Protocol of the Session on January 28, 2004

Das dritte Gesetz ist das Verfassungsschutzgesetz. Dieses soll der Verfassungsschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit eröffnen, wie auf Bundesebene bei Finanzdienstleistern, Post-, Dienst- und Luftfahrtunternehmen sowie bei Telekommunikationsund Teledienstleistern Auskünfte einzuholen. Dadurch soll es möglich werden, Geldströme oder Reisewege von Terroristen sowie deren Kommunikationswege kurzfristig zu erkennen und zu überwachen. Wegen der Bedeutung dieser Befugnisse sind an sie hohe Voraussetzungen geknüpft, selbstverständlich, würde ich hinzufügen. So darf der Verfassungsschutz diese Mittel nur dann einsetzen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren oder die Voraussetzungen für einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nach dem Artikel-10-Gesetz vorliegen. Zudem dürfen die Auskünfte erst eingeholt werden, nachdem die G-10-Kommission die Anträge genehmigt hat. Wie bei der Brief- und Telefonüberwachung hat die Kommission auch in diesen Fällen die Kontrollbefugnis über die gesamte Erhebung der Daten, über ihre Verarbeitung und Nutzung und ist insofern sehr viel umfassender als bislang in diese Überwachungsmaßnahmen eingebunden.

Von Bedeutung ist schließlich, dass die neuen Befugnisse des Verfassungsschutzes befristet sind, auch ein Tatbestand der Deregulierung, und der Verfassungsschutz verpflichtet ist, das parlamentarische Kontrollgremium des Bundes jährlich über die durchgeführten Maßnahmen zu unterrichten. Auf der Basis dieser Berichter

stattung findet eine Evaluierung statt, um nach Ablauf von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes, also im Januar 2007, zu entscheiden, ob diese neuen Befugnisse beibehalten werden sollen, also auch in den Jahren 2008 und folgenden, oder ob man diese Regelung auslaufen lässt.

Zuletzt will ich auf einen weiteren Punkt bei der Änderung des Verfassungsschutzgesetzes hinweisen. Dieser betrifft die Aufnahme der Öffentlichkeitsarbeit als eine Rechtsnorm in das Verfassungsschutzgesetz. Dadurch wird der Stellenwert dieser Tätigkeit zum Ausdruck gebracht und dem Gedanken nach mehr Transparenz – und vor allem auch danach, dass die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes für die gesamte Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden sollen – Rechnung getragen. Außerdem, das will ich nicht verschweigen, ist damit ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages der Koalitionsregierung von SPD und PDS auf den Weg gebracht worden.

Meine Damen und Herren, über eine zügige Beratung dieser Gesetzesmaterie würden wir uns sehr freuen. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit eine Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Thomas von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!

Herr Innenminister, Sie haben das so ausführlich gemacht, so dass ich mir, glaube ich, wesentliche Dinge ersparen kann. Nur so viel: Es ist die Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9. Januar 2002. Wir haben heute 2004. Die Bayern waren da etwas schneller, die hatten das schon Ende 2002 fertig.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Inhaltlich gibt es aus unserer Sicht hinsichtlich der einzelnen Änderungen keinen Diskussionsbedarf, weil die Forderungen, die wir aufgestellt haben, mit eingeflossen sind. Allerdings – und das muss man ganz deutlich sagen – genügt uns einiges nicht. Ich werde mich auf die Begründung zum Entwurf beziehen. Da heißt es nämlich auch, dass wir über ein neues Sicherheitskonzept zukünftig und perspektivisch noch reden müssen. Zu der Ergänzung: Bei den Befugnissen für die Verfassungsschutzbehörden darf ich daran erinnern, dass wir schon seit Jahren den Einsatz des Verfassungsschutzes auch gegen oK im Vorfeld fordern, weil nämlich die Vernetzung mit dem Extremismus mittlerweile nachgewiesen ist.

Wir stimmen also diesem Gesetzentwurf zu. Unsere Forderungen sind mit enthalten. Ich darf daran erinnern: Sicherheitspakete I und II haben wir hier im Landtag gehabt. Wir haben dem zugestimmt, bei Ihnen gab es ein paar Schwierigkeiten. Aber wir haben in der vorigen Woche auch die Kritik der Datenschützer nachlesen können. Und dazu muss ich aus unserer Sicht ganz klar und deutlich und grundsätzlich etwas sagen:

1. Die Gefahr für den Bürger kommt nicht von neuen Sicherheitsgesetzen, die rechtsstaatlich legitimiert und der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Der Innenminister hat es sehr ausführlich erläutert.

