Protocol of the Session on June 24, 2004

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja.)

falls Redezeitüberschreitungen hier anstehen sollten. Das wird bei mir definitiv nicht der Fall sein.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Gerd Walther, PDS: Das ist ja unüblich bei Ihnen, Herr Renz.)

Nein, das muss ich auch sagen. Und dann noch dieser von Frau Polzin persönlich ausgelöste brandende Beifall, also ich bin schon beeindruckt.

(Heiterkeit bei Heike Polzin, SPD)

Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag „Förderung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern“ vorliegen. Ihnen ist sicherlich auch bekannt, dass wir als Landtag am 10. April 2003 – 2003, das muss ich hier noch einmal betonen, da wir ja inzwischen im Jahre 2004 sind – eine Entschließung verabschiedet haben, die die Landesregierung aufgefordert hat, tätig zu werden. Es ist jetzt über ein Jahr vergangen und aus unserer Sicht ist nichts passiert. Die neue Richtlinie sollte zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Wir haben heute schon mehrmals von so genannten Geburtstagen gehört, das ist auch hier der Fall. Ein Jahr ist vergangen und es ist nichts passiert. Wir sind der Meinung, dass es notwendig ist, dass der Landtag den folgenden Beschluss fasst und die Landesregierung hier zur Berichterstattung auffordert.

Ich möchte auch noch einmal betonen, bezogen auf den Punkt 2 des Antrages, dass wir als CDU-Fraktion nicht hinnehmen können, wie die Beschlüsse des Landtages hier ignoriert werden. Ich denke, man muss das auch einmal eindeutig als Landtag in Richtung Ministerium sagen, es wäre schon eine Form des guten Anstandes und eine Frage des Miteinanders gewesen, wenn man schon den Zeitplan hier nicht einhält, dann mindestens auf die Fraktion zuzugehen, um dort vielleicht entsprechende Erläuterungen zu geben oder für Verständnis zu werben. Das ist nicht passiert, zumindest bis zum heutigen Tag nicht. Wir sind schon gespannt, wie sich Frau Dr. Linke hier rechtfertigen wird. Wir können noch einmal ganz deutlich an dieser Stelle sagen, dass das eine Verfahrensweise ist, die wir als Parlament in der Geschlossenheit ablehnen sollten. Es geht einfach nicht an, dass wir uns das als gewählte Volksvertreter, Frau Gramkow, gefallen lassen und die Regierung mit dem Parlament in dieser Art und Weise herumspringt.

(Minister Dr. Till Backhaus: Wer springt denn hier?!)

Deswegen ist es aus unserer Sicht auch gar nicht möglich, diesen Antrag abzulehnen. Er ist einfach zu deutlich formuliert und zeigt klar, dass wir hier ignoriert werden. Und deswegen fordere ich Sie alle in diesem Hohen Hause auf, eine Missbilligung in Richtung Landesregierung auszusprechen.

(Angelika Gramkow, PDS: Das werden wir nicht tun! Sie wissen das viel besser.)

Und ich gehe ganz sicher davon aus, dass Sie unserem Antrag zustimmen müssen, weil Sie doch das Parlament als höchstes Gremium in diesem Lande sehen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Heike Polzin, SPD, und Angelika Gramkow, PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter Renz.

(Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zuerst die Sozialministerin Frau Dr. Linke. Bitte, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zum Punkt 1 des vorliegenden Antrages der Fraktion der CDU möchte ich hier Folgendes erwidern:

Die Landesregierung stellt sich ihrer Verantwortung zur Gewährleistung eines flächendeckenden Angebotes an Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Mecklenburg-Vorpommern. Sie stellt sich dieser Verantwortung gerade auch mit Blick auf die schwierige wirtschaftliche und soziale Situation vieler Haushalte im Lande. Es werden weiterhin erhebliche Mittel für eine qualifizierte Erfüllung der Aufgaben der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zur Verfügung gestellt. Seit 1992 hat die Landesregierung gemeinsam mit den Trägern, den Kommunen, ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen auf- und ausgebaut. Bis zum Jahre 2003 stellte das Land dafür circa 9,7 Millionen Euro zur Verfügung. Während in den ersten Jahren relativ geringe Summen vom Land aufgewandt wurden – im Jahre 1992 waren es gerade einmal 127.000 Euro –,

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

erhöhten sich diese Landesmittel in den folgenden Jahren beträchtlich. Im Jahr 2000 wurden für Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung bereits 1,3 Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt.

