Ich gebe das Ergebnis der Wahl der Mitglieder zur 1 2. Bundesversammlung bekannt. Insgesamt wurden 69 Stimmen abgegeben, davon war eine Stimme ungültig. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 4/1070 entfielen 31 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1001(neu) entfielen 25 Stimmen und auf den Wahlvorschlag der Fraktion der PDS auf Drucksache 4/1069 entfielen 12 Stimmen.
Damit sind aus der Vorschlagsliste der Fraktion der SPD auf Drucksache 4/1070 die unter Ziffer 1 bis 6 aufgeführten Kandidaten sowie aus der Vorschlagsliste der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1001(neu) die unter Ziffer 1 bis 5 aufgeführten Kandidaten sowie aus der Vorschlagsliste der Fraktion der PDS auf Drucksache 4/1070 die unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Kandidaten gewählt.
Meine Damen und Herren, soweit sich diejenigen, die soeben zum Mitglied der Bundesversammlung gewählt
worden sind, hier im Saal befinden, bitte ich Sie, sich in der Lobby beim Ordnungsdienst zu melden. Ihnen werden dort die Unterlagen für die Bundesversammlung ausgehändigt. Ich bitte Sie, die in den Umschlägen enthaltenen Erklärungen nach Möglichkeit noch heute auszufüllen und sie dem Ordnungsdienst am Eingang des Plenarsaals zu übergeben oder im Direktorbüro abzugeben. Allen Gewählten den herzlichsten Glückwunsch des Hauses.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertageseinrichtungs- und -pflegeför- derungsgesetz), Drucksache 4/864, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf der Drucksache 4/1063.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertageseinrichtungs- und -pflegeförderungsgesetz – KiföG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/864 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende des Sozialausschusses, der Abgeordnete Herr Koplin. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es fällt, das werden Sie sich sicherlich gut vorstellen können, schwer, in wenigen Minuten die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen des Sozialausschusses darzulegen, zumal es sich die Ausschussmitglieder im Rahmen der Beratungen nicht leicht gemacht haben, Lösungsansätze zu finden. Lassen Sie mich daher die wesentlichen Ergebnisse der Ausschussberatungen darstellen.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/864 während seiner 23. Sitzung am 12. November 2003 beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss überwiesen.
Der Sozialausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 5. November 2003 vorbehaltlich der Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung beschlossen, am 14. Januar dieses Jahres eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, den Gesetzentwurf am 18. Februar 2004 abschließend zu beraten und ihn in der heutigen Landtagssitzung der Zweiten Lesung zuzuführen. Die Anhörung wurde vereinbarungsgemäß am 14. Januar 2004 öffentlich durchgeführt. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Träger von Kindertageseinrichtungen war diese öffentliche Anhörung breit und damit repräsentativ angelegt. Hinsichtlich der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht.
Der Sozialausschuss hat in seiner 34. Sitzung am 18. Februar dieses Jahres sowie in seiner 35. Sitzung am 23. Februar 2004 abschließend die Ergebnisse der Anhörung und
den Gesetzentwurf beraten. Er hat in seiner 35. Sitzung am 23. Februar 2004 mehrheitlich mit zwei Stimmen von Seiten der Fraktion der SPD und den Stimmen der Fraktion der PDS bei einer Enthaltung von Seiten der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der CDU die Beschlussempfehlung angenommen.
Mit der umfassenden Novellierung des Kindertagesstättengesetzes werden die Defizite der bisherigen gesetzlichen Regelung beseitigt und das Landesrecht wird den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen angepasst. Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen hierzu Veränderungen in der Präambel vor zu den Themen:
Ziele und Aufgaben der Förderung – Arten der Förderung – Anspruch auf Förderung – Ausgestaltung der Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen bis zum Eintritt in die Schule – Hortförderung – Tagespflege – Mitwirkung der Personensorgeberechtigten – Gesundheitsvorsorge – Anforderungen an das Leistungsangebot der Kindertageseinrichtungen – Fach- und Praxisberatung – Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes – Betriebserlaubnis und Tagespflegeerlaubnis – finanzielle Beteiligung des Landes – finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts – Elternbeitrag – In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Die aufgrund des Gesetzentwurfes erforderlichen Haushaltsmittel sind durch den Haushalt bereitgestellt. Das Konnexitätsprinzip wird gewahrt.
Da das Verfahren bis hin zum heutigen Tag von Seiten der Opposition als nicht geschäftsordnungsmäßig dargestellt wird, muss ich an dieser Stelle meine Redezeit auch dazu verwenden, um nochmals den Verfahrensablauf zu schildern, damit die Abgeordneten im Plenum sich ein Meinungsbild dazu machen können.
