Protocol of the Session on March 4, 2004

Ich bin am Ende mit meiner Rede, fertig noch lange nicht, Herr Kollege Müller.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ehrlichkeit bei dem ganzen Thema Fusion gehört mit dazu und wir werden natürlich größere neuere Strukturen haben und machen müssen, aber das wird auch dazu führen, auch bei Sparkassen, auch bei Genossenschaftsbanken, dass die Fläche ausgedünnt wird, was Zweigstellen betrifft und was Personal betrifft.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen damit zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der PDS und SPD eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/971. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1077 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1088 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1088 einstimmig angenommen.

Wer dem Artikel 1 Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummer 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem Artikel 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1077 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1077 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Gemäß Paragraph 97 der Geschäftsordnung erhält jetzt das Wort für eine Erklärung Herr Dr. Born, der gleichzeitig namens der Abgeordneten Holznagel, Lochner-Borst, Petters, Vierkant und Ankermann eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten hier abgeben wird.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die genannten Kollegen haben sich gemäß Paragraph 97 unserer Geschäftsordnung der Abstimmung enthalten und machen entsprechend unserer Geschäftsordnung von der Möglichkeit Gebrauch, das hier zu begründen.

Diese Abstimmung steht am Ende eines Gesetzgebungsverfahrens, das von sehr weitreichender Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist und in entscheidenden Punkten die von diesem Landtag beschlossenen Regeln für ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren verletzt und damit auch die Landesverfassung in entscheidenden Punkten missachtet.

Ich begründe das wie folgt: In Artikel 55 Absatz 2 der Landesverfassung heißt es: „Ein Gesetzesbeschluß des Landtages setzt eine Grundsatzberatung und eine Einzelberatung voraus.“ Und zur Einzelberatung gehört, dass die Ausschüsse entsprechend den Aufträgen des Landtages in die Lage versetzt werden, sich mit Gesetzentwür

fen zu befassen. Es heißt nämlich in Artikel 33 Absatz 2 unserer Landesverfassung: „Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen und hierzu dem Landtag Empfehlungen geben.“

Ich stelle fest, dass der Wirtschaftsausschuss des Landtages vom Landtag in der Ersten Lesung beauftragt worden ist, sich mit dem Entwurf des Sparkassengesetzes zu befassen, und dass der Wirtschaftsausschuss daran gehindert worden ist, dieser Aufgabe nachzukommen. Gemäß Paragraph 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung heißt es nämlich zur Mitberatung von Ausschüssen: „Werden Vorlagen an mehrere Ausschüsse überwiesen, sollen die beteiligten Ausschüsse mit dem federführenden Ausschuss eine angemessene Frist zur Übermittlung ihrer Stellungnahme vereinbaren. Werden nicht innerhalb der vereinbarten Frist dem federführenden Ausschuss die Stellungnahmen vorgelegt oder kommt eine Vereinbarung über eine Frist nicht zustande, kann der federführende Ausschuss dem Landtag eine Beschlussempfehlung vorlegen, frühestens jedoch nach vier Ausschusssitzungswochen nach der Überweisung.“

Tatsache ist, dass der Wirtschaftsausschuss versucht hat, sich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung ordnungsgemäß zu befassen, jedoch durch die Mehrheit daran gehindert worden ist, und zwar aus folgendem Grund: Der im Landtag federführende Ausschuss hat beschlossen, eine Anhörung zum Sparkassengesetz durchzuführen, eine Anhörung, wie sich im Nachhinein auch herausgestellt hat, die das Gesetzgebungsverfahren ganz maßgeblich beeinflusst hat.

(Angelika Gramkow, PDS: Dafür sind Anhörungen da.)

Der mitberatende Ausschuss, der Wirtschaftsausschuss, hat drei Stunden vor Beginn der Anhörung getagt und es sollte eine Beschlussempfehlung gefasst werden, bevor die Anhörung überhaupt begonnen hat.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, so machen die das immer. – Zuruf von Minister Dr. Wolfgang Methling)

Daraufhin hat die CDU-Fraktion im Ausschuss darauf hingewiesen, dass dies eine Missachtung der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtages darstellt, weil nämlich eine ordnungsgemäße Beratung entsprechend dem Auftrag des Landtages gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Landesverfassung gar nicht möglich ist, wenn nicht die Aspekte, die bei der Anhörung zutage treten, berücksichtigt werden können.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Nach einer ausführlichen internen Beratung der Koalitionsfraktionen hat nach einer Sitzungsunterbrechung die Mehrheit dann einen Satz beschlossen, bevor die Anhörung begonnen hatte: „Der Wirtschaftsausschuss er

hebt keine wirtschaftspolitischen Bedenken gegen den Entwurf.“ Es war übrigens der ursprüngliche Entwurf. Mit dem ganz entscheidend geänderten Entwurf hat sich der Wirtschaftsausschuss zu keinem Zeitpunkt befasst.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir so unsere Gesetzgebungsaufträge wahrnehmen, dann stellen wir uns als Parlament selbst in Frage.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich erkläre ausdrücklich für die genannten Abgeordneten, dass wir uns hiermit nicht gegen den soeben vom Landtag verabschiedeten Gesetzentwurf stellen, sondern dass wir deutlich machen wollen, dass wir es nicht mehr hinnehmen werden, dass Landesverfassung und Geschäftsordnung in so eklatanter Weise missachtet und bewusst ausgehebelt werden. Wir sollten unseren Gesetzgebungsauftrag in Zukunft ernst nehmen. Ich fordere das Hohe Haus auf, dass das in allen Ausschüssen in Zukunft uneingeschränkt passiert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Born.

In dem Zusammenhang muss ich auf Paragraph 97, der Erklärung zur Abstimmung gemäß unserer Geschäftsordnung hinweisen. In der Ankündigung zu der Erklärung von Ihnen ist mir ein Geschäftsordnungsfehler unterlaufen, denn im Absatz 1 heißt es: „Jedes Mitglied des Landtages darf erklären, dass und warum es sich der Abstimmung enthalten hat.“ Wir halten das jetzt als Ihre Erklärung fest. Es muss also jeder selber erklären. Es gab dazu schon mal ein Verfahren zur Auslegung der Geschäftsordnung. Wir müssen das hier ja auch praktikabel halten. Von daher frage ich jetzt die anderen Abgeordneten, die an der Abstimmung nicht teilgenommen haben, ob es von Ihnen noch den Wunsch gibt, hier ebenfalls eine Erklärung abzugeben? – Das ist nicht der Fall. Danke schön.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1089, der eine Entschließung beinhaltet. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1089 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der Tagesordnung der 34. Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 31. März 2004, 10.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.