Ein großer Teil des bisher über das Arbeitsförderungsgesetz finanzierten Fachberatungspersonals, also bis zum damaligen Arbeitsförderungsgesetz finanzierten Fachberatungspersonals, konnte fest mit dieser Finanzierung angestellt werden und das verbesserte die Kontinuität sowie die Qualität der Beratungsarbeit. Mit dieser Finanzierung war es der Landesregierung möglich, die personellen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Insolvenzordnung zu sichern. Mit dem Insol

venzordnungsausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern wurde im Jahr 2000 gleichzeitig eine Förderrichtl i n i e in Kraft gesetzt, nach der eine Beratungskraft für 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner gefördert wird. Die Ausgaben wurden von diesem Zeitpunkt an zu 45 Prozent von Seiten des Landes, zu weiteren 45 Prozent von Seiten der Kommunen und zu 10 Prozent durch Eigenmittel der Träger aufgebracht. Damit war eine Förderung gesichert, die bundesweit ihresgleichen sucht.

Wir waren und sind in Mecklenburg-Vorpommern damit im bundesweiten Vergleich bei der Förderung der Beratungsstellen mit an der Spitze, obgleich es, das wissen auch alle, keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch das Land gibt. Im vergangenen Jahr, also 2003, konnte das Sozialministerium in engem Zusammenwirken mit allen Trägern und Kommunen 29 anerkannte Schuldnerberatungsstellen fördern und diese sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten tätig. Mit rund 1,5 Millionen Euro wurden 82 Vollzeitstellen mitfinanziert und das, wie Sie alle wissen, trotz rückläufiger Haushaltseinnahmen.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Zwänge des Landes, der Kommunen und der Träger wurde Anfang 2003 im Sozial- und auch im Finanzausschuss des Landes eine Veränderung der Förderrichtlinie diskutiert. Im Ergebnis dieser Diskussion wurde mit der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2003 die bereits genannte Landtagsdrucksache 4/360 eingebracht und die Landesregierung aufgefordert, eine neue Richtlinie zur Förderung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten. Ziele dieser Richtlinie sollten sein, die Festlegung eines neuen Schlüssels im Verhältnis Beratungsfachkraft zu Einwohnern in Abhängigkeit von sozialen Indikatoren wie Langzeitarbeitslosigkeit, Sozialbedürftigkeit sowie eines Flächenfaktors zu erarbeiten. Außerdem sollten Kriterien erarbeitet werden, um Beratungsempfänger an den Kosten der Beratung zu beteiligen. Diese neue Richtlinie sollte zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Der Auftrag des Landtages wurde durch das Sozialministerium intensiv geprüft, ein Richtlinienentwurf wurde nach den genannten Kriterien erarbeitet und in das Anhörungsverfahren mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie den kommunalen Spitzenverbänden gegeben. Dieser Richtlinienentwurf mit den genannten Kriterien wurde in der Anhörung von allen Trägern der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung und vom Landkreistag abgelehnt.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Hauptgründe für die Ablehnung waren die Reduzierung des Förderschlüssels mit Rückbehalt von 5 Prozent der Mittel zwecks Vergabe nach sozialen Kriterien, bei nicht nachweisbarer Korrelation zwischen den Sozialfaktoren und der tatsächlichen Nachfrage nach Beratungsleistung. Und das ist ja das eigentliche Kriterium, das uns als Auftrag gegeben wurde. Abgelehnt wurde dieser Richtlinienentwurf wegen des hohen vermuteten Verwaltungsaufwandes für das Bewertungsverfahren zur Verteilung der zurückbehaltenen 5-Prozent-Summe, eben für die sozialen Kriterien, und es gab eine prinzipielle Ablehnung der Erhebung einer Beratungsgebühr.

