Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Dr. Timm. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
sehr verehrten Damen und Herren! Die Danziger Gespräche sind entstanden im Jahr 1998. Grundlage ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit in den Grenzgebieten vom 5. April 1998. Das Ziel der Danziger Gespräche ist der Austausch über grenzüberschreitende Sicherheitskooperationen zwischen den Beitrittskandidaten zur Europäischen Union. Die Danziger Gespräche haben seitdem fünfmal stattgefunden, in diesen jährlichen Zyklen verschiedene Sicherheitsthemen berührt und eine erhebliche Resonanz in der Fachpresse, in der Fachwelt insgesamt, auch international, gewonnen und, wie ich weiß und feststelle, durch den Beitrag von Herrn Thomas auch hier im Landtag von MecklenburgVorpommern.
Die Danziger Gespräche haben außerdem einen wichtigen Beitrag geleistet und sollen diesen auch in Zukunft leisten zur gegenseitigen Vertrauensbildung im Bereich der internationalen polizeilichen, insbesondere der kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit. Und ich weiß, dass dies in den nächsten Jahren von den teilnehmenden Staaten auch deutlich unterstützt wird.
Es sind von den Danziger Gesprächen wichtige Impulse ausgegangen, die von uns hier im Land und auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland aufgegriffen wurden und für die ich selbst auch sehr dankbar bin. Auch der Woiwode der Woiwodschaft Pommern, Herr Jan Ryszard Kurylczyk, hat anlässlich seines Besuches in Mecklenburg-Vorpommern am 20. und 21. Oktober diesen Jahres auf die zunehmende Bedeutung dieser Danziger Gespräche hingewiesen, auch für die gesamte Sicherheitspolitik in der Republik Polen übrigens, und mir das Interesse an der Fortführung dieser Gespräche bekundet. Wir haben uns so abgesprochen, dass im nächsten Jahr die Danziger Gespräche zeitnah zum EU-Beitritt Polens, nämlich unmittelbar nach dem 1. Mai 2004, stattfinden sollen und, wie wir uns bemühen werden, möglichst unter der Schirmherrschaft, zumindest unter der Teilnahme der beiden Innenminister aus Warschau und Berlin.
Die diesjährigen Danziger Gespräche haben sich einem Kriminalitätsfeld gewidmet, das auch unter dem Aspekt der Globalisierung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das Thema „Wirtschaftskriminalität und Korruption“ war ein Wunschthema der polnischen Seite, da dieser Kriminalitätsbereich dort zum Teil erhebliche Ausmaße angenommen hat. In einer kürzlich vor dem polnischen Parlament gehaltenen Rede hat der polnische Innenminister darauf hingewiesen, dass die Korruption in der Republik Polen inzwischen fast eine alltägliche Erscheinung geworden ist. Darauf hat die Regierung Polens mit einem umfassenden Maßnahmenpaket reagiert.
Wirtschaftskriminalität und Korruption sind in hohem Maße sozial schädlich und verursachen auch bei uns in der Bundesrepublik Deutschland hohe Schäden. Herr Thomas hat einiges in dem Zusammenhang angesprochen. Im Jahr 2002 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik bundesweit über 6,5 Millionen Straftaten registriert. 86.000 Fälle waren davon der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. In den letzten zehn Jahren sind die Fallzahlen in diesem Deliktbereich um 50 Prozent angestiegen. Rein statistisch beträgt ihr Anteil am Gesamtstraftatenaufkommen zwar nur – in Anführungszeichen – 1,3 Prozent, aber die besondere Bedeutung der Wirtschaftskriminalität zeigt sich an ihrem Schaden, den sie gesellschaftlich verursacht. Dieser lag im Jahr 2002 bei einer Höhe von fast 5 Milliarden Euro in Deutschland. Hauptziel korruptiver Handlungen bildet die öffentliche Verwaltung, nämlich 73,2 Prozent der Verfahren. Der am zweithäufigsten betroffene Bereich ist die Wirtschaft. Korruption trifft also Verwaltung und Wirtschaft gleichermaßen.
