(Peter Ritter, PDS: Herr Renz, Sie sollten vorsichtig sein mit internen Informationen! Sie sind letzte Woche schon gescheitert mit der Schulliste. – Jörg Heydorn, SPD: Das ist doch nicht Ihr Ernst, Herr Renz! Das will ich doch noch mal hören.)
Die Damen und Herren aus diesen Fraktionen werden ja noch zu Wort kommen und Sie können dann an dieser Stelle mit aller Ernsthaftigkeit in Ihren Redebeiträgen darstellen,
ob Sie gewillt sind, das Gesetz, das Sie hier verabschiedet haben, zu korrigieren. Das können Sie sagen.
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und PDS – Jörg Heydorn, SPD: Das ist doch ohne Kern, was Sie da erzählen!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Redner Herr Renz hat jetzt das Wort und ich bitte, ihm zuzuhören.
Ich bin schon gespannt, meine Damen und Herren, ob Sie konkret Punkte benennen, bei denen Sie auch gewillt sind, nicht nur darüber nachzudenken, sondern auch zu handeln und Korrekturen vorzunehmen. Wir gehen eigentlich davon aus, wenn wir auch die gestrige Debatte noch mal Revue passieren lassen, dass Sie mit großer Eile plötzlich das Gesetz in Paragraph 18 Absatz 2 geändert haben, was man gut und gerne in einem Gesamtpaket hätte machen können. Wie Sie gestern darauf gedrungen haben, dieses abzuarbeiten, zeigt uns eigentlich, dass Sie nicht gewillt sind, weitere Korrekturen vorzunehmen.
Ich möchte auch ganz konkret an einem Beispiel unsere Position hier noch mal benennen, bezogen auf die Volksinitiative. Wenn wir die Verbindlichkeit des Personalschlüssels hier aufrufen, wenn Sie sich erinnern und fair miteinander umgehen, dann werden Sie sagen, in den ersten Gesetzesentwürfen gab es gar keinen festgelegten Personalschlüssel. Das alte Gesetz, wenn ich das hier noch mal aufrufen darf, hat immer ausgesagt in der Regel zum Beispiel 1:18.
Dann sind Sie mit Ihren ersten Gesetzesentwürfen gekommen und da standen solche Zahlen überhaupt nicht drin. Es ist dann auf Druck der CDU-Fraktion endlich eine Regelung hineingekommen, Herr Borchert.
Wir haben dann aber immer noch gesagt, dass die jetzige Formulierung „durchschnittlich“ zum Beispiel 1:18 uns nicht ausreicht, weil die alte Regelung viel genauer war.
(Angelika Gramkow, PDS: Ja, mit 400 Ausnah- meregelungen im Land, 400 Ausnahmegeneh- migungen! – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)
Man hat ja nun seit Monaten versucht, und Frau Linke hat das heute auch wieder getan, uns zu erklären – ich
glaube, es hat nie jemand verstanden, das muss ich an dieser Stelle sagen –, dass die Formulierung „durchschnittlich“ besser sein soll. Wir sind immer noch der Meinung, und wir unterstützen in diesem Punkt ausdrücklich die Volksinitiative, dass es hier eine Verbesserung geben soll. Und ich denke, Sie sollten auch in Ihren Redebeiträgen dann deutlich machen, ob Sie gewillt sind,
(Peter Ritter, PDS: Das machen wir immer noch selber. Das entscheiden wir selbst, was wir reden. Ich brauche Ihre Hinweise nicht als Fraktion der CDU. – Zuruf von Heike Polzin, SPD)
Ich möchte Sie einfach jetzt schon bitten, bei den Redebeiträgen der Koalitionäre keine Jubelveranstaltung hier abzuhalten, sondern konkret zu sagen, ob Sie gewillt sind, hier etwas zu tun. Sie sind nämlich am Zuge, meine Damen und Herren von der PDS und SPD. Handeln Sie im Interesse der Eltern und Kinder! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab zwei Bemerkungen zum Beitrag von Herrn Renz.
(Wolfgang Riemann, CDU: Es ist schon bezeichnend, wenn ein Finanzpolitiker dazu sprechen muss bei der SPD. – Heike Polzin, SPD: Der ist auch Sozialpolitiker. – Zuruf von Beate Mahr, SPD – Peter Ritter, PDS: Herr Borchert hat eben mehr Sachverstand, ist doch ganz klar.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verweise jetzt zum letzten Mal auf die Geschäftsordnung. Der Redner hier vorne hat das Wort und niemand aus dem Plenum. Ich bitte, die Disziplin jetzt auch ein wenig zu wahren.
Also, Herr Renz, zwei Vorbemerkungen: Als Erstes bin ich schon überrascht, dass Sie sich mit der Volksinitiative insofern wahrscheinlich nicht befasst haben, dass Sie Artikel 59 beziehungsweise den Paragraphen 9 des Volksabstimmungsgesetzes offensichtlich überhaupt nicht gelesen haben, ansonsten müssten Sie dem entnehmen können, dass der Landtag zuständig ist, um sich mit der Volksinitiative zu befassen, der zuständige Ausschuss,
Von daher war es völlig korrekt, dass die Ministerin sich heute hier so positioniert hat. Das zum Ersten.
Die Aufgaben von Exekutive und Legislative, Herr Renz, dürften Ihnen zumindest etwas gegenwärtig sein
Ich kann Ihnen noch mal klar sagen, Herr Renz, das wird Sie nicht überraschen, ich bin mir sicher, dass die Fraktionen, auch die SPD in Gänze, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, zu diesem Gesetz der Förderung der Kinder in Kindertagesstätten beziehungsweise Tagespflege stehen, da gibt es überhaupt keine Abstriche. Und da sollten Sie auch nicht darauf kommen, wenn hier möglicherweise der Beifall nun nicht tosend ist auf den Bänken der SPD-Fraktion, daraus irgendwelche Rückschlüsse zu ziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erwartungsgemäß hat der Landeswahlleiter am 29. Juli dem Zulassungsantrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Landesverfassung zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Tagespflege stattgegeben. Entsprechend Paragraph 9 des Volksabstimmungsgesetzes muss sich jetzt also der Landtag heute erstmals mit dem Thema befassen und spätestens innerhalb von drei Monaten einen Beschluss auch zum Inhalt der Volksinitiative hier im Landtag fassen. Der Antragsteller selbst hat selbstverständlich auch das Recht der Anhörung im dann zuständigen Ausschuss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wird Sie jetzt nicht überraschen, dass ebenfalls die SPD-Fraktion grundsätzlich die Volksinitiative begrüßt, auch das Anliegen der Volksinitiative begrüßt. Ich möchte an zwei Punkten kurz deutlich machen, warum:
Als Erstes bin ich schon der Meinung, dass diese Volksinitiative, zumal, wenn sie erfolgreich über 15.000 Unterschriften von Wahlberechtigten sammelt, ein gutes Beispiel ist für erfolgreiches bürgerschaftliches Engagement an dieser Stelle.
Und wenn Bürgerinnen und Bürger ihr legitimes Recht, das ihnen laut Verfassung zusteht, nutzen, um ihre Interessen zu vertreten, dann ist es, wie gesagt, nicht nur legitim, sondern ausdrücklich natürlich auch von der Politik gewollt und insofern ein guter Beitrag.