Protocol of the Session on June 24, 2004

Wie viel Tage pro Jahr?

Wie viel Tage pro Jahr ist der ehemalige persönliche Referent des früheren PDSBundesvorsitzenden im Sozialministerium tätig?

Der ehemalige Referent des PDS-Bundesvorsitzenden ist nicht im Sozialministerium tätig.

(Zuruf aus dem Plenum: Aha!)

Herr Riemann, Ihre Frage 2. Oder gibt es eine weitere Zusatzfrage?

Ja, Frage 2.

Frage 2.

Ich verweise einfach mal auf die Gegendarstellung in der „Bild“-Zeitung, nachzulesen am 03.06.2004.

(Dr. Martina Bunge, PDS: Aha!)

6. Wie bewertet das Sozialministerium die gegenwärtige Anzahl an Dienst- und Werkverträgen und die damit verbundenen Ausgaben für das Land vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation des Landes und des folglich dringend notwendigen Zwangs zum allgemeinen Sparen?

Grundsätzlich gilt natürlich, das sage ich sehr gerne Ihnen auch, sehr verehrter Herr Abgeordneter und Vorsitzender des Finanzausschusses, dass Verträge mit externen Dritten nur dann abgeschlossen werden, wenn die hierfür notwendigen Voraussetzungen in meinem Hause nicht vorhanden sind. Das heißt, es wird also immer zunächst umfassend geprüft, ob besondere Fähigkeiten, Fertigkeiten oder aber Ausstattungen für die Aufgabenerledigung tatsächlich unverzichtbar sind oder eben ob diese mit vorhandenen Personen und Mitteln im Sozialministerium erbracht werden können. Ist das nicht der Fall, entscheiden wir uns, Verträge mit externen Dritten zu schließen. Es gelten hierbei selbstverständlich, sofern es sich um derartige Verträge handelt, die Grundprinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, das ist ganz selbstverständlich.

Eine Zusatzfrage?

Bitte schön, Herr Riemann, erste Zusatzfrage.

Verfügt ein ehemaliger naher Mitarbeiter des früheren PDS-Bundesvorsitzenden im Sozialministerium über ein eigenes Büro und ist er gegenüber Mitarbeitern des Ministeriums weisungsbefugt?

Ich sagte bereits, dass ein Mitarbeiter des ehemaligen oder ein ehemaliger Mitarbeiter des jetzigen Bundesvorsitzenden der PDS nicht in meinem Hause ist. Ich würde wirklich sehr empfehlen: Schauen Sie sich noch mal die Behauptungen in der „Bild“-Zeitung vom 08.05.2004 an! Schauen Sie sich noch einmal die Gegendarstellung vom 03.06.2004 an und gehen Sie einfach davon aus, dass das, was in der Kleinen Anfrage bereits beantwortet wurde, korrekt ist.

Danke schön.

Weitere Fragen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes, auf Drucksache 4/1229.

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) – 1. ÄndG LWaldG – (Erste Lesung) – Drucksache 4/1229 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Timm von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einen Sonderausschuss hier, Deregulierungskommission dort und überall, Dank unseres Arbeits- und Bauministers Helmut Holter, der Spruch: „Einfach anfangen“, doch beim Wort kann ihn leider nicht jeder nehmen. Meine Damen und Herren, da hilft es auch nicht, wenn er weitere 3 Millionen Euro in die Kampagne investiert, denn kränkeln tut der Beginn einer Selbständigkeit an anderen Ecken und Enden.

Gerade in einem Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern kamen oft Ideen von Selbständigkeiten im Tourismusgewerbe. Und wie wir alle wissen, stehen wir glücklicherweise an den Ostseestränden unseres Landes super da. Hier und da schwächeln wir noch ein wenig im Hinterland, und zwar nicht nur, weil gute Ideen und die nötige Eigeninitiative fehlen, nein, weil zu großen Teilen auch die Bürokratie hier Investitionen verhindert. Im Besonderen muss hier unser Landeswaldgesetz angesprochen werden. Und so ist es nicht verwunderlich, dass auch die Industrieund Handelskammer in ihrer Testregion Westmecklenburg unter dem Punkt L 16, Änderung des Waldgesetzes, diesen Punkt in ihrem Grundsatzentwurf zur Modernisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung vom Verwaltungsgesetz in Westmecklenburg aufgenommen hat.

Speziell geht es der IHK wie auch der CDU-Fraktion um eine Veränderung der Abstandsregelungen von Investitionen zum Wald, also von Bauwerken zum Wald. Die jetzige Fassung des Landeswaldgesetzes stellt aufgrund der starren Abstandsforderung eine Einschränkung der Planungsarbeiten der Kommunen und ein Investitionshemmnis für kommunale und vor allem private Baumaßnahmen dar. Die IHK in Westmecklenburg beschreibt diese Problemstellung wie folgt, Zitat: „Die überbaubare Grundstücksfläche bei Investitionen zum Beispiel im Tourismusgewerbe in Waldnähe wird durch eine Baugrenze festgesetzt, die den Mindestabstand baulicher Anlagen zum Wald von 30 Metern zu berücksichtigen hat. Dies ist im Einzelfall investitionshemmend, da in dem Wald Abstandsflächen beziehungsweise nichtüberbaubare Grundstücksflächen und selbst bauliche Nebenanlagen nicht zulässig sind.“

Und selbstverständlich, meine Damen und Herren, so kennen und schätzen wir unsere Industrie- und Handelskammern im Land, wird ein Lösungsvorschlag gleich mitgeliefert, Zitat: „Paragraph 20 …

(Unruhe bei Harry Glawe, CDU, und Rainer Prachtl, CDU)

Herr Prachtl, es ist jetzt schon langsam unangenehm!

