Dritte Bemerkung. Sie haben den Innenminister und Kollegin Schulz kritisiert wegen der angeblich unkorrekten Aussage, dass solche Reduzierungen von Gebühren oder Mengenrabatten zu Lasten kommunaler Haushalte gehen, das seien kommunale Haushalte. Da haben wir uns, glaube ich, immer ein bisschen missverstanden. Ich glaube, kommunale Haushalte sind nicht nur die Haushalte der Gemeinden, sondern dort, wo kommunale Körperschaften, etwa Zweckverbände,
und wenn etwas zu Lasten dieser Haushalte geht, dann hat der Innenminister völlig Recht mit seiner Aussage,
Und wenn Sie sich den Gesetzentwurf, den Sie kennen, ansehen, dann steht da etwas über die Möglichkeit, die kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals abzusenken oder ganz auf sie zu verzichten, als Optionsvariante.
Das heißt, wir würden in der Tat nicht nur kommunale Haushalte damit belasten, sondern sogar die Gemeindehaushalte.
Und ein Letztes, die Frage der Überweisung in die Ausschüsse. Sie haben um federführende Überweisung in den Innenausschuss und mitberatende Überweisung in den Rechts- und Europaausschuss gebeten. Ich habe mit Kollegen Ringguth und mit Kollegin Schulz gesprochen. Wir schlagen vor, dass wir als mitberatende Ausschüsse noch den Sonderausschuss – Sie haben selbst das Thema Deregulierung berührt –
weil es hier auch um eine Reihe von umweltrelevanten Fragen im Bereich der Abwasserbeseitigung geht. Also federführend in den Innenausschuss, mitberatend in den Rechts- und Europaausschuss, in den Sonderausschuss und in den Umweltausschuss. – Herzlichen Dank.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1106 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechts- und Europaausschuss, den Sonderausschuss und an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – D a nke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Konzeption zur Integration von in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Migrantinnen und Migranten, auf Drucksache 4/1112.
Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Konzeption zur Integration von in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Migrantinnen und Migranten – Drucksache 4/1112 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion der PDS. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs feststellen, dass PDS und SPD und die von ihnen getragene Landesregierung in wenigen Jahren mehr für bessere Lebensbedingungen für in Mecklenburg-Vorpommern lebende Migrantinnen und Migranten und ein beginnendes breites öffentliches Nachdenken über ein Zusammen
leben der Mehrheitsbevölkerung mit Minderheiten geleistet beziehungsweise eingeleitet haben, als das in den Jahren von 1990 bis 1998 geschehen war.
Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, dass das Erreichte mit der CDU in Regierungsverantwortung in der Landesregierung gar nicht erst angedacht worden wäre. Es gab Einzelschritte wie die Abschaffung des Sachleistungsprinzips für Asylsuchende, die Lockerung der Residenzpflicht oder die Schließung der so genannten Dschungelheime zugunsten einer Unterbringung in kommunalem Areal und dezentraler Unterbringung.
Jetzt soll Anlauf genommen werden für eine lange Laufstrecke, für ein umfassendes und komplexes Vorhaben, für eine Konzeption zur Integration von in MecklenburgVorpommern lebenden Migrantinnen und Migranten. Dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, bilden die von der Landesregierung erarbeiteten Leitlinien eine sehr begrüßenswerte Orientierung. Mit diesen Grundsätzen, mit diesen politischen Schwerpunkten liegt es an uns und an allen Verantwortungsträgern im Land, einen verlässlichen Handlungsrahmen für eine nachhaltige und ganzheitliche Integrationspolitik zu schaffen.
Spätestens seit der Debatte um das Zuwanderungsgesetz gehört der Begriff „Integration“ zu Standardaussagen der Politikerinnen und Politiker. Dabei herrscht aber keineswegs Einigkeit darüber, was Integration heißt. Für uns – und das können Sie in der Antragsbegründung nachlesen – bedeutet Integration vor allem die staatliche Aufgabe, „eine gleichberechtigte Teilhabe von Eingewanderten am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sicherzustellen“,
und diese Aufgabe ist noch lange nicht erfüllt. Dabei verweise ich insbesondere auf Flüchtlinge, die durch eine Vielzahl von Sondergesetzen und Sonderregelungen ausgegrenzt werden.