Unabhängig von diesem Anhörungsverfahren, das durch das Sozialministerium eingeleitet worden war, hatte sich die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrts

pflege in Mecklenburg-Vorpommern aus diesen Diskussionen heraus bereits am 27. August an den Sozialausschuss des Landtages gewandt und sich gegen die Umsetzung dieses Landtagsbeschlusses ausgesprochen. Anliegen aller, die sich in diesem Verfahren geäußert haben, war es, den Landtag von der Fortschreibung der geltenden Fördermodalitäten zu überzeugen. Der Sozialausschuss befasste sich damit in seinen Sitzungen am 18. und 24. September 2003, in welchen sowohl der Staatssekretär meines Hauses als auch die zuständige Abteilungsleiterin die Argumente ausführlich dargelegt haben. Im Ergebnis dieser Beratungen wurde dem Sozialausschuss am 25. September dieser Richtlinienentwurf mit den Stellungnahmen übersandt.

Zusammenfassend darf ich an dieser Stelle feststellen: Die Landesregierung hat die Intention des Landtagsbeschlusses 4/360 ernsthaft verfolgt und die gewonnen e n Erkenntnisse mehrfach mit dem Sozialausschuss erörtert.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Lorenz Caffier, CDU: Und die Insolvenz war die Folge.)

Dem Auftrag zur Änderung der Richtlinie nach Maßgabe des genannten Landtagsbeschlusses konnte nach allgemeiner Auffassung aus fachlicher Sicht nicht entsprochen werden, weil dieser Zusammenhang zwischen den sozialen Kriterien und dem Beratungsbedarf nicht nachweisbar war. Die Hinweise aus der Anhörung und aus der Diskussion im Sozialausschuss, die auf eine Stabilisierung des Beratungsangebotes in finanzieller und qualitativer Hinsicht zielten, wurden deshalb bei der weiteren Überarbeitung der Richtlinie berücksichtigt. Diese Überarbeitung fand nun parallel zu den Beratungen zum Doppelhaushalt 2004/2005 statt.

Meine Intention war und ist es, die Förderung der Beratungsstellen über einen längeren Zeitraum stabil zu gestalten und damit Planungssicherheit für Kommunen und Träger zu schaffen. Dieser Überlegung folgte das Parlament nach erneuten Beratungen im Sozialausschuss und auch im Finanzausschuss. Deswegen sind i n den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2004/2005 auch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 1,6 Millionen Euro für die Jahre 2005 und 2006 im Haushalt des Sozialministeriums eingestellt worden. Der daraufhin erarbeitete Richtlinienentwurf liegt nun vor und die überarbeitete Richtlinie wird noch 2004 wirksam werden.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS – Torsten Renz, CDU: Das ist ein Versprechen? – Angelika Gramkow, PDS: Nee, das ist so.)

Danke schön, Frau Ministerin.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heydorn. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Renz, ich habe den Eindruck, so viel haben Sie hier noch nicht referiert.

(Lorenz Caffier, CDU: Weil nicht so viel aus dem Sozialministerium gekommen ist. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sie haben Ihren Beitrag mit den Worten geschlossen: Das ist so deutlich, das muss jetzt hier einmal beschlossen werden.

(Torsten Renz, CDU: Richtig, richtig.)

Das ist uns zu deutlich!

(Torsten Renz, CDU: Ja?)

Ich finde, man muss …

(Harry Glawe, CDU: Ihr habt das doch durchgeteilt. Das ist doch von euch.)

Nein, nein, nein!

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Torsten Renz, CDU: Ich hätte noch müssen. Wer das nicht erkennt, Punkt, Punkt, Punkt.)

Ich kann Ihnen nur sagen: Verlassen Sie sich auf uns! Wir sind hart dran an dem Thema, da kann nichts anbrennen.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Aber bei allem, was man tut, muss man natürlich auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Und es macht wenig Sinn, sage ich mal, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)