(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Gabriele Schulz, PDS – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)
Insofern wird das Rahmenkonzept, das erstellt wird, Auskunft geben, in welcher Art und Weise verbindlich in diesem Land als Grundlage, die pädagogischen Konzepte der Träger werden darauf aufsetzend sein, wie dieses pädagogische Konzept umzusetzen ist. Homogene Gruppen, also nur Vorschulgruppen,
sind nicht in unserem Sinne. Ich sage Ihnen das ganz klar, das Rahmenkonzept muss so gesteckt sein, dass wir die heterogenen Gruppen erhalten können. Deswegen die Verstärkung der Mittel, denn es ist aus unserer Sicht kontraproduktiv, wenn die Kindergruppen gerade in den kleinen Einrichtungen auseinander gerissen werden.
Eine Konkretisierung dieser Betrachtung bitte ich dann, dass ich die vornehmen kann, aus Sicht der PDS im Ausschuss und anhand des Rahmenplanes, der dann kommt, denn der Rahmenplan muss über dieses Konzept Auskunft geben. Solange ist das, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, erst mal meine Meinung dazu.
Bevor ich zum zweiten Punkt komme, würde ich dann doch ganz gerne das eben noch mal wiederholen. Sie haben also, das ist für mich jetzt völlig neu, mitgeteilt,...
Ich frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Vorschulunterricht in heterogenen Gruppen durchgeführt werden soll und auch in diesem Rahmen dann der Rahmenlehrplan greifen soll? Habe ich Sie da richtig verstanden?
Ja. Erstens, der kann in heterogenen Gruppen, er kann aber auch – bei großen Einrichtungen wird das generell so sein – in homogenen Gruppen durchgeführt werden. Näheres regelt das Rahmenkonzept. Damit werden wir uns noch befassen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Harry Glawe, CDU: Das kennen wir ja noch nicht! – Gabriele Schulz, PDS: Und es ist kein Unterricht.)
Ich möchte jetzt nicht dieser Fachdiskussion hier vorgreifen in der Ersten Lesung. – Ich bedanke mich recht herzlich.
Mein zweiter Schwerpunkt zielt noch einmal ab auf die Kostenbeteiligung der Eltern. Können Sie hier heute an dieser Stelle ausschließen, dass in den nächsten zwölf Monaten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes eine Erhöhung auf die Elternbeiträge kommen wird, die nicht über zehn Prozent liegen wird?
Was ich Ihnen sagen kann und was ich betonen möchte, ist, dass in dem vorschulischen Jahr für die enorme Verstärkung der Standards in der pädagogischen Arbeit für diesen Teil niemand mehr zahlen muss in diesem Land, denn dafür sind die Mittel zweckgebunden für die Bildung. – Danke.
Lieber Herr Kollege Glawe, ich bin schon etwas verwundert gewesen über Ihre Aussage, dass die CDU eigentlich keinen Novellierungsbedarf sieht, nur hinsichtlich der Finanzierungsregelungen einen Änderungsbedarf. Ich gehöre zu den Abgeordneten, die in unterschiedlichen Funktionen in den vergangenen Jahren immer wieder mit der Novelle des Kita-Gesetzes zu tun hatten, und immer wieder standen die Finanzierung, die Fort- und Weiterbildung, die Anspruchsberechtigung, Öffnungszeiten und Gruppengrößen im Mittelpunkt. Und, Herr Kollege Glawe, wir haben beide in der vergangenen Legislaturperiode häufig genug in Gesprächsrunden gesessen,
wo auch die CDU-Fraktion in verschiedenen Punkten, die ich eben aufgezählt habe, Novellierungsbedarf gese
hen hat. Da war ich eher diejenige, die gesagt hat, lasst uns eine vernünftige Finanzierungsregelung finden, dann kommen wir schon ein Ende weiter.
Dass Sie sich jetzt hier heute hinstellen und sagen, die CDU wollte ja eigentlich das Kita-Gesetz gar nicht aufmachen und nicht novellieren, da bin ich schon mehr als verwundert, muss ich sagen.
