Protocol of the Session on December 10, 2003

Sie müssen ganz klar definieren, ganz klar definieren, was die Grundlage für die Kalkulation ist. Sie müssen alle Aufwendungen ganz genau beschreiben und dann auch letztendlich gerichtsfest machen.

(Siegfried Friese, SPD: Ja, wer macht denn das?! Das wird doch gemacht.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Grundproblem bei dem Thema Gebühr ist, dass die allermeisten nämlich gar nicht wissen, wie die Gebühr entsteht.

(Siegfried Friese, SPD: Na, dann bin ich mal gespannt, ob Sie das wissen. Dann sagen Sie doch einmal was!)

Die Gebühr entsteht nach Anmeldung durch ARD, ZDF und DeutschlandRadio bei der KEF.

(Siegfried Friese, SPD: Ja.)

Die KEF prüft und setzt eine Gebühr fest und das wird dann in mehr oder weniger öffentlichen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz behandelt.

Und da gibt es für mich ein ganz essenzielles Problem, mittlerweile auch ein verfassungsrechtliches Problem, und zwar für mich persönlich. Ich habe überhaupt keinen Einfluss, weder in der Regierungsverantwortung als Landtagsabgeordneter noch in der Opposition als Landtagsabgeordneter, weder auf die Entstehung der Höhe noch auf die Festlegung, noch auf den Staatsvertrag. Ich kann dazu nur noch Ja oder Nein sagen. Aber letztendlich, und das ist in dieser brisanten sozialen Situation in Deutschland nicht ganz unerheblich, wenn wir entscheiden, dann entscheiden wir für vier Jahre. Für vier Jahre steht die Entscheidung an. Ich möchte einmal Debatten in anderen Bereichen sehen, wenn über vier Jahre Entscheidungen getroffen werden, wo wir das Portemonnaie des Bürgers in Anspruch nehmen. Ich habe hier nur noch die Chance, den Finger hochzuheben, ihn unten zu lassen oder mich

zu enthalten. Das ist ein ganz großes Problem. Herr Kollege Friese, insoweit halte ich es für ganz legitim, dass sowohl die Exekutive als auch die Legislative zumindest darüber diskutieren kann, denn mehr können wir gar nicht tun. Und mir jetzt vorzuwerfen, ich greife in die Rundfunkfreiheit ein, das halte ich für absurd. Herr Kollege Friese, wir kennen uns relativ gut.

(Angelika Peters, SPD: Relativ?)

Ich würde mich an Ihrer Stelle, wenn ich im Glashaus sitze, gar in Ihrer Funktion als Mitglied des Landesrundfunkrates des NDR, ein bisschen beim Thema Rundfunkfreiheit und Eingriff zurückhalten.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ansonsten werden wir das beide einmal ganz scharf hier debattieren, und zwar ganz, ganz scharf. Ich will mich darüber nicht weiter auslassen, denn das, was ich hier gemacht habe, halte ich für legitim, dass wir das hinterfragen. Und ich muss sagen, natürlich sind Milbradt, Steinbrück und Stoiber eine Grundlage, egal wie es entstanden ist. Ich habe auch gesagt, ich kann persönlich nicht alles mittragen. Aber alles so belassen, ohne öffentliche Debatte, und dann hier sagen, auf der einen Seite will ich nicht so viel Unterhaltung, aber den Wettbewerb mit den Privaten will ich doch, das ist nicht der Ansatz. Wenn wir nicht aufpassen, das halte ich für ganz wichtig, gerade was die Grundversorgung betrifft, meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Bereichen – ich wiederhole mich noch einmal – Politik, Kultur, Bildung, Sparten, Minderheitenprogramme, da muss man schon gucken, wie lastig sind öffentlich-rechtliche Bereiche in den letzten Jahren geworden. Wie lastig ist in den Bereich der Seifenoper und Unterhaltung, aber auch im Bereich des Sports gegangen worden, ob da alles wirklich so hoch ausfinanziert werden musste. Diese Fragen sind schon berechtigt.

Eine letzte Bemerkung noch. Ich habe nichts gegen Werbung im öffentlich-rechtlichen Bereich, das ist doch nicht das Thema. Nur das, was da jetzt nach 20.00 Uhr, Herr Kollege Friese, unter dem Begriff „Sponsoring“ passiert, das Gleiche erlebe ich vor 19.00 Uhr bei den Mainzelmännchen im ZDF auch schon, das nimmt sich nicht mehr viel. Und dagegen wendet sich Punkt III der Vorschläge der drei Ministerpräsidenten. Wir sollten hier schon aufpassen, wo der öffentlich-rechtliche Rundfunk hingeht, wie der Begriff „Grundversorgung“ wirklich definiert ist und wie wir dann auch dem Anspruch breiter Teile der Bevölkerung gerecht werden: politische Information, Bildung, Kultur et cetera. Und da habe ich die Sorge, dass sich hier in vielen Bereichen von ARD und ZDF, im DeutschlandRadio weniger, das ist in hohem Maße eine Frequenzfrage, dass sich hier in den letzten Jahren die Gewichte etwas verschoben haben. Und deswegen, denke ich, sind die zwei Seiten der drei Ministerpräsidenten – und, Herr Ministerpräsident Ringstorff, ich bin gleich fertig, es sind drei Parteien, und zwar die CSU, die CDU und die SPD – gar nicht so schlecht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Rehberg.

