Protocol of the Session on April 1, 2004

Unabhängig von der konkreten Anzahl der im Verantwortungsbereich lebenden Migrantinnen und Migranten werden die Erfordernisse der Integration vollwertige Stellen für Integrationsbeauftragte auch auf der kommunalen Ebene erfordern.

Auch an der Frage, ein Büro für Migrations- und Integrationsfragen einzurichten, wird das Land MecklenburgVorpommern nicht vorbeikommen, denn es geht nicht nur um die bloße Umsetzung von Paragraphen, um Organisa

torisches und Koordinierung von Schritten und Maßnahmen. Es wird vor allen Dingen um die Vermittlung von Wissen übereinander gehen. Ängste und Vorurteile entstehen dort, wo kein oder kein ausreichendes Wissen voneinander vorhanden ist. Wissen ist die Stütze für das eigene Bewusstsein, für das jedes Beteiligten. Deshalb ist die Entwicklung einer Kommunikationskultur auch in den Kommunen und im Land so dringend notwendig.

Dazu gehört wiederum, dass nicht nur über Gemeinsamkeiten zwischen der Mehrheitsbevölkerung und jeweiliger Minderheit nachgedacht und gesprochen wird, sondern ebenso über die Unterschiede. Diese Unterschiede als Bereicherung zu begreifen, das ist das Wesentliche einer modernen Integrationspolitik. Es geht nicht darum, das andere lediglich aushalten zu lernen oder zu vereinnahmen, sondern das andere gilt es zu akzeptieren. Vieles an kontroversem Umgang miteinander, das uns im Alltag begegnet, ist bei genauer Betrachtung hausgemacht, und zwar auf beiden Seiten: Vorurteile, Nichtbeachtung, Nichtbeachtetsein, Ängste. Ich spreche da beileibe nicht nur mit Blick auf Flüchtlinge und andere NichtEU-AusländerInnen.

Wenn der Bundesaussiedlerbeauftragte Jochen Welt vor einer wachsenden gesellschaftlichen Ausgrenzung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler warnt, so gilt das auch für unser Bundesland. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden auch in unserem Bundesland als Russen beschimpft, im Heimatland erworbene Ausbildungen werden nicht anerkannt und es besteht im Moment keine Hoffnung auf Änderung. Hilfe bei der Suche nach geregelter Arbeit, um so Apathie und Perspektivlosigkeit vorzubeugen, gibt es im Land wirksam und mit größerem Erfolg nur in Rostock. Der auf komplexes Herangehen beruhende, auf Nachhaltigkeit und Effektivität angelegte Integrationsfachdienst Migration, eine beispielhafte Einrichtung in Rostock, wird auf weitere Regionen angewandt werden müssen. Für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, aber auch für die Entwicklung unseres Landes wäre es ein Gewinn, wenn statt der willkürlichen Wohnortzuordnung unter anderem die jeweilige Qualifikation der Aussiedlerinnen und Aussiedler Berücksichtigung finden könnte. Vor allem aber gilt es, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sprachdefizite aller Altersgruppen tatsächlich zu beseitigen, was ein Gesamtsprachkonzept erforderlich macht und zeitlich nicht nur einige Monate umfassen darf.

Eingangs hatte ich eine Definition des Integrationsbegriffes gegeben. Diese wäre zu erweitern mit Partizipation der Minderheiten in allen Lebensbereichen. Das heißt, Migrantinnen und Migranten sollen nicht nur vertreten werden, sie sollen sich in allen Lebensbereichen selbst aktiv vertreten können, um ihre berechtigten gruppenspezifischen Interessen einbringen zu können. Dazu gehört die rechtliche und politische, die betriebliche und soziale, die kulturelle und die religiöse Partizipation. Es geht also um Gleichstellung und Gleichbehandlung, es geht darum, Ausgrenzung und Benachteiligung zu beseitigen. Unter anderem müsste dabei auch das Kommunalwahlrecht auf NichtEU-Bürgerinnen und -Bürger ausgedehnt werden, wie es bereits in Ländern wie Schweden, Niederlande, Dänemark, Schweiz, Irland, Frankreich oder seit Februar 2004 in Belgien existiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, verweisen will ich noch darauf, dass Bestandteil der Konzeption sein muss, was als Gender-Mainstreaming bezeichnet wird.

