Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen auf Drucksache 4/1094. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1094 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf der Drucksache 4/1094. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte
ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1094 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/1094 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über Seilbahnen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesseilbahn- gesetz), Drucksache 4/1099, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 4/1247.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über Seilbahnen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesseilbahngesetz – LSeilbG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1099 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Herr Peters von der Fraktion der CDU.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt auf der Drucksac h e 4/1247 die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1099 vor. Die Fraktionen hatten im Wirtschaftsausschuss vereinbart, den Gesetzentwurf bedeutungsangemessen zu beraten. Und so werde ich unsere Beschlussempfehlung auch bedeutungsangemessen einbringen, meine Damen und Herren.
Der Bericht liegt Ihnen allen vor. Daher werde ich versuchen, für uns und für die Öffentlichkeit deutlich zu machen, was es mit dem Seilbahngesetz auf sich hat und warum wir uns im Ausschuss auf eine bedeutungsangemessene Beratung ohne Anhörung verständigt haben.
Manchmal ist ein Gesetz wie Medizin: Der Gesetzentwurf stellt dann den Vorschlag für die Behandlung eines bestimmten Regelungsbedarfes dar, nämlich der Erkrankung, um im Bild zu bleiben. Wir beraten über die Diagnose und den Behandlungsvorschlag in den Ausschüssen, hören Experten dazu an, ändern etwas am Vorschlag und beschließen letzten Endes hier im Landtag über die Behandlung. Wie steht es mit dem Landesseilbahngesetz?
Das Landesseilbahngesetz passt, wie wir alle wissen, nicht so richtig ins Bild, denn es steckt kein konkreter Befund dahinter. Der Regelungsbedarf ist nicht etwa durch die Seilbahnen im Lande entstanden. Wir haben hier die Situation, dass der Regelungsbedarf durch die
Europäische Union gesehen und vorgegeben worden ist. Wir müssen die dahinter stehende EU-Richtlinie umsetzen, sonst verletzt Deutschland die europäischen Verträge und wir riskieren, Strafzahlungen leisten zu müssen.
Ich möchte das Bild mit der Krankheit und der Behandlung durch den Arzt nicht überstrapazieren, aber bezogen auf das Seilbahngesetz können wir uns die Sache so vorstellen, als ob die Krankenkasse den Arzt verpflichten würde, vorsorglich allen Patienten Aspirin zu verabreichen, weil sie ja irgendwann einmal Kopfschmerzen bekommen könnten. Und wenn der Arzt sich weigert, muss er Strafe zahlen. Dieses Beispiel habe ich gewählt, damit auch unsere Zuhörer auf der Gästebank verstehen, warum wir hier dieses Seilbahngesetz so behandeln, wie wir es heute behandeln werden.
Das Bild passt nicht so ganz, da Aspirin in Mecklenburg-Vorpommern ein Placebo ist und ohne Wirkung bleiben würde. Gleichwohl werden wir dieses Placebo verabreichen müssen, meine Damen und Herren.
Ich möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen des Wirtschaftsausschusses für die sachlichen und bedeutungsangemessenen Beratungen bedanken. Die Änderung im Gesetzentwurf, die der Wirtschaftsausschuss vorschlägt, hat mit der Dauer der Behandlung zu tun. Der ursprüngliche Gesetzentwurf war befristet, der Wirtschaftsausschuss empfiehlt mehrheitlich, diese Befristung zu streichen.
Insgesamt empfiehlt der Wirtschaftsausschuss einvernehmlich, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen und im Auftrag des Wirtschaftsausschusses um Ihre Zustimmung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Wirtschaftsminister hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in einer erfreulichen Deutlichkeit darauf hingewiesen, was er von seinem eigenen Gesetzentwurf hält, nämlich, dass das eigentlich aus der Sicht des Landes völlig überflüssig wäre, aber wir Forderungen der EU nachkommen müssten. Ich unterstreiche noch einmal, ich sehe das ganz genauso wie der Wirtschaftsminister. Herr Minister, es ist erfreulich, dass Sie zur Zweiten Lesung hier sind, da hätte ich es ausnahmsweise nicht einmal unbedingt gefordert.
Aber wenn wir über Deregulierung und Entbürokratisierung reden, dann muss ich sagen, wir haben hier ein Beispiel, das uns nachdenklich machen sollte, wo wir es in Zukunft doch besser gestalten könnten.
ich werde nicht weitere Kuriositäten zitieren wie bei der Ersten Lesung –, „Entlang der Trasse von Seilbahnen dürfen bauliche Anlagen nicht errichtet oder geändert werden, wenn dadurch die Betriebssicherheit der Anlage beeinträchtigt wird. Das Gleiche gilt für das Anlegen oder Ändern von Anpflanzungen aller Art, für Zäune sowie Stapel, Haufen“ – welche immer das sein mögen – „und andere mit dem Erdboden nicht fest verbundene Gegenstände.“
Nein, nicht nur deswegen, sondern weil diese Formulierungen, Kollege Dankert – obwohl wir uns einig sind, dass die Praxisrelevanz sich sehr in Grenzen hält –, nicht etwa dadurch in diesen Gesetzentwurf gekommen sind, dass die sehr engagierten Beamten des federführenden Wirtschaftsministeriums hergegangen wären und geguckt hätten, welche Seilbahngesetze es in der Bundesrepublik Deutschlands zum Teil seit Jahrzehnten gibt, die mit Erfolg angewandt werden. Es sind weder rote noch schwarze. Die Seilbahnen sind zum Teil weiß-blau. Sie brauchen da gar keine Sorgen zu haben.
