereicht werden, ist es nachvollziehbar, dass bei einem Ausbleiben von zweckgebundenen Einnahmen auch die entsprechenden zweckgebundenen Ausgaben nicht getätigt werden können. So erklärt sich ein Großteil der Reste. Die Bildung und Übertragung von Ausgabenresten sollte nur dann erfolgen, wenn die Maßnahmen im Folgejahr auch abrechnungsfähig werden.
Aus welchen Gründen sind denn Maßnahmen nicht im eigentlichen Haushaltsjahr abrechnungsfähig geworden? Das wollen wir wissen. Allein die Unterrichtung im Finanzausschuss zur Übertragung von Resten als Zahlensalat mag zwar aufzeigen, in welchen Ressorts, in welchen Bereichen Reste entstanden sind, aber eine Analyse der Gründe und inwieweit ein effizientes Forderungsmanagement zur tatsächlichen und zeitnahen Eintragung von offenen Einnahmen besteht, gibt diese Unterrichtung nicht im Ansatz her.
(Angelika Gramkow, PDS: Haben Sie die Anfragen Ihres Kollegen Riemann nicht gelesen, die er in der letzten Zeit gestellt hat?)
Wenn es bessere Möglichkeiten und Wege zur Vereinnahmung von Drittmitteln geben sollte, würden entsprechende Ausgaben auch eher und zeitnah leistbar. Das wiederum hätte auch Effekte auf dem Arbeitsmarkt im Land. Frau Ministerin, zeigen Sie uns bitte beispielhaft für 2003/2004 auf, welche Probleme und Gründe zur Übertragung von derart erheblichen Einnahme- und Ausgabenresten ins Folgejahr führten und welche Maßnahmen seitens der Landesregierung ergriffen wurden beziehungsweise werden, um die aus der Übertragung dieser Reste resultierenden Negativfolgen für das Land zu minimieren! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die CDU-Fraktion scheint ein besonderes Interesse an dem Thema Restebildung zu haben.
Das dokumentiert sich in zahlreichen Kleinen Anfragen des Abgeordneten Wolfgang Riemann und es wird uns heute wieder vorgeführt.
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, den Landtag unter anderem über die Bildung und die Übertragung von Haushaltsresten sowie über Maßnahmen der Landesregierung für einen zeitnahen Abbau dieser Reste zu unterrichten. Zur Bildung und Übertragung von Haushaltsresten verweise ich auf die Restelisten, die dem Finanzausschuss
jedes Jahr vorgelegt werden und aus denen die Restesituation für jeden einzelnen Titel ersichtlich ist. Damit will ich Sie heute nicht im Einzelnen langweilen.
Ich möchte mich auf Folgendes beschränken: Wenn man das jeweilige Haushaltssoll bei den Investitionen und die tatsächlich verausgabten Ist-Beträge einander gegenüberstellt, dann wird deutlich, dass in den ersten fünf Jahren der Existenz unseres Landes einem Soll von 10,54 Milliarden Euro ein Ist von nur 9,35 Milliarden Euro gegenüberstand. Das heißt, dass knapp 1,2 Milliarden Euro der veranschlagten Investitionen tatsächlich nicht zeitnah ausgegeben worden sind. Zu dieser Zeit war die Verantwortung für den Haushalt in der Hand meiner Vorgängerin Frau Kleedehn, CDU.
Wir haben trotz eifrigen Nachforschens nicht feststellen können, dass Herr Riemann damals vergleichbare Kleine Anfragen oder Anträge im Landtag zur Restesituation gestellt hat.
Wenn man die Jahre seit 1996 betrachtet, also seitdem ich politische Verantwortung für das Finanzressort trage, dann lautet die Summe an veranschlagten Investitionen in diesem Zeitraum 13,95 Milliarden Euro. Tatsächlich verausgabt wurden 13,92 Milliarden Euro, das heißt, dass nur 33 Millionen Euro nicht verausgabt wurden.
Das sind exakt 0,23 Prozent. Sie sehen, meine Damen und Herren von der Opposition, dass wir sehr genau darauf achten, die veranschlagten Beträge auch wirklich als Investitionsmittel für den Aufbau unseres Landes einzusetzen. Es gibt allerdings geringfügige Verschiebungen zwischen den Jahren. Es gibt Jahre, in denen wir Minderausgaben haben, die dann aber jeweils in den folgenden Jahren im Wege des Resteabbaus wieder aufgeholt wurden. Entscheidend ist, dass ein kontinuierlicher Fluss an Investitionsausgaben organisiert wird, der sich an sachlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel Bauabläufen und Ähnlichem orientiert.
