Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass der Öffentlich-Rechtliche konkurrenzfähig bleibt, dass er eine vernünftige Zukunft hat. Sie kennen auch die Strukturen in unserem Land. Wenn ich an die Rundfunkprogramme
denke, sehe ich, dass zumindest die meisten dringend notwendig sind, denn wir haben doch in Deutschland zunehmend eine Situation, dass wir in weiten Regionen nur noch eine einzige Tageszeitung haben, aus der man sich informieren kann. Ich halte nicht viel von Monopolstellungen. Ich finde, dass der Öffentlich-Rechtliche hier einen wesentlichen Auftrag hat und dass auch Radioprogramme erforderlich sind, die sowohl überregionale als auch regionale Informationen bieten, damit man nicht von einem Meinungsmonopol abhängig ist. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Zustimmungsgesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag liegt uns vor und schon gibt es in der Öffentlichkeit hitzige, spannende Diskussionen um Quoten, Grundversorgung, um das Wechselverhältnis von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, um den zu erwartenden KEF-Bericht im Januar, um Rundfunkgebühren und natürlich auch um die Eckpunkte des bereits sich in Erarbeitung befindlichen Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Von daher ist der heutige Beratungsgegenstand, sein Inhalt eigentlich Geschichte. Das ist etwas, was wir als Parlamentarier immer beklagen, denn die Regierungschefs handeln aus und die Parlamente bestätigen in der Regel. Ich glaube, es gab noch nie einen Fall in der Bundesrepublik, wo das einmal nicht bestätigt wurde.
Nichtsdestotrotz, der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Konkretisierung des Programmauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage europarechtlicher Vorgaben. Hier steht im Mittelpunkt die umfassende Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wofür die PDS nachdrücklich eintritt und was auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich so fixiert ist. Aber angesichts des bisher Gesagten ist es auch aufgrund der laufenden Diskussion umso wichtiger, sich zur Weiterentwicklung der Rundfunk- und Medienpolitik in Deutschland zu artikulieren. Und wie wir schon gemerkt haben, es sind zutiefst politische Debatten, die da auch eine Rolle spielen, angesichts der Rundfunkgebührendiskussion, die nicht nur die Frage nach der Höhe aufwirft, sondern auch die nach der Verwendung der Gebühr.
Die Verwendungsprinzipien, die Prinzipien der Verteilung dieser Gebühren, alles das spielt in rundfunkpolitischen Debatten eine nicht unerhebliche Rolle. Hier gibt es auch Diskussionen, denen ich sehr viel abgewinnen kann, hin zu einem bedarfsorientierten Finanzausgleich und weg von der bloßen Zuweisung der Finanzen auf der Grundlage der eingenommenen Gebühren anhand der Anzahl der Gebührenzahler in dem Rundfunkempfangsbereich einer Anstalt. Hier kann auch die Grundlage dafür gelegt werden, dass die durch die KEF festgestellten Finanzbedarfe der Rundfunkanstalten danach haushaltsbezogen als Gebühren aufgebracht werden. Es ist ja nicht unbedingt logisch, warum ein Einpersonenhaushalt die gleiche Rundfunkgebühr entrichtet wie ein Zwei- oder Dreipersonenhaushalt, wenn denn die Einkommenssituation so ist.
Und das schließt auch ein, dass die Einkommensgrenzen für die Befreiung von der Rundfunkgebühr entsprechend den Lebenshaltungskostenentwicklungen im Rahmen einer Regelanpassung entwickelt werden könnten. Das sind Dinge, die in der rundfunkpolitischen Debatte durchaus auch Anregungen finden könnten.
Natürlich ist es neben den Debatten um Rundfunkgebühren und ihre Verwendung auch zulässig, sich im politischen Raum für inhaltlich wünschenswerte Entwicklungen auszusprechen. Und es sind meistens gerade solche Debatten zu Rundfunkstaatsverträgen, die es uns im Parlament überhaupt ermöglichen, dieses auch in einem parlamentarischen Verfahren zu tun. Das trifft aus meiner Sicht eben auch für ein beispielsweise bundesweites eigenständiges öffentlich-rechtliches Kinderradio zu, dass dann dem Kinderkanal auf dem Fernsehen folgen könnte, für das 1997 die KEF grünes Licht gegeben hatte. Das aber kann man im politischen Raum als Anregung diskutieren, entscheiden müssen es im Grunde genommen die Rundfunkanstalten und die Gremien, die dafür gemäß Rundfunkrecht auch zuständig sind.
