Protocol of the Session on December 22, 2003

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 27. Sitzung des Landtages. Die Landesregierung hat gemäß Paragraph 72 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung die heutige Dringlichkeitssitzung verlangt. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 27. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 27. Sitzung gemäß Paragraph 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, wollte ich eigentlich unserem Kollegen Harry Glawe zu seinem 50. Geburtstag nachträglich gratulieren, aber ich sehe ihn noch gar nicht. Vielleicht übermitteln wir das dann, wenn er da ist.

(Norbert Baunach, SPD: Vielleicht sehen wir ihn, dann unterbrechen wir die Sitzung.)

Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003, auf Drucksache 4/945, in Verbindung mit der Darstellung der Folgewirkungen für die Haushaltsjahre 2004 und 2005.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2003) (Erste Lesung) – Drucksache 4/945 –

Darstellung der Folgewirkungen für die Haushaltsjahre 2004 und 2005

Da Herr Kollege Glawe jetzt eingetroffen ist, nochmals nachträglich unseren herzlichsten Glückwunsch zum 50. Geburtstag.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes hat die Finanzministerin Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In letzter Zeit werde ich öfter gefragt, ob mir meine Arbeit noch Spaß macht. Ich antworte: Ja, aber das Jahr 2003 war das schwierigste in meiner Amtszeit.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich habe Ihnen hier im Parlament schon viele Haushalte und Nachträge vorgelegt, aber ich habe mich dabei noch nie so beunruhigt gefühlt wie heute. Die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sind in einem dramatischen Ungleichgewicht. Dies ist durch die Novembersteuerschätzung in erschreckendem Ausmaß deutlich geworden.

Wir haben das dritte Jahr in Folge einen absoluten Rückgang der Steuereinnahmen zu verzeichnen. Die voraussichtlichen Einnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden in diesem Jahr unter dem Niveau des Jahres 1995 liegen. Das wiederum liegt nicht am Steueraufkommen bei uns, sondern an den überproportionalen Einbrüchen bei den steuerstarken westlichen Flächenlän

dern. Die Ausgaben aber liegen allein bei den Zinsen und beim Personal um 550 Millionen Euro höher als 1995. Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass die Steuerschwäche nicht nur einen vorübergehenden Engpass darstellt, den man mit Sparmaßnahmen der üblichen Art auffangen kann. Wir müssen vielmehr der Wahrheit ins Gesicht sehen, dass das Niveau unserer Einnahmen auf Dauer wesentlich niedriger bleiben wird, als wir noch vor einem Jahr annehmen konnten.

Damit ist unser Ziel gefährdet, den investiven Nachholbedarf im Wesentlichen bis 2010 abzuarbeiten. Wenn es uns nicht gelingt, in den nächsten zwei bis drei Jahren die Neuverschuldung wieder deutlich abzusenken, werden die hohen Zinslasten uns alle Spielräume nehmen. Um dieser bedrohlichen Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Landesregierung innerhalb der letzten Monate gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen entsprechende Konsequenten gezogen und den bisherigen Konsolidierungskurs deutlich verschärft. Wir sind gezwungen, von Positionen, die wir bisher für unverrückbar gehalten haben, abzugehen und ganz neue Wege zu beschreiten. Dieses will ich an zwei Beispielen erläutern:

Erstens. Der Personalabbau muss energisch beschleunigt werden. Das heißt, dass wir im Ernstfall auch nicht davor zurückschrecken dürfen, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Wir streben zwar an, dieses Ergebnis durch Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften zu vermeiden, aber wenn dies nicht gelingt, wird es auch zu Entlassungen kommen müssen. Sie können sich vorstellen, dass solche Aussagen für mich als Mitglied einer SPD/PDS-Landesregierung nicht einfach sind.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Zweitens. Wir werden nicht mehr in der Lage sein, die noch im Koalitionsvertrag festgeschriebene Mindestgarantie für die Kommunen weiter aufrechtzuerhalten. Sie wird ab 2005 entfallen müssen.

Darüber hinaus werden wir in zahlreichen weiteren Bereichen Einschnitte vornehmen. Dieses reicht von einer Anpassung der Beihilferegelung an die Gesundheitsstrukturreform über Einschnitte bei den sächlichen Verwaltungsausgaben, den Landesprogrammen, den Investitionen, einschließlich des staatlichen Hochbaus, bis hin zur Abschaffung beziehungsweise Kürzung von Leistungsgesetzen. Das betrifft zunächst das Landeserziehungsgeld und die Förderung an Privatschulen. Im Laufe des Jahres 2004 werden wir Ihnen weitere Gesetzesvorschläge mit Wirkung für das Jahr 2005 vorlegen.

