Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass trotz der Möglichkeiten, die das Arbeitszeitgesetz in Paragraph 9 Absatz 2 und Paragraph 13 Absatz 2 bietet, Betriebsstandorte und Arbeitsplätze in Vorpommern gefährdet sind und dass der Vorgang schon seit 2002 im Sozialministerium bearbeitet wird, da es mehrere Aufträge betrifft?
Wir haben mit diesem Unternehmen eine rege Kommunikation, die letzte war vor wenigen Tagen. Stets wurde uns vom Geschäftsführer zugesagt, die erforderlichen Unterlagen beizubringen. Es ist nun einmal so, wenn sie auf gesetzlicher Grundlage handeln, dann müssen sie die einschlägigen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllen. Die Entscheidung muss im Interesse des betroffenen Unternehmens rechtssicher sein, aber natürlich auch im Interesse meines Hauses.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Änderung des neuen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege“, auf Drucksache 4/1327.
Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Änderung des neuen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege (KiföG)“ – Drucksache 4/1327 –
Im Ältestenrat wurde dazu eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Volksinitiative, mit der wir uns heute zu befassen haben, ist eine Initiative für die Kinder. Sie will eine optimale Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen des Landes erreichen, sie will Sicherheit bei den Elternbeiträgen, sie will Klarheit bei der ErzieherKind-Schlüssel-Relation, eine gerechte Zuweisung der Landesmittel und nicht zuletzt eine Verbesserung der Elternrechte. All das sind Anliegen, mit denen wir uns im Verlauf des letzten Jahres außerordentlich intensiv auseinander gesetzt haben, und all das hat viele Diskussionen im Lande zur Kindertagesförderung bestimmt.
Die Volksinitiative ist aber auch Ausdruck von Ängsten und Sorgen von Eltern, von Erzieherinnen und von Trägern. Voller Skepsis standen sie dem Übergang von der zentralen Steuerung der Kindertagesförderung durch das Land zu einer selbstverantwortlichen Steuerung durch die Kommunen gegenüber. Inzwischen ist dieser Übergang erfolgt. Die Kindertagesförderung ist zum 1. August 2004 auf der Grundlage des neuen Gesetzes im Land geregelt. Es ist nunmehr seit 47 Tagen in Kraft. Das Gesetz nimmt Abschied von den ungeliebten und ungerechten Regelkosten. Es gibt den Kommunen den Freiraum, den sie zur Gestaltung der Kindertagesförderung brauchen, und es gibt ihnen die Verantwortung, die sie immer wieder im Bereich der Kindertagesbetreuung eingefordert haben.
Diese Verantwortung wird von den Kommunen nach intensiver Vorbereitung inzwischen gut wahrgenommen. Niemand konnte erwarten, dass dieser Prozess des Überganges von der zentralen zur kommunalen Verantwortung ohne Schwierigkeiten oder ohne Probleme abläuft. Die Kommunen haben inzwischen ihre Verantwortung angenommen und sie bezweifeln ihre Zuständigkeit nicht.
Die von der CDU immer wieder herbeigeredete, vielleicht aber auch herbeigewünschte Kostenexplosion bei den Elternbeiträgen hat es mit Einführung des Gesetzes nicht gegeben. Mit Ausnahme der Hansestadt Wismar haben alle kreisfreien Städte und Landkreise die Elternbeiträge zum 01.08.2004 entweder gar nicht oder aber moderat entsprechend der Kostensteigerung erhöht.
Der Einstieg in die Finanzierungsregelungen des neuen Gesetzes ist allen Unkenrufen zum Trotz gelungen. Dennoch wird es einige Zeit dauern, sehr verehrte Abgeordnete, bis das Leben die Kritiker des Gesetzes überzeugt hat. Mehr und mehr kommen die verschiedenen Instrumentarien und Regelmechanismen des Gesetzes positiv zum Tragen. Kommunalparlamente wie zum Beispiel in der Hansestadt Rostock machen ihrer Verwaltung politische Vorgaben. Der Landkreis Rügen hat wie andere Landkreise auch für seine Kitas bereits Leistungsverträge zum 01.01.2005 ausgehandelt und sich dabei an den tatsächlichen Kosten der jeweiligen Einrichtungen ausgerichtet.