Aus meiner Sicht – und das will ich an dieser Stelle der Debatte dann auch sagen – ist es allerdings nicht legitim, sich einen ganzen Katalog von rundfunkpolitischen und rundfunkstrukturellen Entscheidungen auf die Agenda zu heben, wie es die drei Ministerpräsidenten vor einigen Wochen getan haben. Das war aus meiner Sicht direkte Einflussnahme auf Programmgestaltung und -inhalte, die sich, zumindest verfassungsrechtlich gesehen, auf sehr dünnem Eis bewegt haben. Ich glaube, niemand hier im Hause leugnet die Notwendigkeit von Reformen und Strukturveränderungsbedarf auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auch meine Partei, meine Fraktion nicht. Aber darüber ist mit einer öffentlichen Diskussion in den dafür notwendigen Entscheidungsgremien zu befinden, das gebietet die Verfassungslage.
Und wenn sich bestimmte aktuelle Diskussionen um Werbeeinnahmen, um Zuteilungen, um Quotenjagd, um Grundversorgungsmerkmale oder -kriterien ranken, dann ist das immer auch gleichzeitig der Widerstreit zwischen den Privaten und den Öffentlich-Rechtlichen, dem dualen System dieser Bundesrepublik, was ja schützenswert ist. Von daher, denke ich, ist es legitim, als Politik, aber eben auch in der Gesellschaft und aus der Gesellschaft heraus Ansprüche zu formulieren, wie sich öffentlich-rechtlicher Rundfunk aus Sicht der Gesellschaft, der Politik entwickeln sollte. Entscheiden allerdings können es auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen nur die Betroffenen selbst.
Eine kurze Bemerkung noch an dieser Stelle zur Gebührendebatte, die uns ja spätestens in großer Schärfe und Heftigkeit ab Mitte Januar bewegen wird, ob nun Gebührenerhöhung oder nicht Gebührenerhöhung. Ich denke, das wird auf der Grundlage der Empfehlung, die die KEF der Öffentlichkeit Anfang Januar vorstellt, erfolgen müssen. Bisher gibt es nur einen Vorentwurf und möglicherweise eine bisher vorgesehene Erhöhung. Ob es tatsächlich zu einer Erhöhungsempfehlung der KEF kommt, das ist noch abzuwarten. Und dann muss man sich allerdings dazu verhalten, denn wir werden früher oder später hier im Landtag genauso ein Zustimmungsgesetz wie das hier heute vorgelegte zu behandeln haben, das darüber entscheidet, ob Mecklenburg-Vorpommern dem entsprechenden Gesetz, dem Staatsvertrag zur Anpassung der Gebühren, zustimmt oder nicht. Dann ist die
Zeit dafür zu entscheiden. Jetzt ist es Zeit, den Staatsvertrag bezüglich des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu behandeln. Meine Fraktion stimmt der Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meinen Ausführungen komme, möchte ich eine Klarstellung vornehmen. Der Oppositionsführer hat darauf hingewiesen, dass er sich nicht in die Rundfunkfreiheit einmischt, nachdem von mir ein Zwischenruf kam. Herr Rehberg, aber genau das haben Sie getan. Wenn Sie nämlich sagen, wir setzen die Gebührenerhöhung zwei Jahre aus und warten das Ergebnis ab, das die Rundfunkanstalten mit den Vorschlägen von Stoiber, dem nordrhein-westfälischen, dem sächsischen Ministerpräsidenten gemacht haben, dann ist das genau die Verknüpfung, die es nicht geben darf. Wir geben euch die Gebührenerhöhung, wenn ihr aber unsere Forderungen erfüllt. Ich komme auf die Forderungen noch zurück. Das ist genau der Punkt, der nicht stattfinden darf und den der Herr Ministerpräsident zu Recht unterstrichen hat. Wir müssen die Reformdebatte des Rundfunks in Deutschland trennen von der Frage der Gebührenerhöhung. Wer beide vermengt, so, wie Sie es getan haben, verletzt das Gebot der Staatsferne des Rundfunks oder beziehungsweise der Staatsferne der Politik und begibt sich auf ein sehr gefährliches Gleis.
