Ja, Herr Koplin, das ist nicht menschlich. Das Problem ist nur so, dass die Dinge bearbeitet werden müssen. Jeder muss sozusagen seine Finanzlage offen legen und dann wird entschieden, ob er finanzstark ist, ob er das Wohngeld erhalten kann oder ob er in Sozialhilfe fällt. Das muss dann noch einmal in der Kreisverwaltung bearbeitet werden und dann können Sie sich sicher vorstellen, wann die ersten Bescheide rechtswirksam sind. Sie werden mit Sicherheit nicht im Januar beschieden werden können. Ich denke, im ersten Quartal wird es aber die ersten Entscheidungen geben und um ihnen sozusagen die Sorge zu nehmen, wird es dann rückwirkend ausgezahlt.
Das Problem, das sich daraus ergibt, ist ein anderes, nämlich dass die Betreiber von Einrichtungen, die Investitionskosten und Kapitaldienste zu leisten haben, ja auch im Januar, Februar, März sowie in allen anderen Monaten, ob es gemietete Objekte sind oder ob es kapitalgetragene sind, an die Banken ihre Leistungen erbringen müssen. Sie müssen sich sozusagen etwas einfallen lassen, wie sie das bedienen wollen. Über die Frage, Herr Koplin, können wir auch noch mal diskutieren, denn das ist auch eine Geschichte, die in besonderer Weise zu einem Problem führen kann, dass einige Betreiber dort in Schwierigkeiten kommen. Es gibt die verschiedensten Betreiber. Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder auch Privatpersonen betreiben Alten- und Pflegeheime. Darauf wollte ich noch mal hinweisen.
Jetzt noch einmal etwas zu den Auslassungen von Herrn Heydorn. Das Pflegeversicherungsgesetz hat einer Million Menschen in Deutschland geholfen.
(Dr. Martina Bunge, PDS: Und was wird, wenn die Vorschläge der Herzog-Kommission umgesetzt werden? – Torsten Koplin, PDS: Dann stärken Sie mal Herrn Blüm den Rücken!)
Und es hat, ich hatte es vorhin schon mal gesagt, den Sanierungsstand in den ostdeutschen Ländern besonders erhöht. Ich sage es hier noch einmal für alle hörbar: Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich unter der CDUFührung damals entschlossen, eine Förderung zu machen. 75 Prozent Bundesmittel waren zugesagt, 20 Prozent Landesmittel und 5 Prozent Eigenanteile sind zu erbringen, entweder von der Kommune, von der Gemeinde und vom Träger. So ist es gewesen. Das war eine sehr gute Finanzierung, die sich fast kein anderes ostdeutsches Bundesland geleistet hat.
Deswegen auch Dank an diejenigen, meine ich, die es damals gemacht haben. Frau Linke erntet heute die Früchte unserer Arbeit. Das kann man ja vielleicht so sagen.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Gabriele Schulz, PDS: Oh, oh, oh! Das ist ein bisschen dick aufgetragen. – Zuruf von Dr. Gerhard Bartels, PDS)
Aber die Probleme, die weiterhin mit dem Landespflegegesetz behaftet sind, die Auswirkungen auf diese 5.000 Bewohner, die vor 1995 in moderne Heime und sanierte Heime eingezogen sind oder die heute sozusagen dort ihren Lebensabend verbringen, sind eben da und sie heißen nun eben einmal 420 Euro im Durchschnitt Mehrbelastung pro Monat zu den laufenden Kosten. Das ist doch wirklich ein soziales Problem und da können Sie doch nicht von sozialer Gerechtigkeit reden, meine Damen und Herren von der linken Seite!
Das ist doch nun mal so. Das müssen Sie einfach einmal zugeben. Aber Sie sind nicht einmal dazu in der Lage, das klipp und klar zu benennen.
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Dazu haben wir ja die CDU. – Zurufe von Dr. Martina Bunge, PDS, und Torsten Koplin, PDS)
Sozialhilfe sind sowieso schon an den kommunalen Sozialverband runtergegeben worden, der diese Dinge dann auch bearbeiten muss. Also die Kreisverwaltungen müssen es wieder tun. Niederschwellige Angebote sind gesagt worden und es ist ja der richtige Ansatz in die richtige Richtung. Aber wenn es dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgen soll, dann hätte die Größenordnung eigentlich umgedreht sein müssen. Nicht? Aber Sie haben ja Ihre Finanznöte beschrieben und deswegen wollte ich das nur noch einmal klarstellen und sagen, dass es so ist.
Ein letzter Hinweis von mir. Frau Ministerin, in Ihrer Presseerklärung ist ein Fehler, und zwar im Absatz 3. Da reden Sie vom Altenlandespflegegesetz. Das heißt natürlich immer noch Landespflegegesetz, weil Altenpflegehelferausbildung kommt dann noch.
