Was wir gehört haben in der gestrigen Debatte, aber das wird wahrscheinlich immer nur themenartig festgemacht, ist die Tatsache, dass Frau Linke gestern festgestellt hat, dass der Gesundheitsbereich eine Jobmaschine darstellt. Da hätte ich heute erwartet, dass wir dort anknüpfen. Das wird nämlich die Zielrichtung unseres Antrages sein.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Haben Sie ihr überhaupt nicht zugehört?)
Auch der Herr Minister Ebnet hat gestern zu meiner Freude festgestellt, dass gerade im Bereich der Pflege ein steigender Bedarf vorhanden ist, und darauf gilt es zu reagieren.
Wie stellt sich jetzt der Ist-Zustand dar? Der Ist-Zustand ist folgender: Die Bundesgesetzgebung, das wurde gesagt, wurde auf den Weg gebracht. Die Bundesgesetzgebung lässt aber auch den Ländern die Möglichkeit, hier eine eigene Gesetzgebung auf den Weg zu bringen mit folgendem Hintergrund, den wir sehen. Wir sind nämlich eindeutig der Meinung, dass wir dieses tun sollen. Ich möchte darauf verzichten, jetzt noch mal mehrmals darzustellen, dass bisher auf diesem Gebiet noch nichts getan wurde in diesem Land.
Mir geht es darum, dass wir perspektivisch etwas tun, und das heißt für uns konkret, die CDU fordert ein Landesaltenpflegegesetz. Ich möchte Ihnen versuchen zu erklären, warum wir dieses für notwendig halten:
Es ist im Saarland – ich möchte dieses Beispiel einfach mal aufgreifen, wie folgt gelöst. Im Saarland ist in die Altenpflegeausbildung die Altenpflegehelferausbildung integriert. Das heißt, das ist eine Ausbildung, die für Schüler angedacht ist, die im schulischen Bereich keine so überdurchschnittlichen Leistungen bringen, sondern eher zum schwächeren Teil der Schüler gehören. Und für diese Schüler hat man im Saarland die Möglichkeit geschaffen, ich bezeichne das jetzt hier einfach mal als eine Art Teilausbildung mit einer Berufsbezeichnung, nämlich mit dem Altenpflegehelfer, auf den Weg gebracht, dass man den Altenpfleger und den -helfer in einer Klasse unterrichtet und nach einem Jahr wird dann den Schülern, die diesen Teil der Ausbildung dann zum Beispiel durch eine Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, ein Berufsabschluss, ein Altenpflegehelferberuf zuerkannt. Das ist aus unserer Sicht eine sehr sinnvolle Situation.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Eckhardt Rehberg, CDU: Hervorragend. – Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)
Und darum geht es auch, dieses auf den Weg zu bringen. Ich möchte in diesem Fall den Minister Ebnet zitieren, der in der SVZ am 05.09.,
ich sage es gleich, zu Recht festgestellt hat, als es auch um die Ausbildungssituation ging, dass viele Schüler sich
in der Warteschleife befinden aufgrund ihrer schwachen schulischen Leistungen, dass sie gar keinen Zugang zum Ausbildungsmarkt und, was dann viel schlimmer ist, zum Arbeitsmarkt haben. Da hat der Minister Ebnet richtig festgestellt, dass wir diesen oft leistungsschwächeren Jugendlichen kürzere, einfachere Ausbildungsgänge anbieten und ihnen so helfen. Ich habe jetzt mal auf die Zahlen verzichtet. Ich denke mal, das ist die richtige Zielrichtung, um die es geht. Und das ist das Anliegen unseres Antrages. Vielleicht ist es so, dass es nicht ganz erkannt worden ist, und es wäre nachher günstig, wenn die Koalitionäre sich eine Auszeit nehmen und vielleicht auch Beratungsbedarf haben. Ich würde das sehr begrüßen.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Torsten Koplin, PDS: Zweifeln Sie an unseren intellektuellen Fähigkeiten, Herr Renz?)
Also, noch mal ganz konkret auf den Punkt gebracht: Hier bedeutet es eine berufliche Perspektive für Menschen mit schwächeren Leistungen, denen die Möglichkeit zu öffnen für einen Ausbildungsplatz, das war heute schon Thema, das wäre ein sinnvoller Beitrag, und später einen Arbeitsplatz zu erreichen. Es ist eindeutig nachgewiesen, dass gerade im Bereich der Pflege das keine Degradierung dieser ersten Ausbildungsstufe darstellt, sondern hier die Praxis eindeutig zeigt, dass im Bereich der Grundpflege beziehungsweise im hauswirtschaftlichen Bereich ein Bedarf auch an diesen Arbeitskräften da ist. Wir sollten diese Chance nicht vertun und das dann den anderen Bundesländern überlassen beziehungsweise dann die Abwanderung in diesem Punkt weiter fördern. Deswegen ist mein dringender Appell: Lassen Sie sich das noch mal durch den Kopf gehen! Versuchen Sie, mit uns diesen Weg gemeinsam zu gehen, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen können!