Meine Damen und Herren, für bemerkenswert an diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag halte ich einmal, dass formuliert worden ist der Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender. Dieses ist eine ganz schwierige Frage und sie berührt auch das vom Oppositionsführer angesprochene Problem der Definierung eines Grundversorgungsauftrages der Rundfunkanstalten. Wir haben seit zwei Jahren die Situation, dass die öffentlichrechtlichen Anstalten, obwohl sie ein Aufsichtsgremium haben, das aus gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammengesetzt ist, alle zwei Jahre einen schriftlichen Bericht über ihre wirtschaftliche Lage an die Landesparlamente geben müssen. Wir haben dieses hier im Landtag auch gemacht. Ich habe aber Bedenken bei diesem Verfahren. Ich habe das hier dargelegt und will das nicht wiederholen.
Mit dem jetzigen Rundfunkänderungsstaatsvertrag kommt eine weitere Berichterstattungspflicht hinzu, nämlich die Berichterstattung über die Erfüllung des Funktionsauftrages, wie er im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag dargelegt worden ist. Die Rundfunkanstalten müssen also vor den Parlamenten darlegen, wie sie den Auftrag erfüllt haben. Dieses ist meiner Meinung nach eine gefährliche Nähe und berührt sich mit der Frage der Staatsferne. Ich denke, wir sollten im Diskussionsprozess darüber sehr genau nachdenken und dazu noch einmal auch Experten anhören.
Ein zweites wichtiges Ergebnis ist, dass in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschrieben ist, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten eine Verpflichtung für Erhalt und Pflege des deutschen und euro
päischen Films erhalten. Ich halte dieses für wichtig und begrüße das. Im Bundesfilmförderungsgesetz, das im November verabschiedet worden ist, ist festgelegt, dass die Rundfunkanstalten ihren Anteil zur Förderung des deutschen Films erhöhen werden. An dieser Stelle müssen wir, Mecklenburg-Vorpommern, uns dann aber auch die Frage stellen: Wie sieht es denn aus mit der Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern? Der Ministerpräsident hat zu Recht erklärt, Mecklenburg-Vorpommern soll ein Filmdrehstandort werden. Wir müssen uns angesichts dieser neuen Gesetzesnovelle dieser Frage stellen und ich plädiere dafür, dass wir diese Frage mit Engagement und auch mit dem Aufbau einer wirtschaftlichen Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern verbinden.
Ich komme zu dem erwähnten Papier der Ministerpräsidenten von Sachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Diese Erklärung ist meiner Meinung nach ein massiver Eingriff in die Rundfunkverfassung der Bundesrepublik und bedeutet eine Veränderung des bisherigen Verständnisses und der Gesetzeslage zur Rundfunkfreiheit und zur Staatsferne. So deutlich möchte ich das hier sagen. Ich will die Punkte dafür benennen:
Die Ministerpräsidenten verlangen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk seine digitalbetriebenen Sender aufgibt. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgesetzes, das festgeschrieben hat, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist an allen Entwicklungen, auch den technischen Innovationen, zu beteiligen. Wenn eine solche Forderung erhoben wird, ist dieses verfassungswidrig und stuft den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich tiefer ein.
Zu A R T E und 3sat hat der Ministerpräsident schon etwas gesagt. A R T E ist ein deutsch-französisches Gemeinschaftsunternehmen. Das können auch Ministerpräsidenten nicht so einfach beiseite schaffen. Die Sendezeiten des Kinderkanals sollen von 6.00 bis 19.00 Uhr begrenzt werden, sie sind es jetzt bis 21.00 Uhr. Meine Damen und Herren, Sie haben alle Kinder und Sie wissen, dass Kinder auch nach 19.00 Uhr noch fernsehen. Wollen wir denn wirklich, dass ab 19.00 Uhr der Kinderkanal abgeschaltet wird und die Kinder dann alle bei den Privaten landen
wo dort die Werbebotschaften verkauft werden? Ich halte diese Forderung der Ministerpräsidenten, für eine Forderung, die nur den Interessen der privaten Fernsehveranstalter gerecht wird und potentiell unseren Kindern Schaden zufügen kann. Ich finde diese Forderung auf gar keinen Fall für tragbar. Dass das Sponsoring ab 20.00 Uhr im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgeschaltet werden soll, ist klar, denn nach 20.00 Uhr verdient man mit Sponsoring Geld und das wollen die Privaten natürlich bei sich verdienen und nicht bei ARD und ZDF.
Meine Damen und Herren, es ist etwas Neues in diesen so genannten Reformvorschlägen der öffentlichrechtlichen Sender. Bisher kamen „Reformvorschläge“ immer von Ministerpräsidenten von CSU- oder CDUgeführten Ländern, diesmal ist erstmals ein sozialdemokratischer Ministerpräsident dabei. Ich kann dahinter nur die Absicht erkennen, die Medienstandorte Bayern und Nordrhein-Westfalen zu Lasten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu stärken. Ich finde dieses nicht in Ordnung.
