Protocol of the Session on March 3, 2004

der dortige Innenminister gehört auch der CDU an: Absenkung um über 20 Millionen Euro.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Keine 260.)

Ein Blick nach Sachsen, mein Kollege Rasch dort gehört auch der CDU an: Absenkung der Finanzausgleichsleistungen um über 176 Millionen Euro.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Wolfgang Riemann, CDU: Da haben die aber auch bessere Steuereinnahmen.)

Das zeigt doch, dass dies kein parteipolitisches Problem ist, sondern diejenigen, die in der Verantwortung sind,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie verwechseln mal wieder Äpfel mit Birnen, Sie verstehen es wieder nicht!)

handeln müssen, und die, die die Verantwortung nicht haben, meckern können.

(Beifall Ministerin Sigrid Keler)

Das ist doch die Aufgabenverteilung, so auch in Mecklenburg-Vorpommern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Wir reden von Zahlen, die Sie nicht in den Griff kriegen.)

Angesichts, Herr Dr. Jäger, der von mir eben beschriebenen angespannten Haushaltslage stellt sich die Frage, welche finanziellen Auswirkungen die zum Jahresende 2003 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetze auf die kommunalen Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern haben werden. Was bringt insbesondere die Gemeindefinanzreform?

Zunächst, ich will darauf hinweisen, bringt die zweite Stufe der Einkommensteuerreform, die wegen der Flutkatastrophe auf das Jahr 2004 verschoben wurde, und der teilweise Vorzug der dritten Stufe der Einkommensteuerreform weitere Belastungen für Land und Kommunen. Für die Kommunen bedeutet dies für 2004 Einnahmeausfälle von voraussichtlich 12 Millionen Euro. Die weiteren Gesetze mit steuerlichen Maßnahmen – ich will sie hier jetzt nicht weiter erwähnen – werden sich in ihren Entlastungswirkungen auf die öffentliche Hand schrittweise von Jahr zu Jahr erhöhen. Die Steuermehreinnahmen für die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern werden für 2004 mit circa 3 Millionen Euro und 2005 mit circa 6 Millionen Euro zu Buche schlagen.

Hinweisen will ich nur noch, da meine Redezeit offensichtlich beendet ist, Frau Präsidentin, auf die angekündigte Vorlage des Optionsmodellgesetzes im Zuge der Umsetzung der Hartz-IV-Beschlüsse, die bereits auf kommunaler Ebene sehr heiß diskutiert wird. Es gibt sogar Hinweise aus Berlin, dass es im Zuge dieses Optionsmodells Zuschüsse direkt an die Landkreise geben soll.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Wenn die an Frau Keler vorbeigeleitet werden, dass Sie da nicht reinfassen können, dann bin ich beruhigt.)

Ich will nur sagen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern sehr wohl überlegen müssen, was der richtige Weg sein soll, beim Optionsmodell die Leistungen bei der Arbeitsverwaltung oder auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zusammenzuführen. Wir müssen dafür sorgen – mit „wir“ meine ich auch die Kommunalpolitiker –, dass nicht im Zuge dieser Gesetzesumsetzung die Kommunen, die Kreise und kreisfreien Städte unter Wasser gedrückt werden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Das können wir, wenn wir bei der Abwägung zwischen Arbeitsverwaltung und Landkreisen sind, sehr wohl abwägen. Und da rechne ich sehr mit Ihrer Kompetenz, Herr D r. Jäger, als Stadtpräsident. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Hinweise in dieser Frage.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Haben Sie gemerkt, wie gut das bei uns mittlerweile läuft?!)

In diesem Sinne wünsche ich den weiteren Beratungen viel Erfolg!

(Dr. Armin Jäger, CDU: Seit wir den Finanzdezernenten an Sie abgegeben haben, läuft das. Der macht jetzt IMAG.)

Wir gehen davon aus, dass wir noch in diesem Jahr eine neue Vorlage für das FAG brauchen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes auf Drucksache 4/704. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1038 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 9 und 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 9 und 10 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mehrheitlich angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses.

Hierzu hat der Abgeordnete Heinz Müller einen mündlichen Änderungsantrag gestellt, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem vom Abgeordneten Heinz Müller mündlich gestellten Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der vom Abgeordneten Heinz Müller mündlich gestellte Änderungsantrag bei zwei Stimmenthaltungen angenommen.

Wer dem Artikel 3 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1038 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1038 mit den soeben beschlossenen Änderungen mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktion bei wenigen Stimmenthaltungen aus der PDS-Fraktion und einer Gegenstimme aus der PDS-Fraktion angenommen.

Entsprechend einer interfraktionellen Vereinbarung rufe ich an dieser Stelle auf den Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsaus

schusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/1062.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/1062 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Interfraktionell wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. –

Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung aus der PDSFraktion angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses einstimmig angenommen.

Wir sind entsprechend einer interfraktionellen Vereinbarung an dieser Stelle am Ende der heutigen Sitzung, mit der Maßgabe, dass im Rahmen der heutigen Sitzung die noch vorgesehenen Tagesordnungspunkte zu Beginn der morgigen Sitzung entsprechend in der für die heutige Tagesordnung vorgesehenen Reihenfolge behandelt werden. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir sind damit am Schluss der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Donnerstag, den 4. März 2004, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.