Ums Wort hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Friese von der SPD-Fraktion gebeten.

Herr Rehberg, mir liegt daran, dass wir das sauber trennen. Natürlich kann man nichts

dagegen haben, wenn so große Unternehmen wie die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehanstalten aufgefordert werden, über Reformen nachzudenken. Jede Institution muss dieses tun. Der Ministerpräsident hat gesagt, er befürwortet das, und die SPD-Fraktion befürwortet das natürlich auch. Wer nicht stehen bleiben will, muss sich ständig Reformen stellen. Darum geht es doch aber gar nicht, denn das wollen wir auch.

Sie haben hier vorgetragen, dass Sie dafür sind, dass die Gebührenerhöhung für zwei Jahre ausgesetzt wird. Und in diesen zwei Jahren prüfen wir einmal, wie weit die Anstalten mit ihren Reformen gekommen sind, inwieweit das, was Steinbrück, Stoiber und Milbradt vorgeschlagen haben, umgesetzt worden ist. Herr Rehberg, und das ist das Gefährliche daran. Wenn die Rundfunkanstalten bereit sind, auf diese Forderungen einzugehen, sind sie bereit, die Gebühren zu erhöhen, aber nur dann. Und das ist die Verletzung, Herr Rehberg, darum geht es, um nichts anderes. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von Kerstin Fiedler, CDU)

Vielen Dank, Herr Friese.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/909 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern auf Drucksache 4/921.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/921 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Frau Peters von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung, der Bericht und die dazugehörige Sammelübersicht des Petitionsausschusses auf der Drucksache 4/921 vor. Dabei handelt es sich um einen Berichtszeitraum vom 1. September bis zum 31. Oktober, also um einen sehr kurzen Berichtszeitraum. Die Sammelübersicht, die Ihnen vorliegt, beinhaltet die anonymisierte Kurzdarstellung von 128 Petitionen. Und bei diesen 128 Petitionen geht es bei 22 um kommunale Angelegenheiten, bei 11 um Hilfe für Behinderte, bei 10 um den Strafvollzug, bei 7 um das Bildungswesen und jeweils bei 6 um das Gesundheitswesen

und um die Unterbringung in Heimen. 4 Petitionen wurden zurückgezogen, einige hatten sich zwischenzeitlich erledigt und 5 wurden überwiesen an Landesregierung oder Landtagsfraktionen.

Nach Abzug der eben genannten, also zurückgezogenen, überwiesenen und erledigten Petitionen, blieben etwa 24 Prozent Petitionen übrig, bei denen wir helfen konnten, die wir erfolgreich abschließen oder Teilerfolge erwirken konnten. Das heißt, es gab doch Wege und Möglichkeiten, den Bürgern zu helfen.

(Beifall Bodo Krumbholz, SPD, und Beate Mahr, SPD)

Und warum, meine Damen und Herren, muss das erst über Petitionen gelingen, die an den Landtag gerichtet werden? Kann man hier nicht oder will man hier nicht in Zusammenarbeit mit Ämtern, Behörden oder Ministerien eine vernünftige Lösung finden im Sinne des Betroffenen? Wie gesagt, wir freuen uns, wenn wir in etwa ein Viertel der Petitionen erfolgreich im Sinne der Betroffenen zum Abschluss bringen können. Viel Aufregung und Ärger wäre sowohl den Bürgern erspart geblieben als auch den zu Stellungnahmen aufgeforderten Ministerien, Ämtern, Verwaltungen und Behörden. Das hätten wir uns alles sparen können, nicht zu vergessen die aufgewendete Arbeitszeit, die sicher auch effektiver hätte genutzt werden können. Und glauben Sie, meine Damen und Herren, die Mitglieder des Petitionsausschusses kriegen auch keine Vergnügungssteuer dafür, dass sie zu den Sitzungen ungefähr fünf Kilo Papier an Petitionen unterm Arm schleppen müssen und diese lesen müssen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Es ist unsere Aufgabe und unsere Pflicht und wir machen es auch gerne. Und als Entschädigung, sage ich mal, freut es uns immer, wenn wir dann auch etwas erfolgreich im Sinne der Bürger zum Abschluss bringen können.

