wie Sie alle wissen. Auch in Oulu waren unsere Vorarbeiten – der Landtagsbeschluss vom Juni diesen Jahres sowie das in Auftrag gegebene Gutachten bei der Universität Rostock – die Basis für diesen Resolutionsteil.
Das Thema „Maritime Sicherheit“ war auch bestimmend für den ersten Sitzungsabschnitt in Oulu. Am Beispiel des Untergangs des Öltankers „Prestige“ vor der spanischen Küste illustrierten zahlreiche Redner einhellig die Gefahren des zunehmenden Öltransportes durch die Ostsee sowohl für die Wirtschaft und den Tourismus als auch für die Meeresumwelt. Die hohe Verkehrsdichte, das Fehlen einer Lotsenpflicht in gefährlichen Seegebieten und eine gemeinsame Küstenwache in der Ostsee sowie die fehlende Ausweisung der Ostsee als besonders sensibles Seegebiet wurden in vielen Diskussionen als zentrale Probleme angesehen. In diesem Zusammenhang wurde auch stets die reservierte Haltung der Russischen Föderation zur Umsetzung beziehungsweise Einführung von entsprechenden Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme kritisiert, und das sogar sehr heftig auf dieser Konferenz. Seitens der HELCOM wurde dazu aufgefordert, dass die Anrainerstaaten so bald wie möglich subregionale Vereinbarungen treffen sollten, um kurzfristig Maßnahmen durchführen zu können, die gleiche Erfolge versprechen wie internationale Übereinkommen, die nur sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Im Ergebnis können wir diesen Resolutionsteil als weiteren großen Erfolg und Durchbruch in der Sache bewerten, dem ein zähes Ringen vorausgegangen war. Aber darüber hatte ich ja bereits in der letzten Sitzung berichtet. Weitere Details bitte ich deshalb der Begründung des Antrages sowie dem entsprechenden Resolutionsteil zu entnehmen.
Abschließend ergänzen möchte ich an dieser Stelle, dass der Landtag von der Ostseeparlamentarierkonferenz gebeten wurde, sein Engagement in diesem Themenbereich und als Beobachter bei der Helsinki-Kommission weiter wie bisher aufrechtzuerhalten. Ich denke, diese Bitte widerspiegelt die hohe Anerkennung für das vom
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Geleistete, was zusätzlich in der Resolution seinen Niederschlag gefunden hat und deutlich macht, dass sich der personelle, aber auch der finanzielle Einsatz des Landtages auf diesem Gebiet lohnt.
Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass ich auch in Zukunft mit einer breiten Zustimmung und Unterstützung für unseren diesbezüglichen Einsatz im Rahmen der Ostseeparlamentarierkonferenz rechnen kann, dies auch vor dem Hintergrund, dass sich der Landtag aufgrund der Bedeutung dieser Thematik für unser Bundesland weiter intensiv damit befassen wird. Entsprechende parlamentarische Vorlagen stehen zurzeit in den Ausschüssen zur Beratung an.
Gerade auch das von der Universität Rostock zur Vorbereitung der Konferenz erstellte Gutachten hebt deutlich den hohen Anteil des Faktors „Mensch“ bei Havariefällen hervor. Daraus resultiert die dringende Notwendigkeit, zu Verbesserungen auch in der Aus- und Weiterbildung von Seeleuten zu kommen. Dafür gibt es bei uns im Land bereits entsprechende maritime Einrichtungen.
Hier wäre zu prüfen – und dies möchte ich als ausdrückliche Bitte an die Landesregierung verstanden wissen –, wie darauf aufbauend ein nationales und internationales Aus- und Weiterbildungszentrum für Seeleute etabliert werden könnte, damit sich Rostock mit seinen bereits vorhandenen Einrichtungen, wie zum Beispiel der Universität, der Hochschule Wismar, dem Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht, der Verkehrsleitzentrale, der Einsatzkapazitäten für den Havariefall, weiter zu einem maritimen Kompetenzzentrum entwickeln kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ostseeparlamentarierkonferenz war und ist nicht nur eine Konferenz zur Verbesserung der maritimen Sicherheit auf der Ostsee. Wie Sie der Resolution entnehmen können, richtete sich das Augenmerk der 12. Konferenz auch auf die Wissensgesellschaft im Ostseeraum und auf deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Und hier gibt es eindeutige Forderungen an den Ostseerat sowie an die Regierungen der Anrainerstaaten. Angesichts des Übergangs von der Industrie- zur Wissensgesellschaft, die im Wesentlichen auf einer digitalen Vernetzung, einer guten technischen Infrastruktur sowie auf einer qualitativ hochwertigen Bildung basiert, war der Tagungsort sicherlich gut gewählt. Am Verwaltungssitz eines der weltweit bedeutendsten IT-Konzerne tagte die Konferenz in den Räumlichkeiten einer Universität, die eine überregionale Bedeutung und Ausstrahlung für den gesamten skandinavischen Raum hat. Diese ist auch Anziehungspunkt für hoch qualifizierte junge Menschen, die die städtische Bevölkerung kontinuierlich in großem Umfang anwachsen lässt.