(Rainer Prachtl, CDU: Entschuldigung.)

„Paragraph 20 des Landeswaldgesetzes MecklenburgVorpommern ist aufzuheben, da Gebäudeschäden durch den Windwurf im Risiko des Investors liegen. Die Brandgefahr kann durch entsprechende bauliche Maßnahmen im Wege des Baugenehmigungsverfahrens eingedämmt werden. Haftungsrisiken sind durch entsprechende Bedingungen im Rahmen der Baugenehmigung auszuschließen. Anstelle dieser Regelung wird empfohlen, mit Bedingungen und Auflagen zu bescheiden. Die Abstandsflächenreduzierung begünstigt zudem die Entfaltung touristisch genutzter Bauwerke.“

Nicht nur ein Lösungsvorschlag wird geliefert, nein, die IHK Westmecklenburg bescheinigt diesem Vorstoß selbst hohe politische Akzeptanz. Das wird sich heute noch herausstellen und Wirkung auf Unternehmen und Verwaltung haben. So dann, meine Damen und Herren, niemand ist unfehlbar. Schaut man im Internet auf den Seiten der Landesregierung auf die LARIS-Datenbank, so kann man sich den Paragraphen 20 „Abstand baulicher Anlagen zum Wald“ in der gültigen Fassung des Landeswaldgesetzes ausdrucken. Hier wird man sehen, dass sogar ein Abstand von 50 Metern einzuhalten ist. Aber dies lässt den Ruf nach Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung noch erhärten.

Doch die 30 Meter aus dem IHK-Papier sind mir nicht aus dem Kopf gegangen. Und siehe da, moderne Technik macht es möglich, unter der Nummer 2/3752 ist eine Drucksache zu finden, die da heißt „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes“. Doch scheinbar war in der 2. Legislaturperiode – man möge es mir nachsehen, ich verweilte zu diesem Zeitpunkt nicht in diesem Hohen Hause – von hoher politischer Akzeptanz, am Landeswaldgesetz zu rütteln, keine Spur. Und verfolgt man aufmerksam den parlamentarischen Ablauf, der aus der Parlamentsdatenbank zu entnehmen ist, so endet diese Seite mit dem Beratungsstand: Überweisung an den Ausschuss. Und da liegt der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes wohl immer noch.

(Beifall und Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Man könnte fast mit den Worten schließen: Und wenn er nicht in der Rundablage gelandet ist, dann wird er auch morgen noch da liegen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Hannelore Monegel, SPD)

Doch kommen wir noch einmal auf die 30 Meter aus dem IHK-Papier zurück. Schon in der 2. Legislaturperiode hatte man scheinbar die Notwendigkeit dieser investitionshemmenden Abstandsregelung aus dem Paragrap h e n 20 erkannt und wollte statt der starren 50-MeterRegelung eine erleichterte 30-Meter-Regelung schaffen. Und hier nicht Halt machend wollte man noch eine weitere Ausnahme zulassen. Als weiterer Ausnahmetatbestand sollte in diesem Paragraphen der Ermessensspielraum durch die besondere Gewichtung des öffentlichen Interesses eingefügt werden. Was aus dem Vorhaben wurde wissen wir ja bereits.

Meine Damen und Herren, in der 4. Legislaturperiode angekommen – Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung allerorts einfordernd und lauthals werbend mit dem uns allen bekannten Slogan „Einfach anfangen“ –, fordere ich auch uns als Parlament auf, einfach anzufangen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Timm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ich rufe zuerst für die Fraktion der SPD auf die Abgeordnete Frau Monegel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Nun bin ich aber gespannt.)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion beantragt, diesen Gesetzentwurf in die Fachausschüsse zu überweisen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Da fällt mir ja ein Stein vom Herzen. Danke! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Sehr schön, Herr Riemann. Damit sind Ihre Probleme vielleicht irgendwann auch gelöst, aber vielleicht nicht alle.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Heike Polzin, SPD: Das glaube ich nicht. – Karin Schmidt, PDS: Da ist der Wunsch Vater des Gedankens.)

Ich habe ja betont, nicht alle!

(Zurufe von einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich möchte das aber auch noch einmal präzisieren: Wir möchten den Gesetzentwurf in den Landwirtschaftsausschuss, in den Umweltausschuss, in den Ausschuss für Arbeit und Bau und in den Innenausschuss überweisen und ich möchte diesen Antrag auch begründen.

Ich beginne einmal mit unserem bekannten Dichter Joachim Ringelnatz, der den Wald definierte:

„Rechts sind Bäume, links sind Bäume, in der Mitte Zwischenräume und hinten steht, man glaubt es kaum, noch’n Baum.“

Ich denke, diese Bäume und Zwischenräume sind es in Erweiterung der Worte, die von allen Bürgern zu schützen sind, von allen Bürgern, ob Jung oder Alt. Und das legt auch der Paragraph 1 des Waldgesetzes fest. Schließlich dient der Wald allen Bürgern zur Erholung, und nicht zu vergessen ist auch seine Klimafunktion.