Protocol of the Session on December 10, 2003

Meine Damen und Herren, ich bitte um ein bisschen Aufmerksamkeit. Das Wort hat Herr Walther.

Bitte, Herr Walther.

Danke schön.

Das sind die Rahmenbedingungen, die andere Länder, die beispielsweise auch CDU-regiert sind, wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, aber auch westliche Bundesländer dazu veranlasst haben, ihre Landespflegegesetze ersatzlos zu streichen, so dass dort alle HeimbewohnerInnen, die nicht auskömmlich versorgt sind, dann in die Sozialhilfe fallen.

(Angelika Gramkow, PDS: Aber sich hier aufspielen!)

Mecklenburg-Vorpommern entzieht sich nicht aus dieser Mitfinanzierung der Investition in der Pflege. Es ist durchaus nicht selbstverständlich, ein Landespflegewohngeld einzurichten. Es ist vorgesehen, dafür jährlich 8 Millionen Euro einzusetzen. Das Land stellt sich seiner Verpflichtung, eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende wirtschaftliche Versorgungsstruktur vorzuhalten. Die Umstellung von der Objektförderung auf die bewohnerbezogene Förderung sollte nach Auffassung der PDSFraktion einhergehen mit Sozialverträglichkeit, Gewährleistung differenzierter Wohnverhältnisse und Sicherstellung der Finanzierbarkeit.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Der Rückzug des Bundes allerdings aus der Förderung im Pflegebereich rollt diesen Absichten große Steinbrocken in den Weg. Aber die genannte Abfederung, zu der sich das Land in der Lage sieht, dürfen und wollen wir nicht unterlassen, auch wenn wir dafür, was eigentlich paradox ist, Schelte beziehen.

Zwei weitere Vorhaben der PDS-Fraktion will ich nennen: Zum einen die beschränkte Inanspruchnahme der Unterhaltspflichtigen. Sie wissen vielleicht, wenn Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen sein werden, ist es in einem derartigen Fall üblich, dass Verwandte oder Lebenspartner zur Unterhaltspflicht herangezogen werden. Der Gesetzentwurf beschränkt diese Unterhaltspflicht auf Ehegatten und Lebenspartner, so dass die Kinder von Unterhaltspflichten befreit werden. Zum anderen die Abgrenzung der Förderung. Hier ist es so, dass die Förderung verständlicher- und sinnvollerweise auf eine angemessene Kostengröße abgegrenzt wird, so dass nicht alle Investitionen, insbesondere die luxuriöser Art, als berechenbar und somit förderbar gelten.

Nein, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist nicht frei von Ungerechtigkeiten, das muss man so eindeutig sagen. Sie zu beseitigen allerdings, vermag das Land nicht – ich habe es in den drei Aspekten benannt –, nicht alle aus eigener Kraft. Dafür brauchen wir Unterstützung von außen. Dazu ist vor allem der Bundesgesetzgeber gefragt und vor allem auch eine andere Bundespolitik.

Die CDU-Fraktion, wir hörten es in der Berichterstattung des Vorsitzenden des Sozialausschusses, war auch nicht in der Lage, ein rechtssicheres Umlageprinzip anzubieten, obwohl sie es für den heutigen Tag angekündigt hatte. Unverständlich ist Ihr heutiger Antrag auf eine Verlängerung der Geltungsdauer der bisherigen gesetzlichen Regelungen, und dies, obwohl Sie wissen, dass die Bundesförderung ersatzlos ausläuft.

Eine Angst konnten wir alle gemeinsam beheben, ganz unabhängig davon, wer das Copyright hat. Mit der Einführung eines neuen Landespflegegesetzes zum 01.01. braucht kein Betreiber Angst vor Liquiditätsengpässen zu haben, die durch noch nicht ausgezahlte Pflegewohngelder, die letztendlich zu großen Teilen an die Betreiber weitergereicht werden, entstehen könnten. Die Überbrückung durch das Land bis zum 30.06. war das flexible Reagieren auf ein akutes Problem, welches sich für die Bewohner selbst entkrampfend auswirkt.

(Wolfgang Riemann, CDU: Die waren heute früh alle schon ganz entkrampft.)

Damit fällt allerdings auch die letzte Begründung für den Antrag der CDU. Dass Sie Ihrer Rolle als Opposition gerecht werden wollen, geht vollkommen in Ordnung, allein es fehlt die praktikable Lösung.

(Harry Glawe, CDU: Das ist ja unglaublich!)

Es gibt viele Möglichkeiten, die aber allesamt mehr Geld kosten.

(Harry Glawe, CDU: Ja.)

Und das haben wir leider nicht. Ich weiß, für die Betroffenen ist das absolut kein Trost und für mich ist dies ein beschämender Moment, weil auch wir den Königsweg nicht gefunden haben. Allein es gibt ihn nicht, zumindest nicht in dieser Gesellschaft, die sich nicht zu Unrecht Kapitalismus nennt.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Kerstin Fiedler, CDU: Ach Gott, Herr Walther! – Wolfgang Riemann, CDU: Ach, jetzt schiebt er es wieder auf den Kapitalismus.)

Danke, Herr Walther.

Das Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin hier durch den Kollegen Glawe persönlich hinsichtlich meiner Äußerung im Sozialausschuss angesprochen worden, wobei mich das so ein bisschen irritiert.