Finnland ist heute Paradebeispiel für eine gelungene Entwicklung auf dem Weg in die Wissensgesellschaft beziehungsweise für einen gelungenen Strukturwandel, der mittlerweile beispielgebend für den gesamteuropäischen Raum ist. Viele Beitrittskandidaten zur EU erhoffen sich eine ähnlich stürmische Entwicklung, wie sie Finnland derzeit erlebt. Voraussetzung dafür ist ein Gesellschaftssystem, in dem Erziehung, Bildung und Forschung einen besonders hohen Anteil haben und breite Bevölkerungsschichten chancengleich und unabhängig von Alter und Geschlecht Anteil daran haben. Dazu hat die Konferenz
Im Vordergrund stehen gut funktionierende Arbeitsmarktstrukturen mit gut ausgebildeten Arbeitskräften sowie der Aufbau einer effizienten und sicheren IT-Infrastruktur. Voraussetzung dafür ist auch der Technologietransfer zur Unterstützung von Innovationsmechanismen. Darüber hinaus sind insbesondere Sprachkompetenzen zu fördern. Ebenso können die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen sowie eine Harmonisierung von Bildungsstandards und Ausbildungsgängen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitskräften führen. Auch die Verbesserung der Kompetenzen von Arbeitnehmern soll deren Vermittlungsmöglichkeiten und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Vorrangiges Ziel soll es sein, den Ostseeraum zu einer Pilotregion für den Prozess zur Entwicklung zur Wissensgesellschaft zu machen.
Im Rahmen der Diskussion zu diesem Resolutionsteil wurde resümiert, dass ein hoher Entwicklungsstand der Informationstechnologie die Grundvoraussetzung für das Erlangen der Ziele sei. Dies sei nicht in allen Staaten gegeben, zumal auch hohe Kosten die Nutzung dieser Technologien erschwerten. Für das Kaliningrader Gebiet wurde dieser Sektor als zentrales Element für dessen zukünftige Überlebensfähigkeit herausgestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus dem eben Geschilderten sehen Sie, dass es noch ein weiter und beschwerlicher Weg sein wird, bis wir vollkommen in der Wissensgesellschaft angekommen sind, und vielerorts die Grundvoraussetzungen noch unzureichend gegeben sind. Auch in Deutschland leben wir zurzeit noch in einer digitalen Zweiklassengesellschaft, sowohl vertikal als auch horizontal. Die einen sind drin, die anderen nicht. Die einen können das digitale Netz nutzen, die anderen nicht. Die einen können es aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Finanzausstattung und altersbedingten Fähigkeiten nutzen, die anderen nicht.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Was soll denn das mit der horizontalen Zweiklassengesellschaft? – Unruhe und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)
Insofern müssen auch wir die politischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Menschen gleichermaßen ihre Chancen wahrnehmen können. Und je früher und je intensiver wir damit anfangen, desto eher werden wir unsere nächste gesellschaftliche Entwicklungsstufe erreichen.
(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU: Was ist denn eine horizontale Zweiklassenge- sellschaft, Frau Präsidentin? Ich weiß es nicht.)
sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechend der Ziffer 3 des Antrages mit den Beschlüssen der 12. Ostseeparlamentarierkonferenz zu befassen. Und vielleicht, Herr Dr. Born, können Sie dann diese Frage dort auch in diesem Zusammenhang erörtern und klären.
(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Jawohl.)
Und ich bitte Sie auch, diesen Dingen weiterhin große Aufmerksamkeit zu widmen. Es würde mich freuen – und ich denke, nicht nur mich, sondern uns alle –, wenn es gelänge, dass sich die Ausschüsse im Vorfeld der künftigen Konferenzen mit den anstehenden Beratungsgegenständen befassen und dem Landtag hierzu entsprechende Beschlüsse empfehlen würden.
Ich bitte Sie, dem vorliegenden interfraktionellen Antrag Ihre Zustimmung zu erteilen und danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Ich denke, der Beifall war noch mal ein Dankeschön für Ihr Engagement bei der 12. Ostseeparlamentarierkonferenz in Oulu.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksac h e 4/840. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/840 einvernehmlich mit einer Stimmenthaltung angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, Drucksache 4/805.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit – Drucksache 4/805 –
(Dr. Ulrich Born, CDU: Er ist gerade draußen. – Torsten Koplin, PDS: Ist er gerade bei der Polizei? – Dr. Ulrich Born, CDU: Da müssen wir ihn mal reinholen. – Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Dr. Till Backhaus, SPD: Wo ist der kleine Theo? – Reinhard Dankert, SPD: Einen ganz kleinen Moment bitte, Frau Präsidentin, eine kleine Kunstpause.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Beitritts der mittel- und osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union gewinnt die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit enorm an Bedeutung. Ich muss das nicht weiter ausführen. Wir alle
haben durch unsere Kontakte nach Westpommern ständige Informationen über die Problemlagen, die sich insbesondere im Grenzbereich ergeben.
