Protocol of the Session on September 11, 2003

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 20. Sitzung des Landtages. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 4/756 vor.

Fragestunde – Drucksache 4/756 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers, hierzu die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Peter Ritter.

Herr Minister, gestatten Sie, dass ich beide Fragen im Zusammenhang stelle.

1. Presseberichten zufolge will die „Telegate“-AG die im April dieses Jahres eingeführte Kurzarbeit an den Standorten Stralsund und Güstrow zum 1. Oktober beenden. Von einer Verlängerung der Kurzarbeit sollen die Standorte Greifswald, Neubrandenburg, Anklam und Wismar betroffen sein. Sind der Landesregierung die Gründe und Zielstellung dieser Entscheidung bekannt?

2. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung genutzt, um dem Unternehmen „Telegate“-AG bei der Sicherung von rund 1.800 Arbeitsplätzen zu helfen?

Herr Abgeordneter Ritter, der wesentliche Grund, der von Telegate genannt wurde für die geringeren Auskunftszahlen, die angefallen sind und die zu den Konsequenzen geführt haben, war die kostenlose Internetauskunft, die die Telekom AG anbietet. Das war der wesentliche Grund. Hier ist die Landesregierung tätig geworden. Ich habe mich schon im Herbst 2001 an die Bundesregierung gewandt. Damals war die Auskunft die, dass dieses kein Gegenstand der Preisregulierung, der Regulierungsbehörde sei, sondern in den Zuständigkeitsbereich beim Bundeskartellamt falle. Es gibt inzwischen auch Verfahren beim Bundeskartellamt und anhängige Entscheidungen. Diese gilt es natürlich abzuwarten. In der Zwischenzeit ist aber der Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz erstellt worden und der begründet zumindest eine Zuständigkeit der Regulierungsbehörde, so dass hier die Regulierungsbehörde auch in Zukunft einsteigen kann. Jetzt bleibt abzuwarten, wie sich dann die ganze Sache vom Verfahren her auf der einen Seite und von der Gesetzgebung her auf der anderen Seite entwickelt. Die Intervention hat auf jeden Fall schon mal gewirkt.

Aber darüber hinaus hat die Telegate noch zwei weitere Problemfälle an die Landesregierung herangetragen, nämlich das Mahnverfahren und das Forderungsmanagement, das ja deshalb ein Problem ist, weil die Rechnungen von der Telekom verschickt werden, aber wenn es dann um das Einziehen und das Mahnverfahren bei den säumigen Schuldnern geht, die Telekom sich für nicht zuständig erklärt und neben der Telekom zum Beispiel Telegate ihre eigenen Minimalbeträge einziehen soll. Und das ist natürlich eine ganz schwierige Sache. Dies ist im Moment Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat. Das Bundesratsverfahren wird Oktober/November

stattfinden. Wir haben diesen Gesichtspunkt eingebracht, auch im Sinne von Telegate, und ich hoffe, dass wir uns dann durchsetzen können und hier eine Lösung erreichen.

Der dritte Punkt, der für Telegate wichtig ist für die Sicherung der Beschäftigung, ist die Auskunftserteilung über Namen und Daten von Teilnehmern. Das heißt also, nicht die Telefonnummer wird gefragt, sondern man hat eine Telefonnummer und will dann wissen, wer steckt dahinter, wer ist diese Person. Auch das ist im Gesetzgebungsverfahren. Bisher wurden datenschutzrechtliche Gründe hier geltend gemacht. Ich meine, dass sich diese Bedenken ausräumen lassen und wir dann hier zu einer Lösung kommen, die auch den Interessen von Telegate entspricht. Unterstützend könnte dabei wirken, dass auch die Telekom dieses möglicherweise als Geschäftsfeld entdecken könnte und von daher noch Unterstützung kommt.

Sie merken, es gab eine ganze Menge Aktivitäten. Ich habe zuletzt mit Herrn Dr. Albath von Telegate gesprochen, das war Anfang August. Das vorletzte Mal war ein intensiveres Gespräch, es war genau am 18.07., und da war auch der Betriebsrat dabei. Wir haben also versucht, die Probleme herauszuarbeiten, und Telegate zugesagt, dass wir uns für die Interessen von Telegate einsetzen werden.

Danke schön.

Es liegen keine weiteren Fragen vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Evaluation der Beratungslandschaft im Bereich des Ressorts Soziales, auf Drucksache 4/736.

Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Evaluation der Beratungslandschaft im Bereich des Ressorts Soziales – Drucksache 4/736 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Koplin von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das alltägliche Leben – wem sage ich das in diesem Hause – ist sehr facettenreich und die Fähigkeiten und Leistungen eines jeden Menschen haben ungleiche Gewichte in der Waagschale des Lebens. Sie gleichen nicht dem Bild von Läufern in einem Stadion, die beim Startschuss auf gleicher Höhe in sauber getrennten Bahnen losstürmen. Die Lebenschancen sind in beträchtlichem Maße hierarchisch verteilt. Die Läufer rennen auf verschiedenen Stockwerken und erhalten bei gleicher Energie und Willenskraft ganz unterschiedliche Preise. Und so kommt es, dass die einen vermögend und die anderen mittellos sind, die einen im Lichte stehen und die anderen im Dunkeln, wie Brecht sagt, die einen arm und die anderen reich sind.

Ich behaupte, die Armut der Gegenwart unterscheidet sich von der aller früheren Jahrhunderte. Anders als zuvor ist die Armut nicht Folge einer natürlichen Knappheit, sondern von Prioritäten, die die Reichen dem Rest der Welt aufgezwungen haben. Folglich finden die heutigen Armen auch kein Mitleid, außer bei Einzelnen. Und ich behaupte weiter, die Konsumwirtschaft der Gegenwart hat die erste Kultur hervorgebracht, die sich durch einen Bettler oder durch einen Obdachlosen an nichts erinnert fühlt.

Sehr geehrte Damen und Herren, Menschen, die in sozialer Not sind, benötigen Hilfen. Menschen, die durch Fehlentscheidungen, welcher Art auch immer, aus der Bahn geworfen sind, brauchen Halt. Menschen, die unvermittelt einsam und allein sind, brauchen mitfühlende Nähe. Menschen, deren Vermögen, warum auch immer, verfallen ist, brauchen jemanden, der den Ausweg weist, der zeigt, dass das Leben lebenswert weitergeht. Deshalb und nur deshalb gibt es eine Beratungs- und Betreuungsstruktur, die wir als ein Juwel des Landes betrachten sollten. Sie besteht nicht aus Mildtätigkeit, sondern aus verfassungsrechtlichen Geboten den Menschen gegenüber. Und wir haben dieses Juwel ebenfalls wieder in den verschiedenen Facetten, die Familienberatungsstellen, die Sucht- und Drogenberatungsstellen, die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Schuldnerberatung, die sozialraumorientierten Angebote, die Schul- und Jugendsozialberatung und vieles andere mehr. Sie, wie weitere Beratungsleistungen auch, sollten wie ein Juwel behandelt werden.

Evaluation heißt Bewertung. Eine solche Bewertung verbinden wir seitens der Einbringer von PDS und SPD mit konkreten Zielen. Wir wollen bedarfsgerechte und treffsichere Hilfen gewährleisten. Wir wollen rechtzeitige und fachgerechte Unterstützungsleistungen sichern. Wir wollen die Potentiale der Beratungs- und Betreuungsleistungen qualitativ besser zum Tragen bringen und dies unter anderem durch Vernetzung tun. Nicht zuletzt wollen wir Planungssicherheit für die Träger von Beratungs- und Betreuungsleistungen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir eine verbesserte wirtschaftliche Effizienz in der Beratungs- und Betreuungsstruktur benötigen, ist selbstverständlich. Aber ich habe sie ausdrücklich nicht vornan gestellt. Beratungsund Betreuungsleistungen können nicht betriebswirtschaftlich, sondern nur volkswirtschaftlich betrachtet werden. Ich möchte das an einem Beispiel einer Schuldnerberatungsstelle verdeutlichen. Es ist eine Was-wäre-wennBetrachtung. Das Fallbeispiel rührt aus dem Juni dieses Jahres. Eine Person hatte eine Ladung zum Strafantritt in Bützow wegen einer Gesamtgeldstrafe von 823,18 Euro bekommen beziehungsweise eine 46-Tage-Restersatzfreiheitsstrafe angedroht bekommen. In der Vergangenheit hatte diese Person mehrmals ein Zahlungsversprechen gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht eingehalten, so dass ihm keine Zahlungserleichterung in Form von Ratenzahlung mehr gewährt werden sollte. Aufgrund eines Arbeitsunfalls war er mehrere Wochen krankgeschrieben und stand kurz vor der Gesundschreibung und damit der erneuten Arbeitsaufnahme. Durch die Kontaktaufnahme und Intervention des Schuldnerberaters mit der Staatsanwaltschaft Schwerin konnte in letzter Minute ein Haftantritt und damit verbundener Arbeitsplatzverlust verhindert werden. Letztmalig wurde eine Ratenzahlung von 70 Euro monatlich gewährt, die über die Beratungsstelle abgewickelt und kontrolliert wird. Damit wurden nach vorsichtigen Betrachtungen Folgekosten in Höhe von 16.400 Euro für die Allgemeinheit verhindert.