Ebenfalls Schwerpunkt muss die bestmögliche medizinische Beratung und Versorgung aller Migrantinnen und Migranten sein, auch der Illegalisierten, die ansonsten keine Chance haben, Gesundheitsleistungen zu bekommen. Allerdings muss man hier feststellen, dass das medizinische Personal in den seltensten Fällen auf die besonderen Bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten eingestellt ist. Das beginnt mit Sprach- und Verständigungsproblemen. Interkulturelle Kompetenz ist daher einer der Schlüsselbegriffe für erfolgreiche Integrationsmaßnahmen. Nur eingebettet in ein Hilfssystem öffentlicher, privater und karikativer Institutionen kann ein Netz entstehen, das den Einwanderinnen und Einwandern die richtige Hilfe zukommen lässt.

Wenn ich Schritte für eine zukünftige Integrationspolitik benennen sollte, würde ich auf folgende fünf Schritte hinweisen:

1. die Fehler vergangener, so genannter Ausländerpolitik benennen und aus ihnen lernen, denn was man tabuisiert, kann man nicht gestalten

2. die aktuellen Probleme gesellschaftlicher und individueller Integration wahrnehmen und analysieren

3. Aktivierung aller Beteiligten

4. Integrationsberatung und Integrationshilfen, was eine realistische und offene Klärung der Perspektiven und Möglichkeiten einschließt

5. ein umfassendes Integrationsprogramm politisch, gesetzlich und vor allem finanziell etablieren

Als PDS-Fraktion und als Partei treten wir auch auf Landes-, kreislicher und kommunaler Ebene dafür ein, was in unserem Europawahlprogramm so beschrieben wird, ich zitiere: „Wir setzen uns dafür ein, dass alle Personen, die dauerhaft in Europa leben, einen garantierten Anspruch auf ein existenzsicherndes Einkommen, sozialen Schutz und Wohlfahrt sowie demokratische Partizipation haben.“ Und da die Europapolitik einen hohen Stellenwert in diesem Hohen Haus einnimmt, sollten wir dieser Maßgabe folgen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Ritter.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat ums Wort gebeten die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! MecklenburgVorpommern ist ein weltoffenes Land, es will ein weltoffenes Land sein und es muss ein weltoffenes Land sein. Diese Aussagen sind nicht neu. Dennoch müssen sie immer wieder neu unterstrichen, immer wieder neu errungen werden. Für die Entwicklung unseres Landes mit den strukturbestimmenden Bereichen des Tourismus, der Gesundheitswirtschaft, der maritimen Wirtschaft ist Weltoffenheit eine grundlegende Voraussetzung. Ohne die annähernd 157 Ärztinnen und Ärzte, die in den letzten drei Jahren in Mecklenburg-Vorpommern eine Berufserlaubnis erhalten haben, hätten wir unseren Anspruch unter dem

Motto „MV tut gut.“ an eine flächendeckende hochwertige medizinische Versorgung nur wenig gut realisieren können.

Die Voraussetzungen gilt es immer wieder neu zu schaffen. Auch mit Blick auf die Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai dieses Jahres ist die hohe Priorität der damit verbundenen Aufgaben deutlich sichtbar. Eine ganz wesentliche Aufgabe in diesem Kontext ist die Integration von Migrantinnen und Migranten. Die Landesregierung sieht die Integration als eine bedeutende politische Herausforderung an. Aber sie sieht sie auch als eine Daueraufgabe an. Sie steht im Einklang mit unserer Landesverfassung, die Würde aller in diesem Land lebenden oder sich hier aufhaltenden Menschen zu achten und zu schützen.