Für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität gibt es seit einiger Zeit hervorragende Beispiele und Erfahrungen, insbesondere in unserem Bundesland, die sich auf der Grundlage einer ständigen Verbesserung der Beziehungen zwischen der Polizei in unserem Land und der Polizei in Polen entwickelt haben. Zu nennen sind hier insbesondere die Sicherheitskonferenzen, die so genannten Danziger Gespräche, die seit vier Jahren regelmäßig stattfinden, wo aus dem Polizeibereich aller Anliegerländer Polens unter der organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitung unseres Landeskriminalamtes ein hervorragender Austausch stattfindet. Deshalb ist es sinnvoll, wenn auch der Landtag das Thema „Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Staaten“ diskutiert, denn die Bedeutung dieses Themas liegt insbesondere vor dem Beitritt Polens auf der Hand. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu behandeln und ihm dann später zuzustimmen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Europa steht vor einem epochalen Ereignis. Am 1. Mai 2004 werden zehn neue Staaten der Europäischen Union beitreten. Damit erfüllt sich für viele der Traum einer in Frieden, Gerechtigkeit und Freiheit lebenden Völkergemeinschaft auf dem alten Kontinent.
Auch für unser Land ist dieses Datum wichtig. Mecklenburg-Vorpommern verliert damit seine EU-Außengrenze zu Polen als direkte Grenze und indirekt natürlich auch die zu den baltischen Staaten. Diese Entwicklung birgt Risiken und für manch einen natürlich auch Chancen, aber man muss es eigentlich andersherum sagen. Befürchtungen in der Bevölkerung allerdings gibt es auch hinsichtlich der Sicherheitsfragen. Sicherheit aber, meine Damen und Herren, ist die Voraussetzung für Freiheit und genau deswegen, da hat Herr Abgeordneter Körner völlig Recht, muss sich das Land und damit auch der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diesen Fragen stellen.
Im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung sind wir in Zukunft darauf angewiesen, dass die Sicherheitsbehörden unserer östlichen Nachbarn den Schutz der Menschen unseres Landes gewährleisten. Das gilt für Schleusungskriminalität, für Drogenkriminalität und viele weitere Kriminalitätsfelder. Deswegen haben wir schon frühzeitig begonnen, die Beitrittsstaaten auf ihrem Weg in die Europäische Union mit vielfältigen Sicherheitsinitiativen zu unterstützen. Dabei arbeiten die Bundesbehörden und die Landesbehörden eng zusammen, beim Bund der Bundesgrenzschutz und die Zollfahndung und weitere, hier im Land natürlich im Wesentlichen die Polizei, aber auch die Staatsanwaltschaft und weitere. Ein besonderer Akzent liegt dabei auf der Sicherheitskoope
ration im baltischen Raum. Die Ostsee ist nicht nur ein einheitlicher Wirtschafts-, Wissenschafts- oder Verkehrsraum, sondern auch ein einheitlicher Sicherheitsraum, in dem durch umfassende Zusammenarbeit abgestimmte Analysen und auch abgestimmte Strategien auf den Weg zu bringen sind.
Ich will Ihnen kurz die Kriminalitätslage darstellen, wie sie sich aus heutiger Sicht zeigt: Im Jahr 2002 wurden in unserem Land 5.600 nichtdeutsche Tatverdächtige ermittelt. Ihr Anteil an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen beträgt knapp zehn Prozent. Dabei stellt mit über 1.700 ermittelten Tatverdächtigen polnischer Herkunft diese Gruppe die größte Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger dar. Ihr Anteil an allen ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen beträgt ein Drittel. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass mehr als die Hälfte aller Tatverdächtigen Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze begingen, das heißt gegen solche gesetzlichen Bestimmungen, gegen die nur Ausländer verstoßen können, keine Deutschen.
Die Fallzahl zur Eigentumskriminalität osteuropäischer Straftäter weist in Mecklenburg-Vorpommern eine rückläufige Tendenz auf. Besondere Phänomene sind Blitzeinbrüche und Raubdelikte, die hoch organisiert von häufig in Polen rekrutierten Tätergruppen in ganz Deutschland begangen werden. In den meisten betroffenen Bundesländern sind diese Feststellungen in diesem Bereich stark angestiegen, während sie in Mecklenburg-Vorpommern seit einigen Jahren rückläufig sind.