Im Übrigen wird aber auch festgestellt, dass eine enge Verknüpfung zwischen Korruption und organisierter Kriminalität zumindest für das Tatgeschehen in der Bundesrepublik gegenwärtig nicht bestätigt werden kann. Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bekämpft Wirtschaftskriminalität und Korruption sowohl in der Fläche als auch zentral im Landeskriminalamt. Insgesamt sind über 60 Polizeivollzugsbeamte und weiteres Fachpersonal in den Ermittlungsdienststellen ausschließlich mit der Bekämpfung dieses Kriminalitätsfeldes befasst worden. Dies schließt aber selbstverständlich nicht aus, dass das Kriminalitätsinstrumentarium in diesem Bereich wie auch in anderen Bereichen von Zeit zu Zeit angepasst werden muss und wir auch die Polizei in verschiedenen Feldern gelegentlich einer Reform unterziehen müssen. Doch das kann nicht auf der Grundlage, meine Damen und Herren, eines solchen, ich sage es mal vorsichtig, noch nicht ganz
ausgereiften Antrages wie dem von Herrn Thomas geschehen. Denn, meine Damen und Herren, wir haben vor uns einen Antrag liegen, der nichts anderes enthält als die lockere Zusammenfügung unbereinigter Arbeitsergebnisse aus der Danziger Konferenz, die dort in diesem Jahr entstanden sind.
Der von Herrn Thomas vorgelegte Forderungskatalog enthält Vorstellungen und Meinungen, meine Damen und Herren, von Teilnehmern einer internationalen Sicherheitskonferenz, bei denen die Vertreter der verschiedenen teilnehmenden Seiten von völlig unterschiedlichen politischen, rechtlichen und vor allem polizeilichen Grundlagen ausgehen. Der Katalog dieser Forderungen ist außerdem in den Teilen, wo die Bundesrepublik selbst mitgewirkt hat in Deutschland, überhaupt nicht neu. Bereits auf der Herbsttagung des BKA des letzten Jahres wurde die Thematik „Wirtschaftskriminalität und Korruption“ umfassend behandelt. Aufgrund der dort aufgezeigten Probleme bat der Arbeitskreis 2, die AG Kripo, innerhalb der Innenministerkonferenz neue Ansätze zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Korruption zu erarbeiten. Die Innenministerkonferenz wird diese Handlungsempfehlungen ausarbeiten und so schnell wie möglich, spätestens im März des nächsten Jahres, auf ihrer Arbeitstagung dann auch vorlegen.
Mit der Frage, was für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Korruption überhaupt erforderlich ist und was machbar ist, befassen sich also die verantwortlichen Gremien und die Fachleute aus dem Bereich der inneren Sicherheit, der Polizei und der Justiz sowie weitere Gremien schon seit längerem, und dort, meine Damen und Herren, gehören diese Fragen auch hin. Hier müssen sie einer Klärung zugeführt werden und dann notwendigerweise politische Konsequenzen zur Folge haben. Ich bitte oder empfehle, den Antrag von Herrn Thomas nicht anzunehmen, sondern abzulehnen. – Vielen Dank.
Für die Fraktion der PDS hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Neumann. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben bereits viel zum Inhalt der Konferenz hier übermittelt. Ich denke, es gibt noch eine ganze Reihe von anderen interessanten Aspekten. Ich will mich von meiner vorbereiteten Rede abweichend auf das beschränken, was zu diesen Punkten bisher noch nicht gesagt wurde und was aus meiner Wahrnehmung für mich das Interessante war, nämlich beispielsweise die Aufstellung der Nehmer von Korruption, also derjenigen, die Bestechung annehmen, und wo sie denn arbeiten. Das sind an der Spitze mit 25,4 Prozent Baubehörden im Lande Deutschland. Das ist mit 15,5 Prozent auf dem zweiten Platz der Gesundheitsbereich, also Zuständigkeit Sozialausschuss. Das sind zu 8 Prozent Polizeibehörden, Zuständigkeit Innenausschuss, zu 7,6 Prozent Kommunalbehörden und erst zu 7,2 Prozent die Wirtschaft. Bei 2,9 Prozent folgen dann die Straßenverkehrsämter. Und wenn man sich die Frage stellt, wer in diesen Behörden denn die Nehmer sind, dann sind es zu 43 Prozent die Sachbearbeiterebene und zu 40 Prozent die Leitung und immerhin noch zu 2,4 Prozent die Bürgermeister, die in den ermittelten Fällen in
Deutschland, nicht irgendwo in Polen oder Albanien, nein, hier in Deutschland, diejenigen sind, die der Korruption überführt worden sind.
Was ist das Problem, das besondere Problem, das man hervorheben muss, weshalb beispielsweise ein Gesetz zur Informationsfreiheit – der Kollege Thomas hat es erwähnt – so sinnvoll und notwendig ist? Im Gegensatz zu fast allen anderen Straftaten gibt es nämlich bei der Bestechung kein Opfer, das irgendetwas anzeigt.
