Protocol of the Session on September 11, 2003

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

Vielen Dank.

Ich schließe die Aussprache.

Der Abgeordnete Herr Renz hat nach Paragraph 88 der Geschäftsordnung eine persönliche Bemerkung zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine persönliche Bemerkung bezieht sich auf die ersten Ausführungen des Herrn Schlotmann, der mir hier unterstellt hat, dass ich darüber hergezogen bin, dass die Finanzministerin nicht anwesend ist. Ich habe in meiner Rede gesagt, ich gehe davon aus, dass der Ministerpräsident und auch die Finanzministerin entschuldigt fehlen. Das habe ich eindeutig gesagt und das möchte ich an dieser Stelle wiederholen. Die Wichtigkeit der Termine müssen die Minister dann selbst festlegen. Ich bin darüber nicht hergezogen. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Volker Schlotmann, SPD: Das habe ich auch nicht gesagt.)

Vielen Dank, Herr Renz.

Im Rahmen der Begründung ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/726 zur federführenden Beratung an den Bauausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Umweltausschuss zu überwei

sen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Der Abgeordnete Herr Caffier hat vor der Abstimmung signalisiert, dass er sich an der Abstimmung nicht beteiligt, und möchte deshalb eine Erklärung abgeben.

(Reinhard Dankert, SPD: Die Abstimmung ist doch noch nicht zu Ende.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Entsprechend Paragraph 97 der Geschäftsordnung möchte ich von meinem Recht Gebrauch machen, eine Erklärung abzugeben. Ich muss das deswegen tun, weil die Äußerungen, die Herr Minister Ebnet hier getätigt hat in Bezug auf die CDU, aber auch auf eine Berufsgruppe, für mich so ungeheuerlich sind, dass ich hier an der Abstimmung mich nicht beteiligen konnte und zum anderen eine Richtigstellung will.

Richtig ist, dass der Tourismusverband des Landes Mecklenburg-Vorpommern – und in dem sind meines Wissens Vertreter aller Parteien, Parteilose und aus allen Berufsschichten vertreten – sich zu dieser Thematik eindeutig geäußert hat und es keine Thematik der CDU ist, die die Touristen einsammelt. Dazu möchte ich zitieren aus der Pressemitteilung des Tourismusverbandes des Landes: „Landestourismusverband gegen Windpark“. „Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern lehnt die Einrichtung von weiteren Windparks an Land sowie geplante Gruppenanlagen vor der Küste, den so genannten Offshoreanlagen, generell ab. Darauf verständigte sich der Vorstand des Landestourismusverbandes auf seiner in der vergangenen Woche“ und so weiter und so weiter „stattgefundenen Sitzung.“ Meines Wissens nach ist eine der Vorsitzenden sogar die Landtagspräsidentin dieses Landes und die hat nicht das Parteibuch der CDU.

(Beifall Torsten Renz, CDU)

Des Weiteren wurde hier auch ausgeführt: „Im Bermudadreieck von Kadetrinne, Nationalpark und Urlaubsregion schließen sich Projekte dieser Größenordnung von selbst aus.“

(Volker Schlotmann, SPD: Das ist aber keine persönliche Erklärung.)

„Langfristige Auswirkungen einer solchen Anlage auf Schifffahrt, Fischerei, Vogelzug und Tourismus sind vollkommen ungeklärt. Die Durchsetzung dieses Windparkprojektes gliche deshalb einem Vabanquespiel.“ Dem ist aus meiner Sicht auch als Vorstandsmitglied des Tourismusverbandes nichts, aber auch gar nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Volker Schlotmann, SPD: Das war eine Erklärung für den Tourismusverband, keine persönliche.)

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/726.

(Zuruf von der CDU)

Nein, wir haben über die Überweisung abgestimmt und die Überweisung ist abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt in der Sache ab. Wer dem Antrag der CDU auf Drucksache 4/726 folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –

Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Entwicklung der Abfallwirtschaft und der Abfallwirtschaftsstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/731.

Antrag der Fraktion der CDU: Entwicklung der Abfallwirtschaft und der Abfallwirtschaftsstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/731 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Kokert von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Abfallwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, wie oft hat sich dieses Hohe Haus in den zurückliegenden Jahren damit befasst. Obwohl ich damals noch kein Mitglied des Landtages war, kann ich mich noch gut an den Streit zwischen Landesrechnungshof und Landesregierung erinnern. Damals wurde mein Interesse für dieses Thema geweckt, weil nur eine funktionierende, ökologisch hochwertige und dennoch preisgünstige Abfallwirtschaft sich positiv auf meinen Geldbeutel auswirken würde.

Heute, meine Damen und Herren, tragen wir diese Verantwortung für alle Bürger unseres Landes. Und aus genau diesem Grund hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht. Ich mache gleich darauf aufmerksam, dass es in der Begründung anstelle „30. Juni“ gemäß der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen „1. Juni“ heißen muss. Ich hoffe, Sie haben sich noch nicht allzu doll in den Reden darauf vorbereitet.

