Meine Damen und Herren, die Chronologie kommunalabgabenrechtlicher Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern lässt auf interessante Weise gleichzeitig ein Bild vom
heutigen Zustand der Opposition erkennen. In der ersten Legislatur dieses Landtages entstanden unter maßgeblicher Federführung der CDU gleich zwei Kommunalabgabengesetze, zunächst 1991 unter dem damaligen Innenminister Dr. Diederich und das zweite dann Mitte 1993 unter seinem Nachfolger Herrn Lothar Kupfer.
Aber – und damit komme ich noch einmal auf unsere heutige Opposition zurück – wer in der ersten Legislatur zwei Kommunalabgabengesetze vorlegt, sollte in der vierten nicht lediglich drei Fragen an die Landesregierung stellen, die Sie hier als Antrag aufschreiben. Das ändert dann auch nichts an der Tatsache, Herr Ringguth, dass wir uns in kommunalpolitischen Fragen in der Sache in den letzten Wochen und Monaten sogar einigen konnten im Innenausschuss. Das war auch nicht das, was ich gestern mit dem Bonbon meinte, sondern die Frage war einfach, die Jagdsteuer hochzuziehen und die anderen Fragen nicht zu beantworten.
Meine Damen und Herren, wenn der vorliegende Antrag also nur drei relevante Fragen benennt, die Regelungen für die Kleingärtner, die Großabnehmer, für Altanschließer, dann sagt das zunächst, auch der CDU sind die Probleme gut bekannt, die sich auf der Grundlage des geltenden Kommunalabgabengesetzes von 1993 ergeben. Und wenn die Opposition im Unterschied zur Frage der Jagdsteuer dazu keinen Gesetzentwurf vorlegt, dann spricht dies auch für sich.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich möchte hier deutlich sagen: Das ist weder Häme noch Schelte, was ich eben gesagt habe, sondern vor allem ist es als Bitte gedacht, das Thema Kommunalabgaben – denn es ist wahrlich heiß genug – sachlich zu behandeln, und das sage ich auch wie mein Vorredner Herr Müller gerade mit Blick auf den Wahlkalender.
Die Kommunen sind auf die Einnahmen durch die Kommunalabgaben in hohem Maße angewiesen, auch um den Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung gerecht zu werden.
Die Kommunalabgabengesetznovelle hat also einerseits die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen rechtssicher zu gestalten und zu stabilisieren, ein Füllhorn haben wir indes nicht zu erwarten.
Andererseits soll im Interesse der Bürger eine Stabilität bei Gebühren und Beiträgen, sogar, so formulieren viele, möglichst deren Senkung erreicht werden. Diese Lö
sungsansätze müssen sich dann auch noch zwischen Europa-, Bundes- und Landesgesetzgebung sowie kommunalem Satzungsrecht bewegen. Es ist also ziemlich klar, meine Damen und Herren, die Kommunalabgabengesetznovelle fordert den politischen Willen des Landesgesetzgebers.
Wir müssen uns hierbei bewusst sein, dass jede abgabenrechtliche Privilegierung, also die gesetzliche Durchsetzung von Interessen einzelner Gruppen, ob Jäger, Großeinleiter, Altangeschlossene oder Kleingärtner, zu höheren Belastungen der kommunalen Haushalte führt beziehungsweise führen kann.
Mit der so genannten Kleingartenproblematik sind eine ganze Reihe von Fragen verbunden, die auch durch eine Kommunalabgabengesetznovelle klarzustellen sind. Ich nenne nur noch einmal Nutzungsentgelte und Pachten, Kanalanschlussbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Gebühren, auch im Bereich der Müllgebühren, Steuern, insbesondere die Zweitwohnsitzsteuer.
Meine Damen und Herren, im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern darf ich davon ausgehen, dass uns und der Landesregierung die traditionell besondere Bedeutung des Kleingarten- und Erholungswesens, des Tourismus bekannt ist. Diesbezügliche Aussagen der Ziffer 88 des Koalitionsvertrages sind eindeutig.
Das Land wird die ehrenamtliche Tätigkeit der Kleingärtner weiter konsequent unterstützen und darauf hinwirken, steuerliche sowie kommunalrechtliche Regelungen in diesem Sinne anzuwenden. So soll die Zweitwohnsitzsteuer für gemeinnützige Kleingärten grundsätzlich nicht erhoben werden. Ich gehe davon aus, dass mit dieser politischen Aussage die Zielrichtung der diesbezüglichen Kommunalgabengesetznovelle klar ist. Herr Timm hat Problemfelder vorhin ebenfalls genannt. In der konkreten regelungstechnischen Klärung dieser Frage werde ich mich hüten zu behaupten, regelungsfertige Antworten allein zu haben. Hier ist die Landesregierung mit ihrem Sachverstand gefragt. Das heißt, ich wünsche mir – und es geht letztlich allen so – fundierte Lösungen, die über Jahre Bestand haben, und keine politische Kesselflickerei, die die Probleme nur hin und her schiebt und nicht löst.
