Es gibt hier ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Ich glaube nicht, dass Sie das in Zweifel ziehen wollen.
(Wolfgang Riemann, CDU: Wir schaffen die Vor- aussetzungen, dass der Rechtsstaat tätig wird, und dann beklagen Sie es. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist so. Das haben Sie zu verantworten!)
Deshalb erfolgt gegenwärtig durch das Umweltministerium die Erarbeitung der abschließenden zweiten Stufe eines Kriterienkataloges für die Vorlage eines Fachvorschlages zur Nachmeldung von Vogelschutzgebieten. Auf der Grundlage der so genannten Plausibilitätsprüfung der Inhalte des Vertragsverletzungsverfahrens, das heißt auf der Grundlage der Prüfung der EU-Forderungen, besteht unser Ziel darin, eine strenge Auswahl der unverzichtbaren Flächen vorzunehmen, das heißt, das zu machen, was Herr Kokert angemahnt hat, nämlich Spielräume zu nutzen. Bei der Gebietsauswahl können entsprechend Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie außerökologische Belange nicht berücksichtigt werden. Auch das hat Herr Kokert ausgeführt.
Eine Ressortabstimmung und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach Vorlage des Fachvorschlages, so dass abgegebene Stellungnahmen, sofern sie naturschutzrechtlich relevant sind, in die Abwägung einfließen können. Die Gebietsauswahl und die Meldung von Vogelschutzgebieten nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie stellt keinen Gesetzgebungsprozess nach Artikel 20 der Landesverfassung dar und ist somit – wie Juristen formulieren – einer Abwägung durch den Landtag nicht zugänglich. Aber wir wollen Sie gerne informieren, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern.
Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, möchte ich betonen, dass die von der Opposition gewünschten Einzelfallaussagen über die Auswirkungen der Vogelschutzrichtlinie in der Regel objektiv unmöglich sind. Soweit möglich, wird meine Fachabteilung wie im Rahmen der FFH-Gebietsmeldung auch bei der geplanten Nachmeldung von Vogelschutzgebieten versuchen, die möglichen Auswirkungen auf spezielle Vorhaben zu beurteilen. Diese Einschätzungen ersetzen allerdings nicht eine Prüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie, also die Verträglichkeitsprüfung.
Zum wiederholten Male verweise ich auf den gemeinsamen Erlass von Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Arbeitsund Umweltministerium, auf die Hinweise zur Anwendung der Paragraphen 18 und 28 des Landesnaturschutzgeset
zes und der Paragraphen 32 bis 38 des Bundesnaturschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Er steht auch den Damen und Herren der Opposition zur Verfügung. Er regelt die Rechtsfolgen und Verfahrensfragen bei der Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts in Natura-2000-Gebieten. Selbstverständlich sind wir gern bereit, im Umweltausschuss oder in anderen Gremien des Landtages ausführlich darüber zu berichten.
Ich darf meine Ausführungen abschließen, indem ich noch ein Wort zu dem sage, was Herr Kokert auch angesprochen hat, was in der Tat so ist. Wir haben nicht wie andere Länder die gleichzeitige Behandlung von FFHGebieten und Vogelschutzgebieten vorgenommen. Das ist diskutiert worden und wir haben gemeinsam beschlossen, dieses voneinander getrennt zu handhaben, übrigens auch wegen der unterschiedlichen Behandlung, ob dafür Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, ja oder nein. Das haben wir jetzt zu leisten. Insofern ist die Frage, die Sie gestellt haben, beantwortet.
Was unser Vorgehen betrifft, was Auswahlvermögen betrifft, dazu habe ich mich auch geäußert. Ich denke, dass wir auf diese Art und Weise im gemeinsamen Handeln der Landesregierung dazu beitragen werden, dass wir einen Vorschlag vorlegen und letztendlich dann auch melden können, der den Zielen, die Sie mit benannt haben, durchaus entspricht, einerseits naturschutzfachlich begründete Vorschläge vorzulegen, anderes aber auch zu berücksichtigen. Daran arbeiten wir. Dazu ist ein eigenes Gutachten erforderlich, das habe ich auch ausgeführt, weil wir ansonsten nicht die Geltung der IBA-Listen außer Kraft setzen können. Dieses erfordert Zeit. Ich will Ihnen gern die Ergebnisse vorstellen, wenn sie denn vorliegen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich wull ik dei Räd wedder in Platt hollen.
Åwer ik bün mi nich ganz sicher, ob dat all verståhn. Un ik denk, dat måkt blot Sinn, wenn ok dei anner Rädner Platt schnacken. Ik bün mi tämlich sicher, dat Kollegin Schwebs dat nich so richtig kann. Bi Dr. Born weit ik dat ok nich so richtig.
Ja, gut. Und Herr Kokert, glöf ik, dei kann dat ok nich so richtig. Also kommen wir zurück zur hochdeutschen Sprache.
Man könnte den Eindruck gewinnen, Sie tappen bezüglich Ihrer Feststellungen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Vogelschutzgebieten
Vielleicht haben Sie auch nur vergessen, und das soll ja vorkommen, dass Ihre Fragen durch die Landesregierung bereits erschöpfend, wirklich erschöpfend, beantwortet wurden.
Ich darf Sie daran erinnern, dass die Kleine Anfrage des Kollegen Kokert vom 31.07.2003, Drucksache 4/655, und die Kleine Anfrage der Kollegin Kerstin Fiedler-Wilhelm vom 23.04.2004, Drucksache 4/1159, Anlass für das Umweltministerium waren, umfangreich zur Gesamtproblematik zu berichten. Und wer richtig zugehört hat, und ich denke, das haben Sie alle, hat gehört, was der Minister eben gerade noch einmal sehr, sehr ausführlich dazu gesagt hat.
Meine Damen und Herren, auch ich hatte mich in meinem Redebeitrag noch einmal ausführlich darauf vorbereitet. Aber in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich hier nun nicht noch einmal alles wiederholen, was bereits vom Minister gesagt worden ist. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Allein, meine Damen und Herren, ich glaube nicht an Ihr Vergessen. Sie unternehmen hier den kläglichen Versuch, ähnlich wie bei der FFH-Problematik, die Ausweisung von Vogelschutzgebieten zum Buhmann für die – um Ihre Terminologie zu verwenden –, ich wiederhole, zum Buhmann für die wirtschaftliche, kulturelle, soziale und regionale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zu machen.
Ich fordere Sie auf, sachlich zu bleiben und den Prozess zur zwingend erforderlichen Qualifizierung der Meldung von Vogelschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern konstruktiv zu begleiten. Dazu haben Sie, meine Damen und Herren, im Umweltausschuss des Landtages ausreichend Gelegenheit, und dies, das kann ich Ihnen versichern, werden wir auch tun. Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja schön, dass die Klausurtagung des Umweltausschusses auf der Insel Vilm so schnell Früchte trägt
Und wenn dann die CDU auch noch scheinbar neben ihrem Herz für Vögel eines für die demokratische Diskussion zu Mitbestimmungsrechten entdeckt, dann ist die Überraschung vollkommen gelungen.
Ich weiß aber nicht so genau, Herr Kokert, wie sich die CDU solch einen öffentlichen und demokratischen Prozess vorstellt, denn gerade in der Diskussion der FFHGebiete hatten wir ja diesen Prozess über einen langen Zeitraum mit einer hohen Beteiligung und auch mit einem persönlichen Engagement des Ministers.