Ich möchte auch versuchen, vielleicht noch als letzten Anschub, um Ihre Zustimmung zu erreichen, hier mal detailliert mehr auf das Saarland einzugehen, indem ich nämlich die SPD-Fraktion ganz konkret ansprechen werde. Die Sozialexperten werden sicherlich die Abgeordnete Frau Möller aus dem Saarland kennen. Frau Möller hat den Redebeitrag bei der Gesetzeseinbringung der Regierung und in der Zweiten Lesung bei der Beschlussfassung gehalten. Ich schicke es einfach mal vorweg. Die Frau Möller ist eine ehemalige Leiterin einer Altenpflegeschule. Ich denke, das sagt über die Kompetenz dieser Person bezogen auf dieses Thema sehr viel. Ich zitiere die SPD-Abgeordnete des Saarlandes Frau Möller bei der Einbringung: Ich begrüße „hier im Namen der SPD-Landtagsfraktion die inhaltliche Neuausrichtung der Altenpflegeausbildung im Saarland auf der Basis des Bundesaltenpflegegesetzes.“ Das waren ihre einführenden Worte. Mehr wollen wir hier jetzt auch nicht tun. Sie bejaht dann: „Eine spezifische Regelung des Saarlandes ist die Integration der Altenpflegehilfe in die Altenpflegefachausbildung“ – das habe ich versucht, hier zu erklären –, weil sie ganz einfach der Meinung ist, so, wie ich Ihnen das hier auch gesagt habe, diesen schwächeren Jugendlichen
können wir viel mehr als staatlich anerkannte Altenpflegehelfer oder -helferinnen einen Arbeitsplatz bieten. Und das hält sie für sinnvoll. Da muss ich sagen, Hut ab!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Rainer Prachtl, CDU: Das müsste man namentlich abstimmen lassen.)
Es sollte Sie sicherlich auch interessieren, wie die SPDAbgeordnete im Saarland bei der Zweiten Lesung reagiert hat, als es dann um die Beschlussfassung ging.
Im Sinne der Sache und im Hinblick darauf, dass die Schülerinnen und Schüler im kommenden Ausbildungsjahr schon mit einer neu geregelten Ausbildung beginnen können, stellt sie Bedenken zurück. „Wir werden dem Gesetz über die Altenpflegeberufe im Saarland deshalb zustimmen. (Beifall bei der SPD.)“. Das hätten Sie an dieser Stelle auch machen können.
Also, meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf, lassen Sie hier Ihre ideologischen Scheuklappen einfach mal fallen!
Ein Kompromiss wäre vielleicht – da könnten wir drüber reden, bloß da müssten wir Signale bekommen, wenn Ihnen der dritte Punkt nicht passt, dass durch die Landesregierung auf diesem Gebiet sehr wenig getan wurde –, wenn es um die Sache geht, sind wir gerne bereit, das zurückzuziehen, aber das müssten Sie andeuten. Aber lassen Sie uns das zumindest auf den Weg bringen. Wir bieten unsere Hilfe an. Wir werden auch das Rad hier nicht neu erfinden. Ich sage Ihnen, wenn Sie das ablehnen sollten, dann können Sie sich darauf verlassen, die CDU wird in kürzester Zeit dann diesen Gesetzentwurf hier vorlegen. Dazu sind wir bereit.
Und dann lassen Sie sich aber bitte vorwerfen, dass Sie nicht rechtzeitig gehandelt haben, dass Sie dann auch mitverantwortlich sind für die Ausbildungsplatzsituation und für den zukünftigen Fachkräftebedarf in diesem Bereich. Das müssen Sie sich dann auch von unserer Fraktion gefallen lassen. – Ich bedanke mich und bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wollen wir gleich mal anfangen, Herr Renz, mit dem Thema Verzögerungen. Wie wir heute hier gehört haben, ist dieses Altenpflegegesetz aus dem
01.08.2003 – auf den Monat kommt es mir nicht an, da will ich mich nicht streiten –, zum 01.08.2003 in Kraft getreten, weil das Bundesland Bayern dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben hat.
Meine Damen und Herren von der Union, eins muss ich Ihnen sagen: Konsistent ist das nicht, was Sie hier machen.
Auf der einen Seite geht Ihnen in der Deregulierungsdebatte das alles nicht weit genug und hier in diesem Fall, wo es darum geht, dass das Land auf der Basis einer Kann-Vorschrift gesetzliche Regelungen erlassen kann, sind Sie dabei zu fordern, dass wir hier aktiv werden sollten und müssten,