Protocol of the Session on September 10, 2003

sentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung im Ostseeraum ab.“ Richtig, sage ich da. Deshalb sollte Mecklenburg-Vorpommern auch bei der weiteren Begleitung des Bundesverkehrswegeplanes darauf dringen, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Alternativen zu einer festen Verbindung zu berücksichtigen und die Interessen unseres Landes klar und eindeutig zu vertreten. Umso mehr freue ich mich auf eine breite Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 4/737. Wer diesem vorliegenden Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen und die Landesregierung hat den Rückhalt hier im Parlament einstimmig.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Wahl der Mitglieder der Bewertungskommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der PDS, Drucksache 4/724, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 4/752.

Wahl der Mitglieder der Bewertungskommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz

Wahlvorschlag der Fraktion der PDS: Wahl der Mitglieder der Bewertungskommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz – Drucksache 4/724 –

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Wahl der Mitglieder der Bewertungskommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz – Drucksache 4/752 –

Meine Damen und Herren, in der 14. Sitzung des Landtages wurden zwei Mitglieder der Kommission nach Paragraph 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz gewählt. Somit ist die Wahl eines weiteren Mitgliedes für diese Kommission erforderlich.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gemäß Paragraph 48 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes werden die Mitglieder der Kommission vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der beiden Kandidaten aufgeführt.

Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Ich weise darauf hin, dass jedes Mitglied des Landtages nur eine Stimme vergeben kann. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Der Stimmzettel ist insgesamt ungültig, wenn er mit mehr als einem Kreuz versehen ist.

Bevor ich jetzt die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Jetzt bitte ich den Schriftführer zu meiner Rechten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die ihre Stimme abgeben wollten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht? Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung kurz für die Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 18.48 Uhr

Wiederbeginn: 18.52 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben 69 Abgeordnete teilgenommen. 68 Stimmen waren gültig, eine ungültig. Es stimmten für den Kandidaten Johann Scheringer 42 Mitglieder des Landtages, für den Kandidaten Björn Eckhardt 26 Mitglieder des Landtages. Ich stelle fest, dass Herr Johann Scheringer gemäß Paragraph 48 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes die erforderliche Stimmenzahl auf sich vereinigen konnte und damit in die Kommission gewählt ist. Damit kann die Kommission ihre Arbeit beginnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Den Fußballfans wünsche ich einen angenehmen Fußballabend. Alle anderen werden sicherlich etwas anderes Vernünftiges zu tun haben. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages auf Donnerstag, den 11. September, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.