Ich möchte zum Schluss, um noch einmal zu begründen, dass wir eine solche Effizienzstudie in Auftrag geben sollten, einen letzten Punkt bemerken. Ich bin vor zwei Stunden an den Rechner gegangen und habe einfach einmal gesurft. Ich bin auf die Seite der Universität Rostock gekommen, und zwar auf die Seite der Juristischen Fakultät. Und jetzt wird es ganz interessant. Ich möchte drei Personen eine Frage stellen, auch im Hinblick auf die Hochschulautonomie und wie gut die funktioniert. Ich möchte fragen den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, ich möchte fragen Frau Ilka Lochner-Borst und Herrn Dr. Gerhard Bartels, ob die Hochschulautonomie, das heißt, dass die Hochschulen alles selber entscheiden, wirklich so eine tolle Idee ist.
Wir haben also dort die Juristische Fakultät – jetzt wird es spannend, nur einmal zuhören –, 1.340 Studienplätze Rechtswissenschaften. Es studieren im Moment 1.612, also eine leichte Überauslastung. Es gibt also schon Probleme. Und wir haben Erstimmatrikulationen von 646. Wir haben 1.600 Studenten, 1.340 Studienplätze und Erstimmatrikulationen von 646. Jeder weiß von uns, eine Juristenausbildung dauert fünf Jahre.
Wenn man das fünfmal hintereinander macht, dann haben wir in der Juristischen Fakultät der Universität Rostock über 3.000 Studenten und wir haben 1.340 Studienplätze. Ich garantiere Ihnen Folgendes – ich hoffe, dass ich nicht Recht habe –, wenn wir dieses Großexperiment weiter zulassen, und ich halte das für ein Riesenproblem, ich vermute, wir werden uns in fünf Jahren darüber unterhalten müssen, wie viele dieser dreieinhalbtausend Studenten ihr Studium abgebrochen haben, durch die Prüfung gefallen sind oder einen relativ schlechten Abschluss haben. Es kann mir niemand erzählen, dass man bei fast dreifacher Auslastung der Kapazität – ich glaube, da stimmen Sie mir zu, auch Sie sind noch nicht so lange weg von der Uni – eine Ausbildung organisieren kann auf hohem qualitativen Niveau. Insofern wird an diesem ganz konkreten Beispiel, das ich gerade unter Qualitätsgesichtspunkten für ein Riesenproblem halte, deutlich und
es stellt sich in der Tat die Frage: Was macht die Landespolitik insgesamt im Verhältnis zur Hochschulautonomie? Das würde mich sehr interessieren.
Wir müssen das nicht hier im Parlament diskutieren, wir können uns auch so unterhalten, wie Sie diesen Fall, Juristische Fakultät der Universität Rostock, unter Qualitäts-, Effizienz- und Hochschulautonomiegesichtspunkten beurteilen. – Herzlichen Dank.
Herr Brodkorb, wenn Sie mir die Frage am Ende meiner drei Minuten noch einmal stellen, gebe ich Ihnen eine Antwort, sonst wird sie mir von meiner Redezeit abgezogen.
Es gibt Anträge, da kann ich nur staunen. Dieser gehört dazu und es ist vielleicht ganz gut, dass ich nur drei Minuten habe, sonst würde ich hier explodieren.
tens in den Finanzausschuss, denn er kostet Geld. Ich verweise auf den Paragraphen 55 Absatz 3 der Geschäftsordnung dieses Landtages, wo davon gesprochen wird, dass, wenn nicht geplante Ausgaben, Mehrausgaben, durch einen Antrag bewilligt werden, der Finanzausschuss gehört werden muss.
Zweitens. Wir führen in diesem Landtag seit erheblicher Zeit eine Debatte über das Gutachterunwesen, und zwar fraktionsübergreifend. Und wann fangen wir an, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen?
Über das eine Gutachten und sein Verhältnis zu den gerade bekannt gewordenen aktuellen Studierendenzahlen in Mecklenburg-Vorpommern rede ich jetzt einmal lieber nicht.