Bei anderen Straftatbeständen gibt es einen Verletzten oder wie auch immer, der also ein Interesse daran hat, den Täter tatsächlich zu überführen, um Rache oder wenigstens Genugtuung zu erlangen. Das ist aber in dem Fall der Bestechung gerade nicht der Fall. Und deshalb sind ja diese Bestechungsvorgänge, die ermittelt wurden, im Durchschnitt über die Dauer von drei bis fünf Jahren realisiert worden, also keine einmaligen Verbindungen, sondern dauerhafte Verbindungen. Und damit ist es das Problem, dass das Opfer, nämlich die staatlichen Sozialkassen, die staatlichen Finanzkassen et cetera, in der Regel bei den Taten nicht anwesend ist. Deshalb ist es ja so schwierig, sie aufzudecken. Es ist ein so genanntes Kontrolldelikt. Das heißt, erst die Kontrolle und der konkrete Nachweis führen dazu, Verdachtsmomente aufzunehmen und umzusetzen, und das ist dann letztendlich die Verantwortung, die, denke ich, auch vor der Politik steht.
Die Weltbank hat inzwischen ein Korruptionsregister, das im Internet ermöglicht, Firmen, die sich der Korruption schuldig gemacht haben, zu ermitteln und auszuschließen von künftigen Vergabeverfahren.
Das ist beispielsweise dann auch für uns die Frage nach einem Korruptionsregister von Firmen in Mecklenburg-Vorpommern, das es ermöglichen würde, solche Firmen künftig von öffentlichen Auftragsvergaben auszuschließen. Das ist ein schwieriges Thema, das wir auch schon öfter einmal, denke ich, diskutiert haben.
Und ich will auch erwähnen, dass der kürzlich verstorbene Professor Scheuch ja mit seinem Buch „Cliquen, Klüngel und Karrieren“ im Auftrage der CDU, daran kann ich mich erinnern, eine Studie sehr deutlich aufgestrippt hatte, wie die kleinen Skandälchen mit den großen Skandalen und wie die große Politik mit der kleinen Wirtschaft oder umgekehrt zusammenhängt. Hier wird sehr deutlich vor Augen geführt, dass es Handlungsbedarf gibt. Es war übrigens, das gebe ich zu, das erste Westbuch, das ich gelesen habe. Ich kann mich noch ganz genau daran erinnern, dass das Buch mit dem Titel „Cliquen, Klüngel und Karrieren“ von Professor Scheuch vom Rowohlt Verlag war.
Es war sehr lehrreich. Es hätten viele andere vielleicht 1990 auch schon lesen sollen, denn da sind, auch aus Sicht der PDS, interessante Punkte enthalten, denke ich, und zwar die Forderungen an die Politiker und die Forderungen an die Politik, die hier neben vielen anderen wichtigen Anknüpfungspunkten aufgeschlüsselt worden sind.
Allerdings, und das, sehr verehrter Herr Kollege Thomas, ist das Problem an Ihrem Antrag, hier zu beschließen und diesen Katalog in die Ausschüsse zu geben mit dem Ziel, daraus, wie Sie es sagten, eine vernünftige Beschluss
vorlage vorzubereiten. Dazu, denke ich, ist dieser Antrag nicht geeignet. Wir sollten nach den Erfahrungen, die wir auch mit anderen CDU-Anträgen hier gemacht haben, davon absehen, mit allgemein gehaltenen Formulierungen in die Ausschüsse zu gehen in der Hoffnung, wir kommen mit konkreten Vorschlägen letztendlich raus. Ich denke, hier konkrete Änderungsvorschläge zu unterbreiten und diese dann zu beraten, das sollten auch wir der Arbeit der Fachleute überlassen. – Vielen Dank.
Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Ankermann. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal für die CDU-Fraktion den vom Kollegen Thomas gestellten Antrag dahin gehend präzisieren, dass die Überweisung in den Rechts- und in den Innenausschuss erfolgen soll, als die zuständigen Ausschüsse, und federführend in den Rechtsausschuss.
Meine beiden Vorredner sind ja schon auf die Danziger Gespräche eingegangen und haben den Erfolg dieser seit 1998 stattfindenden Gespräche mehrfach dargelegt und auch gewürdigt. Ich denke, das ist auch richtig so. Ich halte es auch für richtig, dass ein Parlamentarier, der an diesen Gesprächen teilnimmt, seine Beobachtungen, und zwar nicht nur seine Beobachtungen, sondern die Ergebnisse dieser Gespräche, dem Parlament vorlegt und dem Parlament rät oder empfiehlt oder darum bittet, dieses doch in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln, ob möglicherweise davon etwas verwertbar und im nationalen Recht auch umsetzbar ist.
