Meine Damen und Herren, Sie haben es als Fraktionen von SPD und PDS für überflüssig gehalten, den eigens dafür eingesetzten Sonderausschuss vor Festlegungen der zentralen Ablaufpunkte für die Funktional- und Verwaltungsreform mit dieser Angelegenheit zu befassen. Und die Tatsache, dass dann Wochen später, und zwar für die Sitzung vom 18. Juni 2004, dieser Antrag erstaunlicherweise zur Beratung auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt wurde, der ja schon beschlossen war, zeigt, dass es manchmal auch mit der intellektuellen Ehrlichkeit nicht so ganz genau genommen wird.
Angesichts der eher inhaltlichen Leere der weiteren Tagesordnungspunkte war es für meine Fraktion unausweichlich, an dieser Sitzung nicht weiter teilzunehmen. Dies galt umso mehr, da es sich entweder um Tagesordnungspunkte handelte – und das weiß der Vorsitzende des Innenausschusses, der Herr Kollege Friese –, die im Innenausschuss, wie wir feststellen mussten, schon abschließend behandelt waren, oder um die Tagesordnungspunkte, bei denen heute von Reförmchen gesprochen wurde, denn es stand wieder die Jagdsteuer drauf. Der Innenausschuss hatte aber schon auf einen Antrag des Landwirtschaftsausschusses zur Klarstellung gesagt, damit befassen wir uns nicht, bevor die Landesregierung mit ihrem Vorschlag kommt. Sie haben das ja heute noch einmal mit dem weiteren Antrag bestätigt. Also für die Tagesordnung des Sonderausschusses war es unsinnig, das vorzusehen.
Meine Damen und Herren, es ist im Nachhinein behauptet worden, es habe einen gewichtigen Punkt und es hätte neue Vorschläge zur Verwaltungsreform und auch zur Verwaltungsorganisation gegeben, weil der Rechnungshof einen solchen Bericht in der Sitzung geliefert habe. Meine Damen und Herren, nur zur Erinnerung: Es handelte sich um den Jahresbericht unseres Landesrechnungshofes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2002 und damit um einen Bericht, der sich mit Sachverhalten befasst, die zwei Jahre zurückliegen. Ich glaube nicht, dass man damit nun wirklich einen Ausschuss begründen kann, wenn man was abarbeitet. Ein Ausschuss, der über die Funktion des Innenausschusses, der dies bisher immer abschließend im Innenbereich behandelt hat, es ist eine Federführung des Finanzausschusses, der hätte das behandeln müssen.
Meine Damen und Herren, im Grunde wissen wir alle, dass dieser Ausschuss von Anfang an einen schwerwiegenden Geburtsfehler hatte. Ich hatte persönlich die Vermutung und für mich wurde heute wieder deutlich, dass diese Bedenken leider auch berechtigt waren. Wir haben in den Beratungen den Eindruck gewinnen müssen, dass der Ausschuss bisher ausschließlich dazu diente, vorher getroffene Festlegungen innerhalb der Koalition abzusegnen.
Wir mussten das leider feststellen, weil Sie schon mit fertigen Erklärungen zu Beschlüssen in die Ausschusssitzungen kamen, bevor wir überhaupt Beschlüsse gefasst
haben. Das mag zwar ein Vorschlag zur Straffung von Abläufen sein, meine Damen und Herren, aber mit parlamentarischer Demokratie hat das nichts mehr zu tun.
Meine Damen und Herren, der eigentliche Fehler war – und da will ich nicht in einer offenen Wunde rühren, aber das muss einfach noch einmal hier gesagt werden –, dass es sehr viel sinnvoller gewesen wäre, wenn man für dieses gravierende, bedeutende und auch zukunftsweisende Thema wieder eine Enquetekommission eingesetzt hätte.
Dann hätten wir nämlich Augenhöhe mit denjenigen gehabt, die sich auch mit der Sache befassen, und zwar mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Sachverständigen, die wir bei der Enquetekommission hatten, die wir alle gelobt haben, weil die Ergebnisse dazu führten, dass wir einvernehmliche Lösungen in diesem Hause erzielt haben.
Das zeigt, meine Damen und Herren, dass es einfach falsch war, es so zu tun. Und wenn man das erkennt und feststellt, dass ein Ausschuss eigentlich nur die Beratungen verzögert und dass er einen Haufen Geld kostet, dann macht es Sinn, ihn nicht weiter zu betreiben, sondern ihn abzuschaffen. Wenn ich mich hier kritisch äußere, dann möchte ich auch einen Satz dazusagen. In diese Kritik beziehe ich diejenigen nicht mit ein, die als Mitarbeiter dieses Ausschusses die Sitzungen vorbereitet und sie betreut haben. Das wäre ungerecht, denn sie können nichts dafür. Die Arbeit war fachlich sicher hoch lobenswert. Ich möchte nicht so verstanden werden, dass ich diese Arbeit nicht anerkenne.
Meine Damen und Herren, dieser Ausschuss hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, sich mit ganz konkreten Sachvorschlägen zur Verwaltungsreform zu befassen. Nämlich am Tage nach Ihrem Grundsatzbeschluss, den wir nicht mittragen konnten, stand ein sehr konkreter Antrag meiner Fraktion auf der Tagesordnung. Ich habe hier noch einmal ganz herzlich bei Ihnen allen um Verständnis dafür geworben, dass wir, wenn wir einen Sonderausschuss haben, dessen ausschließliche Aufgabe der Bereich Verwaltungsreform, Funktionalreform, Gebietsreform ist, bitte gemeinsam die Vorschläge, die wir ganz konkret hier auf den Tisch des Hauses gelegt haben, beraten. Dazu waren Sie nicht bereit und damit haben Sie eigentlich im Grunde den Sonderausschuss selber abgeschafft. Ich hätte erwartet, dass Sie dies dann auch mit uns tragen.