Die Ressorts werden bei der Umsetzung der Sparvorgaben Aufgabenkritik betreiben und Schwerpunkte setzen müssen. Die Ergebnisse der Spezifizierung werden wir dem Finanzausschuss im Frühjahr dieses Jahres und des kommenden Jahres vorlegen, so dass das Parlament auf diese Weise an der Umsetzung beteiligt wird. Wir streben an, bei den sächlichen Verwaltungsausgaben Eingriffe insbesondere bei den Gutachten und bei den IT-Ausgaben vorzunehmen.

Trotz dieser deutlichen Verschärfung des Sparkurses können wir die Aufnahme zusätzlicher Schulden leider nicht vermeiden. Sie werden mir abnehmen, dass mir diese Konsequenz nicht leicht gefallen ist. Das betrifft zunächst den Nachtrag für 2003, also für das jetzt fast abgelaufene Jahr. Hier werden wir die Neuverschuldung um 225 Millionen Euro anheben müssen, weil in diesem Jahr neben

Steuermindereinnahmen von 190 Millionen Euro auch noch Einnahmeverschiebungen von der Europäischen Union in Höhe von 80 Millionen Euro zu erwarten sind.

Die bereits im Mai ergriffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen in Höhe von 45 Millionen Euro konnten die genannten Verschlechterungen nur zum geringen Teil auffangen. Den Einsparungen stehen leider Zusatzbedarfe bei den gesetzlichen Sozialleistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe, Betreuungskosten und BAföG gegenüber. Für die Jahre 2004 und 2005 sehen wir einen Kurs vor, bei dem die Neuverschuldung schrittweise wieder zurückgeführt werden soll. Die neuen Eckwerte lauten: 892 Millionen Euro für 2004 und 584 Millionen Euro für 2005. 2004 sind 67 Millionen Euro enthalten als Auswirkung der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses auf Bundesebene. Ich möchte Ihnen diese Auswirkungen der Bundesbeschlüsse kurz darstellen, jenseits aller Aufgeregtheiten über Abstimmung, Rechenfehler, Elefantenrunden und Medienrummel:

Erstens. Für die Bürger ist erfreulich, dass die Steuern insgesamt um 15 Milliarden Euro reduziert werden. Das betrifft sowohl das Vorziehen der letzten Stufe der Steuerreform, die eigentlich erst 2005 vorgesehen war, als auch die Konsequenz der zweiten Stufe der Steuerreform, die ab 2004 wirksam wird. Dieses ist eine beträchtliche Impulswirkung für unsere Volkswirtschaft. Ich halte es deshalb für nicht angemessen, dass Wirtschaftssachverständige schon wieder dabei sind, diese gemeinsame Anstrengung kleinzureden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Zweitens. Für das Land bedeutet das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform Einnahmeausfälle in 2004 von 42 Millionen Euro. In 2005 ist schon im Kabinettsentwurf die dritte Stufe der Steuerreform voll veranschlagt. Insoweit, Herr Rehberg, müssen Sie die Zahlen aus Ihrer Pressemeldung vom 18. Dezember korrigieren, weil dort noch ein zusätzlicher Ausfall von 70 Millionen Euro angenommen wird.

Die Gewerbesteuerreform kostet das Land in 2004 zusätzlich 25 Millionen Euro und 2005 28 Millionen Euro. Die sonstigen steuerlichen Maßnahmen einschließlich des Subventionsabbaus nach dem Modell Koch/Steinbrück bewirken in 2004 Verbesserungen von 25 Millionen Euro und im folgenden Jahr von 42 Millionen Euro. Insgesamt ergeben sich gegenüber dem Stand des Nachtragshaushaltes Verschlechterungen für 2004 von 67 Millionen Euro, denn der Subventionsabbau war in dem Konzept, das wir Ihnen mit dem Nachtrag vorgelegt haben, bereits berücksichtigt.