2. Dem permanent wachsenden Bedrohungspotential durch organisierte Kriminalität, Terrorismus, Gewaltkriminalität, Drogen, Korruption und Wirtschaftskriminalität muss der Staat zum Schutz seiner Bürger erweiterte rechtliche Instrumentarien für die Strafverfolgung entgegensetzen. Anders geht es nicht, das ist die berühmte Abwägung.

3. Manchmal kann man wirklich den Eindruck gewinnen, dass Datenschützer bei allem Respekt nicht ganz genau hinschauen, gegen wen sich diese Sicherheitsgesetze richten und wen sie wirklich schützen, nämlich uns, uns alle, und auch die Datenschützer.

4. Der in Deutschland praktizierte Datenschutz ist aus meiner Sicht – das ist natürlich eine relativ subjektive Meinung – eher eine Bedrohung für viele rechtstreue Bürger, weil er den Rechten der Täter immer noch zu Lasten der Opfer und Bürger zum Teil einen doch etwas zweifelhaften Spielraum einräumt.

(Beifall Lorenz Caffier, CDU)

Ich meine, das Problem liegt in diesem Bereich, insbesondere bei Terrorismus und oK, ganz woanders, durchaus vergleichbar zum Beispiel mit der Waffengeschichte. Heute ist der Bürger, und das wird nicht zur Kenntnis genommen, de facto wehrlos gegen die illegale Überwachung seiner Privatsphäre durch Kriminelle, durch Terroristen. Und das ist ein Problem, das wir nur abschaffen können, indem wir effektive Maßnahmen gegen diese Gruppierungen, und hier die rechtlichen Instrumentarien, verbessern.

(Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)

Ich denke, das sollten wir im Hinterkopf behalten. Die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Bürger werden von diesen Kriminellen eingeschränkt und nicht von Polizei, Justiz sowie Verfassungsschutz und auch nicht von den Geheimdiensten, obwohl sie das immer etwas anders sehen.

5. Mit den jetzigen in Deutschland und MecklenburgVorpommern vorhandenen rechtlichen Instrumentarien sind wir nach unserer Meinung, nach Unionsmeinung, insgesamt immer noch unzureichend gerüstet, weswegen es im Bundesrat immer noch einmal thematisiert wird.

Ähnlich sieht es trotz der Schily-Pakete I und II im Bereich der Terrorismusbekämpfung aus. Wir können uns drehen und wenden, wie wir wollen, nur mit Wachsamkeit können wir Terroranschläge, soweit wie irgend möglich, verhindern. Und Wachsamkeit heißt:

1. optimale rechtliche Rahmenbedingungen im Kampf gegen Terrorismus, weil der islamische Terrorismus der westlichen Welt schon lange vor dem 11. September 2001 den Krieg erklärt hat, und das übrigens auch in Deutschland,

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

2. verbesserte Personalausstattung, um sicherheitsgefährdende Strukturen erkennen zu können.

Nur mit mehr Personal – beim Verfassungsschutz haben Sie sich da Gott sei Dank durchgesetzt – und mehr Kontrolle, auch technischer Kontrolle, können sicherheitsgefährdende Strukturen erkannt, überwacht und damit Gefahren für die Bevölkerung vermindert werden. Es gibt immer noch, trotz aller Initiativen der Union, erhebliche sicherheitsgefährdende Lücken, die Rot-Grün leider bis heute in Berlin noch nicht schließen will. Zur Erinnerung: Mecklenburg-Vorpommern war das einzige Land ohne Antiterrorpaket, ohne verbesserte Rahmenbedingungen nach dem 11. September – Stichwort Schleierfahndung, Rasterfahndung. Hinzu kommt – das haben wir heute wieder gehört – der aus meiner Sicht skandalöse, sicherheitsgefährdende Personalabbau bei der Polizei als Maßnahme, die absolut in diesem Rahmen nicht akzeptiert werden kann. Im Übrigen geht dieser Personalabbau bis heute weiter. Auch das gehört in ein Antiterrorpaket, denn mit Antiterrormaßnahmen wird auch die Polizei mehr belastet.