Meine Damen und Herren, von besonderer politischer Brisanz sind die Anschlussbeiträge bei den so genannten altangeschlossenen Grundstücken. Das entsprechende Normenkontrollurteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 15. November 2000 – es ist schon zitiert worden – m ag hier rechtlich gesehen für mehr Klarheit gesorgt haben. Demnach wäre das Einstellen eines Wertes einer Altanlage nur dann zulässig, wenn der neue Aufgabenträger auch eventuelle Verbindlichkeiten, also Kredite, übernommen hat. Rechtsfrieden in der Altanschließerfrage hat sich damit aber nicht automatisch eingestellt. Ich verweise beispielhaft auf die Beratungen, von denen im „Nordkurier“ berichtet wurde, und auch auf die konfliktreichen Beratungen in der Stadtvertretung Stavenhagen.
beispielsweise eine Stichtagsregelung sinnvoll sein kann, kann ich ebenfalls nicht allein umfassend bewerten. Dass meine Fraktion sich aber für gerechte Anschlussbeiträge und Gebühren einsetzen wird, darf ich allerdings feststellen.
Ich ermuntere deshalb am Ende meiner Rede unsere Landesregierung, entsprechende Lösungsvorschläge der parlamentarischen Beratung zuzuleiten und durch mögliche Alternativlösungen politischen Entscheidungen zugleich Raum und Sicherheit zu geben, um die Debatte zum Kommunalabgabengesetz im Landtag sachlich fortzusetzen und entsprechend zu realisieren. – Ich danke Ihnen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Jäger. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit ich es nicht vergesse: Herr Kollege Müller hat angekündigt, er sei mit einer Überweisung in die Ausschüsse einverstanden. Ich beantrage die Überweisung in den Innenausschuss federführend, in den Rechtsausschuss, da der Innenminister auf verfassungsrechtliche Probleme aufmerksam gemacht hat, mitberatend.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist sicher nicht unziemlich, Herr Müller, wenn wir seit 1998 nach Ankündigungen dieser damaligen Koalition, die in etwas veränderter zahlenmäßiger Besetzung wiedergewählt worden ist und jetzt wieder hier sitzt – denn in der damaligen Koalitionsvereinbarung der 3. Wahlperiode, Nummer 67 steht, dass man eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes einleiten will –, im Jahr 2004, das sind jetzt fast sechs Jahre, nachfragen: Wie weit seid ihr denn? Und es ist nicht etwa die Frage, dass wir nicht wüssten, dass es Entwürfe gibt, sondern wir wissen sehr wohl, dass es einen Entwurf gibt. Aber wir wissen auch, dass Sie sich offenbar nicht einigen können. Wir wissen, dass seit dem 03.06. des letzten Jahres das Ding da ist. Natürlich wissen wir das, von denen, die angehört werden, logischerweise. Die wären auch sicher nicht gut beraten, wenn sie uns davon ausnehmen würden, denn unser Sachverstand wird da übrigens gefragt, Herr Müller. Da wird er gefragt. Sie wissen, bei den Beratungen, die wir beim Städte- und Gemeindetag ab und zu haben, ist er richtig erbeten.
Nur, meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, dass einen die Geduld verlässt, wenn es Riesenprobleme bei den Zweckverbänden unseres Landes gibt. Sie wissen, dass das mit den Altanschließern ein Problem ist, das sehr unterschiedlich im Lande aufgetreten ist, und dass das gesamte Beitragsrecht in unserem Lande durcheinander gekommen ist. Ich will da gar nicht in die Einzelheiten gehen, aber der eine oder andere von uns, der praktisch damit arbeitet, weiß das. Und wenn Sie dann sagen, also jetzt werde doch mal nicht so ungeduldig, der Innenminister sagt, wir wollen in Ruhe prüfen. Herr Minister, Sie haben jetzt irre lange Zeit gehabt und das Urteil, um das
es da geht, ist Jahre alt, das ist Jahre alt. Sie könnten längst etwas tun und Sie müssen jetzt bitte etwas tun. Allerdings wenn Sie weiter so darangehen, wie Sie das hier gesagt haben, dann werden Sie nicht zu Potte kommen. Wenn Sie die Grundbegriffe hier miteinander verwechseln, wenn Sie sagen, Veränderungen in der Gebührenstruktur zugunsten zum Beispiel von größere Mengen abnehmenden Unternehmen führen dazu, dass die kommunalen Haushalte die Lasten tragen müssen, dann kann ich nur sagen: Kostenrechnende Einrichtungen haben kostendeckende Gebühren zu erheben. Gucken Sie einmal ins Gemeindehaushaltsrecht, gucken Sie einmal ins KAG, dann werden Sie das feststellen und dann sind wir vielleicht einen Schritt weiter! Vielleicht bringt die heutige Debatte Sie ja dazu, sich einmal beraten zu lassen. Und, Frau Schulz, Sie sind dem gefolgt.
Sie sind dem gefolgt. Der kommunale Haushalt darf überhaupt nicht dadurch tangiert werden. Und, meine Damen und Herren, was auch nicht so sein dürfte und hoffentlich auch nicht so ist: Die Kommunalabgaben sind nicht dafür da, dass Gewinne in die kommunalen Haushalte abgeführt werden.
Eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals ist zulässig, nicht mehr. Das heißt also, was Sie da geredet haben, geht von vollkommen falschen Voraussetzungen aus.
Und jetzt verstehen Sie bitte unsere Ungeduld. Es gibt Unternehmen, bei denen es eine Rolle spielt, wie teuer das Wasser und insbesondere auch die Behandlung ihres Abwassers ist.
Ich will jetzt nicht nur von Brauereien reden. Da weiß mein Schweriner Kollege, dass das ein Problem ist.
Ich will nicht von Molkereien reden, ich will nicht von Lebensmittelbetrieben reden. Da weiß hoffentlich der Landwirtschaftsminister, wovon ich gerade rede.