Im Ergebnis werden zum Beispiel für die Krippen auf Rügen durchschnittliche Elternbeiträge in Höhe von 202 Euro zu zahlen sein. Allerdings zeigen sich dabei erhebliche Unterschiede.
So beträgt nach den bisherigen Berechnungen der niedrigste Elternbeitrag für die Krippe – berechnete, wie gesagt – 142 Euro und der höchste 273 Euro.
Das verweist auf die Dimension der vor uns liegenden Aufgaben. Jetzt zeigen sich schließlich sehr deutlich die Defekte des alten Kindertagesgesetzes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, das neue Gesetz ist eine große Chance für alle Beteiligten.
Erstens. Für die Träger bringt es angemessene Entgelte für ihre Leistungen. Erstmals verhandeln sie direkt mit ihren Jugendämtern über die individuellen Kosten. Sie können dabei ihre konkreten Bedingungen und Angebote deutlich machen und verteidigen. Sie werden dadurch vor Unterfinanzierung geschützt und erhalten Planungssicherheit. Jede Einrichtung kann nach diesem System gerechte Entgelte erreichen.
Das schließt auch die von der Volksinitiative eingeforderten klaren Regelungen zu den Investitionskosten ein, Herr Glawe.
Mit dem neuen Gesetz wurde klargestellt, dass die Kosten der Gebäude eindeutig zur Kostenmenge der Kindertagesförderung gehören. Sie sind deshalb auch durch alle Beteiligten zu tragen. Nur dadurch kann unser gutes Netz in der Kindertagesbetreuung nachhaltig erhalten bleiben. Aber schon in der Vergangenheit sind diese Kosten in die Regelkosten eingeflossen, Herr Glawe.
Miete, Pachten, Abschreibungen und Zinsbelastungen, das alles waren Positionen, die hier bereits aufgeführt wurden und nach Prüfung auf ihre Berechtigung in die Regelkostenberechnungen einbezogen wurden.
Es steht deshalb nicht zu befürchten, dass die notwendige klare Regelung der Einbeziehung in die Kostenmenge zu einem erheblichen Anstieg der Elternbeiträge führen wird.
(Torsten Koplin, PDS: Nehmen Sie das zur Kenntnis, Herr Glawe! – Harry Glawe, CDU: Früher haben Sie die Kom- munen mit bis zu 50 Prozent subventioniert.)
Gerade das aber, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, erfordert vor Ort besonderes Augenmerk. Investitionen in Kindertageseinrichtungen sind wünschenswert, das wissen wir alle, aber sie dürfen nicht die Finanzkraft der Beteiligten übersteigen.
Hier gilt es, sehr sorgfältig abzuwägen, welche investiven Entscheidungen zu welchem Zeitpunkt zu treffen sind, um Sprünge in den Belastungen bei den Eltern zu vermeiden.
Zudem werde ich mich auch dafür einsetzen, dass die vom Bund geplanten Mittel für die Kindertagesbetreuung
anteilig im Land zur Verfügung stehen. Wir können dieses Geld für die notwendigen Baumaßnahmen in unseren Einrichtungen gut gebrauchen.
Zweitens. Das neue Gesetz bietet Chancen für die Erzieherinnen. Es bedeutet für sie Verlässlichkeit.
Es normiert eine tariforientierte Bezahlung ebenso wie den Anspruch auf Fortbildung, Vor- und Nachbereitungszeiten.
Mit der gesetzlichen Festlegung einer durchschnittlichen Erzieher-Kind-Relation entspricht das neue Gesetz der Lebenswirklichkeit.