Also man hätte wirklich die Gesetze schlicht nebeneinander legen können und sich das Beste davon heraussuchen. Das hat mich aufgeschreckt, Herr Minister, und deshalb habe ich hier noch einmal das Wort ergriffen. Ich habe im Ausschuss gefragt und eine ehrliche Antwort bekommen. Da hat der zuständige Referatsleiter gesagt, dass es ihn schon ziemlich viel Zeit gekostet hat. Der Referent hat intensiv daran gearbeitet und dann ist das natürlich auf dem normalen Weg über den Abteilungsleiter zum Staatssekretär bis zum Minister gekommen. Und da sage ich mir, zumindest bei Letzterem weiß ich, dass er seine Zeit besser für unser Land einsetzen kann,
Schauen Sie sich das an, es sind 35 Seiten geworden. Genau das sollten wir nicht tun, wenn wir wirklich entbürokratisieren wollen.
Und ein zweiter Punkt, weswegen ich noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitte und einfach appelliere gerade an die Kolleginnen und Kollegen der Oppositions-, der Koalitionsfraktionen. Entschuldigung, das war eine Freud’sche Fehlleistung.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Torsten Koplin, PDS: An mich können Sie auch noch appellieren.)
damit sich alle angesprochen fühlen. Die Landesregierung hatte möglicherweise – das unterstütze ich auch ausdrücklich – gesagt, in Zukunft sollen alle Gesetze mit einer Laufzeit von fünf Jahren versehen werden, denn wir wollen nicht, dass unsere so fleißigen Beamten Gesetzentwürfe basteln, die wir vielleicht nicht brauchen. Wenn wir sie jedenfalls nicht mehr brauchen, dann sollen sie uns ausdrücklich begründen, warum sie doch noch in Kraft bleiben müssen.
Das war der erste Gesetzentwurf, der uns nach diesem hehren Beschluss vorgelegt wurde. Und sie hatten es auch erfreulicherweise hineingeschrieben, das Gesetz sollte außer Kraft treten zum 31.12.2009. Und siehe da, im Ausschuss passierte genau das, was wir gemeinsam hier des Öfteren festgestellt haben, insbesondere dann, wenn wir uns in den Ausschüssen mit den Verfassern auseinander setzen. Da wurde uns dann dargelegt, bei diesem Gesetzentwurf ist das nicht so gut, wenn wir eine Befristung hineinnehmen, denn die EU hat gesagt, das ist ein Gesetz, was wir brauchen. Und jetzt gehen wir einfach mal davon aus, wenn die EU einmal etwas gesagt hat, ist sie nicht so schlau wie der Gesetzgeber von Mecklenburg-Vorpommern und kommt vielleicht auf die Idee, dass sie in fünf Jahren sagt, die Richtlinie schaffen wir lieber ab, sondern wir unterstellen denen schlicht und ergreifend, sie machen so weiter, wie es bisher bei uns üblich war, und deshalb wird diese Befristung aus dem Gesetzentwurf nun wieder herausgenommen, wie gesagt auf Vorstoß der sachkundigen Beamten, und dem hat sich dann die Ausschussmehrheit, was ja verständlich ist, da sie dem Minister ja noch verbundener ist, als wir das insgesamt als Ausschuss sind, dann auch angeschlossen. Und da habe ich die herzliche Bitte, dass wir wirklich ernst machen mit der Befristung, denn sonst werden wir bei jedem Gesetzentwurf genau das erleben,
dass uns dargelegt wird, warum in diesem konkreten Fall die Befristung doch nicht sein soll, und dann gilt in der Tat, ich meine Paragraph 2 oder Artikel 2 der Mecklenburgischen Landesverfassung, wir müssen es nachprüfen. Andere behaupten, es sei sogar Artikel 1. Dann geht es nämlich nach dem Motto: Es blifft allens bi’n Ollen. Und genau das wollen wir übereinstimmend nicht, das haben alle festgestellt, ob nun Regierungskoalition
oder Opposition, ob derzeitige oder zukünftige. Und deshalb mein herzlicher Appell, dass wir das selbst ernst nehmen, was wir uns hier gegenseitig geschworen haben, nämlich Deregulierung und Entbürokratisierung. Und da, wo wir es als Gesetzgeber tun können, sollten wir auch wirklich damit anfangen. – Herzlichen Dank.