Im Vermittlungsverfahren ist darüber gesprochen worden, dass die Freigrenzen für das Einkommen aus Arbeit und aus entsprechenden Tätigkeiten höher gesetzt werden. Es war die CDU, die darauf bestanden hat, dass 15 Prozent Freigrenze bei Jobs bis 400 Euro enthalten sind. Das gehört zur Wahrheit aus dem Vermittlungsverfahren auch dazu.
Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, Hartz IV ist schon schlimm genug, aber Sie haben es verschlimmert, meine Damen und Herren von der CDU!
Das Kieler Institut für Weltwirtschaft hat eine Studie vorgelegt und da wird eingeschätzt, ich darf aus der FAZ vom 14. September zitieren: „Die jüngsten Arbeitsmarktreformen dürften dazu führen, daß zögerlich mehr Menschen Arbeit finden, geht aus der Studie hervor. Für das Wachstumspotential ist damit aber noch nicht viel gewonnen, weil dieser Fortschritt durch eine größere Anzahl geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse ausgeglichen werde.“ So weit zu den Wirkungen von Hartz IV vom einem wissenschaftlichen Institut hier aus Norddeutschland. Weiter will ich das hier nicht kommentieren.
Die Frage stellt sich doch: Welche Wirkungen hat Hartz IV? Diese Frage wird diskutiert. Die Frage stellt sich, ob mit Hartz IV existenzsichernde Arbeit geschaffen werden kann.
Und Hartz IV beantwortet diese Frage nicht, das war übrigens auch nicht der Auftrag von Peter Hartz, das muss ich zu seiner Verteidigung sagen. Die ganze Diskussion in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland würde ganz anders laufen, wenn in den Mittelpunkt der Diskussion die existenzsichernde Arbeit gestellt werden würde.
Dazu muss ich einmal sagen, Herr Rehberg, Frau Lück ist schon darauf eingegangen, im Jahr 2003 ist unter anderem ein Vorschlag von mir gekommen, ich mache
jetzt ein bisschen Eigenlob, der hieß Innovationsprojekt Ost, getragen von den Fraktionsvorsitzenden der PDS der ostdeutschen Landtage. Wir haben gesagt, das sind unsere Vorschläge für Arbeit, Aufträge und Ansiedlung in Ostdeutschland. Wenn wir dort die Diskussion gemeinsam mit dem, was von Dohnanyi und seine Gruppe gemacht hat, weitergeführt hätten, wären wir in Ostdeutschland schon ein deutliches Stück weiter
und wir würden nicht über die Auswirkungen von Hartz IV in der Form diskutieren, wie wir es zurzeit tatsächlich führen.
Und ein Letztes: 16. August 2002 – Sie haben auch nach hinten geschaut, das möchte ich jetzt auch einmal tun –, 16. August 2002, Berlin: Peter Hartz stellt mit seinen Kollegen aus der Kommission den Bericht vor, seine Module für Veränderungen und für die Modernisierung des Arbeitsmarktes in Deutschland. Da ist einer aufgestanden und hat gefragt: Wo ist denn das Modul für Ostdeutschland? Die Antwort war: Herr Holter, bei uns ist die Einheit bereits vollzogen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Mohr. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank. Vielleicht noch einmal ganz kurz. Ich möchte auf das, was der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Rehberg, was Sie gesagt haben, aber auch auf das, was Sie, Herr Minister Holter, gesagt haben, noch einmal kurz eingehen. Meine Bitte ist einfach die – wir haben ja jetzt ausführlich diskutiert und ich denke, die Bedeutung dieses Themas hat das auch erforderlich gemacht, diese Diskussion hier und heute noch einmal zu führen – und ich habe die Bitte an Sie beide und an Ihre Fraktionen: Hören Sie doch jetzt auf, hören wir doch jetzt auf, hier Kleinklein zu machen, wieder zurückzugehen, in der Vergangenheit zu lesen, herumzustöbern und zu gucken,...
