Die Einrichtungen der Altenpflege erbringen damit eine gute Ausbildungsleistung. Ich möchte ausdrücklich von dieser Stelle allen Einrichtungen für ihren Beitrag zur Ausbildung herzlich danken.
Das Altenpflegegesetz schreibt, wie ich eben schon sagte, erstmals zwingend den Abschluss eines Ausbildungsvertrages und damit auch die Zahlung einer Ausbildungsvergütung für den Beruf des Altenpflegers wie auch in anderen beruflichen Ausbildungen vor.
Die Ausbildungsvergütung ist nach dem geltenden Recht in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen zu berücksichtigen. Und das ist aus meiner Sicht ein Problem, denn damit werden die Kosten für die Ausbildung in voller Höhe auf die HeimbewohnerInnen umgelegt. Geht man von jährlichen Kosten für die Ausbildungsvergütung in Höhe von etwa 12.000 Euro sowie von einem Heim mit einer Bewohnerzahl von 100 aus, so ergibt sich für einen Ausbildungsplatz pro Heimbewohner monatlich eine Mehrbelastung durch dieses neue Ausbildungsgesetz in Höhe von 10 Euro. Es ist unter diesem Aspekt natürlich allzu verständlich, dass die Einrichtungen in dieser Situation den eigenen Bedarf an Ausbildung sehr genau planen – jetzt, in diesem Jahr bereits, aber natürlich auch in den kommenden Jahren. Schließlich geht es nicht nur um das Interesse der Auszubildenden, es geht auch um das Interesse der Einrichtungen und der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.
Ich halte, wie gesagt, diese Kostenregelung für problematisch und bin der Auffassung, dass wir ein positives Signal für die Ausbildung in der Altenpflege auch auf der Ebene des Bundes setzen sollten. Das kann für mich nur bedeuten, dass Ausbildung eben nicht zu spürbaren Belastungen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner führen darf, sondern ganz, wenigstens aber teilweise aus Mitteln der Pflegeversicherung bezahlt werden müsste.
Ich gehe davon aus, dass auch in der nächsten Zeit auf der Ebene der Bundesregierung eine Reform der Pflegeversicherung ansteht. Ich denke, dann ist dieser Aspekt auch noch einmal mit einzubringen.
Für das jetzt begonnene Ausbildungsjahr haben wir jedoch das geltende Recht umzusetzen und das bezieht sich natürlich auch auf die Festlegung der Ausbildungsvergütung. Das wird sicher dazu führen, dass in der Perspektive nur dann ausgebildet wird, wenn sich ein erkennbarer Bedarf nach qualifiziertem Nachwuchs auch abzeichnet, und damit haben wir hier dann auch eine Situation, wie es in anderen Ausbildungsberufen ist.
Wer die Situation in Mecklenburg-Vorpommern kennt, der weiß, dass wir über sehr gute Bedingungen für die Ausbildung auf dem Gebiet der Altenpflege verfügen. Wir haben sehr gute Einrichtungen, wir haben sehr gute Schulen, wir haben die erforderlichen Lehrkräfte und wir haben auch die neuen erforderlichen Rahmenpläne erarbeitet. Initiativen, sehr geehrter Herr Schubert, wie Sie sie hier angeführt haben, zur Sicherung der Schulen, wie sie eben derzeit in Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen laufen, sind in unserem Lande nicht erforderlich. Wir haben die Voraussetzungen.
In diesem Zusammenhang noch ein Wort zum CDUAntrag auf Drucksache 4/732. Es heißt hier: „landesrechtliche Ausgestaltung der Ausführungsbestimmungen“, „Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes“, „Notwendigkeit einer eigenen landesgesetzlichen Regelung“, „von der Landesregierung beabsichtigte Gesetzesinitiativen“, „Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ und so weiter und so weiter. Wissen Sie, manchmal ist ein Blick ins Gesetz ein Blick ins Leben. Und deshalb möchte ich einfach mal sagen, es heißt im Paragraphen 12 des Bundesgesetzes: „Die Länder können das Nähere über die Ausbildung in der Altenpflege regeln“. Es heißt hier in Paragraph 11: „Die Ausbildung wird in Altenpflegeschulen nach § 5 Abs. 1“ des Gesetzes „durchgeführt, sofern die Länder nichts anderes bestimmen.“ Es heißt in Paragraph 26: „Die Entscheidungen über die Erlaubnis“ und so weiter „trifft die zuständige Behörde des Landes“. Die zuständige Behörde des Landes!
Angesichts des sehr guten Starts im Jahr 2003 habe ich mich in Abstimmung mit dem Landespflegeausschuss, dem ich vorstehe, entschieden, zunächst keine neuen Vorschriften zu erlassen, sondern auf der Grundlage des Bundesrechtes, des Bundesgesetzes, das detailliert Festlegungen trifft, zu handeln.
Ich werde natürlich die praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem Bundesgesetz mit allen Beteiligten – das sind die Träger als Arbeitgeber, das sind die Berufsverbände und die Kassen, das sind die Gewerkschaften und das sind auch die Auszubildendenvertreter –, mit ihnen werde ich mich beraten, werde die ersten Anlaufergebnisse auswerten und über die weitere Umsetzung des Bundesgesetzes entscheiden.
denn er hat mir die Gelegenheit gegeben, im Lande die gut bewältigte Situation Ihnen hier vorzutragen. Er ist aber andererseits absolut destruktiv,
denn man kann nicht auf der einen Seite über Deregulierung als Regulierung der Überregulierung sprechen, Herr Ringguth, oder wie es auch andere Abgeordnete getan haben,
(Harry Glawe, CDU: Sie haben zwei Jahre lang nichts unternommen und wollen jetzt nicht arbeiten? Das kann doch wohl nicht angehen!)
und gleichzeitig für einen bundesrechtlich sehr gut geregelten Bereich nach staatlicher Reglementierung rufen.
