Sie betrügen sich um Ihre eigenen Ziele. In der ersten Debatte, das war weit zurückliegend im vergangenen Jahr,
(Harry Glawe, CDU: Wir wollen was für die Hauptschüler tun, damit sie eine ordentliche Ausbildung bekommen.)
Er hat gesagt, es muss notwendig sein und es muss uns gelingen, mehr Hauptschülerinnen und Hauptschüler in Arbeit zu bringen und den Weg zu erleichtern, qualifizierte Arbeit zu bekommen.
Aber Sie – und das habe ich mir eben ja noch mal angeschaut, auch bei dem Einwand, dass Sie sagen, Praktika sind möglich, Zivildienst ist möglich – bauen zusätzliche Hürden ein.
Sie bauen zusätzliche Hürden ein, indem sie nämlich sagen: Hauptschulabschluss ist eine Grundvoraussetzung, das ist unstrittig, das ist kein Problem, aber dann muss noch eine berufliche Vorbildung vorhanden sein. Warum diese Hürde? Warum? Sie haben zwar versucht, es abzumildern, indem Sie sagen, na ja, die Hürde, die legen wir mal halb so hoch. Wenn Sie es, und ich bleib mal bei dem Punkt, mit dem ernst gemeint haben, was Herr Schubert damals gesagt hat,
nämlich leichter eine Arbeit zu bekommen, schneller in Arbeit zu kommen, qualifizierte Arbeit zu finden, dann hät
Zweiter Grund. Das Bundesinstitut für Berufsbildung, ein sehr renommiertes Institut, Herr Renz, Sie haben es gesagt, hat uns ja einiges ins Stammbuch geschrieben. Sie konnten zur Anhörung selber nicht kommen, haben uns aber eine sehr ausführliche Darstellung geschickt, die ja in der Ausschussdrucksache 4/256 nachlesbar ist. Die sagen ausdrücklich: In Würdigung des Gesetzentwurfs gibt es keine zwangsläufige Notwendigkeit, eine gesetzliche Ausbildungsgrundlage für die Altenpflegehilfe zu schaffen. Sie haben sich mit Ihrem Gesetzentwurf auseinander gesetzt und kommen zu einem nicht so vorteilhaften Urteil für Ihren Gesetzentwurf.
Und ich verweise darauf – Sie haben die Hochkarätigkeit des Bundesinstituts hier sehr wohl unterstrichen –, die Anhörung hat deutlich gemacht, das ist ein dritter Grund, den ich anführen möchte, dass ein integrierter berufsfeldübergreifender Ansatz notwendig ist. Es geht also nicht nur um die Verzahnung von Altenpflegehelfern.
Sie haben es bejaht und Sie sagten auch ausdrücklich im Ausschuss, Sie wären im Rahmen des Gesetzentwurfs bereit, Verknüpfungen zwischen Alten- und Krankenpflegehilfe herzustellen. Das ist so.
Warum haben Sie es denn nicht gemacht? Sie haben es letztendlich aber nicht gemacht. Sie haben keinen Antrag im Ausschuss gestellt. War es Ihnen ernst mit der Sache oder war es Ihnen nicht ernst?
Viertens. Im Gesetzentwurf sind die Ausbildungsziele nicht ausreichend beschrieben. Ich verweise noch mal auf die Stellungnahme vom BIBB. Die hat mich sehr beeindruckt und die würde ich auch allen anderen mal zum Nachlesen antragen wollen, weil darin auch einiges über die Qualität von Fragestellungen in Anfragen gegenüber Expertinnen und Experten steht. Und da heißt es in Bezug auf die Ausbildungsziele, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf formuliert haben, weil Sie immer wieder darauf verweisen, wie modern Ihre Auffassungen sind, Zitat: „Das Ausbildungsziel ist aus berufspädagogischer und berufsbildungspolitischer Sicht nicht zureichend beschrieben“
worden von Ihnen, „die ,qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft‘ ist zur nachvollziehbaren Profilierung des Ausbildungsabschlusses zu wenig.“ Und dann wird das Ganze noch mal untersetzt und deutlich gemacht, worin das eigentlich Nichtmoderne, um nicht zu sagen, Unmoderne an Ihrem Gesetz besteht. Es müssen die Ausbildungsziele, das ist unsere Auffassung, aus Ausbildungsgegenständen und Ausbildungsinhalten abgeleitet werden und so postuliert werden, wie Sie das hier vorgetragen haben.
Und der fünfte und letzte Grund. Die Anhörung hat deutlich gemacht, Berufsausbildung ist weniger eine Frage der Rechtsgrundlage, sondern der pädagogischen und didaktischen Konzeption.
dazu ist die vorliegende Verordnung im Entwurf, auf die die Ministerin hier ausführlich eingegangen ist, durchaus ausreichend. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Altenpflegehelfers und zur Durchführung des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege – Landesaltenpflegegesetz –, auf Drucksache 4/800. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU entsprechend Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1165 abzulehnen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.
(Reinhard Dankert, SPD: Der Beschlussempfehlung! – Torsten Koplin, PDS: Zur Beschlussempfehlung, nicht zum Gesetz!)