Bevor wir darüber lamentieren, meine Damen und Herren, denke ich, sollten wir uns Gedanken machen, ob wir nicht vermehrt Anstrengungen entwickeln sollten zur Frage der Stärkung des Medienstandortes Norddeutschland.
Ich werde mich dafür engagieren. Ich finde, wir sollten uns Partei übergreifend, wie am 1. Oktober in diesem Plenarsaal geschehen, als die Parlamentarier der norddeutschen Länder zusammensaßen und sich zu Rundfunkfragen verständigt haben, der Frage zuwenden, wie der Medienstandort Norddeutschland gestärkt werden kann. Ansonsten haben wir immer nur die Bestrebungen der anderen Länder abzuweisen, ohne etwas Eigenes entgegensetzen zu können.
Meine Damen und Herren, es wurde bereits die Protokollerklärung angesprochen, die dem Staatsvertrag beigefügt ist. Die ist in Teilen interessant, teilweise ist sie aber auch an einigen Stellen erheiternd. Ich darf nur darauf verweisen, dass in einer Protokollerklärung geschrieben steht, dass bei Programmauswahl und -inhalten und bei innerer Organisation und Personalbesetzung eine geschlechtssensible Perspektive entwickelt werden soll. Nun frage ich Sie alle: Was heißt denn das? Darüber wird man sich unterhalten müssen. Ich kann damit nicht allzu viel anfangen.
Zur Frage, die von den B-Ländern aufgeworfen und von Herrn Rehberg angesprochen worden ist, Verflechtung zwischen politischen Parteien und Medien, Herr Rehberg, warum unser Ministerpräsident sich dem nicht angeschlossen hat, kann ich sagen, wir haben das Problem schlicht und einfach hier bei uns im Land MecklenburgVorpommern nicht. Es gibt aber ein anderes Problem, das dahinter steckt. Dieses will ich einmal benennen.
Natürlich gibt es Beteiligungen von SPD-Unternehmen an Medien. Das ist aber überhaupt kein Geheimnis. Die sind öffentlich ausgewiesen, darüber reden wir, das ist in den Rechenschaftsberichten der Parteien nachzulesen, anders als in Finanzierungsmodellen einer anderen großen Volkspartei in diesem Lande. Wir machen aus unseren Beteiligungen also kein Hehl. In MecklenburgVorpommern haben wir keine Beteiligungen von Parteien an Medienunternehmen.
(Kerstin Fiedler, CDU: Das stimmt nicht! Das sind 0,1 Prozent. Das müssen Sie mal nachlesen! Das stimmt nicht!)
Insofern ist die Zurückhaltung des Ministerpräsidenten völlig berechtigt. In einer Protokollerklärung wird darauf verwiesen, dass der Beitrag der unabhängigen Produzenten durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten erhöht werden sollte.
Meine Damen und Herren, auch dieses ist wiederum eine Frage: Wollen wir denn Unternehmenspolitik machen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorschreiben, wo sie ihre Aufträge vergeben? ARD und ZDF geben in diesem Lande viele Aufträge an die privaten Filmproduzenten. Dieses aber als eine Forderung von politi
schen Parteien an Medienunternehmen zu stellen ist eine unzulässige Einmischung in die Freiheit des Rundfunks.
Meine Damen und Herren, wir werden die Anhörung im Innenausschuss durchführen. Ich sage Ihnen ganz offen, ich habe erheblichen Beratungsbedarf zu diesem Gesetzentwurf, vor allem zu der Frage, inwieweit durch die vielen Berichte, die künftig von den Rundfunkanstalten gegenüber den Parlamenten abgegeben werden müssen, die Rundfunkfreiheit noch gewahrt ist. Wir werden diese Anhörungen durchführen. Die SPD-Fraktion unterstützt die Überweisung der Gesetzesvorlage in die entsprechenden Ausschüsse.
Herr Kollege Friese, mit Ihrer Auffassung zur Kalkulation von Gebühren würden Sie vor jedem Oberverwaltungsgericht im Bereich Abwasser und Müll zum Beispiel scheitern.
Sie müssen ganz klar definieren, ganz klar definieren, was die Grundlage für die Kalkulation ist. Sie müssen alle Aufwendungen ganz genau beschreiben und dann auch letztendlich gerichtsfest machen.