Protocol of the Session on October 8, 2003

was mir aber nicht in den Sinn käme, wenn, dann eher meiner eigenen Partei.

(Heiterkeit bei Gabriele Schulz, PDS)

Aber in vielen Verwaltungsverfahren kann ich dies auf dem elektronischen Wege noch nicht, weil die Schriftform vorgeschrieben ist, und ich muss zu meiner Verwaltung hingehen.

Wenn wir dies also ändern und wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, dieses ohne persönliches Erscheinen auf dem elektronischen Wege zu machen, dann schaffen wir auch ein Stück der Bürgerfreundlichkeit, von der wir gerne reden, aber die konkret zu fassen ja oft offenkundig sehr schwer fällt. Also, meine Damen und Herren, es fällt einem fast der literarische Satz ein: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Aber ein paar Pferdefüße sind schon noch dabei. Der erste Pferdefuß ist eine Legende. Und mit dieser Legende, denke ich, muss man aufräumen. Es ist die Legende, die gerne im Zusammenhang mit der Diskussion von E-Government gebracht wird, dass nämlich zukünftig der Bürger gezwungen werde, mit seinen Verwaltungen elektronisch zu kommunizieren, dass sozusagen auch die Oma, die beim Computer wahrscheinlich Schwierigkeiten hätte, den Knopf zum Anschalten zu finden, dass diese dazu gezwungen würde.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Norbert Baunach, SPD: Na, na, na! – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Unterschätzen Sie mir die Omas nicht!)

Die Legende ist eine doppelte: Zum Ersten steigt die Zahl der Nutzer von PCs und auch des Internets gerade bei älteren Menschen stark an, und zwar überproportional an. Also auch diese Menschen nutzen diese Medien sehr wohl. Aber, und das ist für mich das Entscheidende, kein Mensch wird gezwungen, zukünftig elektronisch mit seiner Behörde zu kommunizieren. Die hergebrachten Wege gehen sehr wohl und niemand wird gezwungen, dieses Verfahren zu benutzen. Ich halte das für wichtig. Und ich denke, wir müssen auch daran festhalten, weil es immer einen Teil der Bevölkerung geben wird, der, aus welchen Gründen auch immer, elektronische Medien nicht nutzen will, nicht nutzen kann, nicht nutzen wird.

Aber dem Teil in der Bevölkerung, und ihr Anteil ist hoch und ihr Anteil wächst, der dies bewusst nutzen möchte, dem, meine Damen und Herren, müssen wir diese Möglichkeit geben, dafür müssen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Und wir schaffen damit einen ganz, ganz wichtigen Baustein für die Verwaltung der Zukunft, die dann an dieser Ecke so aussieht, dass der Bürger elektronisch mit seiner Verwaltung kommunizieren kann, dass derjenige, der dies nicht will oder nicht kann, an seiner örtlichen Behörde eine Portalsituation vorfindet, wo er alle seine Verwaltungsdinge in den Verwaltungsgang hineingeben kann und wo auch die Kommunikation zwischen verschiedenen Teilen der Verwaltung auf elektronischem Wege stattfindet. Der Vertrag, der zwischen der Landesregierung und den kommunalen Verbänden geschlossen worden ist – der Innenminister hat darauf hingewiesen –, ist ein weiteres Element hin zu einer solchen Verwaltung.

Deshalb, meine Damen und Herren, wir sollten diesen Gesetzentwurf in der Tat in den Ausschüssen sehr gründ

lich beraten. Da ist manches auch an technokratischen Dingen dabei, das möglicherweise Fallstricke enthält. W i r werden dann in aller Ruhe auch diskutieren, Herr Dr. Jäger, wie das mit Konnexität aussieht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, wir. Ja.)

Vor dieser Diskussion habe ich überhaupt keine Angst, aber lassen Sie uns das im Ausschuss machen. Ich bitte Sie um Überweisung dieses Gesetzentwurfs. Und ich glaube, wir machen hier konkret, worüber viele reden, nämlich Verwaltung der Zukunft zu schaffen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Müller.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/799 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechts- und Europaausschuss, an den Sozialausschuss, an den Umweltausschuss sowie an den Sonderausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag hier einstimmig gefolgt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Achter Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern für das Jahr 2002, Drucksache 4/375, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 4/821.

Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Achter Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftrag- tengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2002 – Drucksache 4/375 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 4/821 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/821, die Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte auf Drucksache 4/375 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/821 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vor

schlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/822.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/822 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/822 empfiehlt der Petitionsausschuss, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/822 bei einer Enthaltung aus der PDS-Fraktion angenommen.

Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/822 angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2001 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, Drucksache 4/124, sowie der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2003 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2001 sowie der Vermögensübers i c h t 2001 des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/283, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 4/825. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/846 vor.

Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2001 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 4/124 –

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht 2003 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2001 sowie der Vermögensübersicht 2001 des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/283 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 4/825 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/846 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete der SPD Fraktion Herr Borchert.

Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Bericht des Landesrechnungshofes möchte ich eingangs nur anmerken, dass es wie immer, das wird nicht überraschen, eine sehr umfangreiche, eine sehr ernsthafte Arbeit war, die uns wieder einmal sehr viel Zeit gekostet hat. Aber das machen wir ja gerne, das haben wir schon mehrfach betont.