Die Auswirkungen von Hartz IV sind noch nicht bezifferbar, allerdings haben wir erreicht, dass die überproportionale Belastung der ostdeutschen Länder durch spezielle Sonderergänzungszuweisungen ausgeglichen wird. An dieser Stelle habe ich mich im Vorfeld besonders engagiert. Ich habe mit einem Brief an alle Beteiligten und durch energische Diskussionsvorstöße dafür gesorgt, dass diese Sonderbelastung der ostdeutschen Länder erkannt und entsprechend berücksichtigt worden ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)

Das Gesetz zur Umsetzung des vereinbarten Optionsmodells wird erst im Frühjahr vorliegen. Dann werden die Zahlen belastbar genannt werden können. Ich gehe aber

davon aus, dass ab 2005 aus der Gemeindfinanzreform, also Gewerbesteuer plus Hartz IV, keine zusätzlichen Belastungen für das Land entstehen werden.

Die Hoffnungen der Kommunen haben sich nur zum Teil erfüllt. Das ist eine Folge des Kompromisses. Die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage – sprich Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuer – war nicht durchsetzbar. In 2004 erhalten die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aus der Gewerbesteuerreform zusätzlich 23 Millionen Euro. Dem stehen Verschlechterungen durch das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform und die Verbesserungen aus den sonstigen steuerlichen Maßnahmen gegenüber, so dass am Schluss netto 14 Millionen Euro zusätzlich bei den Kommunen verbleiben. Für 2005 rechne ich aus den steuerlichen Verbesserungen der Gewerbesteuerreform und Hartz IV mit einem Plus von über 50 Millionen Euro für die Kommunen. Zusammengefasst kann man sagen, die Kommunen sind die Gewinner. Die Länder haben weniger eingebüßt als befürchtet und der Bund hat draufgelegt.

Übrigens, der Bundeskanzler hat den ostdeutschen Ländern zugesagt, das Investitionszulagengesetz um zwei Jahre zu verlängern. Für die Zusatzrenten aus dem AAÜG soll außerdem eine Überprüfung mit dem Ziel der Leistungsbegrenzung stattfinden.

Alle Beteiligten haben sich große Mühe gegeben, die Wirkung möglichst genau abzuschätzen. Dennoch, für den Grad der Genauigkeit all dieser Zahlen kann niemand wirklich die Hand ins Feuer legen.

Meine Damen und Herren, innerhalb der Haushaltseckdaten, die ich hier skizziert habe, hat die Landesregierung in drei Schwerpunktbereichen Akzente gesetzt:

Erstens. Zur Abfederung der Einschnitte bei den Kommunen sind die Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich für 2004 gegenüber dem Regierungsentwurf um 35 Millionen Euro aufgestockt worden. Damit sind wir weit großzügiger als jedes andere Bundesland. Kein anderes Bundesland hat bisher die Steuereinbrüche ohne Beteiligung der Kommunen abgefangen, nur Mecklenburg-Vorpommern. Die Mindestgarantie wird von 2002 bis 2005 zu Aufstockungsbeträgen von über 400 Millionen Euro führen.

Zweitens. Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden 200 kw-Stellen gestrichen und eine haushaltsrechtliche Ermächtigung vorgesehen, gegebenenfalls weitere 100 Beschäftigungsverhältnisse zu finanzieren. Damit wird die Unterrichtsversorgung jedoch nur dann zu gewährleisten sein, wenn wir gleichzeitig Stellenminderbedarfe organisieren. Ich denke an die Anhebung der Lehrerarbeitszeit bei bestimmten Schularten und an weitere Eingriffe, zum Beispiel beim Kurssystem in der Oberstufe und bei den Wahlpflichtfächern. Damit uns nicht mittelfristig immer wieder neue Mehrbedarfe ins Haus stehen, werden wir im ersten Halbjahr 2004 gemeinsam mit den Fachpolitikern aus den Koalitionsfraktionen und dem Bildungsminister Entlastungsmaßnahmen konzipieren müssen, die mittelfristig wirksam werden.

Drittens. Damit unsere Werften alle Aufträge akquirieren können, die ihnen angeboten werden, wird die Werfthilfe für 2004 um 6,7 Millionen Euro und für 2005 um 6,3 Millionen Euro aufgestockt. In den beiden Folgejahren sind weitere Raten zur Ausfinanzierung dieses zusätzlichen Werfthilfeprogramms erforderlich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Angelika Gramkow, PDS: Das Gleiche können die Hochschulen auch sagen.)

