aber dann die Zahlung nicht erfolgt, dass man da keine Zwischenmöglichkeiten hat. Das werden wir ausstellen.
Und ein sehr wichtiger letzter Teil, es wird eine vorläufige Zahlungsanordnung geben im Wege der einstweiligen Anordnung und man kann dann auf diese Weise die Außenstände schneller eintreiben. Wir kennen das schon von der Fertigstellungsbescheinigung. Diese hat sich in der Praxis nicht bewährt. Da wird ein neues Mittel installiert werden.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass wir das Problem Moral, Zahlungsmoral nicht durch Gesetze, auch nicht durch Bundesgesetze in den Griff bekommen werden, aber ich bin sicher, dass wir mit diesen Änderungen ganz deutlich Verbesserungen hinbekommen. Das sind vernünftige Änderungen, die etwas bringen.
kern in unserem Land die nötige Hilfestellung zu geben. Ich würde mich freuen, wenn dies weiter unser gemeinsames Anliegen bliebe. – Vielen Dank.
Herr Minister, Sie gestatten jetzt eine Anfrage des Abgeordneten Friedrich? interjection: (Zustimmung)
Herr Minister, wie steht Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Zahlungsmoral im Bundesdurchschnitt da im Gegensatz zu anderen Ländern? Gibt es darüber eine Erhebung?
Also es ist sicherlich so, dass die Probleme mit Zahlungsrückständen, mit dem Nichtzahlen hier im Land und vielleicht insgesamt im Osten deutlich höher waren, als es zunächst im Westen war, und das hängt einfach mit Liquidität zusammen. Dass die Probleme eben darin bestehen, ist ja nicht so, wir haben das häufig diskutiert. Das Stichwort „Zahlungsmoral“ führt uns etwas in die Irre, weil es den Eindruck erweckt, als ob es eine Frage der Moral sei, dass man zahlt oder nicht zahlt. Das mag in dem einen oder anderen Fall so sein, aber bei den meisten Handwerkern in unserem Lande ist es so, dass das ein Teufelskreis ist. Die Kapitaldecke ist zu dünn, man bekommt die Rechnungen nicht bezahlt, dann kann man seinerseits nicht zahlen. Dadurch entstehen die Hauptprobleme und deshalb liegen wir da leider sicherlich höher als im Mittelfeld.
Zum elektronischen Mahnverfahren, wenn es jetzt eingeführt werden würde: Wie bekommen die Empfänger dann schneller ihr Geld? Das würde mich mal interessieren.
Also das ist ja unser Hauptproblem, dass am Ende das ganze Bündel von Maßnahmen, das wir ergreifen, dazu führen muss, dass am Ende in der Tat schneller Geld fließt. Aber es gibt viele Zwischenschritte, wo man etwas erreicht hat, aber noch kein Geld auf der Hand hat. Auch diese Zwischenschritte müssen schnell gehen. Das Mahnverfahren ist ja ein Verfahren, das dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet ist, dass man also jemandem sagt, wenn du jetzt nicht sofort zahlst, werde ich ans Gericht gehen. Das ist ein Verfahren, das dazu führt, dass häufig doch noch schnell bezahlt wird. Und das elektronische Mahnverfahren führt nur dazu, dass diejenigen, die das in Anspruch nehmen, das leichter und schneller in Anspruch nehmen können. Das ist eigentlich eine Erleichterung unserer Arbeit. Und insofern wäre es nur dann sinnvoll, wenn man genug Verfahren hat, sonst lohnt es sich nicht.
Fraktion am 15. Januar 2003 den Antrag, zu dem wir heute eine Beschlussempfehlung des federführenden Rechtsausschusses vorliegen haben, hier eingebracht habe, ist dieser Antrag zunächst auf eine Reihe von Vorbehalten gestoßen. Umso mehr freue ich mich, dass die Beratungen in den drei beteiligten Ausschüssen, Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss und im federführenden Rechtsausschuss, außerordentlich gründlich erfolgt sind und von großer Sachlichkeit geprägt waren. Ich möchte mich hier bei allen Beteiligten ausdrücklich bedanken, insbesondere auch bei dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Kollegen Krumbholz, der ja eben in seiner Berichterstattung noch mal auf die wesentlichen Diskussionspunkte eingegangen ist.
Ich möchte dem Hohen Haus sehr nachdrücklich empfehlen, sich die auch ungewöhnlich ausführliche Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses anzusehen, denn Sie können aus diesem Bericht einerseits die Stellungnahmen der angehörten Sachverständigen noch mal in der Zusammenfassung sehen und Sie können sehen, wo wir die wesentlichen Probleme im Zusammenhang mit der Frage Zahlungsmoral gefunden haben, und welche Lösungsansätze wir hier sehen.