Herr Glawe, Sie betonen das Pflegeversicherungsgesetz des Bundes als Leistung seit 1996. Können Sie mir zustimmen, dass 1996 auch schon klar war, wenn nach Auslaufen des Artikels 52 ein Heim gebaut wird, dass das dann auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden muss?
Klar war, dass es ein Landespflegegesetz gegeben hat, das bis zum 31.12.2002 gegolten hat, das durch diesen Landtag um ein Jahr verlängert wurde.
Bitte keine Bewertung. Der Abgeordnete hat eine Frage beantwortet. Ob sie im Sinne des Fragestellers beantwortet ist, ist eine ganz andere Geschichte.
Stimmen Sie mir zu, dass dieses Landesgesetz ein Kofinanzierungsgesetz für Artikel 52 war und damit klar war, dass es jetzt ausläuft?
Es war in besonderer Weise dafür gedacht, Härtefälle und eine Ungleichbehandlung zwischen Heimbewohnern zu vermeiden, die vor 1995 über privat finanzierte Märkte in die Heime eingezogen sind, um damit Mehrbelastungen zu verhindern. Das ist das, was ich dazu erklären will und kann.
Herr Glawe, Sie betonen die sozialpolitische Leistung von Herrn Blüm und in diesem Fall würde ich Ihnen da voll zustimmen. Können Sie mir sagen, wie Sie einschätzen, was nach den Vorschlägen der Herzog-Kommission auf diesem Gebiet auf uns zukäme?
Die Leistungen von Herrn Blüm bewerte ich genauso wie Sie. Immerhin hat es 15 Jahre gedauert, um ein Pflegegesetz im Deutschen Bundestag durchzubringen. Die Herzog-Kommission und auch die Rürup-Kommission sind Kommissionen, mit denen sich die gesamte Gesellschaft in Deutschland befassen muss. Wir müssen die Zukunftschancen der Bundesrepublik Deutschland ausloten. Wir müssen dafür sorgen, dass wir unter dem Eindruck des demographischen Faktors und unter dem Eindruck des Älterwerdens Lösungen finden, die auch der älteren Generation in Zukunft ein Leben in Würde ermöglichen.
Es hat jetzt noch einmal ums Wort gebeten die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
(Harry Glawe, CDU: Da kann ich ja noch mal reden, was? – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion hat mich doch veranlasst, hier noch einmal einige Ergänzungen vorzutragen.
Herr Glawe, es stehen ja zwei Dinge hier im Diskussionsraum, einmal die Pflegeversicherung, wobei es hier um die Leistungen geht, die den Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflege zugute kommen, und zum anderen geht es um die investive Seite der Pflege, also um die Investitionen für Pflegeeinrichtungen. Ich möchte ganz deutlich sagen, dass die Landesregierung sich immer dafür ausgesprochen hat, dass die Pflegeversicherung eine dem Menschen dienende und für den Pflegebedürftigen sehr gute, sehr sinnvolle Art der Versicherung ist. Es ist ja das jüngste Kind der sozialen Versicherungssysteme und wir setzten uns sehr für den Erhalt ein. Kritisiert haben wir immer – ich denke, das ist auch richtig so, das heute noch einmal zu tun –, dass die Pflegeversicherung, die 1995 eingeführt wurde, bislang nicht dynamisiert wurde.
Die Kosten steigen, aber die Leistungen für die Pflege werden heute immer noch mit einer 1995 festgelegten Größe erbracht. Wir sind sehr für den Erhalt der Pflegeversicherung und stehen damit ganz deutlich im Gegensatz zur Bundesvorsitzenden der CDU Frau Merkel, die die Einführung der Pflegeversicherung als Fehler dargestellt hat.
Pflegeversicherung ist das eine und investive Förderung ist das andere. Mecklenburg-Vorpommern hat sich dazu bekannt, den Bürgerinnen und Bürgern, die einen stationären Aufenthalt wählen, auch weiterhin einen Beitrag zu gewähren, um die Investitionskosten, die generell ja von jedem Investor auf den Nutzer umgelegt werden, zu kompensieren und diese zu minimieren. MecklenburgVorpommern ist eines von wenigen Ländern in der Bundesrepublik, und das möchte ich auch ganz deutlich sagen, das sich für diesen Weg entschieden hat. Herr Glawe, Sie können gern kritisieren, dass wir nur 8 Millionen Euro im Haushalt haben. Wenn Sie der Meinung sind, es müsste mehr Geld eingestellt werden, dann müssten Sie auch sagen, wie das finanziert werden soll.