Zum Verfahren: Mit Schreiben vom 13. November 2003 hatte der Sozialausschuss den mitberatenden Finanzausschuss und den mitberatenden Innenausschuss gebeten, bis zum 6. Februar 2004 die mitberatende Stellungnahme abzugeben. Mit Schreiben vom 13. Februar 2004 hat der Vorsitzende des Innenausschusses dem Sozialausschuss mitgeteilt, dass aufgrund der für den 18. Februar 2004 anberaumten Dringlichkeitssitzung des Landtages der Innenausschuss seine für diesen Tag vorgesehene Sitzung nicht durchführen werde und damit auch nicht den Gesetzentwurf der Landeregierung mit einer Stellungnahme an den federführenden Sozialausschuss abschließend beraten könne. Er bitte daher den Sozialausschuss, die abschließende Beratung unter dem Vorbehalt der Stellungnahme des Innenausschusses vorzunehmen. Ferner wurde um eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme des Innenausschusses bis zum 25. Februar 2004 gebeten.
Zwischen der Überweisung des Gesetzentwurfes durch den Landtag im Rahmen seiner 23. Sitzung am 12. November 2003 unter Fristsetzung zur Vorlage der mitberatenden Stellungnahmen lagen vier Ausschusssitzungswochen. Damit waren die Voraussetzungen des Paragrap h e n 19 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Landtages Mecklenburg-Vorpommern erfüllt, so dass der Sozialausschuss auf die mitberatende Stellungnahme des Innenausschusses verzichten konnte. Von diesem Recht hat der federführende Sozialausschuss im Rahmen seiner 35. Sitzung am 23. Februar 2004 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU Gebrauch gemacht, da d i e Beschlussempfehlung und der Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung am 25. Februar 2004 um 12.00 Uhr gemäß Paragraph 73 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages abzugeben war. Mit Schreiben vom 23. Februar 2004 hat der Sozialausschuss den Innenausschuss darüber informiert.
Der Sozialausschuss hat die von ihm beratenen Änderungsanträge – sowohl die am 18. Februar 2004 beschlossenen als auch die für die Beratung am 23. Februar 2004 vorgesehenen Änderungsanträge – mit Schreiben vom 1 8. Februar 2004 auf Bitten des Finanzausschusses selbst erneut zur Stellungnahme bis zum 20. Februar 2004 übersandt.
In dem mit Datum vom 20. Februar 2004 dem Sozialausschuss zu seiner Sitzung vorgelegten Entwurf der Stellungnahme des Finanzausschusses wurde einvernehmlich bei Enthaltung von Seiten der Fraktion der CDU mitgeteilt, dass der Finanzausschuss die Anträge des Sozialausschusses in seiner 46. Sitzung am 19. Februar 2004 beraten hat,
dass der Gesetzentwurf der Landesregierung auch mit den Änderungsanträgen haushaltskonform ist und in seiner Durchführung den in Paragraph 18 geregelten Rahmen der finanziellen Beteiligung des Landes nicht überschreiten darf, das Konnexitätsprinzip nicht verletzt wird und die Verfassungsmäßigkeit gegeben ist. Erst am 24. Februar 2004 wurde dem Sozialausschuss gegen 15.00 Uhr die durch den Vorsitzenden des Finanzausschusses unterzeichnete mitberatende Stellungnahme zugeleitet.
Während im Entwurf der mitberatenden Stellungnahme darauf hingewiesen wurde, dass der Gesetzentwurf auch mit den Änderungsanträgen haushaltskonform ist, wurde in der unterzeichneten mitberatenden Stellungnahme nur noch davon gesprochen, dass der Gesetzentwurf auch mit den Änderungsanträgen haushaltskonform sein muss. Hierüber wurden die Fraktionen der SPD, CDU und PDS unverzüglich fernmündlich informiert mit der Bitte, anzuzeigen, ob eine Sondersitzung vor dem Abgabetermin der Beschlussempfehlung und des Berichts gewünscht werde.
Seitens der Fraktion der SPD wurde daraufhin ein Antrag auf Durchführung einer Sondersitzung am 25. Februar 2004, 10.30 Uhr gestellt. Dem wurde von Seiten der Fraktion der CDU mit Hinweis auf Paragraph 13 Absatz 4 Buchstabe c) der Geschäftsordnung des Landtages widersprochen.