Von den etwa 1,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in Mecklenburg-Vorpommern sind etwa 38.600 Ausländerinnen und Ausländer und etwa 20.000 Aussiedlerinnen und Aussiedler mit ihren Familienangehörigen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern fallen diese Zahlen scheinbar gering aus. Das macht die Aufgabe der Integration jedoch nicht weniger bedeutend, vielmehr steht sie in unserem dünn besiedelten und von Abwanderung betroffenen Flächenland vor besonderen Herausforderungen. Zudem wird der Anteil von Zuwanderinnen und Zuwanderern in den nächsten Jahren durch die steigende Zahl gerade nachziehender ausländischer Familienangehöriger weiter zunehmen. Die Daten zeigen, dass wir Zuwanderung in allen Altersgruppen haben. Zu den Hauptherkunftsländern gehören die Russische Föderation, Vietnam, die Ukraine, die Türkei, Serbien und Montenegro, der Irak, Togo und auch Armenien. Die Vielfalt der Zuwanderung nach Mecklenburg-Vorpommern verdeutlicht die Komplexität der Anforderungen an unsere Integrationspolitik.

Der Antrag, der hier vorliegt, der die Landesregierung auffordert, bis zum 1. November 2005 eine Landeskonzeption zur Integration von Migrantinnen und Migranten in unserem Land zu erarbeiten, findet meine volle Zustimmung. Wir fangen nicht bei null an, sondern wir können auf bereits Geleistetes aufbauen und daran anknüpfen. Bereits im Jahr 2002 haben das Kabinett und auch der Landtag das Konzept zur Einrichtung eines Integrationsfachdienstes in Rostock zur Kenntnis genommen und das Sozialministerium mit seiner Umsetzung beauftragt. Unter Federführung meines Hauses legte eine interministerielle Arbeitsgruppe Migration im Juni vergangenen Jahres einen umfassenden Bericht über die Lage der Migrantinnen und Migranten vor und am 12. März 2003 beauftragte der Landtag die Landesregierung, die Leitlinien zur Integration von dauerhaft in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Migrantinnen und Migranten, einschließlich hier aufhältiger Asylsuchender, zu erarbeiten. Diese Leitlinien wurden im Kabinett im Dezember beschlossen. Die Leitlinien knüpfen unmittelbar an die Analysen, Anregungen, aber auch Defizite an, die im Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe genannt wurden.

Im Land gibt es eine große Anzahl von Menschen und Institutionen, die in der Migrationsarbeit aktiv sind. Ausdruck des Umfangs und auch der Kompetenz dieses professionellen und ehrenamtlichen Engagements waren Anhörungen, die im September 2003 zu den Leitlinien der Integration stattfanden. Wir finden im Land ein großes Engagement und eine hohe Kompetenz, sowohl in den Wohlfahrtsverbänden, in den verschiedenen Migrantenorganisationen, bei den kommunalen Ausländerbeauftrag

ten, im Flüchtlingsrat, bei den Vertretern der Kirchen, der Jüdischen Gemeinden, des Islamischen Bundes und nicht zuletzt bei den politischen Parteien. Die vorliegenden Leitlinien zur Integration sind nicht zuletzt Ergebnis vieler Anregungen und Hinweise der eben genannten Vereine und Verbände.

Überall zeigt sich, Voraussetzung einer erfolgreichen Integration ist die grundsätzliche Integrationsbereitschaft auf beiden Seiten. Von den Einheimischen erfordert Integration die Anerkennung, die Akzeptanz der Fähigkeiten und Leistungen von Migrantinnen und Migranten, die Anerkennung ihrer Mehrsprachigkeit als Chance und die Bereitschaft, sich fremden Kulturen gegenüber zu öffnen. Von den Zuwanderern verlangt eine erfolgreiche Integration die Anerkennung unserer verfassungsrechtlichen Grundlagen und der dieser zugrunde liegenden Werte sowie die Bereitschaft, für den Erfolg der Integration aktiv mitzuwirken.

Rechtliche Regelungen können Integration und Integrationsbereitschaft fördern, sie können sie aber nicht erzwingen,

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

denn Integration setzt ein gesellschaftliches Klima voraus, in dem die gegenseitige Akzeptanz zwischen den Einheimischen und Zugewanderten auch gewollt ist. Dass sich nunmehr alle relevanten politischen Parteien der Bundesrepublik der Einsicht nicht mehr verschließen, dass dieses Land ein Einwanderungsland ist und Zuwanderung nicht mehr nur einseitig als vorübergehende Erscheinung begriffen wird, das ist ein Fortschritt in Deutschland.