Indem die Leitlinien der Landesregierung auch diese Menschen in Integrationsmaßnahmen einschließen, besteht die Möglichkeit, ihnen Normalität des Lebens zuzugestehen, soweit das ein Land vermag.
Ein Stück weit durchbrochen werden soll der bisherige staatliche Umgang, der den Flüchtlingen von Beginn an signalisiert, dass sie in Deutschland nicht erwünscht seien und man sich nur auf Dinge beschränkt, die für die materielle Existenz der Flüchtlinge und die ordnungsgemäße Durchführung des Asylverfahrens unabdingbar sind. Es spricht übrigens Bände, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wiederum im Kompromissgerangel um ein Zuwanderungsgesetz seitens des bayerischen Innenministers im Namen der Unionsparteien darauf gedrungen wird, die gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, Ausländerinnen und Ausländern, die auf bloßen Verdacht hin etwas mit strafrechtlichen Handlungen zu tun haben, ausweisen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Integration muss auf gegenseitigem Nehmen und Geben zwischen Einheimischen und Migrantinnen und Migranten beruhen oder sie ist keine. Auch hier ist den Leitlinien der Landesregierung zuzustimmen.
Oft kann ich mich aber des Eindrucks nicht erwehren, als seien die Herausforderungen und Erfordernisse von Integration, als sei das Leben mit Migrantinnen und Migranten für viele eine völlig neue Herausforderung, eine neue Herausforderung für den Staat, für Verwaltung und Gesellschaft. Wenn ich mich richtig erinnere, verfügt noch nicht einmal ein Fünftel aller größeren deutschen Städte über ein Gesamtkonzept zur kommunalen Integrationspolitik. Dagegen werden Ausländerinnen und Ausländer bestenfalls als arbeitsmarkt- und wohnungspolitische Aufgabe begriffen. Meist gelten EinwanderInnen aber vor allen Dingen als sicherheitspolitisches Problem. Und hier lässt Herr Thomas ja auf fast jeder Landtagssitzung grüßen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, solcher Einseitigkeit und Fehlentwicklung wollen wir mit der Konzeption und ihrer Umsetzung entgegenwirken. Ausnahmslos alle Ressorts der Verwaltung und gesellschaftlichen Bereiche sind gefordert, auch alle Fraktionen in diesem Hohen Haus. Aber wir wissen zum Beispiel auch, dass aus vielfältigen Gründen die Stadtsäckl unserer Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern SOS funken. Und es ist nach Ansicht fast aller Experten ein frommer Wunsch von den Städten und Gemeinden, kostspielige Integrationsprojekte zu erwarten. Da sind es schließlich der Bund und mit Einschränkungen die Länder, die im Ausländerrecht die Spielregeln bestimmen. Während die Kommunen und damit Deutsche und Migranten vor Ort mit den Folgen klarkommen müssen, ist in erster Linie der Bund für die Bereitstellung von Mitteln zuständig. Hier ist also Konnexität gefragt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Integrationsmaßnahmen verlangen ganz klar zusätzliche Mittel. Der anders lautenden Aussage in den Leitlinien können wir deshalb so nicht folgen. Finanzmittel, die dafür jetzt verweigert wurden, werden später in mehrfacher Höhe eingesetzt werden müssen. Hinzu kommt, dass die Integrationsbemühungen bei uns im Land durch viel zu wenige Institutionen unterstützt werden. Auch dazu machen die vorgelegten Leitlinien deutliche Aussagen.
Den Trend in unserem Bundesland, die Personalstelle der oder des Ausländerbeauftragten einsparen zu wollen oder mit anderen Aufgabenbereichen zu koppeln, sehen wir mit Sorge.
Unabhängig von der konkreten Anzahl der im Verantwortungsbereich lebenden Migrantinnen und Migranten werden die Erfordernisse der Integration vollwertige Stellen für Integrationsbeauftragte auch auf der kommunalen Ebene erfordern.