Deshalb ist es auch unvermeidlich, dass das Instrument der Resteübertragung genutzt wird, um die entsprechende Flexibilität über die Haushaltsjahre hinweg zu sichern. Auch in diesem Bereich haben wir durchaus vorzeigbare Ergebnisse. Während die Ausgabenreste im Jahre 1994/1995 noch 673,5 Millionen Euro betrugen, sind sie im Jahre 2003/2004 auf 267,6 Millionen Euro zurückgeführt worden.
Aus den genannten Gründen gibt es beim Mittelabfluss im Bereich der Investitionen und bei der Restebildung keine Versäumnisse, denen die Regierung sich stellen müsste. Alle Informationen liegen dem Parlament vor. Deshalb sehe ich keine Notwendigkeit, diesem Antrag heute zuzustimmen.
Wenn Sie daran denken, Ihren bisherigen vier Kleinen Anfragen zu diesem Thema eine fünfte folgen zu lassen und sich mit den Arbeitsplatzeffekten des Restethemas zu beschäftigen, dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie akzeptieren könnten, dass wir nicht in der Lage sind, Ihnen diese Frage volkswirtschaftlich belastbar zu beantworten.
Wir können nur, wie ich das oben getan habe, nachweisen, dass wir die Investitionen zeitgerecht umsetzen. Eine fünfte Kleine Anfrage könnte deshalb arbeitsmarktpolitische Auswirkungen lediglich im Finanzministerium haben,
indem sie nämlich zusätzliche Überstunden auslöst. Da aber bereits durch Ihre Große Anfrage zu den Zuwendungen mit einem Beantwortungsumfang von mehr als 3.000 Seiten zahlreiche Überstunden angefallen sind, sollten Sie unser Konto nach Möglichkeit nicht noch zusätzlich belasten. – Ich bedanke mich.
Ich habe vergessen, darauf hinzuweisen, dass im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart wurde. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Liskow, es wird Sie sicher nicht überraschen, wenn ich Ihnen erkläre, dass ich Ihren Antrag für überflüssig erachte.
Ich möchte Ihnen das auch kurz einmal begründen. Ich glaube, dass wir bei dem Verfahren zu Haushaltsresten ja sicher davon ausgehen können, dass dieses Verfahren seit 1990, egal unter welcher Finanzministerin, als ein ganz normaler Prozess, der sich jährlich wiederholt, abgelaufen ist und in jedem Falle die Landeshaushaltsordnung im Paragraphen 45 dieses Verfahren regelt. Bekannterweise werden ja Ausgaben, die am Ende eines Haushaltsjahres nicht in Anspruch genommen werden, unter der Voraussetzung der sachlichen und zeitlichen Bindung als Ausgabenreste ins nächste Haushaltsjahr übertragen und stehen im Folgejahr logischerweise zur Verfügung. Einnahmereste werden grundsätzlich nur dann gebildet und in das Folgejahr übertragen, wenn Ausgaben aufgrund zweckgebundener Einnahmen getätigt wurden und die Einnahmen dafür bis Ende des Haushaltsjahres nicht eingegangen sind. So weit zur grundsätzlichen Bemerkung bezüglich Paragraph 45 LHO.
Davon könnte man ableiten, dass alles geregelt wäre. Wenn das dann nicht so ist, gibt es das zweite entschei
dende Instrument und das wird ja von Ihnen auch reichlich genutzt, das Instrument der Kleinen Anfrage. Herr Riemann widmet sich diesem Thema ja ganz besonders intensiv. In dieser Wahlperiode hat er auf zwei seiner Kleinen Anfragen zu den Haushaltsresten aus den Jahren 2001/02 und 2003/04 schon entsprechende Antworten erhalten, und zwar auf den Drucksachen 4/118 und 4/1277. Und auch seine aktuelle diesbezügliche Kleine Anfrage auf Drucksache 4/1343 bezieht sich auf die Jahre 1997 bis 2003 und wird demnächst beantwortet. Insofern, glaube ich, ist dieses Instrument durchaus wirkungsvoll, weil ich davon ausgehe, dass überwiegend die Fragen von Herrn Riemann dann auch zufriedenstellend beantwortet werden können.
Ein weiteres Instrument ist der Finanzausschuss. Und ich muss mich von daher schon sehr wundern – denn gerade Herr Liskow, das ist bekannt, ist ja seit Beginn der Legislaturperiode mit dabei –,
dass wir im Finanzausschuss, Herr Riemann, sehr fleißig, akkurat und sachgerecht das Thema Haushaltsreste immer wieder beraten,