Ja, gut, aber auf der anderen Seite, sage ich einmal, hat sich Herr Rehberg hier detailliert und ausschließlich mit der Vergangenheit beschäftigt.
ich denke, das ist doch auch oder sollte doch auch in meinem Beitrag deutlich geworden sein: Hören wir auf mit dem Kleinklein! Geben wir diesem wirklich großen Reformvorhaben eine faire Chance! Lassen wir es beginnen zum 1. Januar 2005 und gucken wir dann,
ob sich die Anforderungen an dieses Gesetz, die ja sehr hoch sind, erfüllen lassen. Es ist ganz klar, die Latte ist ja sehr hoch gelegt und es werden ganz konkrete Wirkungen
mit diesem Gesetzeswerk verbunden. Alle Beteiligten müssen sich wirklich einer offenen und ehrlichen Untersuchung und Bewertung stellen und sich dieses gefallen lassen. Ich plädiere noch einmal dafür, dass wir jetzt alles tun, um dieses Reformprojekt nicht mehr zu gefährden, es auch nicht mehr in Frage zu stellen, auch nicht mehr hier herumzudiskutieren. Lassen Sie uns sehen, was dieses Gesetz bringen wird und dann entsprechend, wenn es denn nötig ist, noch einmal handeln! – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD auf der Drucksache 4/1313 zur federführenden Beratung an den Bauausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Darüber hinaus ist im Verlauf der Debatte beantragt worden, den Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege, Drucksache 4/1314(neu).
Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) – 1. ÄndG KiföG M-V (Erste Lesung) – Drucksache 4/1314(neu) –
Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion der PDS. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Kindertagesförderungsgesetz ist seit dem 1. August diesen Jahres in Kraft. Es wird verantwortungsbewusst mit den erweiterten Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung umgesetzt. Die Träger der Einrichtungen erarbeiten derzeit gemeinsam mit den Verwaltungen Leistungsverträge. In Regionalveranstaltungen haben wir uns gemeinsam mit Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern über die Umsetzung des KiföG verständigt. So geschehen in Schwerin, in Rostock, in Greifswald und in Neubrandenburg.
Dort haben wir erfahren, dass Finanzierungsfragen und die Nutzung von Fortbildungsangeboten für Erzieherinnen derzeit im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Ich darf einmal ein Mitglied aus einem Jugendhilfeausschuss zitieren. Frank Hunger vom Kreisdiakonischen Werk in Stralsund schrieb am 12.08. und gab uns zur Kenntnis, er sehe in dem neuen KiföG Ansätze, die Unterstützung finden, und nennt unter anderem sieben Punkte. Vier davon möchte ich zitieren:
Sehr geehrte Damen und Herren, auch die Tagespflegepersonen – die Tagesmuttis also – arbeiten intensiv an der Umsetzung des Gesetzes. Davon konnte ich mich am Montag dieser Woche in Rostock-Toitenwinkel überzeugen. Dort ging es um die neue Vertragsgestaltung, um das Meldeverfahren zwischen der Verwaltung und den Tagespflegepersonen sowie um Möglichkeiten der Fortund Weiterbildung der Tagespflegepersonen.
Ich möchte angesichts der jüngsten Erfahrungen folgende Einschätzung treffen: Die Diskussion um die Erarbeitung des KiföG und die derzeitige Umsetzung haben Landesebene, Kommunen, Träger und Eltern im Bemühen, den Kindern bestmögliche Bedingungen für den Start ins Leben zu geben, einander so nahe gebracht wie in den letzten zehn Jahren nicht. Im Wissen um die Besonderheiten in Wismar und in Rostock sage ich trotzdem: Angesichts der Dimension des Systemwechsels in der frühkindlichen Erziehung und Bildung in MecklenburgVorpommern ist die Umsetzung des Gesetzes gut angelaufen.
Es ist bereits jetzt zu spüren, dass man auf kommunaler Ebene die neuen Gestaltungsspielräume nicht mehr missen möchte. Das vorliegende Änderungsgesetz, Herr Renz, beinhaltet mit der Neufassung des Paragraphen 18 Absatz 2 eine notwendige Klarstellung.
Konkret geht es darum, die Zuweisung ab 2005 an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in vier Teilbeträgen auszureichen. Die jetzt im Gesetz enthaltene Regelung ist noch nicht wirksam geworden und hat somit niemandem geschadet. Es geht also um vorsorgliche Handlungen des Parlaments. Ich weiß, und das ist auch heute deutlich geworden, dass sich einige ob dieses handwerklichen Fehlers, den ich zu verantworten habe, in Häme ergehen.
Ich möchte Ihnen aber sagen, Gesetze werden von Menschen gemacht, äußerst selten von Genies, und Menschen sind fehlbar, noch dazu, wenn es sich um einen Systemwechsel handelt, an den sich acht Jahre lang niemand herantraute.