Vor nicht allzu langer Zeit gab es bei nicht wenigen politischen Kräften in der Bundesrepublik eine grundsätzliche Verweigerung, diese gesellschaftliche Realität auch anzuerkennen. Leider hat dieser Erkenntnisprozess aber immer noch nicht zu einer bundesrechtlichen Regelung für Zuwanderung und Integration geführt. Das Zuwanderungsgesetz, das ja 2002 verabschiedet werden sollte, auch schon als Kompromiss, wurde aus wahltaktischen Gründen blockiert. Auch gegenwärtig erwecken die Unionsparteien den Eindruck bei der Debatte um das Zuwanderungsgesetz, es gehe bei dem Gesetz weniger um Zuwanderung und Integration als vielmehr um Ausweisung und die Bekämpfung des Terrorismus. So notwendig Letzteres auch sein mag, wir dürfen eine Militarisierung der Gesellschaft, wie Innenminister Otto Schily warnte, nicht zulassen.

(Beifall Peter Ritter, PDS)

Und wir sollten uns davor hüten, im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus Migrantinnen und Migranten, insbesondere jene islamischen Glaubens, islamischer Herkunft, unter Generalverdacht zu stellen und zu stigmatisieren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen und in keiner Weise verständlich, dass gerade Deutschland eine europäische Asylregelung so lange blockiert. Ich habe kein Verständnis dafür, dass noch immer über die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe im Asylv e rfahren gestritten wird.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Regine Lück, PDS: Genau.)

Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete, das Ziel jeglicher Integrationspolitik muss es sein, eine gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben zu erreichen. Ich habe viele Regelungen zur Zuwanderung und Integration im Gesetz von 2002 für begrüßenswert und praktikabel gehalten. Sehe ich die jetzt im Vermittlungsausschuss allerdings verhandelten Kompromisse, so bin ich hinsichtlich der Wirkungen dieses Gesetzes für eine gestaltete Integration eher skeptisch. Eine Verbindung von Zuwanderungs- und Integrationsregelungen mit Terrorbekämpfungsaspekten ist nicht nur gesetzessystematisch fraglich, es ist auch für die Betroffenen diskriminierend.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Absehbar ist, dass das Zuwanderungsgesetz nicht, wie noch vor zwei Jahren erwartet, den komplexen Rahmen für die Arbeit mit Migrantinnen und Migranten und deren Integration entwickeln wird, den es nur im Land auszufüllen gilt. Vielmehr ist absehbar, dass auch konzeptionell noch viel Arbeit im Land zu leisten ist. Gerade deshalb unterstütze ich auch den vorliegenden Antrag. Ein Landeskonzept hat deshalb die Aufgabe, bestehende Bedarfe zu analysieren, Instrumente der Integration aufzuzeigen und dann eben Anregungen zur landesweiten Anwendung zu formulieren.

Ich habe bereits darauf verwiesen, dass mit dem Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Migration und den vorliegenden Leitlinien für ein solches Konzept eine gute Arbeit, eine gute Vorarbeit – so möchte ich es bezeichnen –, geleistet wurde. Ein Konzept muss nun zum Ausdruck bringen, wie und wo Förderinstrumente in unserem Land zur Anwendung kommen sollen. Nach wie vor sind die Förderungen des Bundes nur einzelnen Zuwanderergruppen vorbehalten. So gibt es zum Beispiel die Sprachförderung für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen Seite, die Sprachförderung nach SGB III für Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer und Asylberechtigte auf der anderen Seite. Daraus hat sich ein wenig effizientes, miteinander nicht abgestimmtes Leistungsangebot entwickelt.

