Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die unendliche Geschichte der Auswirkung der Bodenreform hat ein neues Kapitel bekommen. Ich darf daran erinnern, dass in diesem Hause dieses Politikfeld – das klang heute schon an – sehr häufig emotional besetzt wurde, wie es auch heute schon gelaufen ist.
Ich möchte aber andererseits anmerken – und das kam heute noch wenig zum Ausdruck –, dass auch die Debatten
hier im Landtag, die Anträge und die Ausschussberatungen mit dazu beigetragen haben, dass sich in unserem Land eine leistungsfähige strukturierte Landwirtschaft entwickeln konnte. In diesem Zusammenhang möchte ich aber noch einmal betonen: Ziel der Politik war es immer, die Bodenreform sicher zu machen. Das kann ich im Namen der SPDFraktion auch hier an dieser Stelle erneut betonen.
Hat nun dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte all das in Frage gestellt? Wenn man die Berichterstattung in den Medien hört, wenn man hört, wie viele ehemalige Bodenreformeigentümer sich gemeldet haben, ist man fast der Meinung, hier wird alles umgestoßen, und da lohnt es sich nachzuvollziehen: Was ist jetzt eigentlich passiert? Ich denke, eine schnelle Lösung, wie sie manchmal hier gefordert wird, wird nicht immer die Rechtssicherheit bringen. Priorität für mich hat dabei die Rechtssicherheit.
Was ist nun passiert? Fünf Kläger aus Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und auch Brandenburg haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Sie haben erreicht, dass die Bundesrepublik Deutschland nachbessern muss. Es handelt sich hierbei um Erben von so genannten Neubauern, wie es sie zu Tausenden in den ostdeutschen Ländern gab. Ihnen wurden damals Grundstücke zugeteilt. Zur Wahrheit und Klarheit gehört aber auch: Wie wurde zu DDR-Zeiten durch die SED und auch durch die Blockparteien damit umgegangen? Es wurde damit so umgegangen, dass das Bodenreformland für 18.000 Leute – die Zahl wurde hier schon genannt – dann wieder in einen Bodenfonds überführt wurde und dabei nicht immer eine Entschädigung gezahlt wurde.
Der Sinn dieser Regelungen war immer wieder, dass das Bodenreformland in landwirtschaftlicher Nutzung bleibt. Das ist richtig und ist nachzuvollziehen.
Dann kam die Wende, daran erinnern wir uns auch noch. Ich halte es der Modrow-Regierung zugute, dass sie nun versucht hat, dieses Bodenreformland in landwirtschaftlicher Nutzung zu halten und einen Rechtsakt zu vollziehen, nämlich dieses Eigentum, das damals nicht Volleigentum war, in Volleigentum zu überführen. Das Gesetz ist gemacht worden und ich denke, das begrüßen wir sehr. Aber die entsprechenden Durchführungsbestimmungen wurden nicht mehr umgesetzt. Es kam also nicht mehr zur Klärung: Wie soll es nun umgesetzt werden, damit möglichst große Rechtssicherheit für die Beteiligten, für die Betroffenen vorhanden ist?
Dieses hat 1992 die Bundesregierung im so genannten Vermögensrechtsänderungsgesetz nachvollziehen müssen, das hier heute schon sehr oft angesprochen wurde. Sie hat dieses Kapitel überschrieben „Abwicklung der Bodenreform“ – oder so ähnlich. Ich meine, das ist wirklich eine Titulierung, die dem Ganzen nicht gerecht wird, denn hier wurde nun nachvollzogen: Was passiert mit diesem Bodenreformland? Wie kann es zu Volleigentum werden und ab wann? Es wurde diese Stichtagsregelung eingeführt und somit auch Rechtssicherheit geschaffen. Das muss man dazu wissen und man muss es sich immer wieder in Erinnerung rufen, wenn man über diese Vorgänge redet.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden dann – das wurde auch schon genannt – 43.000 Erben von Neubauern zu Volleigentümern ihres Bodenreformlandes. Es wurde auch schon gesagt, in wie viel Fällen es nicht der Fall war. Es sind über 7.000 Fälle überprüft worden bei uns im Land, 3.500 wurden dann auch aufgelassen.
Ich möchte auch nicht das Wort „Enteignung“ in diesem Falle in den Mund nehmen, denn es ist eigentlich ein Nachvollzug des DDR-Rechts bis zu einem bestimmten Stichtag und dann müssen wir von einem anderen Recht ausgehen, nämlich vom bundesdeutschen Recht, denn wir leben jetzt in diesem Rechtsstaat.
Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, dass die Landesregierung – die rot-rote Koalition wird sie ja immer genannt –
das rechtlich Mögliche versucht hat, um in Härtefällen Unterstützung zu gewähren. Das können Sie nachlesen in der Koalitionsvereinbarung, die für die 3. Legislaturperiode galt.
Nach diesem Richterspruch von Straßburg, denke ich, ist es für uns jetzt eine logische Konsequenz, dass wir nicht voreilig versuchen, irgendwelche Positionen zu beziehen, die es noch gar nicht gibt, denn, das wurde schon ausgeführt von Herrn Dr. Born und auch vom Landwirtschaftsminister: Welche Aussagen trifft dieses Urteil? Es sagt eigentlich nur – nur in Anführungsstrichen –, dass hier eine Entschädigung gezahlt werden sollte, wie es zu DDR-Zeiten niemals passiert ist. Das ist das Neue. Es ist also keine Verunsicherung, keine Abkehr von der Bodenreform. Das sollte uns immer wieder ganz deutlich im Hinterkopf sein.
Und es ist leichtsinnig, jetzt zu sagen, Frau Holznagel, da muss ich Ihnen widersprechen, Sie haben das in der Presse mitgeteilt am 21.01.2004, dass Sie sofort das Eigentum der betroffenen Bürgerinnen auf Heller und Pfennig auskehren wollen. Sie setzen sogar noch auf Rückgabe oder Auskehr verzinster Verkehrswerte, auf Zahlung entgangener Pachten und Zinsen und zu allem Überfluss noch auf die Erstattung von Kosten für die Rechtsanwälte.
Ich denke, da sollte man wirklich auf dem Boden bleiben und nicht unberechtigte Hoffnungen noch schüren. Ich denke auch, der nächste Spruch oder das, was die Bundesregierung dann daraus machen wird,
Zunächst, denke ich, wurde deutlich herausgearbeitet, jetzt ist die Bundesregierung am Zuge. Natürlich werden wir uns auch positionieren, aber, wie schon gesagt, für mich ist dieses Kapitel noch nicht beendet. Ich denke, in unserem Hohen Hause werden wir uns auch damit weiterhin beschäftigen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Wahl der Mitglieder zur 12. Bundesversammlung. Hierzu liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktion der SPD auf Drucksache 4/1070, der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1001(neu) und der Fraktion der PDS auf Drucksache 4/1069 vor.
Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Wahl der Mitglieder zur 12. Bundesversammlung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 24. Juni 1975 – Drucksache 4/1070 –
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Wahl der Mitglieder zur 12. Bundesversammlung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 24. Juni 1975 – Drucksache 4/1001(neu) –
Wahlvorschlag der Fraktion der PDS: Wahl der Mitglieder zur 12. Bundesversammlung nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25. April 1959 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 24. Juni 1975 – Drucksache 4/1069 –
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet bei Wahlen in der Regel geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen darüber, die Wahl in geheimer Abstimmung durchzuführen.
Zur Wahl lassen Sie mich Folgendes anmerken: Gemäß Paragraph 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung wählt der Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Gemäß Paragraph 4 Absatz 2 dieses Gesetzes hat jeder Abgeordnete bei diesem Wahlverfahren nur eine Stimme. Sie haben daher nur die Möglichkeit, einer Liste Ihre Zustimmung zu geben. Die Sitze werden gemäß Paragraph 4 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen, den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugeteilt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das von der Präsidentin des Landtages zu ziehende Los. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen. Entfallen auf eine Liste mehr Sitze, als Bewerber benannt sind, so gehen die Sitze in der Reihenfolge der nächsten Höchstzahlen auf die anderen Listen über.
Zu den Stimmzetteln möchte ich auf Folgendes hinweisen: Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin oder dem Schriftführer vor
Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind drei Wahlvorschläge mit den entsprechenden Drucksachennummern aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich eröffne die Wahl der Mitglieder der 12. Bundesversammlung. Ich bitte den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Bitte.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall, dann schließe ich die Abstimmung.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt während der Mittagspause. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses findet im unmittelbaren Anschluss an die Mittagspause beziehungsweise nach Beendigung des Tagesordnungspunktes 3 statt.
Ich unterbreche hiermit diesen Tagesordnungspunkt und wir treten in eine 30-minütige Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.45 Uhr fortgesetzt.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl der Mitglieder zur 1 2. Bundesversammlung bekannt. Insgesamt wurden 69 Stimmen abgegeben, davon war eine Stimme ungültig. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 4/1070 entfielen 31 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1001(neu) entfielen 25 Stimmen und auf den Wahlvorschlag der Fraktion der PDS auf Drucksache 4/1069 entfielen 12 Stimmen.