Vorgaben hinsichtlich Behandlungsverfahren oder künftiger Standorte der Behandlungsanlagen fehlten gänzlich. Ich bin sehr gespannt, wie Ihr Minister dieses Problem löst, verlassen Sie sich darauf.
(Angelika Gramkow, PDS: Darauf kann ich mich auch verlassen. – Wolfgang Riemann, CDU: Wie er dazu freundlich lächelt.)
Vor dem Hintergrund, dass es keine Anlagen gab, zu denen eine Andienungspflicht hätte festgeschrieben werden können, ist dies nur nachvollziehbar. Doch leider gibt es die heute auch noch nicht. Und ich muss kein Prophet sein, um Ihnen sagen zu können: Es wird sie auch nicht am 1. Juni 2005 in Mecklenburg-Vorpommern geben, Frau Gramkow.
Der geltende Abfallwirtschaftsplan lässt auch heute noch die gesetzlich vorgeschriebene Lenkungswirkung vermissen. Auf dieser Grundlage war und ist es für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger schwer, die im Abfallgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebene Entsorgungssicherheit zu realisieren. Dies gelang oft nur im Rahmen freier Ausschreibung. Die Risiken, die mit der Vergabe von langfristigen Entsorgungsverträgen an die private Entsorgungswirtschaft verbunden sind, werden aktuell im Fall – ich nannte es vorhin bereits – der Umweltschutz Nord Kompostsysteme GmbH & Co. deutlich.
Im Vordergrund der Vergabeverfahren steht natürlich das wirtschaftlichste Angebot. Eine Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz erfolgt nur insoweit, dass im Interesse der Wirtschaftlichkeit und der Gebührenentwicklung der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen im Bereich des Umweltschutzes ausgeschöpft wird. Wie und wo die Abfälle schließlich behandelt werden, spielt eine sekundäre Rolle. Entscheidend ist allein der wirtschaftliche Aspekt. Diese Tatsache ist zwar bedauerlich, da mit den Abfällen auch die Wertschöpfung verloren geht, aber aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen ist diese Herangehensweise der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nur konsequent.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte hier den Wettbewerb zwischen kommunaler und privater Entsorgung nicht in Frage stellen. Vielmehr sehe ich im Wettbewerb die Chancen, Kosten und Gebühren zu dämpfen. Aber die Spielregeln müssen vom Land so vorgegeben werden, dass sich ein vernünftiger und nachhaltiger Wettbewerb entfalten kann.
Und damit bin ich beim dritten Punkt unseres Antrages. Es kann nicht sein, dass sich ein landeseigenes Unter
nehmen wie ein Glücksritter auf dem Abfallmarkt geriert und ohne Zustimmung des Landtages versucht, Anteile anderer Unternehmen zu erwerben, die leicht zweistellige Millionenbeträge kosten.
Für meine Fraktion stellt sich insgesamt die Frage, warum sich die Ihlenberger Abfallgesellschaft für den Erwerb von Anteilen der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Rostock interessiert. Die Ihlenberger Abfallgesellschaft beabsichtigt auf dem Ihlenberg die Errichtung einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage mit einem Input von 140.000 Tonnen und will gleichzeitig Anteile an einer Verbrennungsanlage mit der gleichen Inputmenge erwerben. Die Wirtschaftlichkeit und die ökologischen Vorteile durch den Transportaufwand erschließen sich wohl nur Ihnen, Herr Umweltminister.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, es gibt noch viele Fragen zu erörtern. Aus diesem Grund beantrage ich die Überweisung des Antrages in den Umweltausschuss und den Finanzausschuss. Sicherlich wird die Umweltausschussvorsitzende – nein, ich sehe, sie ist nicht da – mir gleich sagen, dass wir das demnächst auf der Tagesordnung im Umweltausschuss haben.
Aber natürlich sind wir als CDU ein bisschen ein gebranntes Kind, Herr Ritter. Bei der FFH-Problematik stand es auch erst auf der Tagesordnung und dann hatte der Minister keine Zeit. Deshalb stellen wir diesen Antrag heute. Und außerdem ist es mal ganz gut, wenn wir öffentlich sagen, was mit der Abfallproblematik hier im Land los ist. – Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Der Herr Minister hat so viel gesagt.)