Ein Landeskonzept muss die Entwicklung mitgestalten, gegebenenfalls auch korrigieren, die durch die Bundespolitik in den verschiedenen Bereichen der Integration angeregt werden. Das Konzept selbst muss dann auch Schwerpunkte der Integrationsarbeit bestimmen. In den bisherigen Untersuchungen zeichnet sich deutlich ab, dass eine zielgerichtete, ganzheitliche Integrationsarbeit erforderlich ist. Die Problematik der Sprache habe ich bereits erwähnt. Insgesamt haben Weiterbildungen nur dann Erfolg, wenn sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt auch erkennbar verbessern, das heißt, eben an die vorhandene, oftmals sehr gute Ausbildung anknüpfen.

Die Landesregierung fördert seit Jahren den Integrationsfachdienst Migration in Rostock mit jährlich 150.000 Euro. D ieses Modell der ganzheitlichen und zielgerichteten Arbeit mit Migrantinnen und Migranten wird, so ist es vorgesehen, Ende des Jahres evaluiert und man kann schon jetzt sagen, dass sich hier der verfolgte Ansatz bewährt hat. Das Landeskonzept muss Anregungen, Anstöße für die Qualifizierung der Integration für die verschiedenen Politik- und Handlungsfelder geben.

Mit dem Kindertagesförderungsgesetz, das hier vor vier Wochen verabschiedet wurde, haben wir uns auf ein

verbindliches Bildungsangebot geeinigt. Das kommt selbstverständlich auch den Kindern von Migrantinnen und Migranten zugute. Gerade die Verbesserung der Integration von Kindern, die Deutsch als Zweitsprache erlernen, ist eine Aufgabe, der wir uns stellen wollen und künftig auch besser stellen müssen. Die Erfahrung, in einem Umfeld aufzuwachsen, in dem Akzeptanz und Chancengleichheit selbstverständlich sind, ist prägend für das spätere Leben und den Einsatz für das Gemeinwohl der Gesellschaft eines jeden Menschen. Über das familiäre Umfeld der Kinder kann dieses Selbstverständnis dann auch auf Eltern, Großeltern und Angehörige ausstrahlen.

Das Sozialministerium prüft gegenwärtig die Effektivität der Jugendhilfestrukturen. Das ist ja auch ein Auftrag des Landtages. Offensichtlich ist, dass gerade im Bereich der Integrationsarbeit mit jugendlichen Zuwanderern die gezielte und bedarfsgerechte Integrationsbegleitung für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und die Mitarbeit in kommunalen Netzen einen höheren Stellenwert erhalten muss. Das Landeskonzept muss aber auch auf neue Entwicklungen in den gesellschaftlichen und rechtlichen Bedingungen reagieren. Ich will hier nur einige Fragen benennen: Welche Folgen werden die Hartz-Gesetze, insbesondere Hartz IV – Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – für Migrantinnen und Migranten haben? Welche Angebote stellt die Bundesagentur für Arbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung/Fortbildung zur Verfügung? Und es gilt auch der Frage nachzugehen, wer künftig für die Erwerbsfähigen, die das Arbeitslosengeld II erhalten sollen, zuständig sein wird. Fragen über Fragen, die sich, denke ich, dann mit dem Konzept hoffentlich klären lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich erwarte von dem Landeskonzept viel. In den Integrationsleitlinien heißt es, dass die Landesregierung die Zuwanderung nach Mecklenburg-Vorpommern als Bereicherung der Gesellschaft betrachtet. Mit der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes wird die Landesregierung dazu beitragen, die Ausstrahlung Mecklenburg-Vorpommerns als interkulturell aufgeschlossenes und gebildetes Land zu fördern und zu prägen und damit auch die Leitlinien umzusetzen. Die Landesregierung bekennt sich klar zu ihrer Verantwortung, die Integration der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund – so ist der offizielle Begriff – zu unterstützen und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft bewusst und aktiv zu gestalten. Lassen Sie uns den begonnenen Weg gemeinsam in der Integrationspolitik fortsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Die Opposition erhält gemäß der geltenden Geschäftsordnung drei Minuten mehr Redemöglichkeit.

Es hat jetzt als Nächster in der Aussprache das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Caffier. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Was den Antrag betrifft, um es gleich vorwegzusagen, sieht die CDU-Fraktion das genauso wie die Landesregierung und wird deswegen diesen Antrag ablehnen.