Mit Sorge betrachten wir die Entwicklung der Abfallwirtschaft und den Aufbau von Abfallwirtschaftsstrukturen in unserem Land. Bis heute existiert erst eine Behandlungsanlage in Samtens auf Rügen,

(Gesine Skrzepski, CDU: So ist es.)

die, entschuldigen Sie, wenn ich das so sage, weder technisch noch von der Mengenleistung den künftigen Anforderungen genügen wird. Der vorliegende Antrag meiner Fraktion verfolgt lediglich ein Ziel. Dieses lautet: Aufbau ökologischer, wettbewerbsfähiger und gebührenfreundlicher Abfallentsorgungsstrukturen in unserem Land.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraph 29 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes hat das Land die Pflicht, einen Abfallwirtschaftsplan nach überörtlichen Gesichtspunkten aufzustellen. Am 13. Januar 2000 hat die Landesregierung einen Abfallwirtschaftsplan verabschiedet, der gerade diesen Anforderungen nicht entsprach. Damals wurde seitens des Landesrechnungshofes und der CDU-Landtagsfraktion darauf verwiesen, dass es dem vorgelegten Abfallwirtschaftsplan an der im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Lenkungs- und Abwägungswirkung der einzelnen Belange, wie Abfallvermeidung, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz, untereinander mangelt. Schon damals wurde darauf verwiesen, dass die Landesregierung mit dem vorgelegten Abfallwirtschaftsplan versucht, sich aus ihrer Verantwortung für den Aufbau und

die Entwicklung wettbewerbsfähiger Abfallwirtschaftsstrukturen zu stehlen und diese auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu übertragen. Mit Befremden habe ich auch heute festgestellt, dass der Umweltminister zu diesem brisanten Thema im Landtag nicht reden möchte.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Erste Ergebnisse dieser Politik müssen wir heute mit der Insolvenz der Umweltschutz Nord Kompostsysteme GmbH & Co. zur Kenntnis nehmen. Um so schnell wie möglich im Interesse des Landes und seiner Bürger handeln zu können, bedarf es einer genauen Analyse, in welchen Bereichen der Abfallwirtschaftsplan umgesetzt wurde und in welche Bereiche steuernd eingegriffen werden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn die umweltgerechte Abfallentsorgung ein wesentlicher Bestandteil der von den Kommunen wahrzunehmenden Aufgaben der Daseinsvorsorge ist, muss die Landesregierung die Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben schaffen. Entsorgungssicherheit muss auch in Zeiten der Liberalisierung des Abfallmarktes gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Erfüllung ihrer Aufgaben neben den rechtlichen und technologischen Voraussetzungen auch die notwendigen ökonomischen Rahmenbedingungen eingeräumt werden. In erster Linie benötigen die Kommunen Planungssicherheit, um sich den Herausforderungen der Daseinsvorsorge stellen zu können. Gerade an dieser Planungssicherheit fehlt es in Mecklenburg-Vorpommern.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Sehr geehrter Herr Umweltminister, ich fordere Sie auf: Stellen Sie sich endlich Ihrer Verantwortung! Verstecken Sie sich nicht mehr hinter Gutachten und lassen Sie nicht Ihre Quasselrunden ohne Ergebnisse! Treffen Sie endlich Entscheidungen, Sie wissen, dieses Thema brennt im Land wie noch nie!

Vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. Juni die Entsorgung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf Deponien verboten ist und dann in Deutschland Behandlungskapazität in einer Größenordnung von ca. 1,5 Millionen Tonnen fehlen wird, ist mit einer erheblichen Steigerung der Abfallgebühren für die Bürger unseres Landes zu rechnen. Inwieweit vor dem Hintergrund dieser Entwicklung die im Abfallwirtschaftsplan des Landes geschriebenen Grundsätze der Abfallpolitik des Landes umgesetzt werden können, bleibt fraglich. Der Abfallwirtschaftsplan aus dem Jahre 1999, der bereits zwei Jahre später fortgeschrieben werden musste, sollte folgende Zielvorgaben umsetzen:

1. Abfallvermeidung

2. Förderung der Kreislaufwirtschaft

3. Deregulierung der Abfallwirtschaftsplanung

4. Förderung dezentraler Strukturen

5. Gebührensenkung durch Wettbewerb der Technologien

6. Förderung alternativer Abfallbehandlungsverfahren

7. Verbindung von Abfallwirtschaft und Energiewirtschaft

8. Wertschöpfung innerhalb des Landes

Auf eine Wichtung der verschiedenen Ziele untereinander wurde gänzlich verzichtet. Aufgrund der fehlenden Festsetzung von Prioritäten im Abfallwirtschaftsplan war es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bis heute allerdings unmöglich, die widersprüchlichen Zielvorgaben untereinander abzuwägen. Verzichtet wurde auch darauf, Entsorgungsregionen und Überlassungspflichten an bestimmte Deponien oder Behandlungsanlagen im Abfallwirtschaftsplan festzulegen.

(Angelika Gramkow, PDS: Weil wir Wettbewerb zugelassen haben.)

Ja, Frau Gramkow.