Mehr Geld für Sicherheit, das ist natürlich ein Problem, aber, ich glaube, für Sie ist das total ein Fremdwort, und darüber muss geredet werden, zum Beispiel über Zielvereinbarungen, um Kriminalität zu senken. Ergebnis: Im Bereich der Kontrollkriminalität – wie zum Beispiel Drogen, wir wissen, dass mit Drogen der Terrorismus finanziert wird – läuft in Mecklenburg-Vorpommern nichts mehr wegen Personalmangel. Einzig, und das ist positiv, beim Verfassungsschutz konnte sich die SPD durchsetzen. Wir sind der Meinung, dass diese Stellen wirklich etwas bringen. Sie werden Strukturen und Gefahren erkennen, aber sie werden nichts tun können, was nach diesen Erkenntnissen notwendig wäre, weil sie diesen Koalitionspartner haben, der sicherlich verhindert, dass der Verfassungsschutz weiter personalmäßig aufgebaut wird. Ich denke, wir müssten das Ziel haben, auf unsere alte Soll-Stärke zu gehen, und nicht nur bei diesen sieben bis acht Personen zu bleiben.

Nicht nur im Bereich Wirtschaft und Bildung werden die entscheidenden Weichen für unsere Zukunft und unsere Zukunftsfähigkeit in Europa gestellt, sondern vor allem auch in dem Bereich Sicherheit und natürlich in dem Komplex Ausländerrecht, das ist nicht mehr voneinander zu trennen. Leider wiegt die rot-grüne Bundesregierung die Bevölkerung in einer Sicherheit, die es nicht gibt. Seit Jahren ist der Fanatismus der in Deutschland lebenden circa 31.000 Islamisten bekannt und besorgniserregend. Aber mit dem bekannten rot-grünen Doppelpass haben SPD und Grüne vielen Islamisten die deutsche Staatsbürgerschaft förmlich angetragen. Das wird jetzt von vielen Polizisten festgestellt. Wenn sie in die Moschee gehen, dann sehen sie dort den deutschen Doppelpass. Und deswegen kämpfen übrigens heute auch mehrere Dutzend Islamisten mit deutschem Pass in Tschetschenien und im Irak. Das sollte uns doch nachdenklich machen. Die Frage ist, was eigentlich passiert, wenn ein Terrorist mit diesem Doppelpass den Befehl bekommt, in Israel zu bomben, in Deutschland zu bomben. Die führen diese Befehle aus!

(Siegfried Friese, SPD: Das ist ja richtig gruselig, Herr Thomas.)

Das ist nicht gruselig, das ist die Realität. Gruselig ist das, was Sie mit der Polizei machen, und zwar seit Jahren!

(Beifall und Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Wir sind im eigenen Land den Gefahren durch Terroranschläge ausgesetzt, das müssen wir zur Kenntnis nehmen, das wurde klar mit den Prozessen an den Gerichten in Düsseldorf und Frankfurt im vorigen Jahr. Auch für Deutschland wurden Anschläge geplant, und das ist wirklich gruselig. Dort ist nämlich ein ehemaliger Leibwächter von Herrn Osama Bin Laden vernommen worden und er hatte zugegeben, bereits für Selbstmordanschläge in Deutschland die Orte und Ziele ausgesucht zu haben. Wir reden hier also nicht über Gruseligkeiten, sondern wir reden über die Realitäten. Und dass einiges verhindert worden ist, das ist nicht Ihr Erfolg, sondern das ist der Erfolg der Südschiene, denn dort sind die entscheidenden Maßnahmen getroffen worden.

Wir wissen auch, dass in Deutschland in ungezählten Hinterzimmern islamistische Wanderprediger Gewalt gegen unsere Kultur und gegen Juden predigen. In der Öffentlichkeit allerdings stellen sie sich lammfromm und natürlich demokratisch. Diese Verstellungspraxis macht es auch den Sicherheitsbehörden, die darum wissen, nicht einfacher, weil es immer noch Politiker gibt, die darauf hereinfallen. Allerdings – das muss man deutlich sagen und ich hoffe, Sie gehören dazu – haben die meisten Innenminister der Länder das Problem erkannt und sich ganz deutlich für Änderungen ausgesprochen. Leider ist das bis heute von den Linken in der SPD und von den Grünen immer wieder zu Lasten der Sicherheit verhindert worden.

Deswegen müssen wir Sie anlässlich dieses Gesetzentwurfes daran erinnern, dass das nicht genügt. Das ist ein erster, längst überfälliger Schritt. Wir brauchen in Deutschland ein drittes Sicherheitspaket. Spätestens nachdem Istanbul seinen 11. September erleiden musste, ist die deutsche Politik gefordert, sind wir in diesem Lande gefordert, die Spielräume, die ausländische gewaltbereite Extremisten in Deutschland immer noch haben, abzuschaffen. Wir können uns keinen Kalifen von Köln leisten. Wir können uns eigentlich keine König-Fahd-Akademie in Köln leisten, die zur Anlaufstelle von Fundamentalisten geworden ist. Sie hätte schon längst geschlossen werden können. Wir können uns keinen Zafer Yilmaz leisten, der seit 20 Jahren in Deutschland lebt, den deutschen Pass besitzt und als bärtiger Funktionär der Front der islamischen Kämpfer des großen Ostens zu den Anschlägen in Istanbul sagte: „Istanbul war nur eine Kleinigkeit. Das richtige Schlachtfest kommt erst noch.“ Das ist Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