(Harry Glawe, CDU: Wir haben ja sogar einen Antrag zum alten Gesetz gebracht. Schon vergessen, Frau Dr. Seemann? Zum Anspruch ab dem dritten Lebensjahr.)
Ich habe jetzt von der vergangenen Legislaturperiode gesprochen, wo Sie das Gesetz schon novellieren wollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem meine Vorrednerinnen und Vorredner umfassend auf die Bedeutung der Kindertagesbetreuung für die Bildung und Erziehung der Kinder und auf Finanzierungsfragen eingegangen sind, gestatten Sie mir, dass ich auf einen weiteren, mir ebenso wie die pädagogische Förderung und die Finanzierung wichtigen Aspekt einer funktionierenden Kinderbetreuung eingehe, auf die damit verbundene Unterstützung der individuellen Lebensplanung und die Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt beziehungsweise von Familie und Beruf, und zwar für beide Elternteile.
Nur wenn die Infrastruktur im Bereich der Kinderbetreuung zur Verfügung steht, ist es den Müttern und Vätern möglich, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen und gleichzeitig ihren familiären Verpflichtungen nachzukommen. Die jungen Menschen in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern wollen durch eigenständige Erwerbstätigkeit ihre Existenz sichern und dabei aber nicht auf Kinder, auf eine Familie verzichten. Das hat die Shell-Studie verdeutlicht. Das hat auch eine von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie zur Lebensplanung von Mädchen und Jungen aus dem Jahre 1998 gezeigt. 73 Prozent der Befragten gaben an, dass zu den notwendigen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein ausreichendes Angebot von Krippen- und Kindergartenplätzen zählt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich betone, dass in der heutigen Zeit die Erziehung und Betreuung der Kinder Aufgabe beider Elternteile ist, so werden einige von Ihnen vielleicht denken, das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Im Denken mag das auch der Fall sein, in der Realität leider nicht. Es ist auch in den neuen Bundesländern Tatsache, dass die Verantwortung für die Kinderbetreuung zum großen Teil bei den Müttern liegt. Beredte Zeugnisse hierfür sind, dass von denjenigen, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, weit über 90 Prozent Frauen sind, und auch die Elternzeit zu über 98 Prozent von Frauen in Anspruch genommen wird. Umso wichtiger ist es, durch eine quantitativ ausreichende und qualitativ gute Kinderbetreuung jungen Frauen und Familien Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu geben, denn nur wenn Eltern die Gewissheit haben, dass ihre Kinder gefördert und gut versorgt werden, ist es ihnen auch möglich, berufstätig zu sein.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Landesregierung dieser Aufgabe nach. Es bedarf schon einer gewaltigen Kraftanstrengung, wenn trotz der finanziellen Situation des Landes – und darüber haben wir ja heute
Morgen ausreichend gesprochen – zusätzliche Mittel für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden, und das sollte man, denke ich, auch entsprechend mal anerkennen.
Ich begrüße es außerordentlich, dass die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen zu den Mindestöffnungszeiten der Kindertagesstätten auch im vorliegenden Entwurf der Landesregierung beibehalten werden, wofür ich mich während der Erarbeitung des Gesetzentwurfes auch vehement eingesetzt habe. Gerade in unserem ländlich strukturierten Bundesland ist es außerordentlich wichtig, dass die Kindertagesstätten ausreichende Öffnungszeiten haben, denn zu der normalen Arbeitszeit der Eltern kommen häufig lange Fahrzeiten hinzu. Dies ist meines Erachtens auch kein neuer Standard, der Konnexität nach sich zieht, wie das in der öffentlichen Diskussion der letzten Monate von einigen wiederholt behauptet wurde. Die Regelung zu den Öffnungszeiten ist auch im derzeit geltenden Kita-Gesetz enthalten.
Ich hoffe, hier wird es in der weiteren parlamentarischen Beratung auch keine Veränderungen geben. Im Übrigen begrüße ich es auch, dass angesichts der Fläche konkrete Regelungen zur Tagespflege getroffen werden sollen. Ich bin zwar nicht der Meinung, und das betone ich ausdrücklich, dass Tagespflege die Betreuung in Kindertagesstätten ersetzen sollte,