(Torsten Koplin, PDS: Die sind doch zweckgebunden. Die kann man doch nicht frei und disponibel verwenden. – Zuruf von Peter Ritter, PDS – Glocke der Vizepräsidentin)
Kosten für Unterkunft und Heizung. Es gibt darüber hinaus, meine Damen und Herren, zusätzliche Leistungen für Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehenden, Behinderungen oder kostenaufwendiger Ernährung.
Es wird weiter verschwiegen, dass es Leistungen für einmalig nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe gibt,
(Peter Ritter, PDS: Das hören wir uns jeden Montag auf den Demonstrationen an, und zwar von den Betroffenen, Herr Mohr!)
Sie müssen, wenn Sie über diesen Themenkomplex sprechen, schon mal vollständig und wahrheitsgemäß informieren. Das tun wir. Das ist unsere Aufgabe, dazu stehen wir und dazu rede ich hier.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Peter Ritter, PDS: Reden Sie mal mit ver.di, die werden Ihnen das genau erzählen. – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
Wie gesagt, das Gesetz steht ja allen offen. Sie sind ansonsten auch sehr firm, diese Gesetze zu interpretieren, also wo haben Sie da ein Problem?! Ich verstehe es nicht, dieses Gesetz ist wirklich so in Gänze dazustellen. Das gehört dann einfach auch zur Wahrheit und zur Vollständigkeit dazu.
Für zusätzliche Leistungen für Bezieher des Arbeitslosengeldes II zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenpflege und Rentenversicherung. Auch ein Punkt, den ich ansprechen muss, gerade in Bezug auf Sozialhilfeempfänger, die sich zukünftig hier sicherlich besser stellen werden, weil sie nämlich jetzt krankenpflege- und rentenversichert sind, was zunächst vom Grundsatz bei ihnen nicht der Fall war. Also eine Verbesserung, das kann man nicht wegdiskutieren.
hinaus die Bezieher von Sozialgeld in der Regel Kranken-, Pflege- und Versicherungsschutz als Familienversicherte haben. Ich hatte es schon angesprochen, weitere Leistungen kommen dazu, Möglichkeiten aus diesem Instrumentarium Paragraph 29 SGB II sind Einstiegsgeld oder aber Zuschläge für eben diejenigen, die hier zunächst aus dem Arbeitslosengeld I kommen. Das wissen Sie, Zuschläge sind befristet auf zwei Jahre mit zunächst 320 Euro, maximal danach mit 160 Euro. Wie gesagt, das sind Höchst
sätze. Aber das gehört einfach dazu. Das wird von bestimmten Leuten in der öffentlichen Debatte seit Tagen, seit Wochen einfach verschwiegen und bitte schön, dies muss so genannt werden.
Das, meine Damen und Herren, gehört zur ganzen Wahrheit. Wer aber immer nur von den 331 Euro redet, will die Menschen verunsichern.
Meine Damen und Herren, zum Schluss, ohne diese bundespolitische Diskussion um Hartz IV keine Diskussion um das Landesausführungsgesetz zum SGB II, also das Gesetz, was uns hier betrifft. Wer aber meint, es handelt sich hier um eine rein technische Umsetzung von Bundesrecht, der irrt gewaltig, denn ich denke, man kann sagen, in dem Gesetzentwurf ist eine Menge Musik. Es sind zwar nur neun Paragraphen, jetzt einmal so gesehen, technisch, aber kurz und knapp: Diese Regelungsmaterie ist äußerst komplex und schwierig und insofern halte ich das für eine gute und wirklich anerkennenswerte Leistung, was hier insbesondere von den beteiligten Ministerien geleistet worden ist. Das muss man auch einmal sagen können.
(Harry Glawe, CDU: Dazu sind Sie verpflichtet, Herr Mohr! Dazu sind Sie verpflichtet! Sagen Sie das doch mal Herrn Holter!)
Und insofern hat die Regierungskoalition in den vergangenen Wochen eine sehr gute Arbeit geleistet angesichts der Komplexität und Vielschichtigkeit der Materie.
Sie wissen alle, dass wir die Ersten sind, die hier ein solches Ausführungsgesetz vorlegen. Das ist so. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Zwei zentrale Ziele bei dieser ganzen Geschichte: Zunächst einmal ist sehr wesentlich, eine Definition zu finden für einen gerechten und angemessenen Verteilungsschlüssel für die Ausgleichszuweisung des Landes an die kommunalen Träger. Das ist keine einfache Geschichte, aber ich denke, dieser Paragraph 6 findet einen vernünftigen adäquaten Modus für die Verteilung, für die Umlage dieser Ausgleichszuweisung.
Wir haben eine Gesamtentlastung von circa 43 Millionen Euro im Jahr 2005 und insofern werden diese Gelder dann entsprechend an die kommunalen Träger weitergegeben. Das ist ein wichtiger zentraler Punkt dieses Gesetzes.
Ein weiterer zentraler Punkt, Herr Glawe, ist die Administrierung der Aufgaben zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, nach den Paragraphen 6 und 6 a des Sozialge
setzbuches II. Und da sind wir natürlich in der Tat, das ist ja bereits mehrfach angesprochen worden, in erster Linie bei der Administrierung bei den Arbeitsgemeinschaften, die zukünftig das Ganze händeln und auf den Weg bringen müssen, die also die Betroffenen betreuen müssen.
Also kurzum, was halten wir fest? Mit dem Ausführungsgesetz stellen wir erstens sicher, dass die Arbeitslosengeld-II-Empfänger ihr Geld pünktlich zum 01.01.2005 erhalten. Wir stellen zweitens sicher, dass die Kommunen wirksam entlastet werden und einen Handlungsspielraum erhalten. Das ist ganz wichtig.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass wir in Paragraph 6 Absatz 1 die Frage der intensiven Bindung noch haben. Das ist sicherlich eine Frage, der man noch einmal nachgehen muss im Rahmen der Anhörung. Eine weitere wesentliche Vorschrift, wie ich finde, ist der Absatz 6 des Paragraphen 6, der festschreibt, dass auch zukünftig arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen und des Operationellen Programms des Landes durchgeführt werden. Das ist eine wichtige Positionierung.
Meine Damen und Herren, so, wie die Verlautbarungen aus der CDU zu verstehen waren oder wie ich sie verstanden habe, scheint aber letztendlich der vertragsübergreifende Wille gegeben zu sein, die Gesetzesberatung möglichst noch in diesem Monat abzuschließen, was, denke ich, vernünftig wäre. Und, Frau Strenz, ich habe Ihnen eben gut zugehört. Ich bin Ihnen dankbar und finde es gut, dass Sie hier ausdrücklich auch Ihre Mitarbeit zugesagt haben. Dafür bin ich Ihnen dankbar.