Vielleicht darf ich Ihnen zwei, drei Beispiele nennen, bei denen wir helfen konnten:

Da ging es zum einen um die Unterstützung in einer Grundbuchangelegenheit und um die Beschwerde über das zuständige Liegenschaftsamt sowie über das Innenministerium, das auf ein Schreiben in dieser Angelegenheit überhaupt nicht geantwortet hatte. Nach mehrfachen Beratungen das Ergebnis: Das zugunsten der Stadt eingetragene Vorkaufsrecht in dieser Angelegenheit konnte gelöscht werden und wurde auch gelöscht. Also ein Erfolg für alle Beteiligten.

Im nächsten Beispiel beschwerte sich eine Patientin, eine Petentin, Entschuldigung –

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

wir haben aber auch viele Patienten dabei, das ist so –, über die Ablehnung eines Antrages auf Nutzungsänderung für ein auf dem Grundstück der Eltern befindliches Gebäude, Ablehnung durch ein Planungsamt. Ergebnis und Erfolg nach den Beratungen: Die Nutzungsänderung wird entsprechend dem Vorbescheid genehmigt. Also es geht doch, meine Damen und Herren. Warum erst nach so viel Hin und Her?

Drittes Beispiel: Eine Petentin bezweifelt die im Jahr 1991

vorgenommene Umwertung und Anpassung ihrer Rente und fordert eine Nachberechnung. Die Prüfung hatte Er

folg für die Petentin. Es gab einen neuen Rentenbescheid und eine Nachzahlung. Die war sicherlich nicht so sehr klein, denn seit 1991 bis heute ist ein Stückchen Zeit ins Land gegangen. Es bewahrheitete sich also doch, dass hin und wieder Vertrauen gut ist, Kontrolle – in diesem Falle Nachrechnen – aber besser ist.

Natürlich, meine Damen und Herren, gibt es auch Ausreißer bei den Petitionen, die sich in der Regel nicht in bestimmte Bereiche zuordnen lassen. Auch hier möchte ich drei Beispiele nennen. Aber glauben Sie mir, auch diese Petitionen nehmen wir ernst. Es ist nicht so, dass wir sie in die Ecke legen und darüber lächeln, nein, auch diese werden ernsthaft durchgearbeitet.

Das erste Beispiel: Der Petent begehrt die Festschreibung verbindlicher Standards für die Innentemperatur in Bussen im ÖPNV-Gesetz. Dem konnten wir natürlich nicht entsprechen. Die betreffende Stadt und das Verkehrsunternehmen sind jedoch stets bemüht, dass die Heizsysteme dem neuesten technischen Stand entsprechen. Und ansonsten, meine Damen und Herren, solange der Busfahrer in diesem Bus ohne Hut und Mantel sitzen kann, und das über die ganze Dauer seiner Dienstzeit, kann es eigentlich so schlecht mit der Innentemperatur der Busse nicht sein,

(Beifall Heike Polzin, SPD, und Thomas Schwarz, SPD)

denn die meisten Mitfahrer fahren kurzzeitig mit und sitzen dort nicht sieben oder acht Stunden. Also wir konnten hier keinen Erfolg für diesen Petenten erzielen.

Eine weitere Petition, und dazu haben wir gerade im v origen Tagesordnungspunkt sehr viel gehört: In dieser Petition beschwerte sich eine Bürgerinitiative mehrfach über die Neuorientierung des Radiosenders NDR1 Radio MV. Wir haben gerade die Debatte hinter uns. Sie bat unter anderem zu prüfen, ob der Sender noch den vertraglich festgeschriebenen öffentlichen Auftrag zur allseitigen Information und landestypischen Unterhaltung erfüllt. Wir haben zu den Aufgaben eben auch gerade ausreichend gehört. Die Bürgerinitiative forderte unter anderem – man muss wissen, es war eine Altersgruppe um die 50 – mehr deutschsprachige Musik und ärgerte sich insbesondere über die selbsternannten Hits, die so oft gespielt würden, dass es für sie an Böswilligkeit grenze.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Ja, meine Damen und Herren, damit beschäftigte sich die Staatskanzlei zweimal, der Rundfunkrat bezog Stellung dazu, wir studierten den Schriftsatz, die öffentlichrechtliche Programmbeschwerde als Rundfunkpetition. Wie gesagt, wir haben alles ernst genommen und haben uns gründlich damit beschäftigt, aber das Ergebnis ist, man kann eben nicht jeden Geschmack treffen. Und bei Stattgeben des Wunsches dieser Initiative wäre sicher die nächste auf den Plan getreten und hätte gesagt, nein – sicher die Gruppe der vor 50-Jährigen –, das wollen wir auch nicht.

(Beate Mahr, SPD: Keine Altersdiskriminierung bitte!)