Folgender Vorgang: Wir haben im Ausschuss einen Fragenkatalog von rund 30 Themenkomplexen zu erörtern gehabt mit einer Anzahl von über 20 Sachverständigen,

(Torsten Koplin, PDS: 25.)

die dazu gehört worden sind. Eine Frage war die: Wann soll das Gesetz in Kraft treten? Zum Abschluss des Ausschusses fragte einer der Sachverständigen – Herr Meyer ist es, glaube ich, gewesen – in den Ausschuss hinein: Meine Damen und Herren, können wir denn jetzt damit rechnen, dass dieses Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.01.2004 in Kraft tritt? Und wenn ich gefragt werde, gebe ich in der Regel eine Antwort und versuche dann auch die Wahrheit zu sagen. Darauf habe ich Folgendes gesagt: Nach meiner Einschätzung wird das nicht möglich sein,

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

weil jede Verlängerung dem Land Geld kosten würde, ich nicht sehe, woher das Geld kommen soll, keinen Deckungsvorschlag habe und deswegen an dieser Stelle weder Nebelkerzen noch Nebelbomben schmeißen möchte und daher davon ausgehe, dass das Gesetz zum 01.01.2004 in Kraft tritt. Das ist der ganze Vorgang.

Was daraus im Nachhinein gemacht wurde, dass die Anhörung zur Farce erklärt worden ist und dergleichen, kann ich nicht verstehen, denn das Thema war eine Frage. Insgesamt haben wir 27 zu beantworten gehabt. Und ich sage Ihnen, Herr Glawe, ich würde mich aus Redlichkeitsgründen immer wieder so verhalten. Also auf eine klare an mich gerichtete Frage gebe ich Ihnen in der Regel auch eine klare Antwort und eiere nicht herum.

(Reinhardt Thomas, CDU: Versuchen Sie wenigstens, bei der Wahrheit zu bleiben!)

Herr Walther hat es gerade schon angesprochen und deutlich darauf hingewiesen, dass man unser Landespflegegesetz auch mal in einem bundesweiten Kontext sehen muss. Und da, muss ich Ihnen sagen, sehen wir als Mecklenburg-Vorpommern wirklich gut aus, denn Niedersachsen kippt die Leute sofort in die Sozialhilfe. SachsenAnhalt kippt die Leute sofort in die Sozialhilfe. Das Land Baden-Württemberg ist dabei, umzustellen von der Objekt- auf die Subjektförderung.

(Zurufe von Ilka Lochner-Borst, CDU, und Andreas Petters, CDU)

Das Land Nordrhein-Westfalen hat es schon getan. Hessen ist dabei.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Thüringen, Thüringen!)

Wir bewegen uns hier in einem wirklich guten Kontext.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aha!)

Und wenn man über das Thema Sozialhilfe spricht, dann muss man eins zur Kenntnis nehmen: Wir haben 6.000 Leute, wir haben 6.000 Pflegebedürftige in Einrichtungen, die nicht nach Artikel 52 gefördert worden sind.

Von diesen 6.000 Betroffenen werden rund 2.000 ihre Aufwendungen aus eigenen Mitteln finanzieren können. Rund 2.000 werden diese Aufwendungen finanzieren können mit Hilfe des Pflegewohngeldes und 2.000 werden zusätzlich der Sozialhilfe anheim fallen. Wenn man das täte, was andere Bundesländer getan haben, nämlich die Sozialregelung, wie sie übrigens die kommunalen Spitzenverbände hier in der Anhörung explizit vorgeschlagen haben, dann würden wir ab dem 01.01.2004 4.000 Menschen direkt in die Sozialhilfe überführen. Das machen wir nicht.

(Wolfgang Riemann, CDU: Weniger ist bei uns immer mehr.)

Und, Herr Glawe, einen Hinweis erlaube ich mir, Sie müssen sich ein Stück weit entscheiden, was Sie wollen. Sie sprechen auf der einen Seite vom Thema Refinanzierung von Grundstücken und Erschließung von Grundstücken. Das ist ja voll daneben, dass das hier jetzt nicht entsprechend umgesetzt wird. Und auf der anderen Seite beklagen Sie die hohe Belastung für die Menschen in den Einrichtungen. Da müssen wir wahrheitsgemäß aber dazusagen, dass die Refinanzierung von Grundstücken und Erschließungskosten zur weiteren Belastung für die Bewohner führen wird.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Diese hängen nicht unrefinanziert im Raum. Sie müssen bezahlt werden über die betriebsnotwendigen Aufwendungen.

Abschließend muss ich sagen, Ihr Vortrag hier war nicht konsistent. Er war sachlich nicht geschlossen und resümierend kann man feststellen, dass von Ihnen als einziger verwendbarer Vorschlag in die Debatte gebracht worden ist, das bestehende Gesetz um ein halbes Jahr zu verlängern. Mehr war nicht dabei.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Reinhard Dankert, SPD: So ist es. – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Danke, Herr Heydorn.

Das Wort hat jetzt noch einmal Herr Glawe von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Das Landespflegegesetz scheint ja doch etwas komplizierter zu sein, als Sie das hier so vortragen, und das, was Sie beim Pflegewohngeld als einen Erfolg bezeichnen, sage ich, sind Mehrbelastungen von 2,5 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt.

(Wolfgang Riemann, CDU: Die allein die Verwaltung auffrisst.)

Und das können Sie ja auch mal durch Ihre Deckungsvermerke, die Sie ja noch im Haushalt vorhaben, selbst nachvollziehen. Alleine, wenn Sie mal Justiz- und Sozialministerium nehmen, da wird nämlich ein Deckungsring für das Justizministerium ausgebracht auf die 16,04 Millionen plus 2 Millionen Euro. Und das heißt, es wird den Heimbewohnern entzogen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es.)

Das haben Sie einfach noch nicht geschnallt. Und ich verstehe nicht, wie Sie hier immer solche Reden halten können, dass das Pflegewohngeld so sozial sein soll. Das ist ja nicht zu fassen!

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)