die SPD und Grüne aus dem Katalog von 129 a herausgenommen haben. Dagegen hat Bayern Ende November Einspruch erhoben. Von wegen Gruselkabinett – das Gruselkabinett ist auf der anderen Seite.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Rainer Prachtl, CDU: Den müssen wir nach Bad Kleinen schicken. – Dr. Ulrich Born, CDU: Ich fahr dann nicht wieder nach Bayern.)

Wir können uns auch keine 2.400 islamistischen Gebetsräume, darunter 140 Moscheen, leisten, die nach islamistischen Eroberern benannt worden sind und in denen viel zu oft gegen das deutsche Grundgesetz und für Gewalt gegen Juden und Christen gepredigt wird. Und wir können uns keine islamische Geistlichkeit leisten, die sich bis heute in Deutschland nicht unmissverständlich von dem islamischen Terrorismus distanziert hat.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Diese Distanzierung muss öffentlich eingefordert werden. Und wer sich vom Terror nicht distanziert, darf sein Amt im demokratischen Europa nicht weiter ausführen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ende vorigen Jahres sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Klaus Jansen: „Hoch religiöse Terroristen haben keine Skrupel, unsere Schulen mit Rauschgift zu überschwemmen.“

Anlässlich des vorliegenden Gesetzes verweisen wir also hier nochmals auf die Unionsforderung für ein drittes Sicherheitspaket.

Erstens wäre da die Kronzeugenregelung. Sie ist besonders wichtig, weil wir zu wenig Möglichkeiten haben, in die ethnisch-geschlossenen Gruppierungen einzubrechen. Der Staat braucht aussagebereite Extremisten im Interesse unserer Sicherheit, denen dann auch Strafnachlässe im Interesse unserer Sicherheit und anonyme Zeugenaussagen gewährt werden können. Das ist eine Abwägung, die man akzeptieren kann. Wichtig ist diese Regelung natürlich auch im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität.

Wir brauchen zweitens biometrische Daten wie Fingerabdrücke in Ausweisen und Visumsanträgen, auch in Verbindung mit dem Ausländerzentralregister. Damit könnte die weltweite Bewegungsfreiheit der terroristischen Gewalttäter erheblich eingeschränkt werden. Was die Amerikaner können, sollten wir Deutschen doch auch können. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass wir dazu gezwungen werden.

Drittens geht es um Einreiseverweigerung und Abschiebung von Extremisten schon bei Hinweisen auf Unterstützung von Terror. Das würde die deutschen Sicherheitsbehörden massiv entlasten. Sie bauen Personal ab, aber sie entlasten sie nicht mal mit rechtlich vernünftigen Möglichkeiten. Terrorverdächtige müssen abgeschoben werden können, ohne dass gerichtsfeste Beweise vorliegen. Diese sind durch jahrelange Überwachung den Sicherheitsbehörden ohnehin schon namentlich bekannt.

Viertens benötigen wir eine viel größere Zurückhaltung bei Einbürgerung und Zuwanderung. Wir können es uns nicht leisten, den Terror per Zuwanderung zu importieren und den deutschen Pass noch als Gratisleistung dazuzugeben. Es wird also allerhöchste Zeit, dass Deutschland sein Asylrecht an die Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen anpasst. Darüber redet bei dem Thema keiner mehr. Artikel 14 besagt, dass Asyl weder gewöhnlichen Kriminellen zusteht noch Personen, deren politische Ziele im Widerspruch zu den Prinzipien und Zielen der UN stehen. Ich denke, das war deutlich genug.

Fünftens. Die unter anderem in der Danziger Erklärung geforderte Beweislastumkehr ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, den Terroristen und der organisierten Kriminalität ihre finanzielle Basis zugunsten des Staates zu entziehen. Hier ist wirklich Geld zu holen für den Staat, also die rechtlichen Rahmenbedingungen bitte dafür zu schaffen: mehr Geld für den Staat, größere Sicherheit für die Bürger. Leider wird das immer noch von Rot-Grün verweigert. Das gehört in ein drittes Sicherheitspaket und dafür werden wir uns auch weiter engagieren.

Aber was ist in Berlin los? Statt eines dritten Sicherheitspaketes wird die ganze Bevölkerung wegen so genannter Nachbarschaftshilfe kriminalisiert.