Und ich sage Ihnen auch, die Gesetzesänderung, die Sie heute ablehnen, schieben Sie in ein paar Monaten wieder als Ihren eigenen Antrag rein.
So gehen Sie mit unseren Anträgen um. So viel auch zur Frage, die insbesondere wohl Herrn Brodkorb umtreibt.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Oh! – Torsten Koplin, PDS: Was ist das? – Wolfgang Riemann, CDU: Dann muss er mal zum Frisör gehen. – Heiterkeit bei Kerstin Fiedler, CDU)
Ist es so, dass Sie – wie ich – wissen, dass in dem Brief, den die SPD-Fraktion geschrieben hat, nicht vom Gesetzentwurf die Rede war als von ungerechten Konsequenzen, sondern von der Tatsache, dass die derzeitige Bundes...
Also, ist Ihnen geläufig oder bewusst, dass sich das, was wir als ungerecht und unsozial bezeichnet haben, auf die Konsequenzen bezieht, die sich aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen ergeben, nicht aufgrund unseres Landesgesetzes?
(Wolfgang Riemann, CDU: Wer regiert denn im Bund? Wer regiert denn im Bund? – Kerstin Fiedler, CDU: Immer zuerst auf den Bund schimpfen.)
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: In der Beurteilung wird das stehen.)
aber Sie haben sich zu spät bemüht. Ich sage Ihnen noch mal, dieses Gesetz ist seit 1996 in Kraft, 1999 geändert, und Sie haben alle gewusst, dass es rechtzeitig ausläuft.
mit Ihren Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene im Bundesrat zu verhandeln und die Dinge voranzubringen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, Harry, da hast du Recht. – Vincent Kokert, CDU: Wo er Recht hat, hat er Recht.)
Also, Herr Kollege Brodkorb, was Sie als Ja werten oder nicht, das bleibt ja Ihnen überlassen. Ich stelle nur fest, Sie sind auch beratungsresistent,
denn sonst hätten Sie diesen Brief nicht geschrieben. Sie sind ja auch ein Unterzeichner dieses Briefes, genau
so wie Herr Nieszery und Herr Heydorn. Und Sie haben selbst von Ungerechtigkeit und Unvernunft gesprochen, von Emotionen und so weiter. Das steht alles im Brief.
Gut, meine Damen und Herren, ich will nur eins sagen, damit das noch mal klargestellt wird: Wir wollen eine namentliche Abstimmung zum Entwurf des Landespflegegesetzes der Regierung. – Danke schön.
(Harry Glawe, CDU: Da muss ich ja noch mal reden. – Wolfgang Riemann, CDU: Dann musst du noch mal reden, Harry.)
Also zu den Kosten. Es ist ja so, dass unterschiedliche Rechnungen aufgemacht wurden und wir uns an einem Punkt dann nicht einigen konnten. Das sagte ich vorhin schon. Und ich denke, es ist gut, wenn der Vorschlag oder der Antrag, der hier eingebracht wurde zum 31.08., über den Vollzug zu berichten, dann auch etwas zu den Kosten sagt. Sie haben völlig Recht mit dem Artikel 52, dass die Fördermittel also noch fortgelten. Wenn ich von den 7.000 Plätzen im Rahmen des Artikels 52 Pflegeversicherungsgesetzprogramm spreche, meine ich also auch immer diejenigen Plätze, die 2003 und 2004 noch vollendet werden im Bau.
Aber etwas ist jetzt total durcheinander gegangen. Die zinslosen Darlehen wurden bisher von einer Einrichtung der 201 Pflegeeinrichtungen beantragt. Eine Einrichtung hat sich um ein zinsloses Darlehen bemüht. Wir haben bei 170 Einrichtungen die Angaben zu den Aufwendungen, zu den anrechenbaren Investitionskosten erhalten. Das erscheint auch wichtig für die fortführende Diskussion. – Danke.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Landespflegegesetzes auf Drucksache 4/797. In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Sozialausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/924 anzunehmen.