Ich glaube, dass darüber erst einmal eine Debatte notwendig ist. Ich will Ihnen einmal sagen, was ich als jemand, der 20 Jahre Lehrer an einer Universität ausgebildet hat, unter Effizienz verstehe. Ich kannte eine Studentin, die alles wollte nach Ihrem Abitur, bloß nicht Lehrerin werden. Sie ist doch Lehrerin geworden. So etwas passierte in der DDR aus verschiedenen Gründen. Und als ich sie zehn Jahre nach ihrem Diplom – und das war dann nach der Wende – traf, war sie stellvertretende Direktorin an einer Schule und, wie ich ihren Äußerungen entnehmen
konnte, eine begeisterte Lehrerin, die auch sehr viel Rückhalt bei ihren Kollegen, bei Schülern und bei Eltern hatte. Da habe ich mir gesagt, die Arbeit damals hat sich doch gelohnt. Das ist für mich Effizienz von Hochschulen. Diese Effizienz, das geht jedem Lehrer so und jedem Hochschullehrer, ist sehr schwer zu ermitteln, weil man oft oder meistens nicht das Glück hat, nach zehn Jahren eine Studierende wieder zu treffen und zu wissen, was aus ihr geworden ist. Das geht Lehrern ganz genauso. Das ist ein ganz großes moralisches und auch ethisches Problem für diesen Beruf übrigens. Und durch eine Studie bis zum März 2005 ist so etwas überhaupt nicht zu ermitteln.
Viertens. Die Liste, die in der Begründung steht, was so alles unter Effizienz zu verstehen ist, kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen. Ich will Ihnen dazu einmal meine Erfahrungen mit den Erfolgsquoten sagen. Bei uns, Frau Polzin wird sich sicher erinnern, war die Sprachwissenschaft das Schreckgespenst vieler, gerade unter anderem bei Kunststudenten, weil wir am Ende des ersten Studienjahres eine Zwischenprüfung hatten, wo relativ viele Studierende durchfielen. Daraufhin wurden der Sektionsdirektor und der Direktor für Studienangelegenheiten der Universität nach Berlin zum Rapport bestellt. Wollen wir das wieder?
Und dann noch etwas Märchenhaftes, ein Zitat aus einem Bildungsmärchen: „Warum wird es von der Gesellschaft und den Hochschullehrern geduldet, wenn Studenten – auch an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern – ihre Seminare und Vorlesungen schwänzen?“ Es tut mir Leid, eine Terminologie aus der Klippschule unseligsten Angedenkens.
Und eine letzte Bemerkung zum vorletzten Absatz in der Begründung. Hier will ich nur darauf hinweisen, dass das Landeshochschulgesetz nach sehr, sehr intensiven Debatten Regelungen für die Evaluierung von Hochschulen enthält. Diese Debatten sind mit Hochschullehrern, mit Studierenden und vielen Betroffenen geführt worden. Ich denke, dass das der richtige Weg ist zur Evaluierung, und deshalb sage ich, dieser Antrag ist abzulehnen, weil er unnötige Ressourcen verschlingt, kein sinnvolles Ergebnis bringen kann und eine völlig falsche Orientierung für die aktuelle Hochschulpolitik vermittelt. – Danke.
Herr Dr. Bartels, Herr Brodkorb hatte in seinem Vortrag eine Frage aufgeworfen, die inhaltlich dem Landtag bekannt ist. Ich würde Sie doch bitten, diese Frage hier zu beantworten.
Erstens würde ich einmal sagen, dass hier ein völliges Missverständnis vorliegt. Nirgendwo im Hochschulgesetz steht, dass die Hochschulen alles selbst entscheiden sollen und dass Autonomie so zu verstehen ist, dass sie alles selbst entscheiden.
Zweitens ist die Frage, bei dem, was hier an Stringenz gefordert wird – und da verweise ich einmal auf Anträge der Jusos auf einem Landesparteitag der SPD im Jahre 2001 –, g l aube ich, auf alte Vorbehalte, die ich heute früh schon
einmal, vorhin beim Landesbesoldungsgesetz zur Frage Misstrauen gegenüber Nachgeordneten, geäußert habe, dass die Leute vor Ort viel eher und viel besser in der Lage sind zu entscheiden als Ministeriumsmitarbeiter, bei allem Respekt, Vertreter der Hochschulabteilung sitzen da hinten und wir haben ein gutes Verhältnis, das kann ich doch sagen, Herr Fischer,
so dass ich der Meinung bin, dass das von den Hochschulen vor Ort viel besser entschieden werden kann und dass man sich einmal die Mühe machen sollte, ernsthaft darüber nachzudenken, was unter Hochschulautonomie überhaupt zu verstehen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1360. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht,
den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache...
Herr Abgeordneter Caffier, das ist inzwischen schon geprüft worden. Es ist kein finanzrelevanter Antrag nach Paragraph 55 der Geschäftsordnung.
Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1360 mit den Stimmen von SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten Herrn Dr. Bartels angenommen.