Wie komme ich auf diese Zahlen? Die Gesamtgeldstrafe blieb ja aufrechterhalten in Höhe von 823,18 Euro. Die Haftunterbringung für diese 46 Tage hätte 3.450 Euro gekostet, der sozialhilferechtliche Mindestbedarf, der aufgrund der Folgen dieser Situation entstanden wäre, hätte sich auf 8.715 Euro belaufen und die Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuerausfälle wären auch noch in Betracht zu ziehen gewesen. Wenn man bedenkt, dass

das nur ein und nicht unrepräsentativer Fall ist und allein eine Beraterin beziehungsweise ein Berater im Jahr 80 bis 100 derartige Fälle behandelt, merkt man, wie viel volkswirtschaftliches Potential hier in einer solchen Beratungsstelle erbracht wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Beispiel weist darauf hin, wie irrig die Annahme ist, dass sich soziale Sicherungssysteme „rechnen müssen“. Es gibt in unserer Gesellschaft viele Aufgaben, die ausschließlich beziehungsweise überwiegend Kosten verursachen. Ich denke an die Feuerwehr, das Theater, den Justizvollzug. Sogar der Landtag verursacht nur Kosten. Er wird sich niemals rechnen, aber es zahlt sich aus, dass es sie gibt. In diesem Sinne: Die Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich nicht rechnen, sondern sie sollen sich auszahlen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Koplin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben seit 1989 grundlegende gesellschaftliche Veränderungen erfahren und bewältigt. Der Einzelne ist heute in jeder Hinsicht selbst verantwortlich für seine Entscheidungen und hat die Konsequenzen seines Handelns zu tragen. Wir leben in einem Staat, der auch Fürsorgeleistungen nicht von selbst, sondern nur nach einem Impuls, das heißt auf Antrag gewährt. Dies geht in vielen Bereichen nach hochkomplizierten, ausgefeilten und, wie ich weiß, nach jahrelang von ehrgeizigen Beamtinnen und Beamten ausgefeilten Kriterien.

Aber nicht nur beim Umgang mit Behörden, sondern auch in anderen Bereichen hat der Einzelne ständig neue und oft gesteigerte Anforderungen in meist immer kürzerer Zeit zu bewältigen. Arbeit, Familie, Bildung, Freizeit, Kindererziehung sind derartige Bereiche. Es gibt Menschen, die das spielend bewältigen, es gibt aber eben auch Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, die gerade in Konflikt- und Krisensituationen allein keine Lösung finden. Beratung ist insofern eine wesentliche Säule der sozialen Infrastruktur unseres Staates. Sie bietet Hilfen und Unterstützung bei Entscheidungs- und Handlungssituationen in einer Vielzahl von Problemen.

In Mecklenburg-Vorpommern ist mit Unterstützung der Landesregierung in den vergangenen Jahren ein umfassendes und vielfältiges Angebot von Beratungsstellen aufgebaut und in seiner Arbeit bestätigt worden. Die Landesregierung, die Städte und Gemeinden, Vereine, Verbände und Organisationen sowie nicht zuletzt zahllose ehrenamtlich Tätige nehmen sich der Probleme von Menschen an, geben Rat, leisten Unterstützung. Trotz der mit rückläufigen Steuereinnahmen verbundenen Sparzwänge der Landesregierung ist es gelungen, ein funktionsfähiges Netz von Beratungsstellen im Land weiterhin aufrechtzuerhalten. Allein in den Bereichen Schuldner- und Verbrau

cherinsolvenzberatung, Schwangerschafts-, Schwangerschaftskonfliktberatung, bei der integrativen Familienberatung, bei der Sucht-, Drogen-, Aidshilfe, bei der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie im Bereich der allgemeinen sozialen Beratung stellt das Sozialministerium im Jahr 2003 Fördermittel in Höhe von 6,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Auch in Zukunft wollen wir unsere Anstrengungen fortsetzen. Mit dem Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurf ist eine Steigerung von rund sechs Prozent bei der Bekämpfung von Drogen, Sucht und Aids im Vergleich zum Haushalt 2003 vorgesehen. Die Zuschüsse an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege können ebenso auf unverändertem Niveau gehalten werden wie diejenigen der Schuldnerinsolvenzberatung.

Ich stimme den Antragstellern ausdrücklich zu, wenn sie auf eine verbesserte Effektivität und Effizienz der Beratung hinweisen. Ausgangspunkt ist dabei natürlich eine nüchterne Analyse des Ist-Bestandes der Beratungsstellen. Historisch gewachsene Strukturen dürfen nicht einfach so fortgeführt werden, sondern müssen stets auf ihre Sinnhaftigkeit, auf ihre Ergebnisorientiertheit überprüft werden. Immer wieder ist kritisch zu hinterfragen, welche rechtlichen Verpflichtungen für wen bestehen.