Am 25. Februar 2004 gegen 9.15 Uhr hat die Fraktion der SPD nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ihren Antrag auf Sondersitzung zurückgezogen. Es wurde darauf verwiesen, dass die Koalitionsfraktionen im Rahmen der 3 5. Sitzung des Sozialausschusses am 23. Februar 2004 ausführlich dargelegt hätten, dass ihre Änderungsanträge haushaltskonform seien, nicht gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen würden und der in Paragraph 18 geregelte Rahmen der finanziellen Beteiligung nicht überschritten
werde und somit nicht im Widerspruch zur Stellungnahme des Finanzausschusses auf Ausschussdrucksache 4/355 stehe. Hierüber wurden die Fraktionen der CDU und PDS unverzüglich fernmündlich informiert.
In einem anschließenden Schreiben, das ich den Obleuten des Sozialausschusses vor dem Abgabetermin der Beschlussempfehlung und des Berichts gegen 11.15 Uhr zugeleitet hatte, habe ich über die Sachlage informiert. Ich habe auch darüber informiert, dass ich gemäß der Beschlussfassung des Sozialausschusses aus seiner Sitzung am 5. November 2003 gehalten sei, die Beschlussempfehlung und den Bericht gemäß Paragraph 73 Abs a t z 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages zur Zweiten Lesung in der heutigen Sitzung abzugeben. Da kein erneuter Antrag auf Durchführung einer Sondersitzung des Sozialausschusses gestellt wurde, habe ich pflicht- und termingemäß die Beschlussempfehlung und den Bericht im Parlamentssekretariat mit der Bitte, sie erst eine Minute vor zwölf Uhr abzustempeln, abgegeben. Wie Sie daraus erkennen können, ist das Verfahren ordnungsgemäß gelaufen.
Bevor ich Sie nun bitte, dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/864 in der aus der synoptischen Zusammenstellung ersichtlichen Fassung Ihre Zustimmung zu geben, möchte ich noch auf zwei Korrekturbedarfe, und zwar in Paragraph 18 Absatz 2 und in Paragraph 25 Absatz 1, hinweisen und ihre Aufnahme beantragen.
Herr Präsident, ich möchte schon korrekt bleiben, hier bitte ich Sie, zum Paragraphen 18 Absatz 2 folgende zwei Sätze anzufügen: „Maßgeblich für die Anzahl der belegten Plätze ist der Durchschnitt der Meldungen der belegten Plätze am 1. April und am 1. Oktober des vorvergangenen Jahres.“
(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU: Jetzt haben Sie es gemerkt, jetzt haben Sie es nämlich rausgenommen.)
„Dieser Betrag wird in zwei gleich großen Teilbeträgen am 1. August und am 1. November 2004 an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgezahlt.“
Zu Paragraph 25 Absatz 1: Der Änderungsbedarf ergibt sich daraus, dass der Sozialausschuss den Absatz 2 des Paragraphen 25 des Gesetzentwurfes der Landesregierung aufgehoben hat.
Der ursprüngliche Absatz 3 ist nunmehr zum Absatz 2 geworden. Da die abweichende In-Kraft-Tretens-Bestimmung in Absatz 2 entfallen ist, müssen redaktionell damit auch in Paragraph 25 Absatz 1 die Worte, beginnend mit
„soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist“, gestrichen werden. Dieser Satz macht im Gesamtzusammenhang ansonsten keinen Sinn mehr, da abweichende In-Kraft-Tretens-Regelungen nicht mehr vorgesehen sind.
Sehr geehrter Herr Präsident, in der Sozialausschusssitzung am 18.02.2004 wurde auch festgelegt, auf den Oppositionsantrag ausführlich einzugehen. Das möchte ich hiermit tun. Im Rahmen der Beratung hatte die Fraktion der CDU unter anderem beantragt:
„I. Der Sozialausschuss des Landtags stellt fest, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung eines neuen Kindertageseinrichtungs- und -pflegeförderungsgesetzes einer grundlegenden Überarbeitung durch die Landesregierung bedarf, eine Heilung der verfehlten Gesamtkonzeption folglich nicht durch eine Vielzahl von Änderungsanträgen im Sozialausschuss des Landtags erreicht werden kann.“
„III. Der Sozialausschuss“ – heißt es dann weiter – „des Landtags kann daher dem Gesetzentwurf der Landesregierung eines neuen Kindertageseinrichtungsund -pflegeförderungsgesetzes im Rahmen seiner abschließenden Beratungen keine Zustimmung erteilen und wird dies ebenfalls dem Landtag empfehlen.
IV. Ferner empfiehlt der Sozialausschuss des Landtags in diesem Zusammenhang dem Landtag, die Landesregierung aufzufordern, dem Landtag unverzüglich einen vollständig überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen,“