Es waren dieses Mal 418 Textzahlen nicht nur zu lesen, sondern auch entsprechend zu diskutieren und zu bewerten. Ich möchte aus diesem umfangreichen Komplex heute nur drei Schwerpunkte herausgreifen und besonders ansprechen.

Wir haben uns sehr ausführlich mit den Textzahlen 76 bis 129 befasst. Da ging es um die Überprüfung der Fraktionen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass man natürlich ganz klar unterscheiden muss, Unterschiede machen muss in Wahrnehmung der Aufgaben zwischen Landtag, Landtagsfraktionen und Landesverwaltung, und dabei insbesondere das Problem, das fast überall auftritt, nämlich die Abgrenzung der Aufgaben der Fraktionen in ihrer Finanzierung, praktisch als legitime Fraktionsarbeit auf der einen Seite und auf der anderen Seite den Gesichtspunkt der Abgrenzung zur Parteienwerbung im Wahlkampf. Dass dieses Problem uns seit Jahren begleitet, ist bekannt. Dieses stand also dort im Mittelpunkt der Beratung. Wir haben in vielen, vielen Gesprächsrunden letztendlich zu einem Konsens gefunden, trotz der unterschiedlichen Akzeptanz und der unterschiedlichen Positionen. Und so wird es nicht überraschen, dass die Textzahlen 76 bis 129 von allen Fraktionen zur Kenntnis genommen wurden. Aber, was ganz entscheidend ist, Schlussfolgerungen wurden gezogen, die Hinweise des Landesrechnungshofes wurden sehr ernst genommen und zum großen Teil inzwischen auch umgesetzt und es wurde entsprechend reagiert. Das zu diesem ersten Komplex.

Zweitens ging es wieder einmal um die Therme Güstrow, ein Thema, was uns schon seit Jahren begleitet, was auch im vorherigen Prüfbericht eine Rolle spielte. Es geht letztendlich bei der Therme Güstrow um die Frage, inwieweit Fördervoraussetzungen erfüllt wurden. Das war ganz offensichtlich nicht der Fall. Das war auch unstrittig. Was noch strittig war, war die Frage nach Rückförderungen und falls ja, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen.

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bedanken für die gute Zusammenarbeit zwischen Landesrechnungshof, Wirtschaftsministerium, Finanzausschuss und Wirtschaftsausschuss. Alle gemeinsam haben wir, glaube ich, einen guten Kompromiss gefunden, der einerseits die Arbeitsplätze in Güstrow sichert, den Betreiber, die Stadt Güstrow, nicht überfordert und andererseits natürlich auch diesen Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen nicht ungeahndet lässt, indem man eine vertretbare Rückforderung zu vertretbaren Zinskonditionen hier letztlich als Ergebnis festlegen konnte.

Ein letzter Schwerpunkt, der von mir kurz angesprochen werden soll, ist die überörtliche Kommunalprüfung in den Textzahlen 386 bis 418. Hier ging es um Schulden, Schuldenmanagement, Kredite und Bürgschaften. Einer Reihe von zweckdienlichen Hinweisen des Landesrechnungshofes wurde bei den geprüften kommunalen Gebietskörperschaften gefolgt. Als Mitglied des Kreistages Müritz möchte ich mich auch einmal dafür bedanken, dass der Landkreis Müritz, sprich die Kreisverwaltung insbesondere, geprüft wurde vom Landesrechnungshof, und zwar in einem erweiterten Prüfauftrag, der insbesondere die Aufgabe hatte, Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung für den Landkreis Müritz zu suchen.

In dem Zusammenhang dürfte es von Interesse sein, dass wir im Kreistag Müritz mit dem Bericht des Landesrechnungshofes auch weiter arbeiten werden. Es gibt einen Beschluss des Kreistages, mit dem der Landtag aufgefordert wird, bis zum nächsten Kreistag einen schriftlichen Bericht vorzulegen, in dem er die Frage beantwortet, inwieweit die Vorschläge und Beanstandungen des Landesrechnungshofes bisher beachtet wurden. Ich bewerte das als sehr positives Beispiel im Zusammenhang mit der Frage, wie gehen wir um mit der Arbeit des Landesrechnungshofes, der Arbeit im Finanzausschuss gerade auch im Zusammenhang mit der Prüfung, die nach Artikel 68 vorgegeben ist, und zwar nicht nur die Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesregierung nach Abschnitt 3, sondern nach Abschnitt 4 hat der Landesrechnungshof auch die Aufgabe, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Körperschaften zu überwachen. Das heißt natürlich für die Geprüften, wenn es entsprechende Beanstandungen gibt, diese dann nicht nur zu beachten, sondern sie nach Möglichkeit abzustellen.

Bei der Festlegung der Redezeiten für diese Beschlussempfehlung und diesen Bericht des Landesrechnungshofes, bei der Frage, was mache ich mit 21 Minuten, ist mir ein CDU-Antrag zu Hilfe gekommen.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Einsparen! – Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS, und Regine Lück, PDS)

Ich kann auch noch einsparen, aber es ist doch ganz gut, dass wir jetzt noch einen CDU-Antrag haben in dem Zusammenhang, der es mir ermöglicht, hier noch ein bisschen mehr zum Thema zu sagen in der Sache.

(Wolfgang Riemann, CDU: Sehen Sie! Sehen Sie!)