Im Sommer 2003 habe ich deshalb mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände und Mitarbeitern meines Hauses eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Bedarf an Betreuungs- und Beratungsstellen erfassen, bestehende Strukturen kritisch bewerten und konzeptionelle Vorschläge für Veränderungen in der Beratungslandschaft erarbeiten sollen. In die Untersuchungen sollen die Kernbereiche der Beratung wie Sucht, Drogen, Sozialberatung für Schuldner, die allgemeine soziale Beratung, die Familienberatung sowie die Beratung von Migrantinnen und Migranten einbezogen werden.

Bereits vorhandene Erhebungen und Untersuchungen weisen durchaus auf regionale Disproportionen und qualitative Unterschiede bei den vorhandenen Beratungsstellen unseres Landes hin. Das hat Berücksichtigung zu finden in der Analyse. Man muss zudem die Eigenarten der jeweiligen Beratung berücksichtigen. Beispielhaft ist hier die Entwicklung im Bereich der Sucht-, Drogen- und Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie besitzen inzwischen Angebote mit differenziert beschriebenen Aufgabenbereichen, deren Erfüllung anhand einer bundesweiten Dokumentation der Patientendaten kontrolliert werden. Diese Daten stehen sowohl dem Land als auch dem Bund zur Verfügung. Wir werten sie gegenwärtig aus und werden sie noch in diesem Jahr der Öffentlichkeit präsentieren.

Konkrete Ansätze zu einer Evaluation sind im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung auch bereits erarbeitet worden. Dabei soll unter anderem auf soziale Parameter künftig eingegangen werden, Parameter wie Arbeitslosenquote der betroffenen Landkreise, die dort vorhandene Langzeitarbeitslosigkeit, die Zahl der Sozialhilfeempfänger, die Zahl der neuen Fälle. Aber es soll eben auch die Anzahl der abgeschlossenen Fälle betrachtet werden. Also es soll auch eine Ergebniskontrolle hierbei eine Rolle spielen. Anhand dieser Daten werden wir dann über die gerechte Befriedigung von Bedarfen sprechen müssen. Direkte Steuerungsmöglichkeiten, wie sie zum Teil auch gewünscht werden, etwa nach Art eines Landesberatungsplanes, stehen uns allerdings nicht zur Verfügung.

Ich möchte ausdrücklich betonen, die Kommunen haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches bei der Durchführung von Sozialaufgaben das Recht der kommunalen Selbstverwaltung wahrzunehmen. Das Gebot der Pluralität der Angebote und die Autonomie der Träger der Freien Wohlfahrtspflege sind hierbei zu berücksichtigen. Die Neugestaltung der Beratungslandschaft wird deshalb ein fortlaufender Prozess bleiben. Als Sozialministerin will ich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, mit den Vertretern der Träger, der Kommunen gemeinsam diesen Prozess gestalten. Der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD bestärkt mich in dieser Herangehensweise und ich begrüße deshalb diesen Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete der CDU-Fraktion Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Evaluation der Beratungslandschaft im Bereich des Ressorts Soziales, Frau Ministerin, ich bin schon ein wenig erstaunt, dass Sie diesen Antrag begrüßen, obwohl Sie vorher erklären, dass Sie vor einem halben Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben, dass Sie mit der Wohlfahrt zusammenarbeiten, über Kriterien sich einen Kopf gemacht haben und machen und dann hier Dinge vortragen, wie Fragen von Schwangerschaftsberatung, Sucht-, Drogen- und Schuldnerberatung, allgemeine soziale Beratung, die Frage der Förderung der Wohlfahrtsverbände. Ich meine, dieser Antrag wäre entbehrlich gewesen. Er betrifft nämlich absolutes Regierungshandeln.

Und wenn ich mich daran erinnere, Frau Ministerin, vor gut einem Jahr war Ihre erste Presseerklärung, sich dieser Beratungslandschaft zuzuwenden und sozusagen ein besonderes Augenmerk darauf zu legen. Wenn ich mir jetzt ansehe, dass Sie im Haushalt einen Doppelhaushalt eingebracht haben, den Sie uns gerade vorgelegt haben, und jetzt wollen Sie sozusagen an diesen Eckwerten schon wieder herummanipulieren und sagen, jetzt müssen wir mal etwas Neues machen mit der Wohlfahrt und die Kommunen wären die Schlimmen,

(Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

also das kann ja wohl überhaupt nicht sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir alleine kürzen die Zuweisungen für die Kommunen um 200 Millionen und sagen dann, also wenn ihr nicht wollt, liebe Kommunen, dann können wir auch nicht mehr fördern. Das kann ja nicht die Botschaft sein! Ich meine, das ist hier wieder wie gestern ein Auftrag der Koalitionäre an die Regierung, sozusagen zum Arbeiten zu kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Und das, denke ich mal, geht doch hier in diesem Hohen Hause nicht so weiter.

(Reinhard Dankert, SPD: Das werden wir nicht mehr mitmachen.)