Eins möchte ich ausdrücklich sagen, Herr Kollege Friedrich, anknüpfend an die Fragen, die Sie eben dem Justizminister gestellt haben. Wir hatten in unserem Antrag unter Punkt 1 Folgendes gefordert: „Die Landesregierung wird aufgefordert, … dem Landtag einen Bericht zur Situation der Zahlungsmoral gegenüber klein- und mittelständischen Unternehmen … in Mecklenburg-Vorpommern zu geben“. Mit diesem Wunsch haben wir uns leider nicht durchsetzen können in den beteiligten Ausschüssen, bei aller ansonsten großen Übereinstimmung, aber Ihre Frage hat deutlich gemacht, dass wir in der Tat hier noch verlässliche Daten brauchen. Und ich appelliere an die Landesregierung, dass sie zumindest den Ausschüssen in Kürze einen entsprechenden Bericht vorlegt, denn die Fragen des Kollegen Friedrich haben noch einmal deutlich gemacht, dass wir hier dringenden Informationsbedarf haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Justizminister hat eben darauf hingewiesen, dass das Problem Zahlungsmoral erstens mit diesem Schlagwort nur sehr allgemein umfassend dargestellt wird, aber auch ungenau, und es ein sehr vielschichtiges Problem ist. Es geht genau genommen, wenn Sie noch mal den Antrag nehmen und die Beschlussempfehlung dazusetzen, um das Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand und um das Zahlungsverhalten der Privaten, insbesondere der Geschäftsleute.
Erstens zum Zahlungsverhalten von Unternehmen, also nicht das der öffentlichen Hand, das ist ein gesonderter Punkt, auf den ich gleich noch eingehe. Hier müssen wir wiederum unterscheiden zwischen denjenigen, die zahlungsunwillig sind, obwohl sie zahlungsfähig sind. Und da ist in der Tat das relevant, was der Justizminister eben angesprochen hat. Hier ist unmittelbar das Land gefordert, die Landesregierung. Hier haben wir es nämlich ganz vordringlich mit einem Justizproblem zu tun, und das seit Jahren, mit einem Problem, das sich seit Jahren verschärft.
Gerade im Bereich der Bauwirtschaft zeigt sich immer mehr, wie verheerend es ist, wenn die Verfahrensdauern
so lange sind, dass wir im Grunde genommen aus der wirtschaftlichen Betrachtung heraus hier von einem Stillstand der Rechtspflege sprechen müssen. Es grenzt an eine Justizverweigerung, ich habe bei der Einbringung darauf hingewiesen, wenn in der ersten Instanz Bauverfahren etwa zwei Jahre oder länger dauern, das Ganze dann in die zweite Instanz geht und letztendlich notgedrungen mit einem Vergleich endet. Das hilft den Unternehmen im Land in keiner Weise weiter. Und wenn dann auch noch die Zwangsvollstreckung nicht funktioniert, das hat der Minister eben angesprochen, dann müssen wir leider konstatieren, dass das wichtige Instrumentarium, welches das Land zur Verfügung stellen muss für die Unternehmen, nämlich Forderungen durchzusetzen, hier versagt.
Ich habe in der Ersten Lesung deutlich gemacht, dass wir offizielle Mitteilungen haben von Gerichtsvollzieherverteilungsstellen, dass mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 4 bis 7 Monaten zu rechnen ist. Und jeder, der sich das einmal in der Praxis angesehen hat, weiß, dass dann das ganze Zwangsvollstreckungsverfahren in sich zusammenbricht. Also hier ist in der Tat die Justiz ganz unmittelbar gefordert.
Und, Herr Minister Sellering, soweit wir, das ist ja eben deutlich geworden, im Wesentlichen Ihrer Analyse zustimmen, in einem Punkt, muss ich Ihnen sagen, auch wenn der Kollege Glawe sich gerade zur Regierungsbank begibt, hat Kollege Glawe leider mehr Ahnung von dem Problem, als Sie sich das vorstellen können,
denn zu einem Zeitpunkt, als Sie noch nicht Mitglied des Hohen Hauses waren und auch noch nicht der Landesregierung angehört haben, hat Ihr Vorvorgänger uns schon in sehr leuchtenden Farben das Projektmodell in Wismar vorgestellt. Wir sind davon ausgegangen, dass wir inzwischen flächendeckend bei allen Amtsgerichten des Landes das elektronische Grundbuch hätten, denn so wurde es damals angekündigt. Dass dies leider nicht geschehen ist, darauf hat Kollege Glawe vorhin hingewiesen. Insofern ist der Vorwurf, dass er sich mit dieser Problematik nicht auskenne, unberechtigt.
Leider weiß jeder hier im Hohen Hause, der damals schon Mitglied war, dass dieses Problem aus sehr wenig nachvollziehbaren Gründen immer noch nicht gelöst ist. Hier ist also dringender Handlungsbedarf notwendig. Sie haben die volle Unterstützung des ganzen Rechtsausschusses, das wissen Sie, wenn es darum geht, hier entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, das Problem ist, Sie müssen innerhalb der Regierung für die Justiz einfach mehr Verständnis finden.