Meine Damen und Herren, das Land unternimmt also große Anstrengungen für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen und aller anderen Bereiche, auch der Hochschulen. Aber trotzdem müssen wir uns dann von einem Vertreter des Städte- und Gemeindetages sogar noch sagen lassen, wir würden den Ärmsten der Armen den Kopf abschlagen, und der Rektor einer unseren Hochschulen ist nicht einmal bereit, die massiven Aufbauleistungen an den Hochschulen auch nur wahrzunehmen. Für mich grenzen beide Fälle an Realitätsverweigerung. Dass die Studenten heute hier gegen Kürzungen demonstrieren, halte ich für legitim. Allerdings sind die von ihnen erhobenen Forderungen, nämlich die jährliche Steigerung von 3,5 Prozent und ein jährlicher Hochschulbaukorridor von 120 Millionen Euro, fern jeder realistischen Möglichkeit. Wir erwarten, dass gerade in Zeiten knapper Kassen nicht gegeneinander, sondern konstruktiv miteinander gearbeitet wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Insgesamt betrachte ich das Konzept, das ich Ihnen hier dargestellt habe, als eine Kombination von harten Konsolidierungsschnitten einerseits und unumgänglichen Verbesserungen in wenigen Schwerpunktbereichen andererseits.

Für mich als Finanzpolitikerin ist besonders schmerzlich, dass wir in den Jahren 2003 und 2004 die in der Verfassung vorgesehene Regelkreditobergrenze nicht einhalten können und zusätzliche Ausnahmekredite aufnehmen müssen. In den Unterlagen, die Ihnen vorliegen, wird ausführlich begründet, warum dies nach unserer Auffassung notwendig und verfassungsrechtlich zulässig ist. Besonders wichtig ist mir, dass wir spätestens ab 2005 wieder in dem von der Verfassung vorgezeichneten Regelkreditrahmen bleiben.

Mit 584 Millionen Euro werden wir in dem Jahr nur noch etwa die Hälfte der Neuverschuldung haben, die wir im Nachtrag 2003 veranschlagen. Die darin angelegte Reduzierung der Neuverschuldung müssen wir in den Folgejahren konsequent fortsetzen. Mit diesem Haushalt und den ergänzenden Eckdaten für 2004 und 2005 schöpfen wir die Konsolidierungsmöglichkeiten aus, die uns bisher zur Verfügung stehen. Die Bewältigung der mittelfristigen Probleme wird uns nur dann gelingen, wenn wir uns als Land gemeinsam mit den Kommunen neu strukturieren. Deshalb möchte ich am Ende meiner Ausführungen noch einmal hervorheben, wie wichtig eine durchgreifende Verwaltungs- und Funktionalreform für ein gemeinsames finanzielles Überleben von Land und Kommunen ist.

Mir ist bewusst, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir Ihnen nicht nur mit dieser Sondersitzung so kurz vor Weihnachten, sondern auch mit den jetzt noch kurzfristig nachzureichenden Spezifizierungsvorlagen erhebliche Mühen zumuten. Wir werden in den kommenden Monaten gemeinsam noch viele Diskussionen zu bestehen haben. Ich hoffe dabei auf die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dabei werden sicherlich auch die Vorschläge der CDU einzubeziehen sein, die sich in Teilen mit den unseren durchaus decken.

Und zum Schluss: Das Jahr 2003 war für alle Finanzminister und Kämmerer wahrhaft kein gutes Jahr. Hoffen wir gemeinsam auf ein besseres 2004!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 210 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Vorsitzende der CDU-Fraktion Herr Rehberg.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zwei Tage vor Heiligabend – eine schöne Bescherung, kann man sagen, aber die Bescherung erfolgt zwei Tage früher. Wir haben einen Nachtragshaushalt unterm Weihnachtsbaum. Das ist der dritte Haushalt, mit dem wir uns in diesem Jahr beschäftigen müssen, wenn ich den übertragenen Fehlbetrag – auch das gerät leicht aus dem Blick – von 283 Millionen Euro aus dem Vorjahr in die Haushalte 2003 und 2004 unberücksichtigt lasse, denn der allein wäre doch wohl einen separaten Nachtragshaushalt im Jahr 2002 wert gewesen.

Frau Ministerin Keler, ich muss Ihnen erst einmal meinen Respekt für die erbrachte Leistung im Vermittlungsausschuss aussprechen, nicht nur für die langen Nächte. Sie waren direkt an den Verhandlungen beteiligt. Nach meiner Rechnung waren das die Ministerpräsidenten von zwölf weiteren Bundesländern auch, als es um viel ging für Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben als Finanzministerin Ihren Beitrag geleistet, der für Deutschland und für Mecklenburg-Vorpommern nach unserer Auffassung den Weg in die richtige Richtung weist.