Ich stimme dem Innenminister in weiten Teilen seiner Rede, die er hier heute zu diesem Tagesordnungspunkt gehalten hat, ausdrücklich zu. Ich stimmte Ihnen aber in dem letzten Schlenker, Herr Minister, nicht zu, wenn Sie sagen, dass es sich um einen nicht ausgereiften Antrag handelt. Das kann ich so nicht nachvollziehen.
Es sind hier die Ergebnisse einer Tagung, die der Kollege Thomas vorgetragen hat, die auch völlig unstrittig vom Ergebnisgehalt her über die Jahre hinweg von ihm gewürdigt wurden. Und dass man diese Ergebnisse hier im Parlament noch einmal diskutiert, noch einmal berät und dann in die zuständigen Ausschüsse verweist, um dann zu einem nationalen Ergebnis zu kommen, das halte ich nicht nur für legitim, das halte ich auch für notwendig, wenn man Vertreter in solche Konferenzen entsendet.
(Karsten Neumann, PDS: Das können wir doch alles bereden. – Peter Ritter, PDS: Ich würde das erst mal in der CDU-Fraktion klären.)
Völlig klar sind wir uns sicher alle darüber, dass Korruption und Wirtschaftskriminalität einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Schaden verursachen. Auch dieses hat der Innenminister bereits mit Zahlen untermauert.
Damit wird die Leistungsfähigkeit des Staates eingeschränkt, natürlich gerade auch im Hinblick auf die Sozialleistungen und im Hinblick auf die Infrastrukturleistungen, die damit negativ beeinflusst werden.
Es ist sicherlich auch klar, wenn man sich mit Wirtschaftskriminalität und Korruption beschäftigt, dass dieses keine Kriminalität ist, wie sie einem beispielsweise in großen Boulevardblättern vor Augen geführt werden kann, denn man sieht hier keine Opfer und man sieht keine Leichen am Wegesrand. Es ist die so genannte White-Collar-Kriminalität, die man eigentlich vom Ergebnis her nur dann wahrnehmen kann, wenn man sich wirklich mit den Zahlen und mit den Ergebnissen dieser Kriminalität beschäftigt. Das kann leider häufig dazu führen, dass diese Kriminalität nicht so bekämpft werden kann, wie es eigentlich getan werden müsste.
Dass die rechtlichen Instrumente, die uns heute dazu in den Gesetzen zur Verfügung stehen, die wir bereits haben, und dass die internationale Zusammenarbeit hier unzureichend ist, darüber besteht meines Erachtens auch Einigkeit in diesem Hause. Aber es ergibt sich aus dem Forderungskatalog, wie er uns hier in diesem Antrag auch vorliegt, eine Inkompatibilität mit dem deutschen Recht. Das kann man sicherlich nicht bestreiten. Und von daher muss der Katalog sicherlich auch überarbeitet werden und es muss hier auch zu Streichungen kommen, Herr Kollege Thomas, das ist völlig eindeutig.
Aber nicht zu Streichungen je nach der Interessenlage dessen, wie Sie gesagt haben, der das nun bearbeitet, sondern ganz sicher lediglich zu Streichungen nach der Rechtslage, denn dieses war eine internationale Konferenz und die Rechtslagen sind in den daran teilnehmenden Staaten nun einmal unterschiedlich. Und wenn ich in den Forderungskatalog sehe und beispielsweise dort noch zu schaffende Beweislastumkehr erkenne, dann ist dieses ein Problem, das im deutschen Recht nur wenig Niederschlag findet. Es gibt natürlich eine Beweislastumkehr in einzelnen Bereichen. Wir kennen das beispielsweise aus dem Straßenverkehrsrecht, wir kennen diese Diskussion der Beweislastumkehr auch in anderen Bereichen. Aber dass jemand seine Unschuld gegenüber dem Staat nachweisen muss, weil die Staatsanwaltschaft oder die Ermittlungsbehörden sagen, es liegt ein bestimmter Tatbestand, der unbestreitbar ist, vor und nun beweise mal deine Unschuld, das haben wir nicht und das ist auch nicht unsere Rechtsordnung.
(Karsten Neumann, PDS: Nee! Da geht es um das Vermögen, um das Vermögen aus kriminellen Handlungen.)