Hier ist mehr Nachdruck gefordert, wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass die Justiz auch stellenmäßig so ausgestattet ist, dass sie ihrem Auftrag gerecht werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, soweit es um das Problem der Zahlungsunfähigen geht, ist das alles noch viel, viel schwerwiegender, was wir hier konstatieren müssen. Zunächst einmal freue ich mich sehr, dass es nun gelungen ist, das ganze Hohe Haus davon zu über
Ich erinnere daran, dass das bei der Ersten Lesung noch nicht auf Zustimmung gestoßen ist, als wir gesagt haben, es kann nicht sein, dass der Staat sich zinslose Kredite von Unternehmen geben lässt, und zwar dadurch, dass er Umsatzsteuer einfordert, die die Unternehmen selbst gar nicht bekommen haben. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass die Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen unserem Begehren nun gefolgt sind und wir unseren Antrag in der Beschlussempfehlung insofern noch erweitern, als wir die entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Sachsen-Anhalt unterstützen. Ich denke, nachdem das in den Ausschüssen so befürwortet worden ist, dass das auch im Landtag insgesamt Zustimmung finden wird. Das ist sicherlich eine notwendige Einzelmaßnahme.
Ich hoffe, Frau Kollegin Gramkow, dass die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern das Notwendige tut, um diesen Antrag zu unterstützen. Wir haben hier die Möglichkeit, unsere Landesregierung zum Handeln aufzufordern, darauf zielt die Beschlussempfehlung ab. Ich würde mich sehr freuen, wenn das Hohe Haus hier nachdrücklich dieser Beschlussempfehlung zustimmt.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Siegfried Friese, SPD: Die Frage ist aber nicht beantwortet.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einmal auf die grundlegende Problematik eingehen, denn es wird hier immer wieder über die Banken gesprochen. Das Finanzierungsproblem zeigt sich bekanntlich deutschlandweit und ist nicht nur auf einzelne Regionen beschränkt. Allerdings haben wir hier auch eine verschärfte Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch in wirtschaftlich starken Regionen wie in Bayern und BadenWürttemberg haben sich insbesondere Großbanken aus der Mittelstandsfinanzierung weitgehend zurückgezogen.
Das Bankenwesen in Deutschland befindet sich in einer tief greifenden Umstrukturierungsphase, die insbesondere international begründet ist und langfristig zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit führen soll. Dieser Umstrukturierungsprozess überschneidet sich zeitlich mit einer sehr starken wirtschaftlichen Rezession, welche die Banken in Deutschland ebenfalls trifft. 2002 war das schlechteste Bankenjahr seit Ende des Zweiten Weltkriegs, über 40.000 Unternehmenspleiten haben allein bei den Banken zu Kreditausfällen in Milliardenhöhe geführt.
Neben schwachen Märkten und schwacher Konjunktur, unter denen die Banken in aller Welt zu leiden haben, sind freilich viele der deutschen Probleme hausgemacht. Einer der Hauptgründe der Krise liegt sicherlich auch in der Struktur unseres Bankensystems. Kein anderes Land der Welt hat drei hermetisch gegeneinander abgeschottete Bankensysteme, und zwar einen privaten, einen öffentlich-rechtlichen und einen genossenschaftlichen Sektor. Diese Strukturen sind historisch gewachsen. Hier muss vor allem auch überlegt werden, wie angesichts der internationalen Wettbewerbssituation unser deutsches Bankensystem wettbewerbsfähig bleibt.
Auf der Unternehmensseite haben wir es vor allem mit fünf Problemen zu tun, die unmittelbar auch mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusammenhängen. Wir haben vor allen Dingen in Mecklenburg-Vorpommern eine niedrige Eigenkapitalquote, bundesweit liegt sie bei etwa 17 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern unter 10 Prozent. Das ist vor allem auch im internationalen Vergleich extrem niedrig. Wir haben das Problem der fehlenden Sicherheiten unserer Unternehmen und wir haben eine sehr starke Fremdkapitalorientierung, eine signifikant geringere Bereitschaft zu anderen Finanzierungsformen wie etwa Beteiligungen, Leasing und so weiter. Förderkredite werden in Mecklenburg-Vorpommern nur von 22,8 Prozent der Unternehmen erfragt, gegenüber 44,4 Prozent in Ostdeutschland insgesamt.
Und schließlich haben wir es nach wie vor mit einem erheblichen Informationsdefizit bei vielen Unternehmen zu tun. Nur 42,9 Prozent der Unternehmen in MecklenburgVorpommern – deutschlandweit sind es 57,4 Prozent – sind die Ratingkriterien überhaupt bekannt. Interessant ist dabei, dass die Hauptinformationsquelle über Fördermöglichkeiten bei unseren Unternehmen so aussieht, dass sich nur 8,3 Prozent direkt bei ihren Banken erkundigen, in Westdeutschland sind das zum Beispiel 40,2 Prozent.