Meine Damen und Herren, wir haben uns gerade dort auf Papiere gestützt, die von der Landesregierung erarbeitet worden sind. Und nicht nur die Deregulierungskommission, sondern auch die interministerielle Arbeitsgruppe, damit ich jetzt keinem Ressort wehtue, enthält eine ganze Menge umsetzungsfähiger und, wie ich meine, auch dringend umsetzungswürdiger Vorschläge. Statt das mit uns als Abgeordneten zusammen im Ausschuss zu erörtern und zu vernünftigen Ergebnissen zu bringen, haben Sie es abgelehnt, diese Vorschläge im Sonderausschuss überhaupt zu besprechen. Meine Damen und Her
ren, auf diese Art und Weise haben Sie uns dazu gebracht, dass ich beantrage, dass hierüber abgestimmt wird. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der PDS lehnt den vorliegenden Antrag der Fraktion der CDU zur Abschaffung des Sonderausschusses „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ ab und sie erwartet gleichzeitig von der CDU-Fraktion auch künftig eine kritische und konstruktive Mitarbeit in diesem Gremium.
Meine Damen und Herren von der Opposition, war diese Vorbemerkung eben eher eine Aussage als Parlamentarische Geschäftsführerin meiner Fraktion, so lassen Sie mich bitte vier Ergänzungen als kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion anfügen:
Erstens. In der Begründung zum Einsetzungsantrag heißt es unter anderem: „Eine derart umfangreiche, komplizierte“ – und das ist sicher wahr – „und nicht kurzfristig zu bewältigende Aufgabenstellung macht die Einsetzung eines Sonderausschusses erforderlich.“
Meine Damen und Herren, der Grundsatzbeschluss vom 12. Mai hat diese Aufgabenstellung nicht verkleinert, bestenfalls hat er sie strukturiert.
Zweitens. Der Grundsatzbeschluss stammt bekanntlich vom 12. Mai. Die CDU hat sehr deutlich gesagt, dass sie dieses Reformvorhaben der Koalition zu einem zentralen Thema der Kommunalwahlen am 13. Juni machen will. Das habe ich nicht zu bewerten, denn das ist Ihre Entscheidung. Meine Damen und Herren von der CDU, aber nach den Wahlen dieses Vorhaben parlamentarisch mit der Abschaffung des Ausschusses für nahezu erledigt zu erklären, das ist, denke ich, nicht besonders redlich.
Drittens. Die vom Landtag am 12. Mai beschlossene Grundkonzeption beendet nicht die Aufgabe des Sonderausschusses, sondern hat die Verantwortung des Landtages und des Reformausschusses endlich wieder gestärkt.
Die konkretisierten Vorstellungen über den Zeitplan zur Gesetzgebung sind beispielsweise nicht zuletzt hilfreich für die weitere Ausrichtung der Arbeit des Sonderausschusses.
Der Grundsatzbeschluss enthält eine ganze Reihe von Prüfaufträgen, also offene Fragen – Stichwort Amtsvertretungsmodell –, die einer kritischen kommunalpolitischen Sicht bedürfen.
Viertens. Der Sonderausschuss tagt im Unterschied zu unserem Innenausschuss in der Regel öffentlich und unter ständiger Teilnahme der Vertreter unserer kommunalen Spitzenverbände und des Landesrechnungshofes.
Und ich möchte die Aussagen, die die Kollegen jeweils getroffen haben, nicht missen, denn sie waren für uns, denke ich, von ungeheurer Wichtigkeit. Ich meine, diese transparente Plattform sollten und müssen wir erhalten!
Meine Damen und Herren, dass der Sonderausschuss seine Berechtigung hat, das weiß im Grunde in diesem Haus jeder, und dass seine Abschaffung beschlossen würde, denke ich, hofft auch niemand ernsthaft. Bei allem Unmut, bei allen unterschiedlichen Auffassungen in der einen oder anderen Frage bitte ich abschließend die Opposition, ihren Sachverstand parlamentarisch nutzbar zu machen, und zwar in den dafür vorgesehen Gremien. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Geschäftsführerkollegin, würden Sie mir bitte erklären, denn in der Geschäftsordnung des Landtages steht, dass wir Ausschüsse bilden, die die Ministerien widerspiegeln sollen, welches der Ministerien widerspiegelt der Sonderausschuss und welche Widerspiegelung haben dann die restlichen Ausschüsse? Und der zweite Teil der Frage lautet: Wenn die Zuordnung relativ schwierig ist, dann erklären Sie mir doch bitte, warum eine Enquetekommission für so eine Frage nicht geeigneter wäre?
Die zweite Frage beantworte ich zuerst. Wir haben uns hier in diesem Gremium für den Sonderausschuss entschieden.
Und zur ersten Frage, denke ich, dass man das nicht so eingegrenzt sehen darf, denn es ist ja gerade etwas Besonderes beim Sonderausschuss. Ein Spiegel ist nicht immer möglich.
Ich glaube, der Spiegel beim Tourismusausschuss und beim Petitionsausschuss ist auch nicht da. Deswegen hat er ja den Namen „Sonderausschuss“ zu einem Thema, das, ich sage mal, spiegelnd durch alle Ministerien geht, und so hat er seine Berechtigung.