Schließen Sie sich mir an und folgen Sie meiner Devise: Regeln Sie so viel wie nötig, so wenig wie möglich! Der Maßstab der Regelungen sollte der Mensch sein. – Vielen Dank.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Harry Glawe, CDU: Wir bringen Ihnen schon einen Gesetzentwurf.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Frage hätte gelautet: Werte Frau Ministerin, wenn es eine KannBestimmung des Bundesgesetzes ist, sehen Sie aus Sicht des Landes die Notwendigkeit einer eigenen landesgesetzlichen Regelung? Dann hätte man antworten können Ja oder Nein. Bei Nein hätte ich dann nachgefragt, warum nicht. Leider ist es mir jetzt nicht möglich, hier entsprechend zu reagieren.
Ich habe den Ausführungen der Ministerin entnommen, dass sie diesen Antrag ablehnen wird, und ich habe jetzt die Vermutung, dass die Koalitionsfraktionen das ebenfalls tun werden.
hier im Parlament eine Mehrheit zu bekommen für diesen Antrag, das möchte ich noch mal betonen, der wieder
kein Scheinantrag ist und der aus unserer Sicht auch rechtzeitig gestellt wird, um hier etwas Gutes auf den Weg zu bringen. Ich werde, wie gesagt, den Versuch starten, weil ich denke, dass das Parlament für die Politik in diesem Lande immer noch zuständig ist und nicht eine einzelne Ministerin.
Es ist nämlich so, dass dieser Antrag nicht nur den sozialen Bereich betrifft, sondern auch den bildungspolitischen Bereich und nicht zuletzt einen zentralen Bereich in unserem Lande, sprich den Arbeitsmarkt.
Ich möchte zu Beginn noch mal ganz kurz die Situation im Pflegebereich darstellen. Die Zahlen sind zwar häufig hinreichend bekannt, aber um in der Gesamtheit hier noch mal dieses Bild zu vermitteln, dass wir diese Notwendigkeit sehen und aus diesem Grunde den Antrag gestellt haben, will ich es noch mal in Kurzform versuchen zu tun:
Wir haben zu Beginn der sechziger Jahre, 1961, über 60-jährige Menschen in diesem Land gehabt von 17,8 Prozent. Wir sind jetzt im Jahre 2001 bei 24/25 Prozent angekommen und werden – das ist nämlich Zielrichtung unseres Antrages – in die Zukunft schauend im Jahre 2030 33 Prozent, sprich ein Drittel der Bevölkerung, haben, die älter ist als 60 Jahre. Das ist ein erfreulicher Zustand, diese hohe Lebenserwartung,
aber wir wissen natürlich alle, dass das auch mit einer häufigeren Pflegebedürftigkeit verbunden ist.
Die gesellschaftliche Situation hat sich in dem Sinne auch weiter geändert, dass es heutzutage einfach nicht mehr möglich ist, dass die Kinder – die Anzahl der Kinder, das wissen wir auch alle, geht zurück –, dass die Kinder in der Lage sind, die immer mehr älteren pflegebedürftigen Menschen zu betreuen. Das wissen wir auch, das hängt zusammen zum Beispiel mit der eigenen Erwerbstätigkeit. Das heißt, auch auf diesem Gebiet haben sich die gesellschaftlichen Veränderungen bereits in die Tat umgesetzt. Und das bedeutet, wir haben einen höheren Bedarf an Altenpflegern. Und wer sich in der Materie ein bisschen auskennt, der weiß zumindest dann auch, dass gerade die Fluktuation in diesem Arbeitsbereich aufgrund der hohen physischen und psychischen Anforderungen extrem ist. Das erschwert natürlich die Situation an dem Bestand der Fachkräfte, die wir hier im Lande und natürlich auch in Deutschland haben, dass das im Prinzip dann für die Tatsache der Abdeckung des Bedarfes kontraproduktiv ist.
Es wird heute festgestellt, dass deutschlandweit aufgrund dieser Tatsache circa 50.000 Fachkräfte fehlen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet bis zum Jahre 2050 mit einem erhöhten Bedarf von circa einer halben Million notwendigen Arbeitsplätzen. Ich habe von der Frau Ministerin leider nicht gehört, wie sie den Bedarf hier in Mecklenburg-Vorpommern konkret in Zahlen einschätzt. Deswegen, ich wäre gern darauf eingegangen.
Ich gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern ähnlich ist, wenn wir deutschlandweit diese Zahl ansetzen. Ich
habe jetzt nur die Zahl von Baden-Württemberg. Die haben nämlich ihren Leuten, ihrem Parlament mitgeteilt, dass dort ein Bedarf von circa 4.000 Stellen im Jahre 2010 zu erwarten ist.
Was wir gehört haben in der gestrigen Debatte, aber das wird wahrscheinlich immer nur themenartig festgemacht, ist die Tatsache, dass Frau Linke gestern festgestellt hat, dass der Gesundheitsbereich eine Jobmaschine darstellt. Da hätte ich heute erwartet, dass wir dort anknüpfen. Das wird nämlich die Zielrichtung unseres Antrages sein.