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Jarchow für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Kollege Kokert, Sie haben vorhin in Ihren Ausführungen gesagt – wenn Sie jetzt mal zuhören, wäre das gar nicht schlecht –, wie oft hat sich dieses Hohe Haus schon mit dieser Problematik befasst. In Vorbereitung dieser Sitzung habe ich in alte Protokolle geguckt, um mich ein bisschen einzulesen und darauf vorzubereiten. Und diese Frage kann ich Ihnen ganz genau beantworten. Und zwar hat sich dieses Hohe Haus das letzte Mal mit der Problematik Abfallwirtschaftsplan in der 3. Wahlperiode in der 35. Sitzung am 03.02.2000 befasst, um Ihre Frage zu beantworten.
(Vincent Kokert, CDU: Das ist schon ganz schön lange her. Seitdem ist nichts passiert. – Angelika Gramkow, PDS: Offensichtlich hat es gut funktioniert. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Meine Damen und Herren, der Umweltausschuss des Landtages hat einen Arbeitsplan, wie auch viele andere Ausschüsse, für das zweite Halbjahr 2003, in dem auf Antrag der CDU-Fraktion
für die ordentliche Sitzung am 1. Oktober 2003 Folgendes auf der Tagesordnung steht: „1. Unterrichtung durch die Landesregierung – Umsetzung des Abfallwirtschaftsplanes des Landes, Entwicklung der Abfallwirtschaftsstrukturen im Land und wirtschaftliche Situation der Ihlenberger Abfallgesellschaft“. Dieser Arbeitsplan ist noch vor der Sommerpause von den Obleuten aller Fraktionen bestätigt worden. Ich frage Sie: Was soll also dieses Spielchen mit einem inhaltlich gleichen Antrag für die heutige Landtagssitzung, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion?
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Gabriele Schulz, PDS – Kerstin Fiedler, CDU: Das war alles?!)
Jetzt hat das Wort die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion der PDS. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS – Zurufe von Wolfgang Riemann, CDU, Dr. Gerhard Bartels, PDS, und Peter Ritter, PDS)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie interne Auseinandersetzungen zwischen den Reihen haben, dann gehen Sie bitte raus! Lassen Sie die Rednerin hier aussprechen!
Die CDU-Fraktion beantragte, die Landesregierung möge am 8. Oktober dieses Jahres über die Umsetzung des Abfallwirtschaftsplanes und der dazugehörigen Verordnung berichten. Für meine Fraktion ist es unverständlich, dass dieser Antrag im Landtag eingebracht wird, da die CDU, wie mein Vorredner schon gesagt hat, ihn im Umweltausschuss eingebracht hat. Am 1. Oktober soll ja der Umweltausschuss diesen Bericht der Landesregierung entgegennehmen. Außerdem halten wir es für nicht angebracht, die Absichten der Ihlenberger Abfallgesellschaft wegen ihrer Brisanz und der noch lange nicht abgeschlossenen Verhandlungen öffentlich zu diskutieren. Hier ist der Ausschuss für uns das richtige Gremium.
Und, Herr Kokert, indem Sie sicherlich auch den Diskussionsprozess sehr intensiv verfolgt haben, denke ich, ist der Angriff auf den Minister überhaupt nicht angebracht und auch nicht sachlich.
Denn wenn Sie den Prozess verfolgt haben, wissen Sie auch, dass der Minister sich auf der Strecke sehr engagiert hat. Deshalb lehnen wir als PDS diesen Antrag ab.
Und ich möchte auch noch mal daran erinnern, dass man nicht davon reden kann, dass sich hier während der gesamten Zeit nichts getan hat.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Na, was hat sich denn getan? – Vincent Kokert, CDU: Was hat sich denn seitdem getan?)
Dann fragen Sie zum Beispiel Ihre Kollegin Holznagel, was sich in Demmin oder an anderen Orten hier im Land getan hat. Dann wissen Sie Bescheid und müssen solche Feststellungen hier im Parlament nicht treffen.
Nunmehr hat das Wort die Abgeordnete Frau Holznagel von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Frau Abgeordnete, das Pult gehört Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch einmal dafür werben, dass wir für diesen Antrag das ganze Parlament benötigen.